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Gibt es Untersuchungen oder Daten zum Ritalin Konsum im Kanton Bern? Ist der Ritalin Konsum im Kanton Bern in den letzten Jahren ebenfalls sprunghaft angestiegen wie im Kanton Neuenburg? 2

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I 108/2003 GEF 6. August 2003 44C

Interpellation

2134 Schärer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 15.04.2003

Leiden im Kanton Bern Kinder unter Ritalin?

Vor einem Jahr hat das Bundesamt für Gesundheit eine Studie über die Anzahl der Ritalin Verordnungen im Kanton Neuenburg veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass zwischen 1996 und 2000 die ärztliche Verordnung von Ritalin um das siebenfache zugenommen hat.

Ritalin gilt als Behandlungsmittel von Hyperaktivitätsstörung mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS). Seit 2001 ist bekannt, dass Ritalin stärker wirkt als Kokain. Auf der anderen Seite konnte die Wissenschaft bisher nicht beweisen, dass ADS wirklich eine Krankheit ist, die mit Medikamenten kuriert werden kann. Man geht heute vielmehr davon aus, dass hier eine “Verhaltensstörung“ fälschlicherweise medikamentös behandelt wird und andere Massnahmen (gesunde Nahrung, mehr Bewegung) erfolgversprechender sein können, ohne dass die Kinder medikamentenabhängig werden.

Zudem hat eine amerikanische Studie festgestellt, dass Ritalin keine wirkliche Besserung der Schulleistungen zur Folge hat.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Gibt es Untersuchungen oder Daten zum Ritalin Konsum im Kanton Bern? Ist der Ritalin Konsum im Kanton Bern in den letzten Jahren ebenfalls sprunghaft angestiegen wie im Kanton Neuenburg?

2. Falls es keine solche Untersuchungen gibt, ist eine solche Erhebung aufgrund der erschreckenden Erkenntnisse aus der erwähnten Studie zu den Ritalin Verordnungen im Kanton Neuenburg geplant?

3. Gibt es eine offizielle Haltung des Regierungsrates in dieser Frage? Wurde die Verordnung von Ritalin in der Ethikkommission oder in der Erziehungsberatungskommission in jüngster Zeit behandelt?

4. Ist ADS Bestandteil der Ausbildung und Tätigkeit der ErziehungsberaterInnen im Kanton Bern? Wenn ja, wird die Verordnung von Ritalin als mögliche Massnahme in Betracht gezogen oder werden andere “Behandlungsmethoden“ empfohlen?

5. Ist ADS Teil der Ausbildung und Weiterbildung von LehrerInnen? Wenn ja, welche Haltung bezüglich Ritalin oder anderen Lösungen wird hier vertreten?

6. Gemäss dem International Narcotic Board ist die Zunahme des Ritalin Verbrauchs in der USA u.a. auf Elternvereine zurückzuführen, die mit Hilfe von Geldern der

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Pharmaunternehmen für Ritalin werben. Gibt es Kenntnisse und Daten über solche Elternvereine in der Schweiz bzw. im Kanton Bern?

7. Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat in dieser Frage einzuleiten?

Antwort des Regierungsrates

Im April 2002 wurde im Bulletin des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ein Artikel über die Entwicklung der Anzahl Verschreibungen für Ritalin im Kanton Neuenburg und in der Schweiz zwischen 1996 und 2000 veröffentlicht. Ritalin, eine dem Betäubungsmittelgesetz unterstellte Substanz, wird vor allem bei Kindern zur Therapie von Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen (attention deficit hyperactivity disorder, ADHD) verwendet. Diese Behandlung für das ADHD ist sowohl auf internationaler Ebene wie von Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, anerkannt. Auf der Basis des heutigen Wissensstandes empfehlen auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die vom Europarat beigezogenen Expertinnen und Experten angemessene Behandlungen, darunter auch die Verschreibung von Ritalin. Die Diagnosenkriterien für ADHD sind klar festgelegt (Handbuch der Psychiatrie DSM-IV und Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD- 10 der WHO). Diese Kriterien beruhen auf einer wissenschaftlichen Grundlage, die von der Ärzteschaft verwendet wird. Es handelt sich dabei um komplexe Kriterien, die ermöglichen sollen, ADHD von anderen Verhaltensstörungen zu unterscheiden. Während die Behandlung mit Ritalin von gewissen Kreisen, denen es oft an Kenntnissen der medizinischen Aspekte von ADHD fehlt, in Frage gestellt wird, wird sie von Psychiatern und Psychiaterinnen, Kinderpsychiatern und Kinderspychiaterinnen sowie Kinderärztinnen und Kinderärzten grösstenteils als die angemessenste Therapie, die zurzeit verfügbar ist, eingestuft. Eine solche Therapie muss auf einer sorgfältigen Diagnose beruhen, die von erfahrenen Therapeutinnen und Therapeuten gestellt wird, und mit einer psychosozialen Unterstützung und Begleitung der Familie einhergehen. Zur Zeit sind Empfehlungen für die Ärzteschaft zur Förderung einer sinnvollen und begründeten Verschreibung von Ritalin in Vorbereitung.

