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Ein Reformstau in den letzten 20 Jahren führte dazu, dass der Kanton Bern seine Führungsrolle in der Schweiz in vielen Bereichen eingebüsst hat

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M 128/2003 M 131/2003

VOL VOL

17. Dezember 2003 43C

Motion

3631 SP (Huber, Köniz) SP (Stöckli, Biel)

Weitere Unterschriften: 25 Eingereicht am: 16.06.2003

Reform und Innovation im Kanton Bern –Wirtschaftsentwicklung

Die Hauptprobleme im Kanton Bern liegen im ungenügenden Wirtschaftswachstum, der Bevölkerungsstagnation, einem fehlenden Standortmarketing und einem wachsenden Imageproblem. Ein Reformstau in den letzten 20 Jahren führte dazu, dass der Kanton Bern seine Führungsrolle in der Schweiz in vielen Bereichen eingebüsst hat. Das Ziel der Politik im Kanton Bern muss es sein, in den nächsten Jahren die Position des Kantons nachhaltig zu verbessern (sozial, wirtschaftlich, ökologisch), um politisch wieder gestalten zu können.

Im Bereich der Wirtschaftsentwicklung wird der Regierungsrat daher aufgefordert, ein Wirt- schaftsentwicklungsprogramm aufzulegen, mit dem die Wirtschaft im Kanton Bern in den nächsten zehn Jahren so stark wachsen kann, dass im Jahr 2015 das kantonale Einkom- men pro Kopf sich dem nationalen Durchschnitt annähert. Um dieses Ziel zu erreichen sind folgende Massnahmen zu ergreifen:

1. Die Achse Biel – Bern – Thun ist als eigentlicher Wirtschaftsmotor des Kantons zu för- dern. Sie verfügt über

• eine hochwertige Verkehrsinfrastruktur mit erstklassigen Verbindungen zu anderen Wirtschaftszentren

• ein vielfältiges Angebot an Bildungsinstitutionen

• ein international ausgerichtetes Kulturangebot.

2. Besonders gefördert werden sollen Branchen, die

• wenig oder erneuerbare Rohstoffe und Energie verbrauchen sowie

• qualitativ hochwertige Arbeitsplätze anbieten.

Der tertiäre Sektor soll deutlich gesteigert werden, im sekundären Sektor sind die be- stehenden Cluster zu stärken.

Um konjunkturresistenter zu werden soll die Berner Wirtschaft trotz Clusterbildung eine gute Durchmischung bei den Branchen, den Betriebsgrössen und bei den Produk- ten/Dienstleistungen aufweisen.

3. Für die anderen Gebiete des Kantons sind eigene, auf die traditionellen Stärken dieser Gebiete (z.B. Tourismus, Landwirtschaft, Industrie, Design) ausgerichtete Förderungs- massnahmen auszuarbeiten, die sozial und ökologisch nachhaltig sind und der Bevöl- kerungsabwanderung entgegenwirken.

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Diese Förderungsmassnahmen sind wenn nötig durch den Ausbau des direkten Fi- nanzausgleiches zu verstärken, damit die Gemeinden auch Mittel haben, um eigene Ideen und Konzepte umzusetzen.

Begründung:

Nur nachhaltig wirkende Massnahmen werden Bern aus der Gruppe der wirtschaftsschwa- chen Kantone herausführen. Mit kontraproduktiven Steuersenkungsinitiativen und über- schiessenden Sparprogrammen werden keine Zeichen von innovativem Denken gesetzt, keine Signale für Stabilität und Verlässlichkeit ausgesendet, keine Impulse für Risikobereit- schaft und Aufbruchstimmung gegeben.

Ein stetiges, regelmässiges Wachstum der Wirtschaft ist Garant für politische Stabilität, für sozialen Frieden, für gerechte Wohlstandverteilung und für einen gesunden Staatshaushalt.

