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Begründung Der Kanton Bern hat die Auflage, zahlreiche Arbeitskräfte in der Waldwirtschaft einzusparen

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M 175/2005 VOL 14. Dezember 2005 43C Motion

3825 GFL (Kunz, Diemtigen)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 21.06.2005

Der Wald, früher ein Sparheft, heute eine Belastung, auch für den Kanton Bern

Der Staat Bern besitzt selber beträchtliche Waldflächen. Mit den tiefen Holzpreisen und dem Konkurrenzdruck vom Ausland geht es dem Kanton Bern nicht anders als den privaten Waldbesitzern: Der Waldbesitz hat sich leider von einer stillen, guten Finanzreserve vielerorts in eine grosse Belastung umgewandelt.

Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt zu prüfen, den staatseigenen Wald der jeweiligen Standortgemeinde, Bäuert oder Korporation zu verpachten oder zu verkaufen mit der Auflage, die Waldflächen nachhaltig zu nutzen und standortgerecht zu wirtschaften.

Dem Grossen Rat ist Bericht zu erstatten.

Begründung

Der Kanton Bern hat die Auflage, zahlreiche Arbeitskräfte in der Waldwirtschaft einzusparen. Die Waldnutzung ist leider an vielen Orten des Kantons defizitär, wenn Holzarbeitern ein normaler Lohn bezahlt werden soll. Darum besteht die Verlockung, die Wälder dort, wo sie erschlossen sind zu übernutzen und an andern Orten nichts zu machen.

Es ist auch merkwürdig, wenn der Kanton z. Bsp. die einträglichen BKW Aktien verkauft und demgegenüber den Wald, der finanziell nichts bringt, behält.

Deshalb ist es sinnvoll zu prüfen, ob in der kantonalen Waldwirtschaft eine grundlegende Änderung angestrebt werden soll.

Antwort des Regierungsrates

1. Allgemeine Ausführungen zum Staatsforstbetrieb

Im Rahmen der Strategischen Aufgabenüberprüfung (SAR) wurde auch die Ausrichtung und die Organisation des Staatsforstbetriebes überprüft. Wie im SAR-Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat vom 4. September 2002 auf S. 112 f. dargelegt worden ist, wurde als Massnahme im Bereich Staatsforstbetrieb ein Abbau von 30 Stellen beschlossen. Unter den Vertiefungsthemen von Anhang II des Berichts wurde zudem eine umfassende „Prüfung einer Neuorganisation des Staatsforstbetriebes“ (vgl. S. 228)

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angekündigt. Dabei sollten auch grundlegende Alternativen, wie beispielsweise eine parzellenweise Verpachtung oder Veräusserung des Staatswaldes, geprüft werden.

Im Rahmen des SAR-Ergänzungsberichtes von 2003 wurde der Grosse Rat über die Ergebnisse dieser Überprüfung informiert (vgl. S. 115 f.): Gestützt auf den Synthesebericht des Überprüfungs-Projektes SIRIUS 10 wurden von der Volkswirtschaftsdirektion weitere Umstrukturierungsmassnahmen beschlossen: Ausgliederung des Staatswaldes aus den acht Waldabteilungen und Zusammenfassung der bisherigen Teilbetriebe zu einem zentral geführten Staatsforstbetrieb, verbunden mit einem Stellenabbau auf allen Stufen. Auf eine umfassende parzellenweise Verpachtung oder Veräusserung des Staatswaldes wurde demgegenüber gestützt auf die Erkenntnisse aus SIRIUS 10 verzichtet. Der Synthesebericht hielt zu dieser zentralen Frage Folgendes fest: „Die Experten weisen im Schlussbericht SIRIUS 10 darauf hin, dass die Frage nach staatlichem Waldbesitz nicht allein aus dem Zeitgeist heraus beantwortet werden darf. Es sind Entwicklungen festzustellen, welche die Bedeutung öffentlichen Waldbesitzes in ferner Zukunft wesentlich erhöhen könnten (Verknappung der fossilen Ressourcen, CO2-Problematik, Übernutzung der Wälder in vielen Weltgegenden).

Gegenwärtig ist die Holzproduktion im Schweizer Wald wirtschaftlich nicht interessant.

Dennoch erfordern die aktuellen und zukünftigen Ansprüche an den Wald nicht nur die Erhaltung des Waldes, sondern auch eines funktionierenden Systems zu seiner Pflege und Bewirtschaftung. Ein Rückzug des Staates aus Waldbesitz und Waldbewirtschaftung würde den Wald an sich nicht direkt gefährden, hätte aber eine sehr negative Signalwirkung für die übrigen Waldbesitzer im Kanton. Im aktuellen Umfeld könnte dies nach Einschätzung der Experten den Glauben an eine zukunftsfähige Forstwirtschaft im Kanton erschüttern und die Walderhaltung beeinträchtigen. Eigentümerstrategien, welche den vollständigen Verkauf, die Verpachtung, die weitgehende Extensivierung oder die Auslagerung des gesamten Staatswaldes in ein privates Unternehmen vorsehen, werden daher von Experten abgelehnt.“

Der Grosse Rat hat mit der Kenntnisnahme der beiden SAR-Berichte und dem Verzicht auf entgegengesetzte Planungserklärungen zum Ausdruck gebracht, dass er die Massnahmen im Bereich Staatsforstbetrieb politisch unterstützt.

