• Keine Ergebnisse gefunden

Donnerstag (Nachmittag), 6. Juni 2013 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 46 2013.0292 Kreditgeschäft Förderung von Gemeindezusammenschlüssen, Staatsbeiträge. Rahmenkredit 2014-2017

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Donnerstag (Nachmittag), 6. Juni 2013 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 46 2013.0292 Kreditgeschäft Förderung von Gemeindezusammenschlüssen, Staatsbeiträge. Rahmenkredit 2014-2017"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzungstitel7 2013.0292 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 6. Juni 2013

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

46 2013.0292 Kreditgeschäft

Förderung von Gemeindezusammenschlüssen, Staatsbeiträge. Rahmenkredit 2014-2017

Beilage Nr. 12, RRB 0512/2013

Antrag Finanzkommission (Bhend, Steffisburg) Kürzung des Rahmenkredits auf 10 Mio. Franken

Präsident. Dieses Kreditgeschäft wurde von der Finanzkommission behandelt, die einen Antrag gestellt hat. Sprecher der FIKO ist Grossrat Tromp.

Mathias Tromp, Bern (BDP), Sprecher der Finanzkommission. Patric Bhend wäre als Sprecher der Finanzkommission vorgesehen gewesen. Er ist aber krankheitshalber abwesend. Ich wünsche ihm auf diesem Weg gute Besserung. Was will das Geschäft? Bei diesem Geschäft handelt es sich um einen Rahmenkredit zur Förderung der Gemeindezusammenschlüsse. Die Mittel – 15,5 Mio. Fran- ken für die nächsten vier Jahre, d. h. für die Jahre 2014–2017 – sollen bereitgestellt werden. Die Beiträge dienen letztlich als Mitgift für die Gemeindefusionen. Konkret geht es darum, dass anläss- lich einer solchen Fusion pro Kopf bis maximal 1000 Einwohner 400 Franken entrichtet werden. Ich kann Ihnen ein praktisches Beispiel geben. Wenn die Gemeinden Münsingen und Trimstein fusio- niert haben, dann hat Münsingen 400 Franken für alle der 1000 Einwohner, also 400 000 Franken erhalten. Trimstein mit 500 Einwohnern hat wiederum mit 400 Franken pro Kopf 200 000 Franken erhalten. Diese Fusion wird insgesamt eine Mitgift im Betrag von 600 000 Franken erhalten haben.

Dies ist ein praktisches Beispiel. Diese Mitgift – und das möchte ich ausdrücklich betonen – basiert gemäss Gesetz auf einer Kann-Formulierung und ist somit freiwillig. Der Kanton kann folglich darauf verzichten. Die FIKO hat sich deshalb die Frage gestellt, ob im Rahmen der Finanzknappheit – die- ses Thema kommt halt wiederum auf – auf die Entrichtung solcher freiwilliger Beiträge verzichtet werden müsste. Sie ist mit einer sehr knappen Mehrheit der Meinung, dass eine solche Massnahme durchaus längerfristig in Frage gestellt werden kann. Unbestritten ist – und das möchte ich aus- drücklich betonen – dass es mit den Gemeindefusionen weitergehen soll. Die Frage ist, ob man eine Mitgift mitgeben will oder nicht. Am Schluss stellt sich die Frage, ob die Mitgift wirklich für die Fusionierung von Gemeinden ausschlaggebend ist oder ob es andere Gründe gibt, wie die Effizienz der Gemeindeverwaltung, die ausreichende Bestellung von Gemeindebehörden und Funktionären, bessere Einsparungen im Rahmen von Infrastrukturen und qualitativ höhere Leistungen gegenüber den Bürgern usw. Wir sind der Meinung, dass die Mitgift nicht mehr ausschlaggebend sein kann und darf. Dass diese allenfalls bei der einen oder anderen Fusion ein zusätzliches Argument gewe- sen ist, würdigen wir durchaus.

