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Wie haben sich die Zahlen der Asylbewerber im Kanton Bern in den vergangenen 5 – 10 Jahren entwickelt? 2

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I 129/2006 POM 18. Oktober 2006 POM C Interpellation

1823 Fischer, Meiringen (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 06.06.2006

Kosteneinsparungen im Asylbereich auf kantonaler Ebene

Seit dem Jahre 2004 hat sich die Situation bei den Gesuchen neuer Asylbewerber in der ganzen Schweiz markant entschärft.

Die Zahlen sind dank gezieltem Vorgehen gegen Missbräuche drastisch gesunken.

Diese Entwicklung führt dazu, dass Einsparungen durch eine Bereinigung der Strukturen möglich werden.

Ich ersuche den Regierungsrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie haben sich die Zahlen der Asylbewerber im Kanton Bern in den vergangenen 5 – 10 Jahren entwickelt?

2. Wie viele kantonale Stellenprozente sind direkt oder indirekt mit der Betreuung von Asylbewerbern beschäftigt?

3. Hat der Regierungsrat bereits ein Konzept für den Abbau nicht mehr benötigter Stellen?

4. Wie hoch ist aktuell die Auslastung der einzelnen Einrichtungen für Asylbewerber im Kanton Bern?

5. Plant der Regierungsrat einen Abbau der Strukturen?

6. Wie steht es um den Vollzug der Asylentscheide im Kanton Bern?

Wie viele Fälle umfasst die Pendenzenliste und wie lange ist die durchschnittliche Zeitspanne vom Entscheid bis zum effektiven Vollzug?

Antwort des Regierungsrates

1. Die Anzahl der neu dem Kanton Bern zugewiesenen Asylbewerber ist starken Schwankungen unterworfen. So wies der Bund während der Kosovo-Krise zwischen Mitte 1998 und Mitte 1999 monatlich rund 700 Personen neu zu. In den Jahren zwischen 2000 und 2004 lag die Zahl im Mittel bei rund 200 Personen, in den letzten 12 Monaten wurden dem Kanton Bern durchschnittlich noch knapp 100 Personen je Monat zugewiesen.

Relevant für den Umfang der kantonalen Aufgaben im Asylbereich ist aber in erster Linie der Bestand an Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen. Diese Zahl geht weit weniger markant zurück: Waren es Ende 2003 (zwischenzeitlicher Höhepunkt)

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noch knapp 6’600 Personen, liegt der Bestand heute bei rund 4’800 Personen. Seit anfangs 2004 geht diese Zahl kontinuierlich zurück.

Seit April 2004 werden Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist, aus der Sozialhilfe ausgeschlossen. Sie haben jedoch Anspruch auf die Nothilfe, welche durch Bundes- und Kantonsverfassung garantiert ist. Für die Abklärung der Bedürftigkeit sowie die Ausrichtung der Nothilfe sind die Kantone zuständig. Zurzeit erhalten im Kanton Bern 119 Personen Nothilfe. Diese Personengruppe ist beim Bestand mit zu berücksichtigen.

2. Die kantonalen Aufgaben im Asylbereich gehen weit über die Betreuung hinaus. Sie umfassen namentlich auch die Anhörung zu Asylgründen, die Krankenversicherung der Asyl Suchenden, die Zusammenarbeit und den Datenaustausch mit dem Bundesamt für Migration sowie den aufwendigen Vollzug der Wegweisungen. Diese Aufgaben sind im Migrationsdienst des Amtes für Migration und Personenstand (MIP) angesiedelt. Das MIP wiederum ist eine Organisationseinheit der Polizei- und Militärdirektion.

Die Betreuungsaufgaben während der ersten Phase des Aufenthalts hat der Kanton an Zentren führende Organisationen vergeben. Das Amt für Migration und Personenstand MIP leitet ihnen nach Anzahl zugewiesener Personen und Aufenthaltstage Pauschalen weiter, die vom Bund ausgerichtet werden. Da die Zentren führenden Organisationen privatwirtschaftlich organisiert sind, kann über die Anzahl beschäftigter Personen keine Angaben gemacht werden. Diese richtet sich nach dem Aufwand und den zur Verfügung stehenden Mitteln, welche in den letzten Jahren zunehmend knapper geworden sind.

Für die Betreuung in der zweiten Phase sind die Gemeinden zuständig, die dafür ebenfalls Pauschalen erhalten, welche der Bund finanziert. Die Gemeinden haben diese Aufgabe teilweise auch an Private weitergegeben. Auch hier kann keine Angabe zur Anzahl der Beschäftigten gemacht werden. Die Gemeinden haben aber alles Interesse an einer schlanken und kostengünstigen Organisation.

