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Neuerdings will der Kanton die Wildtiere u.a

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I 212/2009 VOL 2. Dezember 2009 VOL C

Interpellation

2081 Graber, Horrenbach-Buchen (SVP) Reber, Schangnau (SVP)

Weitere Unterschriften: [Anzahl] Eingereicht am: 02.06.2009

Wildtierbestände - Wildtierschäden

Ausgangslage:

Trotz starkem Bevölkerungswachstum, trotz Landverbrauch und Verkehrszunahmen, trotz starker Entwicklung des Tourismus und weiterer Freizeitaktivitäten haben die Wildbestände seit Mitte des letzten Jahrhunderts grösstenteils deutlich zugenommen (Ausnahmen wie der Feldhase und das Auerhuhn bestätigen die Regel). Das freut grosse Teile der Bevölkerung und ist das Verdienst einer umsichtigen kantonalen Jagdplanung. Die Wildbestände sind stark genug geworden, dass sie auch die Entwicklung von Raubtierbeständen erlauben. Auch die Greifvogelbestände haben sich von früheren Tiefständen erholt. Neuerdings will der Kanton die Wildtiere u.a. mit Betretverboten vermehrt vor Störungen schützen, um die Wildbestände weiter zu vermehren.

Demgegenüber richten Wildtiere erheblichen Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen, an Nutztieren und am Wald an. So schön es ist, Hirsche in freier Wildbahn zu sehen: diese Tiere sind da und dort mittlerweile zu einem Problem geworden z.B. in grösseren Gebieten am rechten Thunerseeufer. Mehr Wild und mehr Raubtiere, das ist nicht einfach nur besser.

Es gilt, unter Abwägung der verschiedenen Interessen (u.a. Jagd, Naturschutz, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft) ein Optimum zu erwirken.

Ähnliches spielt sich an den Gewässern ab, wo sich Fischer und Vogelschützerinnen wegen Äschen, Forellen, Kormoranen und Graureihern dauernd in den Haaren liegen.

Der Regierungsrat wird deshalb ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Bestände (in absoluten Zahlen; evtl. unterteilt nach Wildräumen oder Kantonsteilen) werden mit der Jagdplanung bei den verschiedenen Wildtierarten angestrebt, namentlich beim Rothirsch, bei der Gämse, beim Steinbock, beim Reh, beim Luchs und beim Wolf? Wo liegen die Grenzen zwischen zu wenig, genug und zuviel?

2. Wie haben sich die Vergütungen für Wildschäden in den letzten 20 Jahren im Kanton Bern entwickelt (in Fr.; evtl. unterteilt nach Tierarten), welche jährliche Schadensumme wird als vertretbar erachtet und aus welchen „Kassen“ kommt das Geld dafür?

3. Welche Strategie wird verfolgt, um die Zielgrössen (gemäss Fragen 1 und 2) zu erreichen (... wenn z.B. wie im letzten Herbst nicht einmal Nach- und Sonderjagden auf den Rothirsch zum Erfolg führen oder wenn sich der Feldhasenbestand im Mittelland einfach nicht erholen will)?

4. Welche Strategie wird im Kanton Bern im Spannungsfeld Fischerei – Vogelschutz verfolgt?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 08.06.2009

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Antwort des Regierungsrats

Wie in der Interpellation richtig dargelegt wird, bestehen im Kanton Bern heute grundsätzlich gute Wildtierbestände, insbesondere bei Schalenwild wie Rothirsch, Gämse, Reh, Steinbock und Wildschwein.

Wildtiere werden aber immer stärker durch Störungen aller Art in ruhigere Gebiete abgedrängt und verursachen dort zum Teil Schäden am Jungwuchs von Bäumen. Mit Wildschutzgebieten sollen in Zukunft wichtige Lebensräume besser vor Störungen geschützt werden, damit Konzentrationen und damit übermässige Schäden beispielsweise in empfindlichen Bergwäldern vermieden werden können.

Die vom Interpellanten angesprochene Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen ist durch die Jagdgesetzgebung vorgeschrieben und wird insbesondere im Rahmen der Jagdplanung berücksichtigt (vgl. Art. 3 des Gesetzes vom 25. März 2002 über Jagd und Wildtierschutz [JWG; BSG 922.1]).

Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Im Rahmen der Jagdplanung muss einerseits ein naturnah strukturierter Wildbestand geschaffen und erhalten werden, anderseits darf dieser Bestand zu keinen untragbaren Wildschäden führen. Die Jagdplanung wird für alle wichtigen Schalentiere durchgeführt und erfolgt regional differenziert in sog. Wildräumen. Für jeden Wildraum werden dabei die anzustrebenden Wildtierbestände festgelegt. Anhand der Grundlagen wie Frühjahrsbestand, Fallwild, Vorjahresjagdstrecke, Einfluss von Raubtieren und Wildschadensituation wird festgelegt, ob der Bestand innerhalb des Wildraums angehoben, belassen oder gesenkt werden soll (vgl. Art. 3 der Jagdverordnung vom 26.

