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Begründung Der Kanton Bern hat eine lange Tradition mit privat geführten Krankenhäusern

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Academic year: 2022

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M 247/2009 GEF 9. September 2009 GEF C Motion

1546 FDP (Fritschy, Rüfenacht)

Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 10.06.2009

Abdämpfen der Krankenkassenprämien bereits vor 2012

Der Regierungsrat wird aufgefordert, sich bei allen Krankenkassen, die für stationäre Behandlungen in den Berner Privatspitälern Leistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entrichten, und allenfalls beim Bundesamt für Gesundheit, dafür einzusetzen, dass im Hinblick auf die durch die KVG-Revision bedingte Entlastung der OKP ab dem 1. Januar 2012

• eine allenfalls notwendige Aufstockung der Reserven bis nach 2012 aufgeschoben wird;

• die Anpassung der Prämien vor 2012 zurückhaltend erfolgt.

Begründung

Der Kanton Bern hat eine lange Tradition mit privat geführten Krankenhäusern. Heute findet etwa ein Drittel der stationären Akutbehandlungen in Privatspitälern statt. Bis Ende 2004 sind die stationären Behandlungen in den Privatspitälern des Kantons Bern durch Zusatzversicherungen und die Grundversicherung (OKP) bezahlt worden. Die Grundversicherung hat an die Behandlung in Privatspitälern gleich viel bezahlt wie an die Behandlung in öffentlich subventionierten Spitälern. Den Rest, ca. 55 Prozent, hat die Zusatzversicherung bezahlt, zum Beispiel die Zusatzversicherung „Spital allgemeine Abteilung ganze Schweiz“.

Am 1. Januar 2005 trat ein durch den Regierungsrat genehmigter Vertrag der Privatspitäler mit den Krankenkassen in Kraft, der die Finanzierung der Behandlungen in Privatspitälern neu regelt. Seither hat die Grundversicherung allein die Vollkosten für stationäre Akutbehandlungen im Privatspital zu übernehmen. Im Kanton Bern sind deshalb die durch die Grundversicherung zu vergütenden Kosten für stationäre Akutbehandlungen stark angestiegen.

Die Tatsache, dass sich seit 2005 auch Patientinnen und Patienten ohne Zusatzversicherung in Privatspitälern behandeln lassen können, hat den Anteil der Behandlungen in Privatspitälern und die Belastung der Grundversicherung weiter ansteigen lassen. Die Folge waren im Vergleich mit der übrigen Schweiz überdurchschnittliche Prämienanstiege.

Im Gegenzug profitiert der Kanton seit Jahren davon, dass er im Vergleich mit andern Kantonen wenig an stationäre Akutbehandlungen bezahlen muss.

Kürzlich hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekannt gegeben, dass im Kanton Bern die Prämien seit 2004 zu tief angesetzt sind und die Kosten nicht decken. Daher und auch infolge der Finanzmarktkrise ist die Reservequote teilweise unter das gesetzlich vorgegebene Minimum gesunken. Aus diesen Gründen sei im Kanton Bern im Jahr 2010

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eine stark überdurchschnittliche Prämienerhöhung von etwa 20 Prozent erforderlich.

Verschiedene Kassen haben allerdings in der Zwischenzeit verkündet, dass sich ihre Prämien im nächsten Jahr um weniger als 10 Prozent erhöhen.

Die KVG-Revision hat zur Folge, dass ab 1. Januar 2012 alle Listenspitäler gleich finanziert werden. An die stationäre Akutbehandlung in allen Spitälern zahlt der Kanton

55 Prozent und die Grundversicherung 45 Prozent. Die Regierung gibt an, dass die Mehrbelastung des Kantons und die Entlastung der Grundversicherung etwa 200 Mio.

beträgt.

Indem die Krankenversicherer den Wiederaufbau der Reserven erst ab 2012 vornehmen, können Prämienspitzen in den Jahren 2010 und 2011 vermieden werden. Die Senkung der Prämien infolge der KVG-Revision verschiebt sich entsprechend auf die nachfolgenden Jahre.

Antwort des Regierungsrates

Ingress

Der Regierungsrat nimmt die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) angekündigte starke Prämienerhöhung mit Besorgnis zur Kenntnis. Gemäss den vorliegenden Informationen wurden die Prämien in den letzten Jahren von einzelnen Versicherern zu tief angesetzt und vom Bundesrat dennoch genehmigt. Es ist für den Regierungsrat nicht akzeptabel, dass nun die Versicherten im Kanton Bern eine so massive Prämienerhöhung verkraften müssen, um die Versäumnisse der Vergangenheit zu kompensieren.

Im Genehmigungsverfahren der Prämien können die Kantone gemäss Artikel 61 Absatz 5 KVG zu den für ihre Bevölkerung vorgeschlagenen Prämientarifen Stellung nehmen. Der Entscheid über die Prämienhöhe des kommenden Jahres liegt jedoch beim Bundesrat.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat beim BAG verschiedentlich beantragt, dass der Einbezug der Kantone in den Prämiengenehmigungsprozess wirkungsvoller zu gestalten und die Transparenz über die Versichererdaten zu erhöhen sei. Die ersten Schritte in diese Richtung konnten für das Prämienjahr 2010 bereits umgesetzt werden.

Ziffer 1

Der Regierungsrat teilt die Meinung der Motionärin, dass es verfehlt wäre, die Reserven der einzelnen Krankenversicherer vor dem Jahr 2012 substanziell anzuheben, da sich durch die neue Spitalfinanzierung ab dem Jahr 2012 für die Krankenversicherer wie auch für die Kantone eine neue Ausgangslage ergibt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Kanton Bern bei allen Institutionen, welche auf der Spitalliste aufgeführt sind, einen Kantonsanteil entrichten. In der Folge werden die finanziellen Aufwendungen der Krankenversicherer zurückgehen. Es kann somit ab dem Jahr 2012 mit einer verbesserte Reservesituation der einzelnen im Kanton Bern tätigen Krankenversicherer gerechnet werden.

Der Ständerat hat jedoch eine Motion1 angenommen, welche den Bundesrat verpflichtet, die kalkulatorischen kantonalen Krankenkassenreserven bis 2012 angleichen zu lassen.

Die Behandlung im Nationalrat steht noch aus.

Obwohl die Zuständigkeit für die Anpassung der Reserven beim Bundesrat liegt, hat der Kanton Bern dem BAG seinen Standpunkt betreffend die Reservenerhöhung bereits mehrmals dargelegt.

1 Motion 08.4046, eingereicht am 18. Dezember 2008 von Ständerätin Anita Fetz, "Angleichung der kantonalen Reservequoten von Krankenversicherern bis 2012"

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Ziffer 2

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wird auch dieses Jahr im Rahmen seines Anhörungsrechts die von den Krankenversicherern vorgeschlagenen Prämien für das Jahr 2010 im Detail prüfen und dem BAG eine Stellungnahme dazu abgeben.

Selbstverständlich wird der Gesundheits- und Fürsorgedirektor dabei auf eine moderate Erhöhung der Prämien hinwirken.

Der Kanton Bern hat die auf Kantonsstufe vorgesehenen Interventionsmöglichkeiten betreffend moderater Prämienerhöhungen und der kalkulatorischen kantonalen Krankenkassenreserven auf frühestes 2012 ausgeschöpft. Weitere Interventionsmöglichkeiten hat der Kanton Bern nicht, da die Zuständigkeit für die Prämien und für den Reserveausgleich beim Bundesrat liegen.

Antrag Annahme als Motion und Abschreibung

An den Grossen Rat

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