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Donnerstag (Nachmittag), 6. Juni 2013 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 45 2013.0224 Bericht Evaluation der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung

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Sitzungstitel7 2013.0224 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 6. Juni 2013

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

45 2013.0224 Bericht

Evaluation der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung

Präsident. Wünscht der Kommissionssprecher Grossrat Ruchti das Wort? – Das ist der Fall.

Fritz Ruchti, Seewil (SVP), Sprecher der Oberaufsichtskommission. Vielleicht kommen wir durch meine Vorstellung des Berichts «Evaluation der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung» zu einer einheitlicheren Meinung. Die Reform der dezentralen Verwaltung des Kantons Bern ist seit dem 1. Januar 2010 umgesetzt. Die Veränderungen sind bei den Regierungsstatthalterämtern, den Grundbuchämtern, den Konkursämtern und beim Handlungsregisteramt wahrnehmbar. Das darf man sagen. Die Regierung hat in Aussicht gestellt, zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Gesetz- gebung, eine Evaluation in Auftrag zu geben. Diese liegt nun vor. Sie wurde seitens der Res Publica Consulting AG (RPC) erstellt. Die Ergebnisse der Evaluation sind grösstenteils positiv. Nach Aus- sage der externen Experten gibt es jedoch auch Verbesserungsvorschläge. Dringender und zwin- gender Handlungsbedarf besteht aber nicht. Die Ampel steht mehrheitlich auf grün und orange. Zur Ausgangslage und zur Zielsetzung der dezentralen Verwaltung: Liebe Grossrätinnen, liebe Grossrä- te, wir blicken auf eine beinahe 200-jährige Geschichte zurück, während der die Amtsbezirke des Kantons Bern ihre Funktion gut haben wahrnehmen dürfen. Im Vordergrund stand eine finanzielle Einsparung in Millionenhöhe, ebenso die Professionalisierung und die Vereinheitlichung der ver- schiedenen Verwaltungsprozesse. Aufgrund dieser Ausgangslage wollte man eine Reform einfüh- ren. Die Einsparungen fallen nie und nimmer in dieser erheblichen Grössenordnung aus. Die Ver- waltungsführung mit ihren Abläufen und Prozessen sind in allen Teilen mit Audits professioneller und einheitlicher geworden. Das ist das positive Ergebnis der Reform der dezentralen Verwaltung.

Durch die neue Verwaltungsführung NEF sollen die Eigenverantwortung und die vereinbarten Ziele gestärkt werden.

Ich komme zu den Eckwerten. Heute verfügt der Kanton Bern über fünf Verwaltungsregionen und über zehn Verwaltungskreise. In diesen fünf Verwaltungsregionen bestehen folgende Dienstleis- tungsangebote: Das Grundbuchwesen, das Betreibungs- und Konkurswesen, das Zivilstandswesen, das Militärwesen, die Berufsberatung, die Erziehungsberatung, die Schulinspektionen und die Steu- erverwaltung. Die zehn Verwaltungskreise sind ausschliesslich für die Regierungsstatthalterämter massgebend. Ihre Kernpunkte sind die folgenden: Die Gemeindeoberaufsicht mit erstinstanzlicher Verwaltungsjustiz, die Katastrophenkoordination, das Vormundschaftswesen, die Baubewilligungen, die Baupolizei und schliesslich die Ombudsfunktion. Die Verwaltungsstandorte wurden von bisher 65 auf heute 27 konvertiert und reduziert. Es ist wenig sinnvoll, nach so kurzer Zeit Veränderungs- anträge zu den jetzigen Standorten der verschiedenen Verwaltungen zu stellen. Mit der Aufteilung des grössten Verwaltungskreises Bern-Mittelland haben sich nicht nur Motionäre befasst. Auch die Oberaufsichtskommission OAK hat sich anlässlich einer Introspektion und anhand eines Audits überzeugen lassen, dass nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten die meisten negativen Punkte behoben werden konnten.

Ich komme zum Fazit und zu meinen Schlussbemerkungen zum vorliegenden Bericht: Die Regie- rungsstatthalter konnten sich mittels eines Fragenkatalogs über positive und negative Umsetzungs- erscheinungen der Reform äussern. Das Personal und die Finanzen wurden dabei ausser Acht ge- lassen. Befragt wurden nebst den Regierungsstatthalterämtern auch eine Auslese bernischer Ge- meinden sowie der Verband bernischer Notare, die Gebäudeversicherung, der Handels- und Indust- rieverein (HIV) und das Obergericht. Die Rückmeldungen sind grossmehrheitlich positiv ausgefal- len. Alle Befragten sind der Meinung, dass die Reform mit der Zusammenlegung der 26 Regie- rungsstatthalterämter zu verbleibenden zehn Verwaltungskreisen zu einer Vereinheitlichung in der

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Junisession 2013 2013.0224 2

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Erledigung der meisten Geschäfte geführt hat. Die neuen Führungsstrukturen bewähren sich meis- tens. Belastungsspitzen können mit der neuen Form besser ausgeglichen und bewältigt werden.

Optimierungspotential ist laut dem Fazit der Evaluation vorhanden. Dringender und zwingender Handlungsbedarf ist, wie gesagt, nicht vermerkt. Die JGK hat versprochen, auf die Bemerkungen der OAK hin, den in keiner Art und Weise vertraulich abgefassten Bericht im Internet zu veröffentli- chen. Die OAK empfiehlt Ihnen Kenntnisnahme des Berichts.

Präsident. Ich danke dem Kommissionssprecher Grossrat Ruchti. Gibt es Wortmeldungen zu die- sem Bericht? – Grossrätin Küng, Sie haben das Wort.

Bethli Küng-Marmet, Saanen (SVP). Ich habe den Bericht mit grossem Interesse gelesen. Einzig fehlt mir die Abhandlung folgender Fragestellung: Die Reform der dezentralen kantonalen Verwal- tung hat durch die Zusammenschlüsse der Verwaltungskreise eine Ausdünnung in den Regionen verursacht. In diesem Zusammenhang interessiert die Frage, ob diese Reform dem Kanton finan- ziell etwas gebracht hat. Oder hat sie aufgrund des Ausbaus der Standorte infolge der grösseren Verwaltungen nur Kosten verursacht? Soweit meine Frage.

Präsident. Es steht eine Frage im Raum. Kann der Regierungspräsident diese beantworten?

Christoph Neuhaus, Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektor. Wir hatten im vergangenen Jahr das Vergnügen, einen unendlich langen Bericht inklusive Rechnungen vorzulegen. Die Zahlen sind mir nicht mehr ganz präsent. Ich habe einmal gesagt, dass für die Devestierung der Liegenschaften 54 Mio. Franken geplant waren. Diesen Betrag haben wir nicht ganz erreicht. Wir haben aufgezeigt, welche Einsparungen es gibt und dass die Bürgernähe klar verloren gegangen ist. Die Zahlen kön- nen wir in diesem Sinn aber nochmals beschaffen; sie sind vorhanden.

Präsident. Der Bericht ist somit genehmigt.

Stillschweigende Kenntnisnahme

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