Wenn es der Wirtschaft schlecht geht, steigen die Staatsausgaben, weil der Staat seine Funktion als teure Reparaturwerkstätte für kaputte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Strukturen und Beziehungen ausbauen muss. Je mehr Menschen im Arbeitsle- ben eingebunden sind, je mehr Menschen eine qualifizierte Tätigkeit ausüben und ein eige- nes Erwerbseinkommen haben, umso geschützter sind sie vor Arbeitslosigkeit, vor staatli- cher Abhängigkeit, vor Krankheit, Invalidität und Gewalt.

Diese Motion will der Regierung alle Mittel und Instrumente zur Verfügung stellen, damit im Kanton Bern eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Aufbruchstimmung ausgelöst wird.

M 131/2002 VOL

Motion

SP (Stöckli, Biel)

Weitere Unterschriften: 26 Eingereicht am: 16.06.2003

Reform und Innovation im Kanton Bern - Strategie zur Bevölkerungsentwicklung

Die Hauptprobleme im Kanton Bern liegen im ungenügenden Wirtschaftswachstum, der Bevölkerungsstagnation, einem fehlenden Standortmarketing und einem wachsenden Imageproblem. Ein Reformstau in den letzten 20 Jahren führte dazu, dass der Kanton Bern seine Führungsrolle in der Schweiz in vielen Bereichen eingebüsst hat. Das Ziel der Politik im Kanton Bern muss es sein, in den nächsten Jahren die Position des Kantons nachhaltig zu verbessern (sozial, wirtschaftlich, ökologisch), um politisch wieder gestalten zu können.

Im Bereiche der Bevölkerungsentwicklung wird der Regierungsrat aufgefordert:

Eine aktive, mit den Städten und Gemeinden koordinierte, Politik der Bevölkerungsentwick- lung für den Kanton Bern zu definieren und systematisch umzusetzen.

Begründung:

Der Richtlinienbericht 2002 enthält unter dem Kapitel F. Zukunftsperspektiven in Ziffer 5.

Demographische Entwicklung (Seite 65) den Satz: "Unter den Verhältnissen eines demo- kratischen und sozialen Rechtsstaates geht es darum, die gesellschaftlichen Institutionen auf den demographischen Wandel vorzubereiten und allenfalls gestaltend auf die Rahmen- bedingungen Einfluss zu nehmen, welche die Bevölkerungsentwicklung beeinflussen."

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Der Regierungsrat hat nach einer Bestandesaufnahme eine auf kantonaler Ebene konsoli- dierte und mit den Gemeinden und Städten koordinierte Bevölkerungsentwicklungspolitik zu definieren und umzusetzen. Dies ist nicht nur wegen der in der ganzen Schweiz festgestell- ten besorgniserregenden demografischen Entwicklung nötig. Es ist auch zur Stärkung der Wirtschaftskraft und des Wirtschaftswachstums dringend angezeigt.

Die Bevölkerungsentwicklung im Kanton Bern weist ein erheblich unterdurchschnittliches Wachstum auf. Der Anteil der bernischen Bevölkerung an der Bevölkerung der Schweiz hat sich seit 1848 unaufhörlich verringert. 1850 lebten im Kanton Bern 17,04 Prozent der ge- samten Bevölkerung der Schweiz. Bei der letzten Volkszählung im Jahre 2000 waren es noch lediglich 13,13 Prozent. Diese äusserst unerfreuliche Entwicklung der Bevölkerung hat negative Folgen insbesondere in politischer (der Stand Bern wird bei den Nationalrats- wahlen 2003 noch gerade 26 Mandate zu wählen haben), finanzieller (die Steuereinnah- men der natürlichen Personen sind die Haupteinnahmequellen des Kantons Bern) und wirt- schaftlicher (kantonaler Binnenmarkt) Hinsicht.

Viele Städte und Gemeinden versuchen mit verschiedensten Massnahmen und mit unter- schiedlichem Erfolg der Abnahme der Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Sie verfügen über Verwaltungs- und Infrastrukturen, welche es erlauben würden, eine erheblich grössere Bevölkerungszahl ohne signifikante Mehraufwendungen bei sich aufzunehmen. Der Kanton hat diese Bemühungen auch in seinem Interesse zu fördern.

