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Wie entwickelt sich der Kanton Bern bezüglich Staatsquote, Steuerquote, Investitionsquote, Selbstfinanzierungsgrad usw

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I 062/2002 FIN 18. September 2002 47C

Interpellation

3361 Kiener Nellen, Bolligen (SP)

Weitere Unterschriften: 38 Eingereicht am: 18.03.2002

Ausrichtung der wirtschafts- und finanzpolitischen Strategie des Kantons Bern

Im Bestreben, den Kanton Bern zu einer langfristigen Strategie des nachhaltigen, qualitativen Wachstums hinzuführen und Schnellschüsse zu verhindern wird der Regierungsrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass es allgemeinen finanzwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht, einen öffentlichen Haushalt nicht allein und kurzfristig nach der Bruttoschuld/Schuldenquote zu steuern, sondern nach allen wesentlichen Finanzkennzahlen im Vergleich über mehrere Jahre und im Vergleich mit den anderen Kantonen, gegebenenfalls mit dem Bund?

2. Wie entwickelt sich der Kanton Bern bezüglich Staatsquote, Steuerquote, Investitionsquote, Selbstfinanzierungsgrad usw. (s. S. 116 Finanzplan des Kantons Bern 2003 - 2005) im Vergleich zu den anderen Kantonen? zum Bund?

3. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass allfällige Massnahmen im Zusammenhang mit dem Vollzug der Motion FIKO "Schuldenabbau" vom November 2001 unter Berücksichtigung der absehbaren Konjunktur zu treffen sind, bzw. dass negative prozyklische Wirkungen zu vermeiden sind? Insbesondere, dass im heutigen Kontext auf Entlassungen zu verzichten ist?

4. Ein höheres Bildungsniveau vermittelt einerseits jedem Menschen bessere Entfaltungsmöglichkeiten. Anderseits ist es auch Voraussetzung für eine Erhöhung der Wirtschaftskraft.

a) Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass der Kanton Bern bei sämtlichen Bildungsabschlussquoten mindestens den schweizerischen Durchschnitt erreichen sollte?

b) Sieht der Regierungsrat auch Handlungsbedarf bei den tiefen Abschlussquoten bei Maturität und Hochschulen für den Kanton Bern als Universitätskanton mit dezentralem gymnasialen Unterricht?

c) Gibt es eine interkantonal vergleichende Statistik bezüglich Abschlüssen bei den Fachhochschulen? Wie situiert sich der Kanton Bern?

d) Welche Massnahmen werden getroffen bzw. sind geplant, um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter bei der Berufsbildung, in den Fachhochschulen sowie im Mittel- und Oberbau der Universität zu erreichen?

Es wird Dringlichkeit beantragt. Abgelehnt: 21.03.2002

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat beantwortet die Fragen der Interpellantin wie folgt:

Frage 1:

Diese Frage bezieht sich auf die für den Kanton Bern relevanten Steuerungsgrössen in der Finanzpolitik. Die Kantonsverfassung (Art. 101) und das Finanzhaushaltsgesetz (Art. 2 Abs. 2 FHG) erwähnen als finanzpolitische Steuerungsgrösse den Saldo der Laufenden Rechnung und schreiben vor, dass dieser mittelfristig ausgeglichen sein muss.

Entsprechend verlangt Art. 16 FHG einen mittelfristigen Abbau des Bilanzfehlbetrages (als kumuliertem Saldo der bisherigen Laufenden Rechnungen).

Die Finanzpolitik der vergangenen Jahre war denn auch auf den Ausgleich der laufenden Rechnung und damit auf die Stabilisierung bzw. den Abbau des Bilanzfehlbetrages ausgerichtet. Für die gegenwärtig angestrebte Schuldensanierung ist der Saldo der Laufenden Rechnung als Zielgrösse jedoch unzureichend. Ein Ausgleich der Laufenden Rechnung senkt zwar tendenziell das Schuldenwachstum, verhindert dieses aber nicht.

Eine ausgeglichene Laufende Rechnung kann durchaus mit einer Zunahme der Verschuldung einhergehen, nämlich dann, wenn der Selbstfinanzierungsgrad bei den Investitionen unter 100 Prozent liegt.