Februar 2004 [JaV; BSG 922.111]). Daraus resultiert die geplante Jagdstrecke. Am Ende eines jeden Jagdjahres wird die erzielte Jagdstrecke mit der Jagdplanung verglichen und im Jahresbericht des Jagdinspektorats publiziert (vgl. Homepage des Jagdinspektorats des Kantons Bern). Falls notwendig, stehen dem Kanton weitere Instrumente wie Sonderabschüsse zur Verfügung.

Zu Frage 2:

Art. 3 Abs. 1 der Verordnung vom 22. November 1995 über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden (WSV; BSG 922.51) sieht vor, dass Schäden, die jagdbare Tiere an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren sowie in eidgenössischen Jagdbanngebieten anrichten, angemessen entschädigt werden. Die finanziellen Aufwendungen für die Entschädigung von Wildschäden blieben in den letzten 20 Jahren mit rund Fr. 120’000.-- pro Jahr relativ stabil. Nebst der Vergütung von Schäden werden auch Projekte zur Wildschadenverhütung unterstützt, wobei die Höhe der Aufwendungen in den letzten 20 Jahren zwischen Fr. 170'000.-- (1999) und Fr. 390'000.-- (2007) schwankte. In Anbetracht der Grösse des Kantons Bern und im Vergleich zu anderen Kantonen erachtet der Regierungsrat die Aufwendungen für Vergütung und Verhütung von Wildschaden insgesamt als tragbar.

Die finanziellen Aufwendungen zur Verhütung und Entschädigung von Wildschäden werden aus dem Wildschadenfonds (vgl. Art. 24 JWG) beglichen. Der Wildschadenfonds ist eine Spezialfinanzierung und wird vorwiegend durch zweckgebundene Zuschläge auf den Jagdpatentgebühren geäufnet. Weitere Beiträge leisten Bund und Kanton (vgl. Art. 13 Abs. 1 JWG).

Zu Frage 3:

Der Kanton Bern erreicht naturnah strukturierte Wildbestände primär durch die Instrumente der Jagdplanung. Für einzelne Wildarten wurde zudem eine spezielle Strategie geschaffen. So entwickelte das zuständige Jagdinspektorat in Zusammenarbeit mit einer breit abgestützten Arbeitsgruppe ein Rothirschkonzept, das am 29. Mai 2006 von

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der Volkswirtschaftsdirektion genehmigt wurde. Dieses Konzept soll einen angemessenen Schutz des Rothirsches unter gleichzeitiger jagdlicher Nutzung gewährleisten und in Konfliktsituationen Entscheidhilfen bieten.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Jagdplanung allein nicht jedes Bestandsproblem zu lösen vermag. So ist der tiefe Bestand an Feldhasen im Kanton Bern unter anderem mit ungeeigneten Lebensräumen ohne Hecken und Buntbrachen zu erklären. Der Regierungsrat fördert daher eine naturnahe Landwirtschaft mit entsprechenden ökologischen Ausgleichsflächen und unterstützt Massnahmen zum Schutz von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

Zu Frage 4:

Die Kantone sind aufgrund der Bundesgesetzgebung über die Fischerei verpflichtet, in ihrem Bestand bedrohte Fisch- und Krebsarten zu schützen. Im Kanton Bern wurden in den vergangenen 20 Jahren grosse Anstrengungen unternommen. Im Bereich derjenigen fischfressenden Vögel, deren Bestand gesichert ist, wurden bereits mehrere konkrete Massnahmen eingeleitet und umgesetzt:

• Die Jagdzeit auf den Kormoran wurde ab der Jagdzeit 2008/2009 um einen Monat, d.h. bis 31. Januar verlängert.

• Der Gänsesäger ist eine bundesrechtlich geschützte Vogelart. Der Kanton Bern hat beim Bund beantragt, den Gänsesäger auf die Liste der jagdbaren Arten aufzunehmen und einen eidgenössischen Managementplan zu erarbeiten.

• Auch der Graureiher ist bundesrechtlich geschützt. Das vom Bund in den Achtzigerjahren herausgegebene Konzept „Graureiher und Fischerei“ hat sich bewährt und wird im Kanton Bern auch weiterhin konsequent umgesetzt.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass diese Instrumente das Spannungsfeld Fischerei- Vogelschutz bereits deutlich entschärfen konnten.

An den Grossen Rat

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