• Keine Ergebnisse gefunden

Begründung Das bisherige Vorgehen zur Reform der dezentralen Verwaltung im Kanton Bern kann nicht befriedigen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Begründung Das bisherige Vorgehen zur Reform der dezentralen Verwaltung im Kanton Bern kann nicht befriedigen"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_a6c75b1f0a6a4783a2cd4170c5439d4c.doc

M 109/2001 JGK 15. August 2001 45C

Motion

2433 Rytz, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 05.06.2001

Repräsentative Umfrage zur Reform der dezentralen Kantonsverwaltung

Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine repräsentative Bevölkerungsbefragung zur Reform der dezentralen Kantonsverwaltung durchführen zu lassen. Die Umfrage soll von unabhängigen Fachpersonen konzipiert und realisiert werden und sie soll der interessierten Öffentlichkeit für die qualifizierte Meinungsbildung zur Verfügung stehen.

Begründung

Das bisherige Vorgehen zur Reform der dezentralen Verwaltung im Kanton Bern kann nicht befriedigen. Die verschiedenen Reformszenarien wurden weitgehend von den betroffenen Stellen (RegierungsstatthalterInnen und Zentralverwaltung) sowie von politischen Mandats-TrägerInnen formuliert. Die Bevölkerung selber wurde zu ihren Ansprüchen an die dezentrale Kantonsverwaltung nicht befragt. Umso mehr erstaunt es, dass die Regierung bei der Beurteilung der Tauglichkeit der verschiedenen Reformszenarien hauptsächlich auf die nicht befragte Bevölkerung abstellt. Ohne empirische Belege behauptet die Regierung zum Beispiel, dass die Regierungs- statthalterInnen als „Identifikationsfiguren“ in ländlichen Regionen stark verankert und akzeptiert seien. Weiter wird behauptet, dass die Amtsbezirke in der globalisierten Welt wichtige lokale „Orientierungsräume“ böten und für die „BürgerInnen-Nähe“ unverzichtbar wären.

Es muss vermutet werden, dass diese Behauptungen stark durch politische Interessen und politische Erfahrungen gefiltert sind. Wer im Kanton Bern zur „classe politique“ oder zur Verwaltung gehört, muss sich zwangsläufig mit den überkommenen dezentralen Verwaltungs-Strukturen auseinandersetzen. Speziell in ländlichen Räumen sind die dezentralen Strukturen eng mit politischen Mehrheitsinteressen verflochten. Kein Wunder also, dass sich die betroffenen PolitikerInnen und AmtsträgerInnen selber gegen eine Infragestellung dieser Macht-Räume zur Wehr setzen.

Für die Bevölkerung stehen vermutlich andere Fragen im Vordergrund. Viele BürgerInnen des Kantons Bern wissen gar nicht, in welchem Amtsbezirk sie wohnen – politische Handlungsräume mit realen Einflussmöglichkeiten sind die Gemeinden, der Kanton und die nationale Politik. Für die BürgerInnen stehen nicht lokale Machterhaltung, sondern einfache und effiziente Verwaltungsstrukturen und Dienstleistungen im Vordergrund. Nur eine repräsentative Meinungsumfrage kann deshalb zeigen, ob die Bevölkerung im Kanton Bern weiterhin viel Geld in die kleinräumigen dezentrale Verwaltungsstrukturen investieren will oder andere Prioritäten – z.B. bessere kantonale Dienstleistungen über die Gemeinden

(2)

2

oder grössere Regionen – hat. Ohne eine seriöse Meinungsumfrage mit verschiedenen Entwicklungsvarianten wird jede Strukturreform im Kanton Bern an der Bevölkerung vorbeigeplant und zementiert die bisherigen Machtkartelle. Wenn es der Regierungsrat mit der Reformpolitik wirklich ernst meint, dann muss er rechtzeitig auch den Souverän befragen und die ganze Palette von Reform-Möglichkeiten zur Disposition stellen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 07.06.2001

Antwort des Regierungsrates

Das von der Motionärin vorgebrachte Anliegen, eine repräsentative Bevölkerungs- befragung zur Reform der dezentralen Kantonsverwaltung durchführen zu lassen, wurde im Rahmen der Erarbeitung des Berichtes „Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung“, welcher dem Grossen Rat im Herbst 2001 (Novembersession) vorgelegt wird, bereits eingehend geprüft. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, von einer solchen Befragung abzusehen. Der Regierungsrat teilt diese Auffassung. Dies vorab aus zwei Gründen:

• Eine repräsentative Bevölkerungsbefragung erscheint zunächst unter Zuständigkeitsaspekten problematisch: Unabhängig vom Bearbeitungsstand eines Reformprojektes obliegt es - so will es die Kompetenzordnung in der Verfassung - in ersten Linie den politischen Repräsentativorganen (Grosser Rat, Regierungsrat), grundlegende Führungs- und Strategieentscheide zu fällen. Ihre Arbeit soll nicht durch (unverbindliche), meist schwer interpretierbare Repräsentativumfragen gesteuert oder (zumindest) beeinflusst werden. Dies käme einer unsachgemässen und - streng genommen - auch einer unzulässigen Devolvierung (=Zuständigkeiten an ein übergeordnetes Organ „hinaufdelegieren“) von Entscheidungs-, Planungs- und Führungsverantwortung an den Souverän gleich. Es ist gerade Funktion und Pflicht der Repräsentativorgane die verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppierungen zu vertreten und ihren Anliegen in der politischen Arbeit Rechnung zu tragen. Für den Einbezug der Bevölkerung genügen nach Ansicht des Regierungsrates die „normalen“

demokratischen in der Verfassung und Gesetzgebung vorgesehenen Partizipationsmöglichkeiten vollauf. Sie gewährleisten einerseits eine frühzeitige (Vernehmlassungsverfahren, Referendumsmöglichkeiten gegen grossrätliche Grundsatz- oder Sachbeschlüsse), andererseits eine umfassende und breitabgestützte Mitwirkung (Referenden gegen Verfassungs- oder Gesetzesvorlagen etc.). Dies umso mehr als sie auch zeitlich in den verschiedensten Bearbeitungsphasen der Bevölkerung die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung bieten. Es ist gerade Funktion und Idee dieser demokratischen Mitwirkungsinstrumente und -möglichkeiten, für einen angemessenen Einbezug der Bevölkerung zu sorgen.

• Damit eine Repräsentativumfrage als Orientierungshilfe für die weiteren Reformarbeiten überhaupt nutzbringend sein könnte, müsste sie - wie von der Motionärin anbegehrt - bereits in einem frühen Stadium der Arbeiten durchgeführt werden. Gerade hierin - das heisst im frühen „repräsentativen Befragen der Bevölkerung“ zu einem Reformvorhaben - liegt nach Ansicht des Regierungsrates ein weiteres Hauptproblem: Eine repräsentative Bevölkerungsbefragung gibt grundsätzlich nur dann Sinn, wenn der befragten Bevölkerung bereits ein hinreichend detailliert ausgearbeitetes Reformprojekt zur Stellungnahme vorgelegt werden kann. Diese Bedingung ist mit dem vorliegenden Bericht „Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung“ eindeutig nicht gegeben. Mit ihm hat der Regierungsrat bewusst mögliche Reformschritte erst skizziert (Modell

„Vision - fünf Verwaltungsregionen“ und Modell „Pragmatische Optimierung“). Im heutigen Zeitpunkt müssten sich die befragten Personen daher zu etwas äussern, von dem sie nur knapp die Konturen erkennen können. Eine Befragung, die aufgrund derart vager Grundlagen durchgeführt würde, brächte für die weiteren Arbeiten und politischen

(3)

3

Diskussionen keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn. Im Gegenteil: Die Ergebnisse der Umfragen könnten nicht eindeutig interpretiert werden und böten (zusätzlichen) Stoff für politische Meinungsverschiedenheiten. Je nachdem könnten die Ergebnisse auch leicht zu Fehlschlüssen verleiten und - was die Akzeptanz oder Nichtakzeptanz des Reformvorhabens in der Bevölkerung angeht - Verwaltung, Regierung und Grossen Rat in falscher Sicherheit wiegen. Im heutigen Zeitpunkt ist es nach Auffassung des Regierungsrates nicht nur aus Gründen der Zuständigkeit, sondern auch aus sachlichen Gründen seine eigene Pflicht und Aufgabe bzw. jene des Grossen Rates, die Weichen für eine „Bezirksreform“ zu stellen, d.h. konkret aufzuzeigen, in welche Richtung die weiteren vertiefenden und präzisierenden Arbeiten zu gehen haben.

Weder Regierungsrat noch Parlament kommen dabei umhin, in ihren Entscheiden weitgehend auf die Meinung der „nicht befragten“, aber eben repräsentierten Bevölkerung abzustellen. Prognosen und Einschätzungen der Stimmungs- und Meinungslage in der Bevölkerung gehören zur Kernaufgabe dieser Repräsentativorgane (vgl. oben).

Der Regierungsrat beantragt Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Rahmen der Projektarbeiten für die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wurde durch die breit zusammengesetzte Projektorganisation intensiv geprüft, welche der

Die Regierung wird beauftrag in Anbetracht des zur Zeit fehlenden Überblickes über den Stand der noch vorhandenen Fruchtfolgeflächen und der guten

In seiner Antwort auf die Interpellation 222/2002 FDP (Erb, Zimmerwald) hat der Regierungsrat insbesondere ausgeführt, "dass das Abstimmungsresultat hinsichtlich

Es müsste für alle nicht mehr für die dezentrale Verwaltung zu verwendenden räumlichen Infrastrukturen die Weiterverwendung (also kein Leerstand) gewährleistet sein, und

Die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung führte zu einer Neugliederung des Kan- tons für die Zwecke der dezentralen Verwaltung in fünf Regionen und zehn Kreise (Gemein-

Evaluation der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung Der Regierungsrat

Alle Befragten sind der Meinung, dass die Reform mit der Zusammenlegung der 26 Regie- rungsstatthalterämter zu verbleibenden zehn Verwaltungskreisen zu einer

Auch die unterschied- lichen Kostenstrukturen in den Bundesländern sieht Köhler nicht als Rettungsanker: „Verglei- chen Sie doch einmal die Mietpreise in Potsdam und