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Erachtet es der Regierungsrat wirklich als gerechtfertigt, dass in dieser Frage die Gemeindeautonomie so hoch gewichtet wird? 2

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I 334/2009 POM 10. Februar 2010 POM C Interpellation

0229 Schärer, Bern (Grüne)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.11.2009

Welche Standards gelten für Sprachstandsanalysen und Einbürgerungskurse?

Der Kanton verlangt neu von den Gemeinden, bei Einbürgerungswilligen Einbürgerungskurse und Sprachstandsanalysen durchzuführen. Die Sprachstandsanalyse und der allfällige Besuch der Kurse gelten neu als Einbürgerungsvoraussetzung und sind daher obligatorisch (Änderung der Verordnung über das Einbürgerungsverfahren, Einbürgerungsverordnung, Artikel 11a und 11b).

Den Gemeinden wurde jedoch vom Kanton her nur ganz vage Vorgaben zum Inhalt der Kurse gemacht (einzig die Hauptthemen werden vorgegeben). Der Kanton verwies in diesem Zusammenhang auf die Gemeindeautonomie.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Erachtet es der Regierungsrat wirklich als gerechtfertigt, dass in dieser Frage die Gemeindeautonomie so hoch gewichtet wird?

2. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Erfüllung dieser neuen Einbürgerungsvoraussetzung auf diese Art und Weise objektiv beurteilt werden kann und wenn ja warum?

3. Welches sind die Standards für solche Kurse und Kursinhalte? Geht der Regierungsrat davon aus, dass auch Schweizerinnen und Schweizer die Inhalte dieser Kurse kennen?

Oder müssen Einbürgerungswillige mehr über das Staatswesen der Schweiz wissen, als der durchschnittliche Schweizer oder die durchschnittliche Schweizerin?

4. Mit der Einführung der kostendeckenden Gebühren wurde ursprünglich bezweckt, dass das Einkommen bei der Einbürgerung keine wesentliche Rolle mehr bildet. Da Einbürgerungswillige diese neuen Kurse nun aber selber bezahlen müssen und jeweils die Gemeinden die Gebühren bestimmen können, spielt das Einkommen der Einbürgerungswilligen wieder eine grössere Rolle. Ist vorgesehen, dass Personen mit tieferen Einkommen von den Gebühren befreit werden können? Wenn ja, was genau ist vorgesehen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 19.11.2009

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat kann die von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen wie folgt beantworten:

Zu Frage 1

Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch ordentliche Einbürgerung erfordert stets den Erwerb eines kommunalen, eines kantonalen und des eidgenössischen Bürgerrechts. Um Schweizerin oder Schweizer zu werden, bedarf es somit der Zusicherung eines Gemeindebürgerrechts durch die Gemeindebehörde, der Erteilung eines Kantonsbürgerrechts durch die kantonale Einbürgerungsbehörde sowie der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch den Bund. Entsprechend den drei Staatsebenen ist das ordentliche Einbürgerungsverfahren dreistufig aufgebaut. Die eidgenössischen Bestimmungen zum Schweizer Bürgerrecht lassen allen drei Einbürgerungsbehörden – somit auch den Gemeinden – einen gewissen Autonomiespielraum zukommen. Eine zu starke Vereinheitlichung der kommunalen Einbürgerungsvoraussetzungen auf kantonaler Stufe würde die Gemeindeautonomie gemäss Artikel 3 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11) verletzen.

In Anbetracht dieser Tatsachen erachtet der Regierungsrat die relativ hohe Gewichtung der Gemeindeautonomie bei der Umsetzung der vorliegenden Bestimmungen als gerechtfertigt.

Zu Frage 2

Eine objektive Beurteilung des Integrationsgrades und der Erfüllung von Einbürgerungsvoraussetzungen ist grundsätzlich schwierig. Bisherige Erfahrungen von Gemeinden, welche bereits seit längerer Zeit nach kommunalem Recht Sprachstandsanalysen und Einbürgerungskurse voraussetzen (z.B. Einbürgerungskurse in der Stadt Thun), sowie von Anbietern von Sprachstandsanalysen und Einbürgerungskursen (z.B. Schlossbergschule Spiez) liefern dem Regierungsrat jedoch Grund zur Annahme, dass die Erfüllung der neuen Einbürgerungsvoraussetzungen durchaus sachlich beurteilt werden kann.