Der Kanton Bern muss aus diesen Gründen alles daran setzen, auch als Wohnstandort attraktiver zu werden. Kernfaktoren dazu sind attraktive Arbeitsplätze, die Förderung des Wohnungsbaus, die Bewahrung einer hohen Lebensqualität und eine durchdachte Integra- tionspolitik.

Antwort des Regierungsrats

Vorbemerkung: Beide Vorstösse befassen sich mit möglichen Massnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie werden deshalb gemeinsam beantwortet.

Der Regierungsrat beobachtet die wirtschaftliche Entwicklung regelmässig und fasst die Erkenntnisse in Berichten zusammen. Im „Bericht zur Wirtschaftslage 2003 - Daten und Fakten zur wirtschaftlichen Situation des Kantons Bern“ vom Mai 2003 - sind die Stärken und Schwächen der bernischen Volkswirtschaft analysiert und umfassend dargestellt. Die wichtigsten Aussagen sind:

Stärken

• Die Arbeitslosenrate des Kantons Bern liegt aufgrund der bestehenden Wirtschafts- struktur jeweils rund ein Prozentpunkt unter dem Wert für die Schweiz.

• Das Wachstum des Bruttoinlandproduktes BIP im Kanton Bern lag zwischen 1992 und 2002 mit 1,2 Prozent leicht über demjenigen der Schweiz (1 Prozent).

• In den Bereichen Verkehr (Schiene und Strasse) sowie Bildung verfügt der Kanton Bern über ein sehr gutes Angebot. Die allgemein hohe Lebensqualität gehört ebenfalls zu den positiven Standortfaktoren.

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Schwächen

• Die bernische Volkswirtschaft weist einen Niveaurückstand beim Volkseinkommen und beim Bruttoinlandprodukt auf.

• Im Kanton Bern sind tendenziell wertschöpfungsschwache Branchen wie die öffentli- chen Verwaltungen, das Baugewerbe und das Gastgewerbe stark vertreten, während wertschöpfungsstarke Branchen wie der Finanzsektor oder der Bereich Pharma und Chemie untervertreten sind.

• Im Vergleich mit anderen Kantonen nahm die Bevölkerungszahl in den vergangenen zehn Jahren unterdurchschnittlich zu.

• Die hohe Verschuldung beschränkt den wirtschaftspolitischen Handlungsspielraum des Kantons.

Gegenüber der umfassenden Analyse des Berichts zur Wirtschaftslage greifen die Begrün- dungen der Motionen zu kurz. Ihre Beurteilung ist in wichtigen Punkten zu ergänzen. Insbe- sondere lässt sich eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftskraft ohne Massnahmen zum Schuldenabbau nicht erreichen. Zu wenig berücksichtigt werden in den Vorstössen die Stärken des Kantons Bern. Der Kanton Bern hat in den vergangenen Jahren wichtige Re- formvorhaben angepackt und zum Teil bereits umgesetzt. Zu erwähnen sind etwa die neue Kantonsverfassung (1995), die Justizreform, die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden samt der Neuordnung des Finanz- und Lastenausgleichs, die Wahlkreisreform und die Verkleinerung des Grossen Rates (2002). In Bearbeitung befinden sich die Projekte

„Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung und Justizreform“ und „Regierungsreform“.

Diese werden voraussichtlich innerhalb der ersten Jahreshälfte 2004 vom Grossen Rat behandelt. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Antwort M 129/2003 Rickenba- cher, Jens.

Der Regierungsrat teilt dennoch die Beurteilung der Motionäre, dass in der laufenden Le- gislatur Massnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung nötig sind. Deshalb lauten die drei Hauptzielsetzungen der Regierungsrichtlinien 2003 – 2006 „Bern entschul- den – Wirtschaftswachstum fördern – nachhaltige Entwicklung anstreben“. Zur Umsetzung dieser Hauptzielsetzungen sind zahlreiche Massnahmen bereits beschlossen worden.