Im Weiteren hat sich die Frage gestellt, ob man sofort verzichten und den Kredit ablehnen soll. Das möchte man, angesichts bestehender offizieller Verpflichtungen sowie diverser Versprechen des Gemeindedirektors auf keinen Fall tun. Letztere wollen wir selbstverständlich alle bei den entspre- chenden Gemeinden einlösen. Sie sollen durchaus darauf zählen dürfen, das Geld zu erhalten. Die FIKO ist der Meinung – und dies entspricht keinem übereilten Kürzungsentscheid – dass die Kür- zung anzeigt, dass längerfristig auf diese Massnahme verzichtet werden soll, jedoch diejenigen Gemeinden, die das Versprechen erhalten haben, die Beiträge noch erhalten sollen. Die Kürzung ist auch aus folgendem Grund vertretbar und verschmerzbar: Der Kanton ist ansonsten bereit, projekt- bezogene Beiträge zu entrichten, wie er sie bereits bisher bezahlt hat. Diese Beträge sind nicht be- troffen. Bei diesem Geschäft geht es nach wie vor um eine Abwägung zwischen der Mitgift der Ge-

(2)

Junisession 2013 2013.0292 2

Kürzung des Betrags von 15,5 Mio. Franken um 5 Mio. Franken auf rund 10 Mio. Franken vorge- nommen werden kann. Sollte dem Gemeindedirektor am Schluss etwas fehlen, besteht die Mög- lichkeit, Nachkredite zu beantragen. Es geht darum – und dies kann ich hier nochmals bestätigen – dass, die versprochenen Beiträge ausbezahlt werden können. Sollten Sie dieser Rahmenkreditkür- zung nicht zustimmen, gehe ich davon aus, dass diese – weil es sich um einen freiwilligen Beitrag handelt – im Rahmen der ASP auf die Liste der Regierung oder der FIKO kommen wird. Somit wür- den wir, wenn die gesamte Liste vorliegt, nochmals darüber befinden, ob wir diese Einsparungen machen wollen oder nicht. In diesem Sinn stellt sich die Frage, ob Sie bereits jetzt ein Zeichen set- zen wollen oder nicht. Im Namen einer knappen Mehrheit der FIKO beantrage ich Ihnen, der Kür- zung des Rahmenkredits zuzustimmen.

Präsident. Wir kommen zu den Fraktionssprecherinnen und -sprechern. Zum Programm: An- schliessend werden wir ein Direktionsgeschäft und zwei Motionen behandeln. Letztere sind bestrit- ten. Folglich werden die Geschäfte der Jura-Delegation heute nicht mehr behandelt werden. Ich wäre froh, die Geschäfte der JGK zu Ende zu behandeln. Ansonsten wird der nächstwöchige Zeit- plan eng ausfallen. Als Sprecher für die FDP-Fraktion hat sich Grossrat Feller gemeldet, und an- schliessend hat der andere Grossrat Feller das Wort für die BDP-Fraktion.

Hans Rudolf Feller, Steffisburg (FDP). Sie haben gesehen, dass ich die Ärmel hochkrempeln musste. Nachdem ich Mathias Tromp, meinen lieben Kollegen aus der FIKO, gehört habe, hätte ich beinahe die Krawatte ausziehen müssen. Ich äussere mich nicht etwa als Minderheitssprecher der FIKO, wenngleich die Kommissionsmehrheit dermassen hauchdünn war, dass es ohne Weiteres einen Minderheitssprecher vertragen würde. Nein, ich bin Mehrheitssprecher der FDP und vielleicht auch von Ihnen. Es gibt zweierlei Arten von Finanzierungshilfen. Die eine besteht in den projektbe- zogenen Zuschüssen. Diesbezüglich rechnet man in den nächsten vier Jahren mit 1,8 Mio. Fran- ken, welche gestützt auf Artikel 34 des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) für Abklärungen an die Gemeinden entrichtet werden. Die andere Art von Zuschüssen ist die Finanzhil- fe, bei welcher wir jetzt mit 15,5 Mio. Franken brutto rechnen. Diese Art von Beitrag wird fällig, wenn sich die Gemeinden zusammengeschlossen haben. Das Rechnungsbeispiel wurde von Mathias Tromp erwähnt. Jetzt sprechen viele Argumente dagegen, die bereitgestellten Beträge zu kürzen.