In jüngster Zeit steht deshalb die Bruttoschuld im Vordergrund der finanzpolitischen Diskussion. Die vom Grossen Rat im November 2001 überwiesene Motion der Finanzkommission „Schuldenabbau in den Finanzplanjahren 2003 - 2005“ beinhaltet sowohl eine absolute Zielgrösse zur Verringerung der Bruttoschuld (Ziffer 1) als auch eine relative Zielgrösse zur Verringerung der Schuldenquote (Ziffer 4).

Die Bruttoschuld an sich hat nur eine beschränkte Aussagekraft als finanzpolitische Steuerungsgrösse. Sie ist deshalb zu einer volkswirtschaftlichen Grösse (wie beispielsweise das Volkseinkommen) in Beziehung zu setzen. Die Finanzwissenschaft geht daher im Allgemeinen davon aus, dass sich die Finanzpolitik idealerweise an der Schuldenquote als Steuerungsgrösse orientieren sollte. In einer 1995 erschienenen Studie wurde diese Sichtweise auch für die Berner Staatsfinanzen bestätigt.1 Obwohl sich die ideale Höhe der Schuldenquote nach streng wissenschaftlichen Kriterien letztlich nicht bestimmen lässt, gehen die Autoren davon aus, dass für eine tragfähige Finanzpolitik im Falle Berns eine Schuldenquote von etwa 20 Prozent als Zielgrösse anzustreben wäre.

Dies deckt sich mit der Einschätzung des Wirtschaftsrates2 und den Zielvorgaben der FIKO-Motion.

Angesichts einer Schuldenquote III in der Höhe von 27 Prozent (2001), die weit über dem von den Experten empfohlenen Wert liegt, sowie dem gleichzeitig nur mässigen Wachstumsprognosen für die Berner Wirtschaft ist eine substanzielle Verringerung der Schuldenquote ohnehin nur durch eine Verringerung der absoluten Bruttoschuld möglich.

Der Regierungsrat ist deshalb überzeugt, seine Finanzpolitik in der nächsten Zeit schwergewichtig an dieser Grösse ausrichten zu müssen.

Auf Grund dieser Überlegungen ist der Regierungsrat der Ansicht, dass eine Ausrichtung der Finanzpolitik nach anderen Finanzkennzahlen und insbesondere im Vergleich zu anderen Kantonen und des Bundes nicht zielführend sein kann.

1 Dominik Egli/ Robert E. Leu, Zur Lage der Berner Staatsfinanzen, Bern/Stuttgart/ Wien 1995.

2 Der Wirtschaftsrat, Zukunftsstrategien für den Kanotn Bern. Analyse und Beurteilung und Gestaltungsempfehlungen für Finanzhaushalt, Bildungspolitik und Kommunikation, Bern, September 2001, S. 48.

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Frage 2:

Die Interpellantin fragt nach der Entwicklung der finanzwirtschaftlichen Kennzahlen des Kantons Bern im Vergleich zu denjenigen des Bundes sowie anderer Kantone. Dabei gilt es zu beachten, dass die Vergleichbarkeit zwischen Bund und Kantonen wegen der grundsätzlich unterschiedlichen Aufgaben- und somit Ausgabenstruktur nur sehr bedingt gegeben ist. Auch beim Vergleich zwischen einzelnen Kantonen ist Vorsicht geboten, da hier die Aufgabenabgrenzung zu den Gemeinden von Fall zu Fall unterschiedlich ist.

Entwicklung der Staatsquote

Die Staatsquote drückt die konsolidierten Gesamtausgaben (aus Laufender Rechnung und Investitionsrechnung) in Prozenten des kantonalen Volkseinkommens aus.

1990 1995 2000 2001 2002* 2003** 2004** 2005**

Kanton BE 14.7 15.7 16.6 18.0 20.0 19.6 19.0 18.5 Kanton ZH 10.5 12.4 11.4 11.8 12.2 11.5 11.5 11.2 Alle Kantone 13.0 14.3 14.9* 14.7*

Bund 10.0 11.2 12.0 12.0 11.7 11.7 12.0 12.0

*definitiver Voranschlag

**Planzahlen letztjähriger Finanzplan

Die im Vergleich zum Kanton Zürich relativ höhere Staatsquote des Kantons Bern ist in erster Linie auf dessen geringere Wirtschaftskraft zurückzuführen. Betrachtet man nämlich nur die Ausgabenseite, so zeigt sich, dass der Kanton Bern mit 7655 Franken (im Jahr 2000) pro Kopf nur leicht höhere öffentliche Ausgaben tätigt als der Kanton Zürich (7538 Franken). Dies bedeutet, dass der Kanton Bern bei gleicher Wirtschaftskraft eine ähnlich niedrige Staatsquote aufweisen würde wie der Kanton Zürich. Die bernischen Pro-Kopf- Staatsausgaben liegen zudem unter dem Durchschnitt aller Kantone von jährlich 8585 Franken.

