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Begründung: Es ist unverständlich, dass der Regierungsrat den Vollanschluss Studen an der A6 Biel- Lyss aus dem Strassenbauprogramm gestrichen hat

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M 216/2004 BVE 27. Oktober 2004 49C Motion

3291 Tiefenbach, Studen (SVP) Blank, Aarberg (SVP)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 06.09.2004

Vollanschluss Studen

Begehren:

Der Regierungsrat wird beauftragt, den Vollanschluss Studen im Strassenbauprogramm des Kantons Bern zu belassen.

Begründung:

Es ist unverständlich, dass der Regierungsrat den Vollanschluss Studen an der A6 Biel- Lyss aus dem Strassenbauprogramm gestrichen hat. Die Begründung der Baudirektion und des Regierungsrates kann bei dieser Streichung in keiner Art und Weise nachvollzo- gen werden. Verschiedene Gründe wurden nicht oder nicht genügend berücksichtigt.

Folgende Punkte zeigen auf, warum dieser Vollanschluss unbedingt gebaut werden muss.

1. Gemäss kantonalem Richtplan sind vor allem die wirtschaftlich starken Achsen zu stärken. Studen liegt auf der Achse Biel-Bern und ist bei Infrastrukturvorhaben gemäss dem kantonalen Richtplan zu berücksichtigen. Auf den wirtschaftlichen starken Achsen wurden keine anderen Projekte gestrichen. Es gibt keinen Grund, warum hier der Kan- ton gegen seinen eigenen Richtplan handelt.

2. Im Industriegebiet Studen liegt ein kantonaler Entwicklungsschwerpunkt ESP. In ihrer Ortsplanung hat die Gemeinde dieser Tatsache Rechnung getragen. Die Planung der Erschliessung des ESP liegt vor und ist in der Finanzplanung der Einwohnergemeinde Studen berücksichtigt. Das Terrain könnte nicht nur innert relativ kurzer Zeit erschlos- sen sondern auch überbaut werden, da die Bauvorschriften der Gemeinde grosszügig sind und das Terrain, welches mehrheitlich der Einwohnergemeinde gehört, verkäuflich ist oder im Baurecht abgegeben werden kann. Es macht wenig Sinn, dass sich die Einwohnergemeinde Studen zusammen mit der Kantonalen Wirtschaftsförderung dar- um bemüht, die gemeindeeigene Erschliessung voranzutreiben und Interessenten zu suchen, welche sich im ESP ansiedeln wollen, der Kanton dagegen notwendige An- schlüsse an die bereits vorhandene Autostrasse nicht bauen will.

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3. In Planungen von Nachbargemeinden wird der Vollanschluss Studen berücksichtigt.

Zwei Beispiele:

Die Einwohnergemeinde Dotzigen plant in Zusammenarbeit mit der Landi Schweiz AG, welche ihren Sitz in Dotzigen hat, eine Erschliessungstrasse, welche in die Verbindung Büetigen-Studen einmünden soll, damit insbesondere der Schwerverkehr möglichst rasch auf die Autostrasse gelangen resp. von der Autostrasse in die Landi fahren kann. Mit dieser neuen Erschliessungsstrasse sollen die Dörfer Büetigen und Dotzigen sowie das Städtchen Büren vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Diese Planung wurde von der Einwohnergemeinde Dotzigen im Zusammenhang mit der Regionalpla- nung sowie dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern vorge- nommen. Die ganze Planung macht allerdings keinen Sinn, wenn nun der Autostras- senanschluss Studen nicht vollumfänglich erstellt wird.

Die Einwohnergemeinde Worben hat zugunsten einer grösseren Baumschule, welche wegen Gewässerschutzbestimmungen ausgesiedelt werden muss, eine Überbau- ungsordnung erlassen. Auch diese Überbauungsordnung stützt sich bei der Verkehrs- erschliessung auf den Vollanschluss Studen.

Es wäre gut, wenn beim Kanton die linke Hand wissen würde, was die Rechte tut und die verschiedenen Vorhaben aufeinander abgestimmt würden.