Diese Beträge sind meines Erachtens eine Investition in die Zukunft. Wir stellen das Geld zur Ver- fügung, geben es jedoch noch nicht aus. Wir geben es erst aus, wenn die Gemeinden soweit sind und fusioniert haben. Liebe Frauen und Männer, es gibt keine Gemeinde, deren Gemeinderat sagt:

«Lassen Sie uns fusionieren, das gibt Kohle.» Wenn die Gemeinden fusionierungswillig sind, sollten sie nicht darauflegen müssen. Die wunderschöne, im Vortrag vorliegende Tabelle zeigt auf, dass 10 Mio. Franken nicht für alle in der Pipeline befindlichen Projekte ausreichen. Mit den für das Jahr 2013 erwarteten Entscheidungen verbleiben nur noch 13,6 Mio. Franken, sodass der Fonds ir- gendwann Mitte 2014 auf null sein wird. Ich habe gehört, dass alle laufenden Fusionen ihre Beiträge erhalten werden. Allein mir fehlt der Glaube. Der Fonds für Spitalinvestitionen lässt grüssen. Dies- bezüglich wurde ebenfalls das Blaue vom Himmel versprochen. Jetzt sind wir mit einem ebenso blauen Auge davon gekommen, zumal die Fondsgelder vermutlich noch ausreichen.

Gerade weil sich die dringend gewünschten Fusionen der vielen kleinen Gemeinden im Berner Jura relativ weit unten auf der Liste befinden, riskieren sie, leer auszugehen. Die eine oder andere Fusi- onsgemeinschaft könnte sich auf folgenden Standpunkt stellen: «Wenn Sie denken, dass Ihnen die Fusion das Geld nicht wert ist, dann sehen wir auch keinen Wert in einer Fusion.» Eine Kürzung sendet ein völlig falsches Signal gegenüber dem, was wir bisher immer gepredigt und getan haben.

Die Optimierung der Gemeindezusammenschlüsse wurde gutgeheissen und im September 2012 vom Volk genehmigt. Ich gebe zu, dass wir uns in der vorberatenden Kommission nicht über die Zwangsfusionen einig waren. Es haben aber stets alle betont, dass freiwillige Fusionen angestrebt und unterstützt werden sollen. Deshalb sollten wir nicht plötzlich ein falsches Zeichen setzen. Die maximal zu gewährenden Zuschüsse wurden damals sogar erhöht. Mathias Tromp hat erwähnt, dass es sich nur um eine Kann-Formulierung handelt. Diese war bereits damals völlig mutlos. Ich denke beispielsweise an den unsäglichen Vertrag mit der Stiftung Maurice E. Müller und dem Zent- rum Paul Klee. Dieser enthält eine ebenso unsägliche Formulierung, welche besagt, dass die Stif- tung Maurice E. Müller das Gebäude finanziert und mitunterhält, solange das Geld ausreicht. Das sind doch keine Abmachungen! Wenn wir uns mit anderen Kantonen oder sogar mit den Spitzen- kantonen vergleichen – und dies tun wir oft – so hat der Kanton Bern bisher sehr bescheidene Mittel ausgegeben. Beispielsweise wurde im Kanton Tessin in den Jahren 2008–2011 120 Mio. Franken

(3)

Junisession 2013 2013.0292 3

ausgegeben bzw. insgesamt sogar 209 Mio. Franken. Sie wissen, wie erfolgreich der Kanton Tessin mit seinen Fusionen ist. Im Kanton St. Gallen verhält es sich ähnlich, und es gibt noch weitere Kan- tone. Ich habe der Presse am 16. Mai mit Freude folgende Schlagzeile entnommen: «Politiker set- zen Zeichen für Gross-Freiburg». Der freiburgische Grosse Rat will Fusionen beschleunigen. Liebe Frauen und Männer, wollen wir gegenüber unserem Nachbarkanton noch weiter ins Hintertreffen geraten? Wenn wir die kantonalen Strukturen ernsthaft verbessern wollen – und dies nicht nur mit den Massnahmen der ASP, sondern auf der ganzen Linie – so bedarf es sogar noch mehr Gelder, als wir darüber sprechen. Der den meisten als «Fusionsfreak» bekannte Ernst Züricher hat – ich zitiere dies zum zweiten Mal – gesagt: «Wer die Gemeindeautonomie stärken will, ist für Gemeinde- fusionen.» Also, Frauen und Männer, helfen Sie mit!