3. Das MIP hat im vergangenen Jahr bereits einen markanten Abbau der im Asylbereich eingesetzten Ressourcen vorgenommen. So wurde die Anzahl Stellenprozente von 4’290 (Anfang 2005) auf heute 3’410 reduziert. Ein weiterer Stellenabbau ist momentan nicht verkraftbar. Der Bestand an Personen des Asylbereichs im Kanton Bern ist immer noch relativ hoch. Ein Stellenabbau hätte sinkende Vollzugszahlen zur Folge. Dadurch hielten sich die Asyl Suchenden länger im Kanton Bern auf, was sich sofort in erhöhten Sozial- und Nothilfekosten niederschlagen würde. Der Bund hat zudem die Möglichkeit, bei Vollzugsverzögerungen die Entrichtung der Vergütungen auszusetzen, was zu beträchtlichen Mehrkosten für den Kanton führen würde. Im Weiteren würde die Zusammenarbeit mit den Sozialhilfestellen (Zentren führende Organisationen, Gemeinden) belastet.

Einführung und Umsetzung der revidierten Asyl- und Ausländergesetze, welche nach dem abgelehnten Referendum 2008 in Kraft treten sollen, bringen für den Migrationsdienst einen nicht zu unterschätzenden Zusatzaufwand. Die Umsetzung des Sozialhilfestopps für alle rechtskräftig Weggewiesenen wird grosse Ressourcen binden.

Die neue Globalpauschale für sozialhilfeabhängige Asyl Suchende bedingt die Einführung neuer Abrechnungsmodalitäten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.

Insgesamt ist bis mindestens Ende 2008 mit einem verstärkten Arbeitsanfall im kantonalen Asylbereich zu rechnen, den der Migrationsdienst aber mit den heute vorhandenen Ressourcen zu bewältigen plant.

Die Bestandeszahlen sinken aufgrund der anhaltend niedrigen Neuzugänge tendenziell weiter. Diese Entwicklung könnte durch den abschreckenden Effekt, den die revidierte Gesetzgebung zweifellos haben wird, noch verstärkt werden. Nach Umsetzung des Sozialhilfestopps für die heute bereits anwesenden Personen mit rechtskräftiger Wegweisung wird das Arbeitsvolumen in diesem Bereich tendenziell abnehmen. Das

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MIP behält die Entwicklung im Auge und wird gegebenenfalls weitere Massnahmen vornehmen. Der Regierungsrat sieht zurzeit in diesem Bereich keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

4. Rund 80% der unterstützten Personen leben in den bernischen Gemeinden. Die Gemeinden sind daran interessiert, ihre Strukturen laufend dem rückläufigen Bestand anzupassen. Da sie den Wohnraum relativ kurzfristig anmieten und kündigen können, lässt sich keine Auslastungsquote angeben.

Die 1’138 Zentrenplätze sind gegenwärtig im Durchschnitt zu rund 85% belegt. Diese Auslastung hat sich in jahrelanger Erfahrung als ideal herausgestellt, da so eine gewisse Manövrierfähigkeit bei Verlegungen erhalten bleibt und ein plötzlicher Anstieg der Gesuchszahlen aufgefangen werden kann.

5. Seit Ende 2004 wurden zehn Durchgangszentren geschlossen und damit rund 550 Plätze abgebaut. Für das Jahr 2007 ist eine erneute Reduktion von 1’138 auf 930 Zentrenplätze geplant, was voraussichtlich die Schliessung von zwei weiteren Durchgangszentren zur Folge haben wird. Dieser Strukturabbau entspricht dem Rückgang der Bundesabgeltungen; er ist aber nicht ohne Risiko, könnten doch die Zentrenplätze bei einem grösseren Anstieg der Asylgesuchszahlen rasch knapp werden. Ein künftiger Wiederaufbau der Zentrenstrukturen kann deshalb nicht ausgeschlossen werden. Schlussendlich richtet sich die Grösse der Strukturen immer nach dem tatsächlichen Bedarf.

6. Im Kanton Bern sind momentan rund 1’200 Personen im Vollzugsprozess, davon ist bei 160 Personen der Vollzug aufgrund von Rechtsmittelverfahren sistiert. Die durchschnittliche Zeitspanne vom Entscheid bis zum effektiven Vollzug hängt von vielen Faktoren ab (Zeitraum, Herkunftsländer, Zusammenarbeit mit den zuständigen heimatlichen Vertretungen, Stand der Identitätsabklärungen im Zeitpunkt des Entscheides u.v.m.) und lässt sich daher kaum zuverlässig bestimmen. Aufgrund des Verfahrens- und Vollzugscontrollings des Bundes kann aber gesagt werden, dass der Kanton Bern im interkantonalen Vergleich gut abschneidet.

An den Grossen Rat

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