Zu Frage 3

Der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) hat zusammen mit dem Kanton Bern, im Rahmen einer kommunal-kantonalen Arbeitsgruppe, die Standards und Inhalte der Einbürgerungskurse festgelegt. Die nachfolgend aufgeführten Standards und Kursinhalte wurden am 20. November 2009 durch den VBG an die bernischen Gemeinden versandt und sind auf der Homepage der kommunalen Verbände (www.begem.ch) aufgeschaltet:

Ziele, die mit dem Kursbesuch erreicht werden sollen:

Die Teilnehmenden

• erwerben die für die Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse (Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen)

• informieren sich über die wichtigen „Eckwerte“ der Schweiz (u.a. demografische, geografische und sprachliche Kennzahlen)

• sind mit dem politischen und gesellschaftlichen System (Strukturen) vertraut

• haben Kenntnisse der wichtigsten Politikbereiche

• wissen, wie die Wirtschaft funktioniert und welche Rechtsbereiche das

Zusammenleben in der Gesellschaft und das Funktionieren des Staates und der Wirtschaft gewährleisten

• kennen ihre Gemeinde und wissen, wohin sie sich im Bedarfsfall wenden können

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Inhalte, die im Kurs vermittelt werden sollen:

Modul 1 Die Schweiz (drei Lektionen)

• Geografie

• Bevölkerung

• Geschichte

• Sprachen

• Religionen / Kirche und Staat

• Kultur / Brauchtum

• Aktuelle politische Themen

• Sport

• Medien

Modul 2 Staat und Zivilgesellschaft (drei Lektionen)

• Der dreistufige Staatsaufbau

• Gewaltenteilung und Demokratieprinzip

• Die Staatsorganisation (Bund, Kantone und Gemeinden)

• Minderheitenschutz

• Das Justizsystem

• Grundrechte

• Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger

• Die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben

• Die Rolle der Zivilgesellschaft (Vereine, Parteien, Verbände, etc.)

Modul 3 Überblick über die wichtigsten Politikbereiche (drei Lektionen)

• Aussenpolitik (Neutralität, internationale Organisationen, Entwicklungszusammenarbeit)

• Bildung (Kindergarten und Volksschule, Berufsbildung, Sekundarstufe II und Tertiärstufe)

• Soziales (wirtschaftliche Hilfe, institutionelle Sozialhilfe, Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, übrige Versicherungen)

• Sicherheit (Militär, Bevölkerungsschutz, Polizei)

• Bau und Umwelt (Wasser und Abwasser, Kehricht)

• Verkehr

Modul 4 Wirtschaft und Recht (drei Lektionen)

• Wirtschaftsordnung, Sozialpartnerschaft

• Grundlagen des Arbeitsrechts, Zivilrechts, Strafrechts und Verwaltungsrechts

Modul 5 Die Gemeinde des Wohnortes (drei Lektionen)

• Die Gemeinde im Überblick (Bevölkerung, Gebiet, Aussenbeziehungen)

• Aufbau und Organisation der Gemeinde

• Die politischen Parteien

• Die Vereine

• Anlaufstellen / Hilfeleistungen (was tun, wennL?)

• Geschäfte der Gemeindeversammlung oder des Parlaments

• Besuch einer Gemeindeversammlung oder einer Sitzung des Parlaments

Die zweite und dritte Teilfrage können nicht beantwortet werden, da einerseits das durchschnittliche Wissen einer Schweizerin bzw. eines Schweizers nicht bestimmbar ist und andererseits ein Vergleich im Einbürgerungsbereich zwischen ausländischen Staatsangehörigen sowie Schweizer Bürgerinnen und Bürgern hinkt, da der

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Anwendungsbereich des Bürgerrechtsgesetzes nicht Schweizer Bürgerinnen und Bürger, sondern lediglich ausländische Staatsangehörige betrifft.

Zu Frage 4

Der Regierungsrat hat bei der Umsetzung von Einbürgerungskursen und Sprachstandanalysen die vom Grossen Rat in der Motion Messerli (M 068/2007) angenommenen Punkte umgesetzt. Ziffer 2 dieser Motion verpflichtete den Regierungsrat, die Verantwortung für die Durchführung der Einbürgerungskurse den Gemeinden zu übertragen. Ziffer 3 verpflichtete den Regierungsrat, die Kurskosten vollumfänglich den Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern aufzuerlegen. In diesem Sinne sieht die angenommene Motion Messerli (M 068/2007) keine Gebührenbefreiung vor.

Um der von der Interpellantin aufgeworfenen Problematik entgegen zu wirken, hat der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern den Gemeinden in der Wegleitung Einbürgerungsverfahren (BSIG Nr. 1/121.1/1.1) Empfehlungen betreffend die Kosten abgeben. Dabei gelten folgende Ansätze:

• Sprachstandanalyse: Fr. 125.-- bis Fr. 250.--

• Einbürgerungskurs: Fr. 260.-- bis Fr. 390.--

• Sprachkurse / Lektion: Fr. 10.-- bis Fr. 20.--

An den Grossen Rat

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