1. Investitionsprioritäten

Zentrale Voraussetzung für eine frühzeitige, wachstumsorientierte Priorisierung der öffentli- chen Investitionstätigkeit ist eine flächendeckende Investitionsplanung. Der Regierungsrat hat deshalb alle Direktionen beauftragt, soweit nicht bereits vorhanden, bis spätestens En- de 2004 eine mittelfristige Investitionsplanung für ihre Investitionsbereiche aufzubauen. Die Direktionen und die Staatskanzlei haben vereinbart, gemeinsam unter der Leitung der Kon- ferenz für Raum, Verkehr und Wirtschaft ein entsprechendes Instrumentarium aufzubauen.

Dieses soll es dem Regierungsrat ermöglichen, auf einer verlässlichen Datenbasis zu ei- nem frühen Zeitpunkt Prioritätsentscheide bezüglich Investitionsvorhaben zu treffen. In der Übergangsphase werden Investitionsvorhaben ab einem Netto-Investitionsvolumen von einer Million Franken einzelfallweise aus Wachstumsoptik bewertet.

2. Verfahren und Vorschriften

Unter dem Titel „Überprüfung von Verfahren und Vorschriften“ strebt der Regierungsrat auf der einen Seite eine Straffung der staatlichen Verfahren und auf der anderen Seite eine Verbesserung der Kundenbeziehungen zwischen der Verwaltung und den Unternehmen an. Erste konkrete Massnahmen sind etwa die Schaffung eines „Koordinators Unterneh- menssteuern“ bei der kantonalen Steuerverwaltung oder die systematische Kontaktpflege des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes mit wichtigen Kundensegmenten.

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Überprüft werden auch die Abläufe und Zuständigkeiten in komplexen Bau- und Planungs- verfahren. Namentlich soll das Verfahrensmanagement verbessert werden.

3. Bildung

Gestützt auf die Empfehlungen des Wirtschaftsrats soll das gesamte Bildungssystem auf folgende Leitmaximen ausgelegt werden: Steigerung der Effizienz (Wirksamkeit und Wirt- schaftlichkeit), Steigerung der Effektivität (Durchschlagskraft und Leistungsfähigkeit) und Steigerung der Attraktivität (Anziehungskraft). Dazu hat der Regierungsrat am 26. Novem- ber 2003 folgende Massnahmen beschlossen:

- Räumliche Konzentration der Studienangebote im Fachhochschulbereich - Ausbildungstransfer zwischen Universität und Fachhochschule

- Rolle der Hochschulen des Kantons Bern in einem Wissenscluster definieren

- Verlagerung von Teilen der höheren Berufsbildung (Technikerschulen) an die Fach- hochschule

- Optimierung des Wissenstransfers Wirtschaft – Bildung – Forschung - Sicherstellung der International School of Berne (ISB)

- Verstärkung der Zusammenarbeit im tertiären Bildungsbereich auf schweizerischer Ebene.

4. Kommunikation

Der Regierungsrat hat im Mai 2003 ein Konzept zur strategischen und operativen Kommu- nikation beschlossen. Ziel ist es, den Kanton Bern als Wirtschafts- und Lebensraum sowohl gegen innen wie auch gegen aussen überzeugend und mit klarem Profil zu vertreten. Das Kommunikationskonzept wird seit Mitte 2003 schrittweise umgesetzt.

5. Kantonaler Richtplan

Der kantonale Richtplan (RRB Nr. 0684 vom 27. Februar 2002) legt mit fünf Leitsätzen und zwei Entwicklungsbildern die angestrebte Entwicklung des Kantons Bern fest. Der Grosse Rat hat in der Märzsession 2002 mit dem Raumplanungsbericht `02 die Kerninhalte des Richtplans zur Kenntnis genommen; der Bundesrat hat ihn im Juli 2003 genehmigt.

