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Das Heim besteht seit 40 Jahren, es funktioniert einwandfrei und es bietet Plätze im Kanton Bern an

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M 046/2010 GEF

Motion

Häsler, Wilderswil (Grüne)

von Allmen, Gimmelwald (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 15.03.2010

Bewährte Behinderteninstitutionen erhalten

Der Regierungsrat wird aufgefordert,

• dafür besorgt zu sein, dass bewährte Behinderteninstitutionen, die ihren Aufgaben verantwortungsbewusst nachkommen, ihr Angebot aufrechterhalten können

• dafür besorgt zu sein, dass dem Bergschulheim Sonnenhof in Wengen eine Betriebsbewilligung erteilt wird

Begründung:

Im Kanton Bern herrscht Mangel an Plätzen in Behinderteninstitutionen. Viele Betroffene und ihre Angehörigen suchen oft sehr lange nach einem geeigneten Zuhause. Besonders ausgeprägt ist der Mangel an Plätzen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf.

Das Bergschulheim Wengen kümmert sich seit 40 Jahren um Jugendliche mit einer geistigen Behinderung. Weil sich die bisherige Trägerschaft (eine Stiftung im Kanton Basel- Landschaft) aus dem Engagement zurückzieht und der Kanton Bern keine „neuen“

Angebote bewilligen will, steht ein sehr gut funktionierendes, bewährtes und in der Bevölkerung verankertes Heim für geistig behinderte Menschen ab Sommer 2010 nicht mehr zur Verfügung. Dies, obwohl Lage und Infrastruktur perfekt sind, um gerade auch jenen Menschen ein Daheim zu geben, für die es im Kanton Bern ganz besonders schwierig ist, Plätze zu finden: Menschen mit grossem Betreuungsbedarf. Das Bergschulheim ist im Dorf Wengen und in der Region bestens verankert und es bietet qualitativ hochstehende, ganzheitliche Betreuung und Platz für 10 Bewohner.

Die Haltung des Kantons, es würden keine „neuen“ Betriebsbewilligungen erteilt, greift in diesem Falle zu kurz. Das Heim besteht seit 40 Jahren, es funktioniert einwandfrei und es bietet Plätze im Kanton Bern an. Plätze, die notabene sehr gefragt sind. Angesichts der Tatsache, dass im Kanton Bern Plätze für Menschen mit Behinderung Mangelware sind, ist es unverständlich, wenn 10 bestehende, qualitativ sehr gute Plätze für behinderte Menschen verloren gehen, weil der Kanton Bern keine Bewilligung erteilen will.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 18.03.2010

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