Vizepräsidentin Béatrice Struchen übernimmt den Vorsitz.

Erich Feller, Münsingen (BDP). Für die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen werden den betroffenen Gemeinden Finanzhilfen gewährt. Die Grundlagen sind im Gemeindefusionsgesetz geregelt. Der Grosse Rat bewilligt hierfür einen vierjährigen Rahmenkredit. Der erforderliche Mittel- bedarf wurde für die Jahre 2014–2017 berechnet. Es handelt sich nicht einfach um eine Schätzung.

Beim Rahmenkredit 2014–2017 werden nach Abzug der Beiträge aus dem Fonds für Sonderfälle 15,5 Mio. Franken beantragt. Die Finanzkommission stellt nun den Antrag, diesen Rahmenkredit auf 10 Mio. Franken zu reduzieren. Die Strukturbereinigung der Gemeindelandschaft ist im Kanton Bern nach wie vor sehr wichtig. Auch der Kanton sollte von einer kleineren Anzahl an Gemeinden profitie- ren können. Die fusionierten Gemeinden können professioneller geführt werden. Der Aufwand für die Unterstützung, die Beratung, die Aufsicht usw. durch den Kanton sollte sich entsprechend redu- zieren und in der kantonalen Verwaltung zu wiederkehrend kleineren Kosten führen. Der heute aus- zugebende Betrag ist bescheiden; aus diesem sollten mittel- bis langfristige Kosteneinsparungen von Bedeutung resultieren können. Für involvierte Gemeinden ist die Fusionshilfe ein elementarer Faktor. Kennen wir erst- und zweitrangige Gemeinden? Das glaube ich nicht. Jede zweckmässige Fusion muss uns gleich viel wert sein, egal ob sie im Berner Oberland, im Emmental oder im Jura erfolgt. Wird der Rahmenkredit gekürzt, so können nicht mehr alle Gemeinden gleich behandelt werden, weil der Kredit nicht mehr für alle ausreicht. Ist es richtig, dass nur die ersten zehn Fusio- nen Beiträge erhalten, hingegen die weiteren, ebenso wertvollen Fusionen leer ausgehen? Das darf nicht sein. Die Stimmbevölkerung hat ein klares Signal gesetzt und die Befristung im Gemeindefusi- onsgesetz per 1. Januar 2013 aufgehoben. Allen Gemeinden, die ein Fusionsprojekt gestartet ha- ben, wurden Beiträge in Aussicht gestellt. Nun sollen diese, trotz der Gesetzesänderung, nicht mehr alle zur Auszahlung gelangen. Eine Kürzung entspräche praktisch einer Aussetzung der Fusions- förderung. Der Kürzungsbetrag steht klar im Widerspruch zum Gesetz sowie in seiner Signalwir- kung auch zu den Förderungsbestrebungen.

Bei Fusionen gibt es nicht nur Gewinnergemeinden. Deshalb sollten mit dem Kostenbeitrag mindes- tens die ganzen Kosten im Zusammenhang mit einer Fusion gedeckt werden können. Der kleine Kostenbeitrag an die Vorabklärungen reicht bei Weitem nicht aus. Wenn diese Beiträge für die Ge- meinden unwesentlich sein sollen – wie man unter anderem anhand des von Mathias Tromp vorge- brachten Beispiels gehört hat – so ist die Kürzung um knapp 1,5 Mio. Franken pro Jahr für den Kan- ton noch unwesentlicher. Die BDP unterstützt die Sparanstrengungen. Das haben wir heute bereits mehrfach gehört. Aber aufgrund dieser Kürzung werden langfristig per Saldo keine Kosteneinspa- rungen resultieren. Zudem würde der Volkswille betreffend die Aufhebung der Befristung per 1. Ja- nuar 2013 zu wenig respektiert. Wenngleich die Fusionsbeiträge für die fusionswilligen Gemeinden nicht alleinentscheidend sind, so sind sie doch ein wertvoller Anreiz. Die BDP-Fraktion unterstützt den Rahmenkredit für die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse grossmehrheitlich und lehnt den Kürzungsantrag der Finanzkommission ab.

