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Donnerstag (Nachmittag), 6. Juni 2013

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Sitzungstitel7 2013.0356 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 6. Juni 2013

Finanzdirektion

87 2013.0356 Motion 077-2013 Brand (Münchenbuchsee, SVP) Angebots- und Strukturüberprüfung: Massnahmenpaket sofort vorlegen

Vorstoss-Nr: 077-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 18.03.2013

Eingereicht von: Brand (Münchenbuchsee, SVP) (Sprecher/ -in)

Widmer (Wanzwil, BDP)

Baumberger (Langenthal, FDP)

Schneiter (Thierachern, EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 21.03.2013

Datum Beantwortung: 15.05.2013

RRB-Nr: 629/2013

Direktion: FIN

Angebots- und Strukturüberprüfung: Massnahmenpaket sofort vorlegen

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. die Massnahmen, die sich aus dem Projekt ASP ergeben, rechtzeitig vorzulegen, so dass der Grosse Rat sie in der Septembersession 2013 beraten kann,

2. a) dem Grossen Rat dabei Ausgabenkürzungen von mindestens 600 Mio. Franken pro Jahr zu beantragen,

b) als Teil dieser Ausgabenkürzungen Leistungskürzungen in den engeren Direktionsbereichen vorzusehen,

3. die Ausgabenkürzungen so zu gestalten, dass die «Opfersymmetrie» zwischen Stadt und Land eingehalten ist,

4. die Einsparungen ausschliesslich in der laufenden Rechnung vorzusehen, 5. das Budget für das Jahr 2014, so wie es die Verfassung vorsieht, ausgeglichen

vorzulegen,

6. die Sofortmassnahme zu prüfen, im laufenden Jahr nur noch gebundene Ausgaben zu tätigen.

Begründung:

Schon vor einiger Zeit hat sich abgezeichnet, dass der Kantonshaushalt in ein strukturelles Defizit schlittert. Der Regierungsrat ist seit August 2012 daran, die Struktur des Kantons- haushalts zu überprüfen. Im Dezember 2012 wurde ein erster Zwischenbericht des BAK Basel publiziert. Das BAK Basel hat festgestellt, dass das Hauptproblem des Kantons die zu stark angestiegenen Ausgaben seien und dass es bei den Ausgaben in mehreren Di- mensionen Hinweise auf mögliche Einsparungen gäbe. Die konkreten Resultate, die ei- gentlich im Februar 2013 hätten vorliegen sollen, wurden bis heute nicht öffentlich kom- muniziert, obwohl sie offensichtlich vorliegen. Der Regierungsrat will die Ergebnisse vor- läufig noch «plausibilisieren», was nach aussen den Eindruck einer Verzögerungstaktik macht.

Konkrete Vorschläge für Massnahmen will der Regierungsrat erst nach den Sommerferien in einem Bericht vorlegen. Diese Massnahmen sollen nach dem Willen des Regierungsrats offenbar erst im November zusammen mit dem Budget 2014 vom Grossen Rat beraten

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Geschäfts-Nr.: 2013.0356 Seite 2/6

Weichen für das Budget 2014 und die weiteren Jahre zu stellen. Der Grosse Rat muss die Möglichkeit haben, die Massnahmen spätestens im September 2013 zu beraten. Wie der Rechnungsabschluss 2012 zeigt, wird es zudem nicht ausreichen, wenn der Regierungsrat nur Massnahmen im Umfang des strukturellen Defizits von ca. 400 Mio. Franken pro Jahr vorlegt. Um den Kantonshaushalt nachhaltig zu sanieren, sind jährliche Einsparungen von rund 600 Mio. Franken anzustreben.

Damit die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen mehrheitsfähig sind, ist auf eine ausgewogene Opfersymmetrie zu achten. Der Hebel für die Einsparungen ist dabei ausschliesslich bei den laufenden Ausgaben und nicht bei den Investitionen anzusetzen.