Die nötige Umstrukturierung wurde anschliessend rasch vollzogen. Der Staatswald wurde per 1. Januar 2005 aus den acht Waldabteilungen herausgelöst. Die betrieblichen Tätigkeiten sind neu in einer Abteilung Staatsforstbetrieb zusammengefasst. Der beschlossene Abbau von weiteren 45 Stellen ist bereits bis auf fünf Fälle vollzogen.

Zusammen mit dem SAR-Beschluss von 2002 und weiteren Austritten ist damit im Bereich Staatsforstbetrieb eine einschneidende Stellenreduktion von fast 50 Prozent vorgenommen worden. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis für das Jahr 2004 in alter Struktur muss die Produktgruppe Staatsforstbetrieb gemäss Budgetvorgabe für das Jahr 2005 im Saldo um zirka 2 Millionen Franken besser abschliessen und damit die Nettokosten fast halbieren.

Die Neustrukturierung des Staatsforstbetriebes ist mit klaren Zielen verbunden. Der Staatsforstbetrieb soll seine Leistungen in wirtschaftlich vorbildlicher Art erbringen und die massgeblichen Waldfunktionen weiterhin nachhaltig sicherstellen. Die Nutzwälder sollen gewinnbringend oder zumindest kostendeckend bewirtschaftet werden. Für die Schutz-, Erholungs- und Naturschutzleistungen ist ein jährlich festgelegter Saldo einzuhalten. Der Staatsforstbetrieb soll in Partnerschaft mit anderen Forstbetrieben, Forstunternehmen und Rohholzverarbeitern einen Beitrag zur Verbesserung der Wertschöpfung in der bernischen Wald- und Holzwirtschaft leisten und sich weiterhin angemessen an der forstlichen Aus- und Weiterbildung beteiligen.

Der neue Staatsforstbetrieb hat seit Anfang des Jahres 2005 bereits wesentliche Fortschritte erzielt. Die betrieblichen Abläufe wurden vereinfacht und optimiert. Das Beschaffungswesen, die Holzproduktion und der Holzverkauf wurden neu organisiert, um

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die Kosten zu senken und die Wertschöpfung insgesamt zu steigern. Unproduktive Pflege- und Unterhaltsarbeiten werden auf das notwendige Minimum reduziert. Das vorhandene Know-how und die verbleibenden betrieblichen Ressourcen stehen Dritten – insbesondere Gemeinden und anderen kantonalen Dienststellen – für qualifizierte Arbeiten im Forstbereich und für die Naturgefahrenabwehr zur Verfügung. Trotz weiterhin angespanntem Holzmarkt und tiefen Holzpreisen sollte es damit gelingen, die hoch gesetzten Ziele rasch zu erreichen.

Der Staatsforstbetrieb bietet in seiner neuen Struktur noch ungefähr 75 Arbeitsplätze. Mit zusätzlich 20 Lehrstellen und regelmässig besetzten Praktikumsstellen für zukünftige Försterinnen und Förster sowie Forstingenieurinnen und Forstingenieure engagiert er sich in besonderem Masse für die Aus- und Weiterbildung. Er führt regelmässig und in grösserem Umfang forstliche Kurse für das Inforama Rütti und die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen durch. Die Zusammenarbeit mit weiteren Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen wird im Interesse des Betriebes und der Branche bewusst gepflegt.

Zusammen mit anderen privaten und öffentlichen Forstbetrieben oder Waldbesitzerorganisationen ist der Staatsforstbetrieb an konkreten Projekten zur Effizienzsteigerung und zur Verbesserung des Holzabsatzes beteiligt. Der Staatsforstbetrieb gehört zu den wenigen noch bestehenden Forstbetrieben, welche gross genug sind, um die neuen Wege der Waldpflege und -bewirtschaftung im Kanton Bern zu beschreiten und somit auch für andere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zu öffnen.

Die weitere Entwicklung des Staatsforstbetriebes ist nicht abgeschlossen. Neben der erforderlichen räumlichen Verdichtung und Arrondierung ist auch die Frage einer geordneten wirtschaftlichen und rechtlichen Weiterentwicklung zu diskutieren. Zunächst ist es aber zwingend erforderlich, den per 1. Januar 2005 gegründeten Betrieb im Sinne der Zielsetzungen zu konsolidieren. Die weitere Entwicklung soll zielgerichtet und geordnet erfolgen. Sie kann vom Grossen Rat im Rahmen des Voranschlags und des Geschäftsberichtes laufend transparent verfolgt und gesteuert werden.