Der Richtplan umschreibt die Bedeutung der Leitsätze und Entwicklungsbilder folgender- massen: „Die fünf Leitsätze für die Raumordnungspolitik des Kantons Bern umschreiben den Auftrag der Politik an die Raumplanung. Die Leitsätze selber sind nicht raumspezifisch formuliert (...). Zusammen mit den zwei Entwicklungsbildern zeigen die Leitsätze die Grundzüge der räumlichen Entwicklung auf“. Die Kräfte sollen auf Gebiete konzentriert werden, die wirtschaftlichen Erfolg versprechen und ergänzend die ländlichen Regionen in der Weiterentwicklung ihrer Stärken unterstützen. Daraus abgeleitet werden die entspre- chenden Strategien und konkreten Massnahmen für die Umsetzung. Der Richtplan wird laufend bewirtschaftet und durch ein konsequentes Controlling den sich ändernden Rah- menbedingungen angepasst.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der bisherigen Wachstumsstrategie erarbeitet der Re- gierungsrat zurzeit Strategien und Massnahmen zur weiteren Verbesserung der wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen und zur Stärkung des Wirtschaftswachstums. Darin werden auch Überlegungen über den Wohnstandort Kanton Bern bzw. über Strategien und Mass- nahmen zur Stärkung des Wohnstandortes enthalten sein, weil die Bevölkerungsentwick- lung nicht losgelöst von der Wirtschaftsentwicklung bzw. von der Entwicklung des Arbeits- marktes betrachtet werden kann. Dieser Bericht zur Weiterentwicklung der Wachstumsstra- tegie wird dem Grossen Rat voraussichtlich in der April-Session 2004 unterbreitet.

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In diese Weiterentwicklung der Wachstumsstrategie können auch die Anliegen der Motio- näre einfliessen. Dabei sind allerdings die Möglichkeiten und Grenzen der kantonalen Wirt- schaftspolitik zu beachten: Die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und damit auch im Kanton Bern wird wesentlich durch die Weltwirtschaft geprägt. Die Gestaltung der wirt- schaftspolitischen Rahmenbedingungen sowie die Formulierung und Umsetzung der Wirt- schaftspolitik in der Schweiz erfolgen vor allem durch den Bund. So fallen die für die Wirt- schaftsentwicklung zentralen Themen wie Wettbewerbspolitik, Aussenwirtschaft, Geldpoli- tik, Innovationspolitik und Arbeitsmarkt in die Zuständigkeit des Bundes. Gemeinsame Auf- gaben von Bund, Kantonen und Gemeinden sind die Steuer- und Ausgabenpolitik, die Bil- dungspolitik und die Verkehrsinfrastrukturpolitik.

Die Kantone haben wirtschaftspolitische Handlungsspielräume u.a. bei Steuern, bei der Bildung, in der Raumordnung, bei der Wirtschaftsförderung sowie bei der Ausgestaltung von Verfahren und Vorschriften bzw. in deren Anwendung. Der Kanton Bern kann also mit geeigneten Massnahmen zu guten Rahmenbedingungen für ein Wirtschaftswachstum bei- tragen und mit entsprechenden Instrumenten bestimmte Entwicklungen unterstützen. Er kann dagegen weder das Wachstum bestimmen noch die wirtschaftliche Entwicklung len- ken.

Ähnliches gilt für die Bevölkerungspolitik: Geburten, Zuwanderungen und Abwanderungen haben Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung. Der Kanton Bern hat Möglichkeiten, diese zu beeinflussen. Er kann jene Faktoren mitgestalten, die für die Attraktivität eines Wohnstandortes und Lebensraumes wichtig sind. Eine hohe Bedeutung für die Bevölke- rungsentwicklung haben beispielsweise das Arbeitsplatzangebot, Tagesschulen und famili- enexterne Kinderbetreuung, das Wohnangebot, die Verkehrsinfrastruktur (Strasse und Schiene), die Steuerbelastung der natürlichen Personen, das Bildungsangebot, Blockzeiten in den Volksschulen, das Kultur- und Freizeitangebot sowie die Gesundheitsversorgung.

Aus diesen Überlegungen unterstützt der Regierungsrat die Stossrichtung der beiden Vor- stösse und ist bereit, die Überlegungen in die Weiterentwicklung der Wachstumsstrategie einfliessen zu lassen. Dagegen erachtet er einen verbindlichen Auftrag als unzweckmässig, genau die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen.

Antrag

1. Annahme der Motion Huber 128/2003 als Postulat 2. Annahme der Motion Stöckli 131/2003 als Postulat

An den Grossen Rat

Referenzen

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