4. Entgegen der Annahme der Baudirektion ist der Durchgangsverkehr insbesondere für die Gemeinde Worben heute gross. Der Bau des Vollanschlusses würde zu einer we- sentlichen Entlastung der betroffenen Quartiere führen. Es macht keinen Sinn, dass der Kanton entlang der Hauptstrasse sowohl in Worben wie auch in Studen teure Sa- nierungsmassnahmen prüft und in Auftrag geben will (Lärmschutzwände, neue Fens- ter), dafür aber die Ursachen dieser Immissionen nicht bekämpft.

5. In unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Vollanschlusses befinden sich das Restau- rant Florida sowie der Privatzoo Seeteufel. Beide privaten Institutionen sind überregio- nale Anziehungspunkte. Diese touristischen Einrichtungen sollten durch geeignete Inf- rastrukturen gefördert werden. Der Verzicht auf den Vollanschluss ist deshalb auch aus touristischem Sinn widersinnig.

Die Baudirektion hat es nicht für nötig befunden, die betroffene Gemeinde direkt zu orientieren. Die Verwaltung und die politischen Organe der Einwohnergemeinde Stu- den mussten den Verzicht auf den Vollanschluss von der Presse erfahren. Es wäre ei- ne Sache des Anstandes gewesen, die Einwohnergemeinde Studen, welche sich bei der Baudirektion mehrmals nach dem Stand der Planung erkundigt hat, vor der Presse zu informieren.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 09.09.2004

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Antwort des Regierungsrates Vorbemerkungen:

Der Spardruck auch auf die Projekte des Tiefbauamtes der Bau-, Verkehrs- und Energiedi- rektion ist gross. Das Investitionsbudget muss jährlich um 17 bis 25 Millionen Franken gekürzt werden. Der Vollanschluss Studen ist deshalb zusammen mit einer Reihe anderer Projekte im Rahmen der Erarbeitung des Strassenbauprogramms 2005 - 2008 speziell bezüglich Nachhaltigkeit evaluiert worden.

Der Vollanschluss in Studen ist auch im Zusammenhang mit dem Entwurf zum „Sachplan Strasse“ des Bundes zu sehen. Dieser in den Jahren 2000 - 2003 erarbeitete Plan liefert Angaben über die Fertigstellung, die punktuellen Anpassungen und die bessere Nutzung des übergeordneten Strassennetzes. Er orientiert sich an den Vorgaben einer nachhalti- gen Verkehrsinfrastrukturplanung. Die Strassen von gesamtschweizerischer Bedeutung bilden das „Bundesstrassennetz“. Es ist unterteilt in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz und soll das bisherige System von Nationalstrassen und schweizerischen Hauptstrassen ablösen. Die Autobahn Schönbühl - Lyss sowie die Autostrasse Lyss - Biel (beide heute noch kantonale Strassen) sollen neu Bestandteil des Grundnetzes und folglich „Bundes- strassen“ werden. Die Realisierung und Finanzierung des Vollanschlusses Studen sowie des eventuellen 4-Spurausbaus Lyss - Biel werden einmal Aufgabe des Bundes sein.

Zu Ziffer 1:

Es ist richtig, dass gemäss kantonalem Richtplan vor allem die wirtschaftlich starken Ach- sen zu stärken seien. Der Zusatznutzen, welchen die Ergänzung des heutigen ¾-An- schlusses zu einem Vollanschluss bringt, ist allerdings äusserst bescheiden. Zudem könn- te dieser bescheidene Zusatznutzen nur mit einem unverhältnismässig grossen finan- ziellen Aufwand erzielt werden. Bei den andern vom Motionär erwähnten Projekten sieht das Kosten-/Nutzen-Verhältnis wesentlich besser aus. Da oberstes Gebot der haushälteri- sche Umgang mit den knappen finanziellen Mitteln ist, hat der Kanton nicht gegen seinen eigenen Richtplan gehandelt. Im Übrigen ist Studen in Bezug auf Infrastrukturmassnah- men nicht unberücksichtigt geblieben, wie es die neue S-Bahn-Haltestelle zeigt.