Entwicklung der Steuerquote

Die Steuerquote bezeichnet die direkten Steuern in Prozenten des kantonalen Volkseinkommens.

1990 1995 2000 2001 2002* 2003** 2004** 2005**

Kanton BE 5.6 6.3 6.3 6.5 8.3 8.4 8.4 8.4

Kanton ZH 4.8 5.3 5.3 5.8 5.9 5.6 5.7 5.8

Alle Kantone 6.7 6.9 7.2*

Bund 10.0 11.2 12.0 10.4 10.9 11.1 11.4 11.7

*definitiver Voranschlag

**Planzahlen letztjähriger Finanzplan

Das starke Anwachsen der Berner Steuerquote ab dem Jahr 2002 resultiert aus der Einführung des neuen Finanz- und Lastenausgleichs, mit dem der Kanton Aufgaben übernimmt, die bisher von den Gemeinden getragen wurden.

Entwicklung der Investitionsquote

Die Investitionsquote bezeichnet die Nettoinvestitionen in Prozenten des kantonalen Volkseinkommens.

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1990 1995 2000 2001 2002* 2003** 2004** 2005**

Kanton BE 1.4 1.0 0.7 0.7 1.3 1.5 1.3 1.2

Kanton ZH 1.5 1.0 0.4 0.2 1.0 0.7 1.0 1.0

Der Bund tätigt kaum eigene Investitionen und weist daher keine entsprechenden Kennzahlen aus.

*definitiver Voranschlag

**Planzahlen letztjähriger Finanzplan

Entwicklung des Selbstfinanzierungsgrads

Der Selbstfinanzierungsgrad drückt die Selbstfinanzierung in Prozenten der Nettoinvestitionen des Kantons aus.

1990 1995 2000 2001 2002* 2003** 2004** 2005**

Kanton BE -22.4 -17.8 198.3 143.9 77.0 62.9 78.9 98.2 Kanton ZH 63.0 76.3 459.0 479.0 87.7 94.0 70.0 80.0 Der Bund tätigt kaum eigene Investitionen und weist daher keine entsprechenden Kennzahlen aus.

*definitiver Voranschlag

**Planzahlen letztjähriger Finanzplan

Auch bei den Investitionsquoten und den Selbstfinanzierungsgraden sind verschiedene Sonderfaktoren zu berücksichtigen, welche die Entwicklung in einem einzelnen Kanton beeinflussen und einen Vergleich erschweren. Beispielsweise führte die Ausgliederung des Flughafens Kloten aus dem kantonalzürcherischen Finanzvermögen zu einem ungewöhnlich hohen Selbstfinanzierungsgrad.

Frage 3:

Die Hauptstossrichtung des Regierungsrates zur Umsetzung der FIKO-Motion bildet die Strategische Aufgabenüberprüfung (SAR). Wie bereits mehrfach kommuniziert, soll in diesem Rahmen das gesamte Dienstleistungsangebot des Kantons hinterfragt werden. Es ist zu prüfen, welche Aufgaben gestrafft, verändert oder konzentriert werden können. Ziel ist es, das Dienstleistungsangebot auf ein Niveau zu reduzieren, welches unter Einschluss eines Abbaus der hohen Verschuldung gemäss den Vorgaben der FIKO-Motion langfristig finanziert werden kann.