Moritz Müller, Bowil (SVP). Meines Erachtens und aus der Sicht der SVP ist Punkt 9.2 im Vortrag von zentraler Bedeutung. Das im Gemeindefusionsgesetz verankerte Anreizsystem hat seit der Volksabstimmung vom 23. September 2012 nicht an Wichtigkeit verloren, sondern noch an Bedeu- tung gewonnen. In Punkt 9.1 im Vortrag wird aufgezeigt, dass zukünftige Fusionen von politischen Gemeinden oder auch von Kirchgemeinden zunehmen werden. Klar, dies sind Schätzungen. Aber die heutige Gemeindelandschaft steht sowohl finanziell als auch personell unter enormem Druck.

Dieser wird automatisch zu mehr neuen Fusionen führen. Nach der Volksabstimmung vom 23. Sep- tember 2012 sind nun Zwangsfusionen gesetzlich möglich. Eine Ablehnung oder sogar eine Kür-

(4)

Junisession 2013 2013.0292 4

zung des Rahmenkredits wäre ein sehr schlechtes Zeichen des Parlaments gegenüber den berni- schen Gemeinden. Zu meiner Militärzeit war es üblich, dass im WK nicht verwendetes Material, im nächsten WK nicht mehr zur Verfügung stand bzw. gekürzt wurde. Wenn die JGK im Rahmen der Förderungsmassnahmen 2010–2013 nicht alle Gelder gebraucht hat, muss dies nicht zwingend eine entsprechende Kürzung bedeuten, sodass der Rahmenkredit folglich nicht in dem von der Re- gierung vorgelegten Umfang zu sprechen ist. Ich bitte Sie zur Stärkung der bernischen Gemeinden und der bernischen Wirtschaft – denn Fusionen können die Wirtschaft im Kanton Bern stärken – den vorliegenden Rahmenkredit ohne jegliche Kürzung zu bewilligen. Die SVP-Fraktion stimmt dem Rahmenkredit mehrheitlich ohne Kürzung zu. Wenngleich es sich um eine Mitgift handelt, so dient sie doch teilweise als Entscheidungshilfe für zukünftige Fusionen.

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Monsieur Zaugg s’exprime pour le groupe du pvl-PDC.

Hannes Zaugg-Graf, Uetendorf (parteilos). Die glp-CVP-Fraktion befürwortet klar eine Strukturbe- reinigung im Kanton Bern und hätte am liebsten bereits heute statt erst morgen nur noch 50 Ge- meinden. Wenn man pragmatisch ist, stellt man jedoch sofort fest, dass ein solches Ziel wahr- scheinlich erst überübermorgen erreicht wird. Es bedürfte folglich einer Heiratsförderung. Allerdings sollte diese nicht immer nur auf zwei und zwei, sondern am besten stets auf mehrere Gemeinden zur Fusionierung auf eine kluge Grösse angewandt werden. Die Frage ist, wie eine solche Polyga- mie gefördert werden kann. Eine Zwangsheirat dürfte wohl nicht der richtige Weg sein, umso weni- ger, wenn der Bräutigam blind und lahm ist, eine Glatze und einen «Ranze», keine Zähne mehr und erst Recht kein Geld hat. Wenn Sie verhindern wollen, dass sich eine solche Gemeinde weiterhin als «Single» durchkämpft, so müssen Sie eine tolle Mitgift zur Verfügung stellen. 5 Mio. Franken reichen hingegen höchstens für ein neues Gebiss aus; blind und lahm ist der Bräutigam dann immer noch. Wahrscheinlich muss ihn die Braut immer noch mit Bauch und Glatze akzeptieren. Wir müs- sen folglich die Mitgift – wie es die Kantone Luzern, Aargau und Tessin vorgemacht haben – massiv erhöhen. Wie wir jetzt mehrmals gehört haben, ist der Kanton als Kuppler nicht so gut aufgestellt, dass er sich dies leisten könnte. Ich habe selber in einem grossen Fusionsprojekt an vorderster Front mitgewirkt. Das Geld, das vom Kanton gekommen wäre, wäre zwar ein Zückerlein gewesen, überzeugen konnte es nur jene, die keine Ahnung von nachhaltiger Finanzierung einer Gemeinde haben und sich von einem einmaligen Geschenk blenden lassen. Mit diesem «Mitgiftli» von 5 Mio.

