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Begründung Hunderte von Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren sind im Kanton Bern auf der Suche nach einer Arbeit oder einer Lehrstelle

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M 211/2006 ERZ 7. Februar 2007 ERZ C

Motion

0191 Schärer, Bern (Grüne)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 12.09.2006

Lehrstellenkrise: Ausbildungsbetriebe zusätzlich motivieren

Der Regierungsrat wird beauftragt, die administrativen Ausbildungskosten, welche der Kanton bisher den Betrieben fakturiert hat, zu übernehmen. Dazu äufnet der Kanton einen Berufsbildungsfonds, der auch weitere Aufgaben finanzieren kann und unbefristet eingerichtet werden soll.

Begründung

Hunderte von Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren sind im Kanton Bern auf der Suche nach einer Arbeit oder einer Lehrstelle. Dies sind die offiziellen Zahlen. Da sich viele Jungendliche gar nicht bei der Arbeitslosenkasse melden, dürfte die Zahl in der Realität sogar noch weit höher sein. Seit Jahren ist man sich einig, dass die Jugendarbeitslosigkeit ein brennendes Problem ist. Denn es gibt nichts schlimmeres für einen Jugendlichen als das Gefühl vermittelt zu bekommen, man sei überflüssig. Die Jugendarbeitslosigkeit birgt sozialen Sprengstoff. Mit dem Nichteinstieg in die Berufswelt und den Arbeitsmarkt, verlieren Hunderte von Jugendlichen die Grundlage für eine berufliche Entwicklung und damit die Grundlage für ihre Existenz. Alarmierend sind in diesem Zusammenhang auch die neusten Befunde zur Sozialhilfe. Die Zahl der jungen Bezügerinnen und Bezüger in der Sozialhilfe ist aufgrund der Jugendarbeitslosigkeit in letzter Zeit sprunghaft angestiegen.

Die Regierung hat die Jugendarbeitslosigkeit zu einem ihrer Schwerpunkte in den Regierungs-Richtlinien gemacht hat. Eine der Gründe für die Jugendarbeitslosigkeit ist die sinkende Zahl der Lehrstellen, welche angeboten werden. Dafür wiederum sind die Gründe vielfältig. Tatsache ist, dass es auf der einen Seite Unternehmen gibt, welche mehr Lehrstellen anbieten und auf der anderen Seite Unternehmen, welche weniger Lehrstellen anbieten. Um diese Dynamik umzukehren, braucht es u.a. auch positive Anreize für die Unternehmen. Die Übernahme der administrativen Kosten ist eine einfache und umsetzbare Massnahme. Zudem können mit dem vorgeschlagenen Fonds flexibel zusätzliche unterstützende Massnahmen finanziert werden.

Mit der vorgeschlagenen Massnahme wird nicht der Anspruch erhoben, die gesamte Problematik der Lehrstellensituation zu lösen, sondern mit einer Massnahme, welche für die Arbeitgeber einen Vorteil aufweist, einen Schritt weiterzukommen.

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Antwort des Regierungsrates

Mit einer Entlastung der Lehrbetriebe von den administrativen Ausbildungskosten sollen vermehrt Unternehmen zur Ausbildung von Jugendlichen gewonnen werden. Zur Finanzierung dieser Massnahme, wie auch zur Finanzierung weiterer Massnahmen zur Lehrstellenförderung und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, will die Motionärin einen Berufsbildungsfonds einrichten, der vom Kanton geäufnet wird.

Grundsätzlich teilt der Regierungsrat die Auffassung der Motionärin, dass sich die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit wie auch die zunehmende Abhängigkeit von Jugendlichen von der Sozialhilfe in den letzten Jahren verschärft hat. Dies hat der Lehrstellenbericht 2006, welcher vom Erziehungsdirektor und vom Volkswirtschaftsdirektor in Auftrag gegeben worden ist, deutlich aufgezeigt. Im Brennpunkt stehen dabei zwei Problemzonen: Einerseits der Einstieg in die Berufsbildung von Jugendlichen mit schwierigen Startbedingungen wie schwache Schulleistungen, schwieriges soziales Umfeld, Motivationsprobleme oder Migrationshintergrund. Zum anderen der Übergang nach Abschluss der Berufsbildung in die Arbeitswelt.