Bei SAR geht es somit um eine grundlegende Neudefinition der kantonalen Aufgabengebiete. Die strukturelle Bereinigung des staatlichen Aufgabenportefeuilles im Hinblick auf dessen langfristige Finanzierbarkeit wird wahrscheinlich mehrere Jahre dauern. Damit handelt es sich bei SAR um ein langfristig ausgerichtetes Projekt, so dass konjunkturpolitische Überlegungen, die sich naturgemäss in einem Zeitrahmen von wenigen Monaten bis zu einem Jahr bewegen, lediglich eine untergeordnete Rolle spielen werden.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass der Abbau der kantonalen Aufgaben auf ein nachhaltig finanzierbares Niveau für das Personal mit Härten verbunden sein kann. Er wird daher bestrebt sein, den unumgänglichen Stellenabbau sozialverträglich auszugestalten. Im Vordergrund steht dabei eine Verringerung des Personalbestandes über die normale Fluktuation, begleitet von einer laufenden Information und allenfalls Abfederungsmassnahmen. Der Regierungsrat lehnt es jedoch ab, Entlassungen, wie von

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der Motionärin gefordert, kategorisch auszuschliessen, da dies den SAR-Prozess präjudizieren und dessen Erfolg gefährden würde.

Frage 4:

a)

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass das Bildungsniveau der Bevölkerung in engem Zusammenhang mit der Lebensqualität und der Integration in der Gesellschaft steht. Der schweizerische Durchschnitt bildet für den Regierungsrat zwar eine nützliche Orientierungsgrösse für die Beurteilung der Zahl der Bildungsabschlüsse im Kanton Bern.

Er ist aber auch der Auffassung, dass entsprechende statistische Daten nur eines von zahlreichen Kriterien sein können und dass Aussagen zur Zahl und Art von Bildungsabschlüssen letztlich immer auch im Zusammenhang mit der volkswirtschaftlichen Struktur des Kantons Bern und mit den Bedürfnissen der hiesigen Wirtschaft zu beurteilen sind. Es gilt zudem bei interkantonalen Vergleichen immer auch zu bedenken, dass die Urbanisation und die Demografie der Kantone sehr unterschiedlich sein können.

b)

Wie bereits in der Antwort zur Frage 4a) erwähnt, erachtet der Regierungsrat das schweizerische Mittel auch in Bezug auf die Anhebung der Maturandenquote als nützliche Orientierungsgrösse. Eine Anhebung der Maturandenzahl auf das schweizerische Mittel darf indessen nicht allein als bildungspolitischer Anspruch betrachtet werden, sondern müsste mit einem entsprechenden volkswirtschaftlichen Interesse bzw. Bedürfnis des Kantons Bern begründet werden. Zu berücksichtigen ist bei interkantonalen Vergleichen zudem auch das gesamte Angebot an Grund- und weiterführenden Ausbildungen, welches Jugendlichen offen steht. Angesichts der Strukturen des Kantons Bern kommt der Berufsbildung und den weiterführenden Ausbildungsangeboten auf Tertiärstufe eine vergleichsweise hohe Bedeutung zu. Diese widerspiegelt sich im interkantonalen Vergleich darin, dass Bern bezüglich der Abschlussquoten in der Berufsbildung an zweiter Stelle liegt und bei den Fachhochschulen eine Eintrittsquote im vordersten Viertel aller Schweizer Kantone aufweist, während die Maturitäts- und die Universitätsabschlussquoten unter dem schweizerischen Mittel liegen.

Bei der Diskussion über eine Erhöhung der Maturitätsquote ist insbesondere auch in Betracht zu ziehen, dass damit zwangsläufig eine Kapazitätserweiterung zu Gunsten der universitären Ausbildungen mit einem entsprechenden Kostenfolgen verbunden wäre.

Soweit in Bezug auf die Universität Bern diese zusätzlichen Mittel angesichts der nach wie vor angespannten Finanzhaushaltssituation nicht oder nur teilweise zur Verfügung gestellt werden könnten, müssten bernische Maturanden – soweit möglich – ihr Studium vermehrt an ausserkantonalen Universitäten absolvieren, was Beitragszahlungen des Kantons Bern an entsprechenden Standortkantone zur Folge hätte, oder es müsste wohl zwangsläufig die politische Diskussion über eine Ausweitung der Zulassungsbeschränkungen im Universitätsbereich erneut geführt werden. Es kann indessen nicht zielführend sein, mit zusätzlichen Massnahmen und Mitteln junge Menschen vermehrt bis zur Maturität auszubilden, um ihnen alsdann wegen mangelnder Studienplätze den Zugang zur weiterführenden Universitätsausbildung verwehren zu müssen. Eine derartige Entwicklung wäre nicht nur unter dem Aspekt eines falschen Einsatzes der knappen Ressourcen, sondern auch aus Rücksichtnahme auf die persönliche Situation der Betroffenen abzulehnen.

