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Begründung und Vorgehen: Der Regierungsrat hat neuerdings Entwicklungsschwerpunkte im Kanton bestimmt

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Academic year: 2022

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M 148/2006 JGK 18. Oktober 2006 JGK C Motion

1852 Reber, Schangnau (SVP) Schori, Spiegel (SD) Messerli, Kirchdorf (SVP)

Weitere Unterschriften: 19 Eingereicht am: 06.06.2006

Kulturlandschwund – wohin?

Die Regierung wird beauftrag in Anbetracht des zur Zeit fehlenden Überblickes über den Stand der noch vorhandenen Fruchtfolgeflächen und der guten landwirtschaftlichen Böden, sofort zu veranlassen, dass mit geeigneten Mitteln gemeindeweise und für den ganzen Kanton die noch zur Verfügung stehenden Flächen zusammengestellt werden. Auf dieser Grundlage sind dann die Auswirkungen der verschiedenen Boden beanspruchenden Entwicklungsvorhaben in einer Konfliktkarte mit Flächenangaben darzustellen und zu beurteilen.

Begründung und Vorgehen:

Der Regierungsrat hat neuerdings Entwicklungsschwerpunkte im Kanton bestimmt. Dabei ist in den Entwicklungsschwerpunkten ein intensives bauliches Wachstum vorgesehen. Wie viel gutes Landwirtschaftsland durch diese gezielte Entwicklung in kurzer Zeit überbaut werden wird, lässt sich aufgrund der fehlenden Unterlagen über das gute Landwirtschaftsland heute nicht sagen. Damit wird wieder einmal mehr ein verantwortungsvolles Handeln mit unseren nicht vermehrbaren Ressourcen erschwert.

Ohne klare Zahlen über die Grösse der noch verfügbaren Flächen, geordnet nach ihrer Qualität, lässt sich keine politische und verantwortlich vorausschauende Diskussion führen.

Wir könnten nämlich nicht beurteilen, was wir uns an weiterer Zweckentfremdung vom bisherigen Landwirtschaftsland guter Qualität leisten können und was wir uns eben nicht mehr leisten können.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 08.06.2006

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär hat sich bereits in früheren Vorstössen für Massnahmen zu Gunsten der Er- haltung der guten Landwirtschaftsböden eingesetzt. In seiner Antwort auf die Motion 035/2004 (Reber/Schori) hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, abzuklären, mit welchen weiteren, insbesondere auch regional differenzierten Massnahmen und Instrumenten das Ziel der haushälterischen Bodennutzung effizienter verfolgt werden kann, ohne die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons zu beeinträchtigen. Der Grosse

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Rat hat diesen Vorstoss am 24. Juni 2004 als Motion überwiesen (Tagblatt des Grossen Rates 2004 S. 811).

Der Kanton ist in der Folge nicht untätig geblieben. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung ist gegenwärtig daran, das Inventar der Fruchtfolgeflächen zu aktualisieren und Rahmenbedingungen für die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen zu definieren.

Diese sollen im kantonalen Richtplan verbindlich festgelegt werden. Die Resultate werden im Rahmen der ordentlichen Richtplan-Revision 2006 zur Diskussion gestellt (öffentliche Mitwirkung Mitte November 2006 bis Mitte Februar 2007).

Ziel der Richtplan-Ergänzung ist es, den im Regierungsrat unbestrittenen Grundsatz, die guten landwirtschaftlichen Böden zu schonen, zu konkretisieren. Der Kanton erfüllt damit ausserdem einen Auftrag des Bundes, der ihm im Zusammenhang mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen auferlegt worden ist. Letzteres umfasst neben der Berichterstattung über den Stand der für die Fruchtfolge geeigneten Flächen in Karte und Zahlen auch eine geeignete raumplanerische Sicherung der Flächen.

Das aktualisierte Inventar der Fruchtfolgeflächen zeigt diejenigen Flächen, welche auf Grund der vom Bund vorgegebenen landwirtschaftlichen Kriterien (Klima, Hangneigung, Gründigkeit, Parzellengrösse) sowie des heutigen Zonierungs- und Bebauungsstandes für die ackerbauliche Nutzung (Flächen in Fruchtfolge) zur Verfügung stehen. Konkret sind in den klimatisch günstigen, tiefer gelegenen Kantonsteilen ausserhalb der Bauzonen praktisch alle flachen und wenig geneigten Flächen enthalten.

Die vorgesehene Richtplan-Massnahme verfolgt deshalb folgende Stossrichtungen:

− Ausweisen der Fruchtfolgeflächen im Inventar als Grundlage für die Interessenabwägung bei raumwirksamen Tätigkeiten

− Verpflichten der Träger von raumwirksamen Tätigkeiten, die Fruchtfolgeflächen zu schonen. Fruchtfolgeflächen sollen nur dann beansprucht werden können, wenn das Land für eine Nutzung im übergeordneten oder öffentlichen Interesse benötigt wird oder, im Falle einer privaten Nutzung, wenn das Land qualifiziert haushälterisch genutzt wird. Zudem ist zu prüfen, ob auf dem Gemeindegebiet Ersatzflächen als Fruchtfolgeflächen bezeichnet werden können.

Beurteilung der Motion

Die Motion umfasst zwei Teile, die getrennt zu beurteilen sind:

1. Der Überblick über den Stand der Fruchtfolgeflächen und der guten landwirtschaftlichen Böden

2. Darstellung und Beurteilung der Auswirkungen der verschiedenen Boden beanspruchenden Entwicklungsvorhaben in einer Konfliktkarte mit Flächenangaben Zu Punkt 1:

Das aktualisierte Inventar der Fruchtfolgeflächen wird den geforderten Überblick weitgehend ermöglichen. Nicht enthalten darin sind die ausserhalb der Fruchtfolgeflächen gelegenen guten landwirtschaftlichen Böden (im Berggebiet). Ein Schutz solcher Böden ist vom Bund nicht gefordert und auch aus der Sicht des Regierungsrates nicht zweckmässig.

Der Regierungsrat lehnt deshalb eine Inventarisierung von guten Böden ausserhalb der Fruchtfolgeflächen ab.

Zu Punkt 2:

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Die Darstellung und Beurteilung der Auswirkungen der verschiedenen Boden beanspru- chenden Entwicklungsvorhaben in einer Konfliktkarte und mit Flächenangaben würde einen beträchtlichen Aufwand für den Kanton verursachen, welcher in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Regierungsrat mit der vorgesehenen Ergänzung des Richtplans einen umfassenderen Vorschlag für einen schonungsvollen und nachhaltigen Umgang mit den Fruchtfolgeflächen auf den Tisch legt:

Mit der Verpflichtung der Träger von raumwirksamen Tätigkeiten, die Fruchtfolgeflächen zu schonen, soll gewährleistet werden, dass im Rahmen der massgebenden Verfahren, insbesondere bei der Ortsplanung oder bei der Baubewilligung, Alternativen geprüft werden, eine sorgfältige Interessenabwägung stattfindet und, soweit möglich, auch Ersatzmassnahmen geprüft werden. Das mit der Richtplan-Ergänzung vorgeschlagene Vorgehen ermöglicht eine angepasste Berücksichtigung der Fruchtfolgeflächen, ohne dass der Kanton im voraus weit reichende und theoretische Abklärungen treffen muss.

Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Motion ab.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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