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Der Kanton Bern will seinerseits nur 1/3 dieses zusätzlichen Anteils an den direkten Bundessteuern an die Gemeinden weitergeben

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Sitzungstitel7 2016.RRGR.848 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 22. März 2017

Finanzdirektion

10 2016.RRGR.848 Motion 162-2016 Güntensperger (Biel/Bienne, glp) Unternehmenssteuerreform III: Weitergabe des erhöhten Anteils an den direkten Bundessteuern an die Berner Gemeinden

Vorstoss-Nr.: 162-2016

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 05.09.2016

Eingereicht von:

Güntensperger (Biel/Bienne, glp) (Sprecher/in) Brönnimann (Mittelhäusern, glp)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit gewährt: Nein 08.06.2016 RRB-Nr.: 116/2017 vom 8. Februar 2017

Direktion: Finanzdirektion

Unternehmenssteuerreform III: Weitergabe des erhöhten Anteils an den direkten Bundes- steuern an die Berner Gemeinden

Der Regierungsrat wird beauftragt, bei Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III den zusätzli- chen Anteil an den direkten Bundessteuern vollumfänglich an die Berner Gemeinden weiter- zugeben.

Begründung:

Der Bund entschädigt die Kantone für die Steuerausfälle durch die Unternehmenssteuerreform III mit einem erhöhten Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer (statt derzeit 17 sollen neu 21,2 Prozent an den Kanton weitergegeben werden).

Leider hat es das eidgenössische Parlament verpasst, die Gemeinden verbindlich zu beteiligen. Der Kanton Bern will seinerseits nur 1/3 dieses zusätzlichen Anteils an den direkten Bundessteuern an die Gemeinden weitergeben.

Dabei trifft die Unternehmenssteuerreform III Gemeinden und Städte mit einem hohen Anteil an Steuererträgen von juristischen Personen ungleich stärker als den Kanton Bern.

Im Kanton Bern werden bei den Städten Bern, Biel und Thun sowie bei der Gemeinde Köniz auf- grund der durch die Unternehmenssteuerreform III korrigierten Bemessungsgrundlagen sowie je nach Variantenwahl bezüglich der Gewinnsteuersätze im Rahmen der bernischen Steuerstrategie 2021 schätzungsweise folgende Steuerausfälle anfallen (Quelle Städteverband):

Bern: ca. 35 Mio. Franken Biel: ca. 15 Mio. Franken Thun: ca. 5,2 Mio. Franken Köniz: ca. 4,5 Mio. Franken

Aber auch kleinere Gemeinden sind davon betroffen.

Der Kanton hat aufgrund seiner umfassenderen Steuerhoheit mehr Möglichkeiten, die Steuerausfäl- le, die durch die Unternehmenssteuerreform III entstehen, zu kompensieren als die Gemeinden.

Deshalb soll der Kanton Bern den zusätzlichen Anteil an der direkten Bundessteuer vollumfänglich an die Berner Gemeinden weitergeben.

Begründung der Dringlichkeit: Die verlangten Punkte sind bei der Steuerstrategie zu berücksichti- gen. Da diese in der Novembersession behandelt wird, verlangen wir Dringlichkeit.

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Märzsession 2017 2016.RRGR.848 2

CONVERT_ce3d61a70e0d43e19221921e81f3d764 03.04.2017

Antwort des Regierungsrats

Die Motionäre möchten den Regierungsrat beauftragen, bei Inkrafttreten der Unternehmenssteuer- reform III den zusätzlichen Anteil an den direkten Bundessteuern vollumfänglich an die Berner Ge- meinden weiterzugeben.

Nach Auffassung der Regierung wäre das nicht sachgerecht. Das Unternehmenssteuerreformge- setz III sieht einen finanziellen Ausgleich für die Kantone vor. Der finanzielle Ausgleich erfolgt durch eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer der natürlichen und juristischen Personen von heute 17 Prozent auf neu 21,2 Prozent (Art. 196 DBG). Diese Mehreinnahmen sollen nach Auffassung der Regierung entsprechend der Betroffenheit von Kanton, Gemeinden und Kirch- gemeinden aufgeteilt werden. Die Steuererträge der juristischen Personen (Gewinn- und Kapital- steuern) von Kanton, Gemeinden und Kirchgemeinden entfallen zu 33 Prozent auf die Gemeinden und zu 4 Prozent auf die Kirchgemeinden. Die Gemeinden und Kirchgemeinden sollen deshalb in diesem Umfang am finanziellen Ausgleich beteiligt werden. Der Grosse Rat hat sich in der Novem- bersession 2016 im Rahmen der Beratung des Berichts zur Steuerstrategie ebenfalls für diesen Verteilschlüssel ausgesprochen. Die Planungserklärung Egger (glp), welche eine hälftige Verteilung zwischen Kanton und Gemeinden vorsehen wollte, wurde mit 131 zu 11 Stimmen (bei 5 Enthaltun- gen) abgelehnt.

Die Verteilung an die einzelnen Gemeinden und Kirchgemeinden soll nach einem Verteilschlüssel erfolgen, der ebenfalls die konkrete, individuelle Betroffenheit berücksichtigt. Der genaue Mecha- nismus wird Teil der Steuergesetzrevision 2019 sein, zu welcher im zweiten Quartal 2017 eine Ver- nehmlassung durchgeführt wird.

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat Ablehnung der Motion.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Präsident. Der Motionär zieht seinen Vorstoss zurück, möchte aber noch etwas dazu sagen.

Nathan Güntensperger, Biel (glp). Aufgrund des Abstimmungsresultats zur USR III, welches mich persönlich sehr gefreut hat, hat sich dieser Vorstoss natürlich erübrigt. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, einige Gedanken dazu zu äussern. Wie sich bei der USR III gezeigt hat, kann man Steuersenkungen beim Volk nicht durchbringen, wenn man die Gemeinden nicht mit einbe- zieht. Wenn wir nun also im Herbst über die Steuergesetzrevision diskutieren, dürfen wir nicht ver- gessen, dass auch die vom Kanton einseitig vorgeschlagene Senkung der Unternehmenssteuer auf Kantonsebene für viele Gemeinden Steuerausfälle zur Folge hätte. Ich möchte deshalb der Frau Finanzdirektorin und uns hier im Rat vorschlagen, nicht am Steuertarif zu schrauben, sondern an der Steueranlage. Dann würde die Steuersenkung lediglich den Kanton betreffen, und nicht die Gemeinden. Diese können dann tun, was sie wollen. Oder aber wir entkoppeln die Steueranlage für die natürlichen und die juristischen Personen. Dann können diejenigen Gemeinden, die grosse Aus- fälle haben, diese auf Gemeindeebene kompensieren. Nur so ist in meinen Augen eine Steuersen- kung umsetzbar, ohne dass sich die Gemeinden dagegen wehren, und ohne dass sie teilweise grosse finanzielle Schwierigkeiten bekommen. Es bringt dem Kanton und den Steuerpflichtigen nichts, wenn man die Steuern auf Kantonsebene senkt und gleichzeitig auf Gemeindeebene erhöht.

Ich hoffe, dass die Frau Finanzdirektorin meine Worte zur Kenntnis nimmt und in ihre Überlegungen einfliessen lässt.

Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr unruhig. Bitte führen Sie Ihre Gespräche draussen.

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