Franken werden Sie keine einzige Hochzeit ermöglichen können. Selbstverständlich sehen auch wir, dass wir damit nicht das optimalste Zeichen setzen. Anderseits ist es doch noch besser, wenn die Gemeinden aus Liebe oder zumindest aus Vernunft zusammen kommen wollen und nicht nur wegen der Mitgift des Kantons. Weil diese Kürzung niemanden wirklich schmerzen wird – denn die Hochzeitsvorbereitungen werden nach wie vor bezahlt – stimmt eine grosse Mehrheit der glp-CVP- Fraktion dem Kürzungsantrag zu.

Antonio Bauen, Münsingen (Grüne). Es wurde bereits Vieles gesagt. Ich nehme es deshalb vor- weg: Die Grüne Fraktion wird dem Rahmenkredit zustimmen und den Kürzungsantrag klar ableh- nen. Weshalb? Wir haben es bereits gehört: Mittlerweile sollten wir alle erkannt haben, dass der Kanton Bern u. a. auch ein Strukturproblem hat. Ein Teil dieses Strukturproblems besteht in der Kleinräumigkeit. Wir haben immer noch rund 380 Gemeinden, mit welchen sich der Kanton herum- schlagen muss. Wir sollten folglich alles daran setzen, diese Strukturen zu verbessern und Fusio- nen zu vereinfachen. Das ist – abgesehen von vielen anderen Vorteilen – auch ein Nutzen für die Wirtschaft und für die kommunalen Gesetzgebungen. Somit kann eine kommunale Gesetzgebung über grössere Gebiete wirken. Stellen Sie sich vor, dass ein im Kanton Bern an verschiedenen Or- ten tätiger Architekt theoretisch 380 Gemeindebaureglemente kennen und sich mit diesen ausei- nandersetzen muss. Das ist alles andere als effizient und schon gar nicht wirtschaftsfreundlich.

Glücklicherweise hat das Volk mit 62 Prozent an Ja-Stimmen im letzten Herbst der Optimierung der Gemeindefusionen zugestimmt. Darin war auch die Erhöhung der Kantonsbeiträge enthalten. Es entspricht also dem Willen des Volkes, Gemeindefusionen zu fördern und sie mit finanziellen Bei- trägen zu unterstützen. Klar, das sind keine astronomisch hohen Summen, sodass es vielleicht nicht zu einer Heiratsflut kommt. Diese Beiträge sind aber auf jeden Fall wichtig. Man sollte klar wie der Kanton Tessin vorgehen, der noch mehr gewährt hat und auch Beiträge an den Steuer- und Infrastrukturausgleich in fünfstelliger Millionenhöhe bezahlt hat. Wir wissen, dass wir dies im Kanton Bern nicht tun können. Es handelt sich trotzdem – wie wir gehört haben – um namhafte Beträge

(5)

Junisession 2013 2013.0292 5

zwischen 200 000 Franken für kleinere Gemeinden oder um 2 Mio. Franken, wenn eine grössere Fusion zustande kommt. «Anreiz vor Zwang», so lautete immer der Grundsatz. Dabei soll es blei- ben.

Die Beiträge sind nicht zuletzt – wie wir bereits von anderen Rednern gehört haben – ein Ansporn und eine Anerkennung von Gemeinden, die mithelfen wollen, den Kanton Bern fitter zu machen. Ein Rahmenkredit von 15 Mio. Franken ist für die Jahre 2014 bis 2017 bestimmt und zum Teil – wie wir ebenfalls gehört haben – bereits zugesichert. Es macht deshalb keinen Sinn, Kürzungen vorzuneh- men. Wenn wir, nebst den zugesicherten Beträgen von rund 12,7 Mio. Franken, noch die anderen, in Arbeit befindlichen Fusionen hinzunehmen, so kommen wir – gemäss Tabelle in den Beilagen – auf die Schätzung im Betrag von 22 Mio. Franken. Insofern sind 15,5 Mio. Franken sicher nicht überrissen. Wichtig zu wissen ist auch, dass wenn wir die Kürzung vornehmen würden, gerade fünf Fusionspakete aus dem Berner Jura mitbetroffen wären. Ich fasse zusammen: Damit das Fitness- programm des Kantons wirken kann, bedarf es auch Gemeindefusionen. Das Volk will diese und vor allem auch die finanziellen Beiträge. Der Grosse Rat hat somit den Volkswillen umzusetzen.

