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Seit wann hat der Regierungsrat Kenntnis von der Überschreitung der Verbrennungsmenge? 2

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I 058/2010 BVE 30. Juni 2010 BVE C

Interpellation

0992 Bhend, Thun (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 22.03.2010

Gesetzeswidrige Verbrennungsmenge der KVA Thun

In den letzten Jahren wurde die vom Verwaltungsgericht festgelegte maximale Verbrennungsmenge von jährlich 100'000 Tonnen von der KVA Thun in gesetzeswidriger Manier massiv überschritten. Dies hat zwar nicht zwingend zur Folge, dass die festgesetzten Schadstoffgrenzwerte überschritten werden. Mit Sicherheit hat die Überschreitung aber einen Einfluss auf die ausgestossene Gesamtmenge der Abgase.

Ich fordere den Regierungsrat auf, unverzüglich bei der Thuner KVA vorstellig zu werden und die Einhaltung der maximalen Verbrennungsmenge durchzusetzen. Es darf nicht sein, dass nach dem heftigen Widerstand im Vorfeld der Realisierung der KVA Thun und dem Verwaltungsgerichtsurteil nun plötzlich die gesetzlichen Grundlagen wieder geändert werden sollen.

Es fällt ausserdem auf, dass die AVAG Thun in nur wenigen Jahren einen Grossteil ihrer Schulden zurückbezahlen konnte. Daraus kann abgeleitet werden, dass die AVAG den zuliefernden Gemeinden einen zu hohen Preis pro Tonne in Rechnung stellt und die Firma so indirekt auf dem Buckel der Bürgerinnen und Bürger eine unverhältnismässig hohe Rendite erwirtschaftet.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Seit wann hat der Regierungsrat Kenntnis von der Überschreitung der Verbrennungsmenge?

2. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat eingeleitet, damit die Verbrennungsmenge in der KVA Thun eingehalten wird?

3. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren ist und die Verbrennungsmenge in Zukunft nicht nach oben korrigiert werden soll?

4. Wie schätzt der Regierungsrat den Preis pro Tonne ein, die den Gemeinden von der AVAG in Rechnung gestellt wird (hoch oder tief)?

5. Welche Möglichkeit sieht der Regierungsrat, um Bürgerinnen und Bürger vor überhöhten Sackgebühren zu schützen, wenn im Gegenzug ein Monopolbetrieb eine unverhältnismässige Rendite erwirtschaften sollte?

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Antwort des Regierungsrates

Seit Ende 2003 betreibt die AG für Abfallverwertung (AVAG) die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Thun. Das Einzugsgebiet umfasst 149 Gemeinden mit rund 320'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gemeinden besitzen rund zwei Drittel des Aktienkapitals.

Die KVA Thun wurde so dimensioniert, dass sämtliche brennbaren Abfälle, die jährlich im Einzugsgebiet anfallen, verarbeitet werden können. Ausgehend von 90'000 Tonnen Siedlungs- und brennbaren Bauabfällen sowie bis zu 10'000 Tonnen Klärschlamm (als Trockensubstanz gerechnet) wurde eine maximale Abfallmenge von 100'000 Tonnen pro Jahr in den Überbauungsvorschriften festgelegt.

In der Praxis zeigte sich dann, dass die thermische Leistung der Anlage – das heisst die die Menge der Wärmeenergie, welche die Anlage in einem Jahr produzieren kann und soll – wegen der Zusammensetzung der zu verarbeitenden Siedlungsabfälle mit jährlichen Abfallmengen bis 100'000 Tonnen nicht ausgeschöpft werden kann. Deshalb sollen die Abfallmengen so weit nötig erhöht werden. Für die zwei anderen KVA im Kanton Bern, in Bern und Biel, wurden übrigens keine maximalen Abfallmengen festgelegt. Auch in diesen Anlagen werden die Abfallmengen so dosiert, dass die thermische Leistung voll genutzt werden kann.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Die Mengenüberschreitungen werden in den Geschäftsberichten seit 2006 in öffentlich zugänglicher Weise dokumentiert und sind demnach allgemein bekannt.

2. Der Regierungsrat hat keine Massnahmen zur Einhaltung der Verbrennungsmenge eingeleitet, weil sich die Überschreitungen nicht negativ auf die Luftqualität auswirken und weil sie für den Anlagenbetrieb erforderlich sind. Die KVA Thun hält die strengsten Luftreinhaltevorschriften aller KVA in der Schweiz ein. Die Luftqualitätsmessungen im Umfeld der Anlage beweisen, dass überhaupt kein wahrnehmbarer Einfluss der Emissionen der KVA auf die Umgebung der Anlage besteht. Die im damaligen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erstellten Luftbelastungsprognosen werden deutlich unterschritten und die tatsächlich ausgestossenen Schadstoffmengen sind kleiner als die im UVB für die Behandlung von 100'000 Tonnen errechneten Werte.

3. Der Regierungsrat teilt die Haltung des Interpellanten, dass der KVA-Betrieb in Thun mit den rechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden muss. Die Begrenzung auf eine maximal zulässige Abfallmenge, die nicht der thermischen Leistung der Anlage entspricht, ist jedoch weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Deshalb soll die kantonale Überbauungsordnung unter der Federführung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung überarbeitet werden, um Art und Ausmass der Nutzung der KVA Thun neu zu regeln.

4. Der reine Verbrennungspreis der KVA Thun liegt unter dem Durchschnittspreis der KVA, in denen Abfälle aus dem Kanton Bern entsorgt werden. Der Tonnenpreis der AVAG berücksichtigt jedoch nebst den Verbrennungskosten auch die Logistikkosten, damit die Transportkosten für die Gemeinden im grossflächigen AVAG-Raum ausgeglichen werden können. Deshalb fällt der Tonnenpreis in der Region AVAG höher aus als in den anderen Regionen ohne Transportkostenausgleich.

5. Der Regierungsrat kann von einem Abfallverband verlangen, dass die Entsorgungspreise wie Sackgebühren transparent und nachvollziehbar bestimmt und gegenüber den Aktionärsgemeinden offen kommuniziert werden. Da dies an den Generalversammlungen der AVAG stets gemacht wurde, besteht kein

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Handlungsbedarf. Die Aktionärsgemeinden können sich in der Generalversammlung ihres Abfallverbands zur Höhe der Sackgebühren äussern und bei der Preisgestaltung mitwirken. Sie sind auch frei, gemeindeeigene Abfallsäcke herauszugeben und die Sackgebühren selber festzulegen, wenn sie eine kommunale Lösung der regionalen vorziehen.

An den Grossen Rat

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