Schliesslich wäre eine Erhöhung der bernischen Maturitäts- und Universitätsabschlussquoten aus einer kantonalen Optik nur dann sinnvoll, wenn die auf Grund einer gesteigerten Maturandenzahl zusätzlich zu erwartenden Hochschulabsolventen dereinst auch tatsächlich im Wirtschaftsraum Kanton Bern entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten finden und dadurch hier u. a. zur Erhöhung

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des Volkseinkommens und der Steuererträge beitragen würden. Hingegen könnte es nicht im Interesse des Kantons Bern liegen, für die Finanzierung langjähriger Ausbildungen aufzukommen, wenn die Absolventinnen und Absolventen anschliessend aus Gründen adäquater Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten in andere Wirtschaftsräume abwandern müssten.

c)

Fachhochschulen sind vergleichsweise junge Bildungsinstitutionen. Das dafür grundlegende Bundesgesetz ist 1995 verabschiedet worden. Die meisten Fachhochschulen nahmen den Betrieb 1997 auf. Die ersten Fachhochschuldiplome wurden somit erst in den Jahren 2000 und 2001 verliehen. Eine interkantonal vergleichende Statistik wird vom Bundesamt für Statistik derzeit aufgebaut (www.statistik.admin.ch). Da laufend neue Studiengänge auf Fachhochschulebene angeboten werden, ist ein Vergleich der Abschlüsse und auch der Anzahl Studierender pro Fachhochschule für die beiden vergangenen Jahre nicht aussagekräftig. Aussagekräftiger ist dagegen die Fachhochschul- Eintrittsquote. Im schweizerischen Vergleich rangiert der Kanton Bern im oberen Viertel (ca.

9 Prozent der 24-jährigen Wohnbevölkerung besuchen eine Fachhochschule). Die Fachhochschulen geniessen ein hohes Ansehen, was diesen Bildungsweg für zunehmend mehr Leute attraktiv macht. Die oben erwähnte überdurchschnittliche bernische Abschlussquote in der Berufsbildung findet somit auf der tertiären Stufe eine entsprechende Fortsetzung. Der Wert im Kanton Bern ist für schweizerische Verhältnisse zwar hoch, im internationalen Vergleich aber eher tief.

d)

Berufsbildung

Die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau in der Berufsbildung ist ein Ziel, das in der neuen Berufsbildungsgesetzgebung des Bundes verankert werden soll. Konkret bedeutet dies, dass einerseits gewisse Mindeststandards eingehalten und andererseits projektbezogene Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung entwickelt und umgesetzt werden sollen. Das kantonale Amt für Berufsbildung (KAB) ist an folgenden Projekten beteiligt:

- Netzwerkfachpersonen für die Gleichstellung in der Berufsbildung

- Flying Wisninas: Beteiligung junger Migrantinnen im Berufswahlalter

- Basislehrjahr Informatikerinnen

- Pilotprojekt AMIE: Vorlehre für Migrantinnen Fachhochschulen

Die Berner Fachhochschule (BFH) hat seit Juni 2001 eine Gleichstellungsbeauftragte.

Geplant sind in diesem Bereich unter anderem ein Mentoring-Modell, Weiterbildungen für Dozierende in sogenannter Gender-Kompetenz und ein Angebot zur Attraktivitätssteigerung der BFH für junge Frauen.

Mittel- und Oberbau Universität

Die Umsetzung der Gleichstellung an der Universität erweist sich als besonders nachhaltig.

Die inneruniversitären Kompetenzen für die Gleichstellungsarbeit sind rechtlich und institutionell vorgegeben. Verschiedene Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen im Mittel- und Oberbau werden mit Bundesunterstützung erfolgreich durchgeführt. Ferner wurde ein interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterstudien errichtet. Mittels Zielvorgaben in den Leistungsvereinbarungen und der Festlegung der Gleichstellung als Qualitätsmerkmal kann der Kanton die Wirksamkeit der Gleichstellungsbemühungen sichern.

An den Grossen Rat

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