Nur so sind die Einsparungen auch nachhaltig.

Es ist zu befürchten, dass auch die Rechnung 2013 wieder ein Minus aufweisen wird. Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, als Sofortmassnahme nur noch gebundene Ausgaben zu tätigen.

Antwort des Regierungsrates

Aufgrund der drückenden Haushaltsperspektiven hat der Regierungsrat im Herbst 2012 eine Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) ausgelöst. Ziel ist es, das drohende strukturelle Defizit in der Grössenordnung von 400 bis 450 Mio. Franken möglichst rasch nachhaltig zu beseitigen. Die vorliegende Motion nimmt auf den Inhalt und das Verfahren der ASP 2014 Bezug. Der Regierungsrat positioniert sich zu den einzelnen Forderungen wie folgt:

Zu Ziffer 1

Der Regierungsrat hat anlässlich seiner Medienkonferenz vom 14. März 2013 zur Jahres- rechnung 2012 angekündigt, dass er dem Grossen Rat die Ergebnisse der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) in Form eines Berichtes vorzulegen plane. Zu diesem Zeitpunkt bestand die Absicht, diesen Bericht Ende August 2013 zusammen mit dem Vor- anschlag 2014 und dem Aufgaben-/Finanzplan 2015–2017 dem Grossen Rat zur Behand- lung in der Novembersession 2013 vorzulegen. Dieser Zeitplan ergab sich aus dem bishe- rigen Projektverlauf sowie aufgrund der Überlegung, dass der vorberatenden Finanzkom- mission sowie den Fraktionen in den Monaten September und Oktober 2013 genügend Zeit für eine ausführliche und der Bedeutung des Geschäfts angemessene Zeitdauer zur Beratung des Berichtes zur Verfügung stehen solle.

Die Motionäre fordern nun, dass der Regierungsrat dem Parlament den Bericht zur ASP 2014 bereits früher vorlegt, sodass dessen Beratung im Rahmen der Septembersession (2. bis 11. September 2013) möglich ist.

Der Regierungsrat ist bereit, den Bericht vor den Sommerferien vorzulegen. Das ermög- licht es dem Grossen Rat, den Bericht wie von den Motionären gewünscht bereits eine Session früher zu behandeln. Allerdings empfiehlt der Regierungsrat, am ursprünglichen Behandlungstermin Novembersession festzuhalten, trotz dem vorzeitigen Vorliegen des Berichts. Nach Auffassung der Regierung sind die im Rahmen der ASP 2014 vorzuschla- genden Massnahmen von einer derartigen Dimension und Bedeutung, dass sie es verdie- nen und notwendig machen, vom Grossen Rat in aller Sorgfalt vorbereitet und diskutiert zu werden.

Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund des durch die Finanzkommission gewünsch- ten und durch den Regierungsrat begrüssten engen Projekteinbezugs der Finanzkommis- sion im Sinne des sog. «intensivierten Planungsdialogs». Dieser erfordert einen mehrmali- gen gegenseitigen Informationsaustausch, führt zu vertieften Abklärungsarbeiten und be- nötigt dementsprechend Zeit.

Zu Ziffer 2a:

Eine wichtige Faktenbasis für die ASP 2014 wurde mit einer umfassenden Analyse der Entwicklungen des Finanzhaushalts des Kantons Bern durch das Wirtschaftsinstitut BAK- BASEL erarbeitet. Eine erste grobe Analyse von BAKBASEL im Herbst 2012 hatte gezeigt, dass die Aufwendungen für die gesamte Aufgabenerfüllung im Kanton Bern im Vergleich zu den anderen Kantonen dem Durchschnitt entsprechen oder sogar leicht darunter lie- gen.

In einer zweiten Phase wurde aufbauend auf der ersten Analyse durch BAKBASEL ein

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Kantonsvergleich auf der Stufe einzelner Aufgabenfelder durchgeführt. Dabei hat sich ge- zeigt, dass die ungünstigen strukturellen Verhältnisse des Kantons Bern – beispielsweise aufgrund demographischer, topographischer oder geographischer Unterschiede (=Menge) – deutlich stärker zum überdurchschnittlichen Ausgabenniveau in einzelnen Aufgabenfel- dern beitragen, als Unterschiede im Hinblick auf die Effizienz oder Versorgungsintensität des staatlichen Leistungsangebots (=Preis). Oder in anderen Worten: Überdurchschnittli- che Ausgaben in einzelnen Aufgabenfeldern sind nicht in erster Linie auf mangelnde Effi- zienz oder ein Überangebot, sondern auf ungünstige Bedarfsstrukturen zurückzuführen.

Dies sei beispielhaft anhand der Spitalversorgung illustriert: Hinsichtlich Fallkosten liegt der Kanton Bern unter dem Durchschnitt aller Kantone (Index BE= 92 [CH=100]). Dieser Vorteil wird aber durch eine ungünstige Bedarfsstruktur (u.a. einer ungünstigen Alters- struktur) kompensiert (Index BE= 107 [CH=100]).

In diesem Sinne sollten – zumindest theoretisch – im Rahmen der ASP 2014 neben allfäl- ligen Anpassungen des Dienstleistungsangebotes in Bezug auf die Versorgungsintensität, -dichte und -qualität insbesondere die teilweise ungünstigen kantonalen Strukturen ange- passt werden. Gerade bei strukturellen Anpassungen – soweit diese überhaupt möglich sind – dürfte der politische Widerstand allerdings massiv ausfallen.

Vor diesem Hintergrund erachtet es der Regierungsrat als wenig zielführend, dem Gros- sen Rat – wie durch die Motionäre gefordert – Ausgabenkürzungen im Umfang von 600 Mio. Franken vorzulegen. Der Regierungsrat kann keine sinnvollen und politisch einiger- massen realistischen Ausgabenkürzungen in dieser Grössenordnung erkennen. Er ist aber selbstverständlich bemüht, so weit wie möglich weitergehende, das sich abzeichnende strukturelle Defizit übersteigende Massnahmen aufzuzeigen.

Zu Ziffer 2b:

Der Regierungsrat wird im Rahmen der ASP 2014 prüfen, ob und in welcher Höhe allen- falls Leistungs- und Ausgabenkürzungen in den engeren Direktionsbereichen möglich sind.

Zu Ziffer 3

Die Grösse des Kantons Bern mit seiner topografisch weit verästelten Struktur stellt eine besondere Herausforderung bei der staatlichen Aufgabenerfüllung und der Bereitstellung von staatlichen Leistungen dar. Von weiten Teilen der Bevölkerung wird erwartet, dass die

«staatliche Grundversorgung» im gesamten Kantonsgebiet gleichermassen sichergestellt wird. Dies stellt den Kanton Bern vor vielfältige Herausforderungen, zum Beispiel bei der Infrastruktur, der Bildung, der Gesundheitsversorgung oder bei der öffentlichen Sicherheit.

Entsprechend intensiv ist die Diskussion über politische Verteilungsfragen.

Gerade im Rahmen der ASP 2014 wird es nach Meinung des Regierungsrates die Aufga- be aller politischen Akteure und Anspruchsgruppen im Kanton Bern sein, stets das «gros- se Ganze» im Auge zu behalten um die Zukunft des Wirtschafts-, Bildungs- und Lebens- standortes Kanton Bern sicherzustellen und u. a. nicht durch regional- oder parteipolitische Überlegungen zu gefährden. Der Regierungsrat kann deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht ausschliessen, dass diese «gesamtkantonale Sicht» in einzelnen Fällen im Wider- spruch zu den von der von den Motionären im Rahmen der ASP 2014 geforderten «Opfer- symmetrie» zwischen Stadt und Land stehen kann.

Zu Ziffer 4

Der Regierungsrat konzentriert sich im Rahmen der ASP 2014 in erster Linie auf das staatliche Angebotsniveau in der Laufenden Rechnung. Dementsprechend werden die Vorschläge des Regierungsrates für Angebots- und Strukturanpassungen primär auf Ent- lastungen der Laufenden Rechnung zielen.

Trotzdem kann der Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt eine Kürzung der bis anhin im Aufgaben-/Finanzplan 2014–2016 berücksichtigen Nettoinvestitionen nicht zum vorneher- ein ausschliessen. Ein hohes Investitionsniveau hat unter anderem auch hohe Abschrei- bungen und Betriebskosten zur Folge, welche sich entsprechend negativ auf die Laufende Rechnung auswirken. Der Regierungsrat behält sich deshalb eine Kürzung der Nettoinves- titionen im Voranschlag 2014 oder im Aufgaben-/Finanzplan 2015–2017 gegenüber der bisherigen Planung ausdrücklich vor.

Zu Ziffer 5

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Geschäfts-Nr.: 2013.0356 Seite 4/6

Der durch den Grossen Rat am 28. November 2012 zur Kenntnis genommenen Aufgaben- /Finanzplan 2014–2016 weist für das Jahr 2014 ein Defizit von 252 Mio. Franken aus (noch ohne Berücksichtigung der tieferen Erträge aus Motorfahrzeugsteuern von jährlich über CHF 90 Mio.).

Die Planungsarbeiten für die Erarbeitung des Voranschlags 2014 und Aufgaben- /Finanzplans 2015–2017 sind derzeit im Gange. Ob und in welchem Umfang für das Jahr 2014 ein Defizit budgetiert werden muss, hängt primär von den parallel zum Planungspro- zess laufenden Arbeiten rund um die ASP 2014, bzw. von deren Ergebnissen ab. In die- sem Zusammenhang weist der Regierungsrat darauf hin, dass aller Voraussicht nach nur ein Teil der durch ihn dem Grossen Rat vorgeschlagenen Angebots- und Strukturanpas- sungen bereits im ersten Jahr, d.h. im Jahr 2014 ihre volle finanzielle Wirkung entfalten wird (z. B. aufgrund von notwendigen Gesetzesanpassungen, Beginn des Schuljahres im August, etc.).

Angesichts der Grössenordnung des im bisherigen Finanzplan für das Jahr 2014 ausge- wiesenen Defizits sowie der vorstehend beschriebenen Verzögerungen bis zur Erzielung der vollen finanziellen Wirkung von Angebots- und Strukturanpassungen, erachtet es der Regierungsrat als politisch kaum realistisch , alleine mit den in der vorliegenden Motion gewünschten ausgabenseitigen Massnahmen im Voranschlag 2014 ein Defizit zu verhin- dern.

Zu Ziffer 6

Der Regierungsrat wird wie jedes Jahr auch im Rahmen des Budgetvollzugs 2013 mehre- re Aktualisierungen der finanzpolitischen Situation vornehmen. Sollte sich dabei heraus- stellen, dass mit Blick auf den Rechnungsabschluss 2013 ein Defizit droht, so wird er – wie schon in den Jahren zuvor (z. B. Eventualplanung 2009, Ausgabenmoratorium und Stel- lenstopp 2012) – während des laufenden Budgetvollzugs Gegenmassnahmen zur Verhin- derung eines Defizits ergreifen.

Der Regierungsrat beantragt:

Ziffer 1: Annahme als Postulat und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2a: Ablehnung

Ziffer 2b: Annahme als Postulat Ziffern 3 bis 6: Annahme als Postulat

Präsident. Das Wort zur Begründung der Motion hat Herr Brand.

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP). Wir haben die Motion am 21. März 2013 eingereicht in der Sorge, dass die Massnahmen des Regierungsrats als Reaktion auf die Angebots- und Struktur- überprüfung ASP nicht rechtzeitig vorliegen. Dass wir im Kanton Bern ein strukturelles Defizit ha- ben, ist eigentlich schon lange bekannt. Der Regierungsrat hat im August 2012 mit der ASP begon- nen; die sich daraus ergebenden Massnahmen müssen so rechtzeitig vorliegen, dass wir sie in den Fraktionen und im Ratsplenum bereden und gewichten können. In der Begründung der Motion ha- ben wir geschrieben, das Verhalten des Regierungsrats mache den Anschein einer Verzögerungs- taktik. Von aussen hatte man den Eindruck, die Regierung nehme es nicht sehr ernst mit der Struk- turüberprüfung und sei nicht wirklich gewillt, Massnahmen vorzulegen.

Der Druck der Motion hat offensichtlich gewirkt, die Regierung hat in der Zwischenzeit zugesichert, dass sie vor den Sommerferien Massnahmen der ASP präsentieren wird. Damit können wir den einen oder anderen Punkt der Motion wandeln.

Zu den einzelnen Punkten der Motion:

Punkt 1 wandeln wir in ein Postulat. Wir gehen davon aus, dass die Finanzkommission relativ viel Zeit braucht für die Beratung der Massnahmen. Da wäre es nicht seriös, sie schon im September in den Grossen Rat zu bringen. Deshalb ist es richtig zu sagen, die Massnahmen seien im November vorzulegen. Wir gehen aber davon aus, dass der Regierungsrat den Massnahmenplan wie verspro- chen vor den Sommerferien vorlegt.

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Junisession 2013 2013.0356 5

Punkt 2a verlangt Ausgabenkürzungen von mindestens 600 Mio. Franken pro Jahr. Auch hier sind wir bereit, in ein Postulat zu wandeln. Der Regierungsrat hat signalisiert, er lege genug Massnah- men vor, womit eine gewisse politische Gewichtung möglich ist. 600 Mio. Franken pro Jahr kann man ja auch noch auf längere Frist verlangen; es braucht nicht 2014 zu sein. Die Punkte 2b, 3, 4 und 5 lassen wir als Motion stehen. Punkt 6 ziehen wir zurück.

Ich bitte Sie, den Vorstoss wie folgt zu überweisen: Punkte 1 und 2a als Postulat; Punkt 2b sowie die Punkte 3, 4 und 5 als Motion. Punkt 6 ist zurückgezogen.

Präsident. Verlangt Dieter Widmer als Mitmotionär das Wort?

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Ich bin gleicher Meinung wie der Vorredner.

Präsident. Herr Baumberger als Mitmotionär verzichtet, Herr Schneiter als Mitmotionär hat das Wort.

Alfred Schneiter, Thierachern (EDU). Ich rede gleichzeitig im Namen der Fraktion. Wir unterstüt- zen den Vorstoss, wie Peter Brand ihn jetzt vorgestellt und beantragt hat. Ich kann nur feststellen, dass die Forderungen absolut in die aktuelle Situation passen, vor der wir die Augen nicht ver- schliessen können. Mit dem vorher besprochenen Defizit von 200 Mio. Franken liegen wir mit den 600 Mio. Franken nicht daneben. Wir bitten Sie um Unterstützung und ermuntern die Regierung wie auch uns alle, auf diesem Weg weiterzufahren.

Markus Meyer, Roggwil (SP). Die Motion ist etwa so nötig wie ein «Bibeli» auf der Nase. Es ist wirklich nicht nötig, den Prozess damit noch zu beeinflussen. Zu den einzelnen Punkten. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Punkt 1 in ein Postulat gewandelt wurde. Jetzt ist es an der Regie- rung zu entscheiden, ob sie ihren ursprünglichen Fahrplan einhalten oder ihn abändern will. Wir können damit leben. Punkt 2a wurde ebenfalls in ein Postulat gewandelt. Es geht jetzt Richtung Wunschzettel. Wir bitten Sie, diesen Punkt abzulehnen.

In Punkt 2b steht: «als Teil dieser Ausgabenkürzungen Leistungskürzungen im engeren Direktions- bereich vorzusehen». Offenbar hat man das Gefühl, viele Staatsmitarbeiter hätten den ganzen Tag nichts zu tun. Schon Urs Gasche sagte einmal, es gebe in diesem Kanton nirgendwo ein grosses Rudel von Beamten, die am Morgen kommen und am Abend nachhause gehen und dazwischen nichts tun. Solche Angestellte werden wir nicht finden. Kürzungen müssen ganz klar durch Aufga- benabbau zustande kommen und nicht durch irgendwelche Fantasien, man könne für Hunderte von Millionen Franken Luft herauslassen.

Zu den weiteren Punkten: Die Opfersymmetrie zwischen Stadt und Land klingt gut. Einsparungen seien ausschliesslich in der Laufenden Rechnung vorzusehen: Die ASP muss eben gerade mehr als nur die Laufende Rechnung umfassen. Wir müssen uns auch ernsthaft Gedanken machen zum Thema der Investitionen. Wir hatten gestern einen Antrag der BDP, den ich mit Überzeugung abge- lehnt habe, aber im Grundsatz sollten wir die Investitionen nicht unangetastet lassen. Deshalb bittet Sie die SP, diesen Punkt ebenfalls abzulehnen. Das Budget 2014 ist in Erarbeitung. Die Regierung hat auch letztes Jahr gezeigt, dass sie sich bemüht, ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Aber wir müssen auch die Realitäten beachten. Die SP ist bereit, Punkt 1 als Postulat zu überweisen, die weiteren fünf Punkte lehnt sie ab.

Hans Kipfer, Thun (EVP). Das Budget 2014 und die ASP sind eng miteinander verknüpft. Die Behandlung des Budgets benötigt jeweils eine mehrwöchige Vorbereitung mit Direktionsbesuchen und allem weiteren, was dazu gehört. Auch für eine seriöse Aufarbeitung des Berichts ASP ist Zeit einzurechnen. Die Finanzkommission wird den hoffentlich gehaltvollen Bericht parallel zum Budget- prozess vorberaten, damit sie entsprechende Anträge an den Rat stellen kann. Eine Behandlung bereits im September, eine Woche, nachdem der Regierungsrat das Budget veröffentlicht haben wird, ist weder seriös noch zielführend. Wir müssten dann zwei Mal die gleiche Debatte führen, das erste Mal sehr unvorbereitet, nur mit unverbindlichen Steuerungsmöglichkeiten von Planungserklä- rungen, und das zweite Mal mit konkreten Antragsmöglichkeiten auf die Budgetkennzahlen im No- vember. Auch bei einer Behandlung im November kann der Bericht frühzeitig veröffentlicht werden;

spätestens mit der Herausgabe des Budgets. Das ist also kein Widerspruch.

Die EVP lehnt deshalb Punkt 1 auch als Postulat ab. Es braucht nicht mehr geprüft zu werden. Wir sind ganz klar für eine Behandlung des Berichts im November, wobei dieser möglichst früh zur

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Junisession 2013 2013.0356 6

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Kenntnis gebracht werden soll. Zu Punkt 2a: Auch hier ist eine relative Zahl nicht zielführend. Die Sache wird aufgegleist. Eine Prüfung ist nicht mehr notwendig. Wir lehnen Punkt 2a ebenfalls ab.

Die Punkte 2b bis 5 können wir nur als Postulat unterstützen, da diese Bereiche innerhalb des ASP- Prozesses geprüft werden und nach einer optimalen Lösung gesucht wird.

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). Die vorangegangene Debatte hat gezeigt, dass wir am Warmlaufen sind für finanzpolitische Weichenstellungen. Finanzpolitik und Finanzplanung sind lau- fende Prozesse. Deshalb meine Eintretensbemerkung: die Motion wurde am 18. März eingereicht, als man noch wenige Kenntnisse von der ASP hatte, diesem geheimnisvollen Begriff, der immer wieder zitiert wird und von dem alle sagen, das brauche es und das wolle man jetzt. Ich frage mich, wie diszipliniert das Parlament dann noch sei, wenn es vor den Tatsachen steht und sieht, wo über- all gespart werden soll.

Die BDP-Fraktion unterstützt den Vorstoss, wie beantragt worden ist. Warum? Wir wollen, dass am Prozess weiter gearbeitet und er jetzt nicht noch irgendwie verzögert wird. Denn es ist wichtig – das hat das letzte Sparpaket gezeigt, als wir im November schnell 100 Mio. Franken zusammenkratzen mussten –, dass die betroffenen Partner nicht übergangen werden, zum Beispiel die Gemeinden.

Auch die Gemeinden werden von der ASP betroffen sein. Sie haben ein Anrecht darauf, dass die Planung vorwärts geht und sie rechtzeitig informiert und einbezogen werden, damit sie sich nicht, wie letztes Mal, übergangen fühlen.

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Diese Motion kommt mir vor wie ein Wolf im Schafspelz. Wir war- ten seit Wochen auf die Informationen aus der ASP. Es ist wie eine Gewitterwolke am Himmel, es beginnt zu blitzen. Die Motion ist brandgefährlich, weil sie die Spielregeln, wie der Prozess vonstat- tengehen soll, ändern will. Budget und ASP sind eng verwoben; der Budgetprozess ist relativ lang- wierig, und es ist schwierig zu sagen, es müsse alles schneller gehen. Natürlich besteht ein Interes- se an raschen Informationen. Aber die Beratungen bereits im September stattfinden zu lassen, fin- den wir schwierig. Der Regierungsrat hat bereits geprüft und kommt zum Schluss, dass das mit un- seren normalen Abläufen nicht kompatibel ist. Deshalb soll ein Postulat überwiesen und dieses gleichzeitig abgeschrieben werden.

Ausser bei Punkt 2a wollen die Motionäre an der Motionsform festhalten. Die Punkte 2b, 3, 4 und 5 verlangen weitergehende Entscheidungen, die wir nicht jetzt fällen können, weil wir zuerst wissen müssen, was in der ASP enthalten ist.

Es werden Ausgabenkürzungen von 600 Mio. Franken verlangt. Man kann das Budget einnahmen- und ausgabenseitig und auch noch mit Investitionen beeinflussen. Hier aber zielen die Vorgaben einseitig auf Ausgabenkürzungen ab. Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik. Deshalb lehnen wir diesen Punkt ab. Bei den anderen Punkten sind wir bereit, sie im Sinn der Regierung als Signal der Offenheit zu prüfen. Hält der Motionär jedoch an der Motionsform fest, werden wir diese Punkte ablehnen. Opfersymmetrie klingt tatsächlich gut, aber das ist kein abstrakter Begriff; es müsste bei jedem einzelnen Geschäft diskutiert werden, was das heisst. Fazit: Die Motion ermöglicht nicht das, was sie will, nämlich Transparenz herstellen, weil sie faits-accomplis schafft. Wir unterstützen Punkt 1 als Postulat, die restlichen Punkte lehnen wir ab, falls sie nicht gewandelt werden.

Präsident. Am Nachmittag werden wir die Geschäfte der Finanzdirektion fertig beraten. Anschlies- send gehen wir zurück zur JGK. Da ich die Juradebatte nicht splitten möchte, schlage ich vor, dass wir die Sitzung schliessen, wenn wir erst um 15.15 Uhr mit der JGK fertig sind. Wir beginnen auch nicht mit der GEF, weil es sonst schwierig wird.

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung um 11.43 Uhr Die Redaktorin:

Gertrud Lutz Zaman (d)

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