Zu Frage 1:

Konkrete Untersuchungen oder Daten zu Ritalin Konsum gibt es im Kanton Bern insofern, als dass aufgrund der Betäubungsmittelkontrolle über jede im Kanton Bern verbrauchte Tablette Buch geführt werden muss. Das Betäubungsmittelgesetz verlangt eine lückenlose Rückverfolgbarkeit vom Hersteller des Wirkstoffes über den Tablettenhersteller bis zu den selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzten, beziehungsweise zu den abgebenden Apothekerinnen und Apotheker. Mittels Datenbank kann der Verbrauch von jeder Ärztin und jedem Arzt, beziehungsweise von jeder Apotheke, jederzeit abgerufen werden. Der Verbrauch von Ritalin im Kanton Bern ist – wie in der ganzen Schweiz – in den letzten Jahren stark angestiegen.

Zu Frage 2:

Aufgrund der Daten der Betäubungsmittelkontrolle im Kanton Bern ist mit gleichen Resultaten wie im Kanton Neuenburg zur rechnen.

Zu Frage 3:

Gemäss Betäubungsmittelgesetzgebung sind nur die Ärztinnen und Ärzte zum Verordnen von Betäubungsmitteln, wie Ritalin, befugt. Sie sind verpflichtet, Betäubungsmittel nur in dem Umfange zu verwenden, abzugeben und zu verordnen, wie dies nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften notwendig ist. Zudem enthält die von Swissmedic genehmigte Arzneimittelinformation für Fachpersonen neben den überprüften Indikationen auch Vorsichtsmassnahmen über unerwünschte Wirkungen, Angaben über die Anwendung bei Kindern und weist auf die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes (psychosozial, erzieherisch) bei der Behandlung von Kindern mit

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ADHD hin. Da die Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater nicht für die Verordnung von Ritalin zuständig sind, ist weder diese Berufsgruppe noch die Erziehungsberatungskommission in diese Thematik involviert. Es ist weder Aufgabe des Regierungsrates noch der Ethikkommission sich mit der Verordnung von Medikamenten, insbesondere von Ritalin, im Rahmen einer Behandlung zu befassen. Wie bereits erwähnt, wird die rigorose Betäubungsmittelkontrolle durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern wahrgenommen.

Zu Frage 4:

Die Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater verfügen alle über eine Ausbildung in Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters. Im Rahmen dieser universitären Ausbil- dung beschäftigen sie sich auch mit ADHD. Die Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater arbeiten im Umgang mit Kindern, die psychische Störungen oder Krankheiten haben, mit psychologischen, pädagogischen und/oder sonder-pädagogischen Mitteln. Die Medikamentenabgabe gehört nie dazu. Wenn eine solche verordnet wird, dann immer durch Ärztinnen oder Ärzten. In diesem Sinne geben Erziehungsberaterinnen und

-berater keine direkten Empfehlungen an die Eltern ab, sondern weisen sie darauf hin, dass sie mit der Ärztin oder dem Arzt über eine medikamentöse Behandlung diskutieren könnten. Die Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater sind (vgl. Antwort zu Frage 3) nicht befugt, Ritalin zu verordnen.

Zu Frage 5:

Auch in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung sind psychische Störungen und Krankheiten ein Thema. Das ADHD wird in verschiedenen Modulen der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte thematisiert. In der Ausbildung für den Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule ist dies insbesondere im Rahmen der Vorlesung „Entwicklungs-, Lern- und Verhaltensstörungen“, in der Ausbildung für die Oberen Klassen der Primarstufe in der Veranstaltung „Heterogenität, Lernstörungen“ der Fall. Die Zentralstelle für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung bietet mehrere Veranstaltungen zur Thematik an. Die vermittelte Haltung gegenüber Ritalin dürfte je nach Dozentin oder Dozent leicht variieren, da auch die wissenschaftliche Beurteilung des Medikamentes kontrovers ist. Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen gehen wir davon aus, dass eine kritische Haltung vermittelt wird. Die Lehrkräfte sollen Indikation, Wirkungen und Nebenwirkungen dieses Medikamentes kennen. Sie sollen jedoch auch davon Kenntnis haben, dass die ärztliche Verschreibung von Ritalin unter Umständen zeitlich befristet sinnvoll sein kann, wenn sie mit heilpädagogischer und psychologischer Beratung und Intervention kombiniert wird.

Zu Frage 6:

Der Regierungsrat hat keine Kenntnisse und Daten über solche Elternvereine im Kanton Bern, beziehungsweise in der Schweiz.

Zu Frage 7:

Mit dem eingesetzten Informatiksystem können Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker, die Ritalin in grossen Mengen einkaufen, problemlos und sofort eruiert werden. Bereits jetzt werden im Rahmen der Betäubungsmittelkontrollen vor allem diejenigen Arztpraxen und Apotheken mit hohem Verbrauch an Ritalin und ähnlichen Wirkstoffen vermehrt kontrolliert. Die zuständigen Behörden verfolgen somit die Entwicklung beim Verbrauch von Ritalin mit grosser Aufmerksamkeit und sind bereit, gegebenenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Anwendung einzudämmen.

An den Grossen Rat

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