Also, ermutigen wir die heiratswilligen Gemeinden durch Anreize und verbauen ihnen den Weg nicht mit Hindernissen. Ich bitte Sie, dem Rahmenkredit im vollen Umfang, wie ihn die Regierung vorschlägt, zuzustimmen und den Kürzungsantrag abzulehnen..

Hans Kipfer, Thun (EVP). Ich kann einleitend sagen, dass sich die EVP klar für Gemeindefusionen und somit dafür ausspricht, in diesem Bereich weiterzumachen. Wie gross die Wirkung der Fusi- onsprämie auf fusionswillige oder auch auf fusionsunwillige Gemeinden ist, lässt sich nur vermuten.

Es ist unbestritten, dass der Nutzen einer Fusion andernorts liegen muss, als in der einmaligen Fu- sionsprämie. Ebenfalls unbestritten ist, dass den Gemeinden die Kosten einer Fusion zumindest entschädigt werden. Das geschieht jedoch unabhängig von den eigentlichen, durch die Fusion ent- stehenden Kosten. Die Fusionspauschale wird, basierend auf einem fixen Betrag pro Einwohner und aufgrund anderer Faktoren, berechnet. Wir haben dies selber entsprechend im Gemeindefusi- onsgesetz festgelegt. Die ersten Erfahrungen mit den Beiträgen lassen uns seitens der EVP an der Qualität des geschaffenen Gesetzesartikels zweifeln. Wenn wir das Bild der Heirat aufnehmen wol- len, sprechen wir hier eigentlich von einem Hochzeitsgeschenk und nicht von der Heiratsförderung.

Der Nutzen dieser Dankesprämie dürfte an einem kleinen Ort sein. Seitens der EVP können wir den Bestrebungen zustimmen, wonach diese Fusionsprämie in Zukunft gänzlich abgeschafft wird. Ob- wohl das Gesetz pro Einwohner einen fixen Betrag festlegt, lässt es dem Grossen Rat die Freiheit, die Höhe des Rahmenkredits festzulegen. Die Finanzhilfen können nur gewährt werden, wenn die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die EVP befürwortet einen sukzessiven Ausstieg. Sofern es die Gesetzesauslegung zulässt und die Mittel nicht mehr vorhanden sind, so ist nach unserer Meinung der Beitrag pro Einwohner vorerst zu senken. Sollte dies nicht möglich sein, senden wir heute das Signal aus, dass eine Fusionsprämie nur noch während zirka den nächsten zwei Jahren ausbezahlt wird. Insofern ist die EVP grossmehrheitlich dafür, die Kürzung des Rahmenkredits vor- zunehmen.

Adrian Wüthrich, Huttwil (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion ist mit deutlicher Mehrheit und bei ein paar Enthaltungen gegen den Kürzungsantrag und folglich für die letztlich auch vom Volk am 23. September 2012 beschlossene Mitgift. Das Volk ging damals, im Rahmen der Abstimmung über die Optimierung der Förderung der Gemeindezusammenschlüsse und gestützt auf die Kantonsver- fassungsänderung davon aus, dass die entsprechenden Beträge zur Verfügung gestellt werden.

Dieser Punkt war eigentlich auch in der Kommission unbestritten, obwohl es sich um eine Kann- Formulierung handelt. Es wäre ein schlechtes Signal, kaum ein Jahr nach der Volksabstimmung etwas anderes zu beschliessen. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion will Gemeindefusionen. Dabei soll der mehrheitlich vom Grossen Rat gewollte Weg der freiwilligen Gemeindefusionen mit diesen Beiträ- gen als Anreiz weitergehen. