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Es ist unverständlich, dass ein Schwerverbrecher während längerer Zeit unbeaufsichtigt bleibt und unbehelligt die Strafanstalt verlassen kann

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I 318/2009 POM

Interpellation

Etter, Treiten (BDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.11.2009

Kein zweiter Fall St. Johannsen

Gemäss Medienberichten konnte im August ein Sexualstraftäter aus dem Massnahmenzentrum St. Johannsen unbemerkt entfliehen und ein junges Mädchen sexuell belästigen. Der Straftäter kehrte freiwillig wieder in die Strafanstalt zurück. Das Verschwinden wurde offenbar erst bemerkt, als die Polizei den Täter aufgrund der Beschreibung in St. Johannsen suchte.

Dieses betrübliche Beispiel hat die Bevölkerung im Seeland aufgeschreckt. Solche Taten sind abscheulich aber auch das Verhalten des Aufsichtspersonals ist äusserst fraglich. Es ist unverständlich, dass ein Schwerverbrecher während längerer Zeit unbeaufsichtigt bleibt und unbehelligt die Strafanstalt verlassen kann. Solche Machenschaften in unseren Strafanstalten sind für die Bevölkerung unbegreiflich und verbreiten Angst und Schrecken.

Im Seeland haben wir mit zwei Bernischen und einer Freiburgischen Strafanstalt innerhalb eines kleinen Kreises die grösste Dichte an Straftätern.

Die Informationspolitik der Justiz ist alles andere als vorbildlich. Hier wurde der angebliche Schutz des Opfers zum Täterschutz. Es ist unverständlich, dass die Medien solche schlimmen Vorfälle aufdecken müssen.

Fragen:

• Wie kann eine solche Flucht und eine derart verwerfliche Tat geschehen, ohne dass das Aufsichtspersonal während längerer Zeit davon Kenntnis nimmt.

• Welche Sanktionen hat der Polizeidirektor in diesem Fall getroffen?

• Wie können solche Ausbrüche von gemeingefährlichen Straftätern in Zukunft verhindert werden?

• Kann der Polizeidirektor der Bevölkerung in der Umgebung der Bernischen Strafanstalten zusichern, dass keine weiteren derartigen Vergehen durch Strafgefangene vorkommen.

• Welche Massnahmen sind angeordnet worden, damit die Informationspolitik der Justiz verbessert und die Anordnung des Polizeidirektors in Zukunft befolgt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.11.2009

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