Es ist dieser Übergang, der ausschlaggebend ist für die gestiegenen Quoten der Jugendarbeitslosigkeit. Nicht verantwortlich ist dagegen die angeblich sinkende Zahl an Lehrstellen, wie die Motionärin aufführt. Gemäss Lehrstellenbericht konnte die Zahl der Lehrverträge seit 2002 um 6 Prozent gesteigert werden – das entspricht in etwa der Zuwachsrate der Schulabgängerinnen und Schulabgänger (siehe www.erz.be.ch/lehrstellenbericht). In diesem Bericht wird zudem dargelegt, dass die Unternehmen im Kanton Bern eine höhere Ausbildungsbereitschaft zeigen, als in der Deutschschweiz und insbesondere auch im schweizerischen Durchschnitt. Eine Entlastung von den administrativen Ausbildungskosten könnte daher kaum einen nennenswerten Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit leisten.

Im übrigen hat der Kanton Bern in den vergangenen Jahren die Lehrbetriebe bereits von administrativen Ausbildungskosten entlastet. Sie müssen lediglich noch die Kosten für Infrastruktur und Material der Lehrabschlussprüfungen übernehmen, welche je nach Beruf sehr unterschiedlich sind. Ein Verzicht auf diese Weiterverrechnung würde für den Kanton jährlich einen Mehraufwand von 1,4 Mio. Franken bedeuten. Im weiteren leisten die Lehrbetriebe einen finanziellen Beitrag an die überbetrieblichen Kurse. Diese werden durch die Organisationen der Arbeitswelt durchgeführt. Auf die Höhe dieser Kursgebühren kann der Kanton nur sehr beschränkt Einfluss ausüben, weil nach dem neuen eidgenössischen Berufsbildungsgesetz gesamtschweizerische Lösungen angestrebt werden.

Somit stellt sich noch die Frage, ob die Schaffung eines Berufsbildungsfonds notwendig ist, um die übrigen Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu finanzieren. Diesbezüglich nimmt der Regierungsrat eine ablehnende Haltung ein:

- Der Kanton Bern hat mit der Revision des kantonalen Berufsbildungsgesetzes von 1998 den Berufsbildungsfonds aufgehoben. Eine Wiedereinführung stand im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes (Inkraftsetzung auf den 1.1.2006) nicht zur Diskussion. Stattdessen wurde die Gesetzesgrundlage geschaffen, dass Projekte zur Förderung der Berufsentwicklung und zur Lehrstellenförderung über das ordentliche Budget unterstützt werden können. Alle Bestrebungen zur Lehrstellenförderung und auch zur Begleitung von schwächeren Schulabgängerinnen und Schulabgängern (Coaching), wie sie an der Lehrstellenkonferenz diskutiert worden sind, können bereits heute im Rahmen von Projekten mit kantonalen Mitteln und meist auch mit Bundesbeiträgen unterstützt werden.

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- Eine Alimentierung eines Berufsbildungsfonds, welche über die aktuell in der Finanzplanung eingestellten Beiträge hinausgeht, ist angesichts der allgemeinen Finanzlage des Kantons nicht vertretbar.

- Die Motionärin sieht keine Beteiligung von Unternehmen vor. In diesem Fall gibt es keine ersichtlichen Vorteile für einen Berufsbildungsfonds im Vergleich zur Finanzierung über die laufende Rechnung. Im Gegenteil müsste mit zusätzlichem administrativem Aufwand für die Bewirtschaftung des Fonds gerechnet werden.

- Ein kantonaler Berufsbildungsfonds würde die schweizerischen Branchenfonds konkurrenzieren. Dies hat denn auch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) bewogen, den Kantonen zu empfehlen, auf die Schaffung von kantonalen Fonds zu verzichten.

Wie im Rahmen des Lehrstellenberichtes aufgezeigt, sollen gezielte Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit weitergeführt oder neu gestartet werden. So soll insbesondere der Übergang von der Volksschule in die Berufsbildung optimiert und die Zahl der Lehrvertragsauflösungen minimiert werden. Jugendliche mit Startschwierigkeiten sollen frühzeitiger erkannt und begleitet werden. Die Brückenangebote sollen noch besser auf gefährdete Jugendliche ausgerichtet werden. Das Angebot an Lehrstellen im niederschwelligen Segment ist auszubauen (Förderung von zweijähriger Grundbildung mit Attest). Zudem muss die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung, Berufsberatung, Arbeitsmarktbehörden, Sozialdiensten und IV ausgebaut werden.

Der Regierungsrat erachtet diese pragmatischen Schritte in der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit als erfolgsversprechender und lehnt die Errichtung eines Berufsbildungsfonds ab.

Antrag: Ablehnung der Motion An den Grossen Rat

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