2. Zum konkreten Anliegen der Motion

Im erwähnten Synthesebericht SIRIUS 10 wurde insbesondere auch dargelegt, wieso es richtig ist, dass der Kanton Bern seinen Wald behält. An den damaligen Erkenntnissen hat sich in der Zwischenzeit nichts Entscheidendes geändert. Der Regierungsrat ist nach wie vor überzeugt, dass die im Rahmen von SAR gefassten Beschlüsse geeignet sind, die notwendigen Optimierungen herbeizuführen und es dem Kanton gleichzeitig ermöglichen, den staatseigenen Wald nachhaltig und standortgerecht zu nutzen.

Es trifft zwar zu, dass der Staatswald über viele Parzellen weit verstreut ist, was einen gewissen Nachteil für die Bewirtschaftung darstellt. Bereits mit dem Organisationsentscheid SIRIUS 10 hat die Volkswirtschaftsdirektion das Amt für Wald beauftragt, die Waldflächensituation zu analysieren und durch zweckmässige Anpassungen zu verbessern. Kleinere, abgelegene Wälder sollen - wo die Verhältnisse dies zulassen - geeigneten Dritten in der Region zur Bewirtschaftung übertragen, verpachtet oder verkauft werden. Die entsprechenden Entscheide sollen gestützt auf ein einfaches Waldflächenkonzept, das sich in Ausarbeitung befindet, getroffen werden.

Eine generelle Abtretung der Waldfläche an Gemeinden, Bäuerten und Korporationen, wie dies vom Motionär angeregt wird, würde diese Situation jedoch nicht verbessern. Durch die Aufteilung des Staatswaldes würde der bestehende funktionierende Staatsforstbetrieb aufgelöst. Die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten im Interesse der Walderhaltung und der nachhaltigen Waldnutzung, die Lehrstellen und die Arbeitsplätze für qualifiziertes

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Forstpersonal gingen grösstenteils verloren. Unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen sind auch Gemeinden, Bäuerten und Korporationen nicht in der Lage, effizienter zu wirtschaften als der neu strukturierte Staatsforstbetrieb, es sei denn, man überlässt den Wald - abgesehen von gelegentlichen Holzverkäufen ab Stock (stehend) - sich selbst. Bei einem generellen Verzicht auf Pflege und Nutzung unserer Wälder wäre der ökologische und volkswirtschaftliche Schaden gross. Eine nachhaltige, standortgerechte Nutzung ist im staatseigenen Wald mindestens so einfach durchsetzbar wie bei Dritten. Die notwendige Pflege von Wäldern mit wichtigen öffentlichen Funktionen, insbesondere von Schutzwäldern, würde unterbleiben oder müsste mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.

An den Staatsforstbetrieb werden keine Kantonsbeiträge ausgerichtet. Wenn die Staatswaldflächen abgetreten werden, müssten neu auch hier Revierbeträge und kantonale Forstsubventionen im Umfang von ungefähr 800'000 Franken pro Jahr (Werte für 2005) ausgerichtet werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit der Aufteilung des Staatswaldes und der Auflösung des neu gebildeten Betriebes der Kanton Bern waldpolitisch ein sehr schlechtes Signal geben würde, ohne finanzielle Verbesserungen zu erzielen. Aufgrund der dargelegten öffentlichen Interessen kann staatliches Waldeigentum - oftmals hervorgegangen aus grossen Aufforstungen zum Schutz vor Naturgefahren - nicht mit normalen Finanzbeteiligungen verglichen werden. Die Verhältnisse sind bei Gemeinden, Bäuerten und Korporationen nicht generell besser. Die Belastung für den Kanton ist kleiner und der volkswirtschaftliche Nutzen grösser, wenn es gelingt, mit dem neuen Staatsforstbetrieb die angestrebten Ziele zu erreichen. Mit der Neustrukturierung des Staatsforstbetriebes und weiteren laufenden Projekten findet in der kantonalen Waldwirtschaft bereits eine grundlegende Neuausrichtung statt. Der massive Stellenabbau erfolgte im Interesse der betrieblichen Verbesserung. Mit den Stellenaufhebungen wurde ein hoher Preis bezahlt. Nun sollen die neuen Strukturen in Wert gesetzt und nicht weitere Stellen und Lehrstellen abgebaut werden. Aus diesen Gründen besteht keine Veranlassung, nach kurzer Zeit die vom Grossen Rat im Rahmen der Beratung der SAR- Berichte politisch akzeptierte Stossrichtung der Massnahmen wieder grundlegend zu ändern.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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