Zu Ziffer 2:

Die Planungsanstrengungen der Gemeinde Studen sind dem Regierungsrat bekannt.

Dass die kantonalen Behörden den Vollanschluss Studen bauen wollten, haben sie mit der Auflage des Strassenplanes bewiesen. Die Finanzknappheit und die vom Grossen Rat im November 2001 überwiesene Motion zum Schuldenabbau zwingen die Regierung nun zu einschneidenden Aufgabenüberprüfungen, in deren Folge dieses Projekt nun aus den in Ziffer 1 dargelegten Gründen nicht realisiert werden kann. Die Stabilisierung und der geforderte Abbau der Verschuldung können nur durch eine restriktive Investitionspolitik auch im Bereich des Strassenbauprogramms erreicht werden.

Zu Ziffer 3:

Der Regierungsrat hat Kenntnis von der geplanten Erschliessungsstrasse, die auch ohne Vollanschluss in Studen sinnvoll und zukunftsgerichtet ist. Die genehmigte Erschlies- sungsstrasse zur Landi Schweiz AG in Dotzigen hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den geplanten Vollanschluss in Studen und soll gemäss Regionalplanung EOS (Regionalver- band Erlach und östliches Seeland) primär die Ortsdurchfahrten in Dotzigen und Büetigen entlasten. Der Hinweis auf eine Entlastungswirkung für Büren an der Aare ist jedoch falsch. Der Durchgangsverkehr in Büren a. A. erhält durch einen Vollanschluss in Studen weder eine klein-, noch eine grossräumige Umfahrungsmöglichkeit. Die Situation wird sich im Kleinstädtchen erst mit der Umfahrung Biel merklich verbessern.

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Die Verlegung der Baumschule Worben bedingt keinen Vollanschluss in Studen.

In der Kantonsverwaltung weiss die linke Hand schon, was die rechte tut. Die verschiede- nen Vorhaben sind aufeinander abgestimmt.

Zu Punkt 4:

Im kantonalen Vergleich handelt es sich bei der Ortsdurchfahrt durch Worben und Studen nicht um eine übermässig belastete Strecke. Nicht zuletzt aus diesem Grund erzielt der Ausbau zum Vollanschluss in der Evaluation ein schlechtes Kosten-/Nutzen-Verhältnis.

Das Bauvorhaben ist mit 14,6 Millionen Franken sehr teuer und wirkt sich eher bescheiden aus. Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) auf der Ortsdurchfahrt Worben und dem westlich der A6 liegenden Ortsteil von Studen könnte nur von rund 6'600 Fahrzeugen auf 5'700 Fahrzeuge reduziert werden. Der Verkehrsfluss nähme also nicht wesentlich ab. Im nordöstlich der A6 gelegenen Ortsteil von Studen würde er täglich sogar um 3 % oder 300 Fahrzeuge zunehmen.

Der zukünftige „Sachplan Strasse“ des Bundes mit der entsprechenden Änderung der Zuständigkeit hat zudem den Entscheid erleichtert, den Vollanschluss Studen nicht in das Strassenbauprogramm 2005 - 2008 aufzunehmen.

Es ist jedoch vorgesehen, den aufgelegten Strassenplan „Vollanschluss Studen“ zu ge- nehmigen und damit die Planungsarbeiten für dieses Bauwerk abzuschliessen. Der Stras- senplan beinhaltet bekanntlich auch die nötigen Lärmschutzmassnahmen. Trotz des Ver- zichts auf den Vollanschluss Studen ist der Kanton Bern verpflichtet, den Lärmschutz zu planen und bis ins Jahr 2018 zu realisieren. Das Tiefbauamt wird für die im Vollan- schlussprojekt vorgesehenen Lärmschutzwände eine Standortprüfung vornehmen und wo nötig die Planung noch geringfügig anpassen.

Zu Ziffer 5:

Für den Tourismus ist der Vollanschluss sicher wünschenswert. Der Verzicht kann aber nicht als widersinnig bezeichnet werden.

Für die zu späte Information der direkt betroffenen Gemeinden, insbesondere von Studen, hat sich die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bei den zuständigen Stellen sofort in aller Form entschuldigt.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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