Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 8⏐⏐20. Februar 2009 A319
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ainzer Gelassenheit: Lan- desärztekammer (LÄK) und Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Rheinland-Pfalz sind guter Dinge, was die Nachweispflicht zur Fortbil- dung der Vertragsärzte anbelangt.Zwar hat rund ein Drittel der nach- weispflichtigen Ärzte noch kein Fortbildungszertifikat von der Ärzte-
kammer erhalten, doch der LÄK- Präsident, Prof. Dr. med. Frieder Hes- senauer, und der KV-Vorstandsvorsit- zende, San.-Rat Dr. med. Günter Ger- hardt, sagen voraus, dass die Zahl der Säumigen am 1. Juli sehr gering sein wird. Denn die Sanktionen, die vom Gesetzgeber in § 95 d SGB V vorge- geben sind, dürften als Motiv für je- den Arzt genügen, der Fortbildungs- verpflichtung nachzukommen. Tut er das nicht, müssen die KVen das kas- senärztliche Honorar in den darauf- folgenden vier Quartalen so lange um zehn Prozent kürzen, bis der Nachweis erbracht wird. Bleibt der Arzt diesen weiter schuldig, wird ab dem fünften Quartal das Honorar um 20 Prozent gekürzt. Zwei Jahre nach Ablauf der Frist müssen die KVen, wenn der Nachweis weiter- hin fehlt, beim Zulassungsausschuss einen Antrag auf Entziehung der Zu- lassung stellen.
Trotz aller Zuversicht kann man in der Landesärztekammer Rheinland- Pfalz wie auch überall sonst im Land
nicht genau abschätzen, wie groß die Zahl der Ärzte sein wird, die Ende Ju- ni 2009 ohne Fortbildungszertifikat dastehen werden – sei es als Totalver- weigerer oder weil sie sich nicht rechtzeitig um die Fortbildungsver- pflichtung gekümmert haben. Die ärztliche Selbstverwaltung befindet sich mit Blick auf die gesetzlich an-
geordneten Zwangsmaßnahmen in einem Zwiespalt. „Es kann keiner sa- gen, er sei nicht rechtzeitig informiert gewesen und habe nicht ausreichend Zeit zum Erwerb der benötigten Fort- bildungspunkte gehabt“, betonte denn auch der KV-Vorsitzende Gerhardt.
Die regelmäßige Fortbildung als Ver- pflichtung ist in der ärztlichen Berufs- ordnung verankert.
Viele Belege noch nicht erfasst Andererseits will die Selbstverwal- tung angesichts der aktuellen Unruhe bei den niedergelassenen Ärzten über die Honorarentwicklung nicht noch als Büttel dastehen, der gesetzliche Vorgaben exekutiert, und so mögli- cherweise zusätzlichen Unmut auf sich ziehen. Mit verstärkten Fortbil- dungsangeboten in den kommenden Monaten will sie vor allem denjeni- gen Ärzten, denen nicht mehr allzu viele Punkte fehlen, über die Nach- weishürde helfen.
Was auf die Ärztekammern in den nächsten Monaten in Form von Pa-
pierbelegen über absolvierte Fortbil- dungen zukommt – darüber lässt sich nur spekulieren. In Rheinland- Pfalz geht man davon aus, dass viele Ärzte noch viele Belege aus der Zeit vor der elektronischen Erfassung in Verbindung mit der einheitlichen Fortbildungsnummer in ihrer Abla- ge aufbewahren. Kammerpräsident Hessenauer zeigt sich über- zeugt, dass man einem mög- lichen Ansturm gewachsen sein wird: „Selbst diejeni- gen, die kurz vor dem 30.
Juni unsere Leistungsfähig- keit absichtlich auf die Pro- be stellen wollen, werden rechtzeitig erfasst.“
Es wird aber erwartet, dass die meisten rheinland- pfälzischen Ärzte die Mög- lichkeit nutzen, online selbst die Erfassung dieser Papier- belege auf ihrem persönli- che Fortbildungskonto vorzuneh- men. Die Kammer behält sich das Recht einer stichprobenhaften Über- prüfung vor. Datenschutzrechtli- che Bedenken bei der Information der Kassenärztlichen Vereinigung über den Fortbildungsnachweis wie in anderen Kammern gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Sobald ein Arzt 250 Fortbildungspunkte er- reicht hat, wird die KV automatisch darüber von der Ärztekammer in Kenntnis gesetzt. Die Einverständ- niserklärung eines jeden Arztes hierüber wird nicht eingefordert.
Und auch in juristischen Debatten, ob und in welcher Form überzählige Fortbildungspunkte aus dem alten in den neuen Nachweiszeitraum hinübergenommen werden können, mag man sich in Rheinland-Pfalz nicht verzetteln. „Unser Problem werden nicht die sein, die zu viel machen, sondern die, die gar nichts machen“, heißt es dort ganz prag-
matisch. n
Thomas Gerst
FORTBILDUNG
Säumigen bleibt nicht mehr viel Zeit
Vertragsärzte, die zum 30. Juni 2004 zugelassen waren, müssen bis
Mitte des Jahres 2009 ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sein.
P O L I T I K
Vertragsärzte müssen bis zum 30.
Juni 2009 gegen- über ihrer KV nach- weisen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte für die Teilnahme an zertifizierten Fortbildungen erworben haben.
Foto:Mauritius Images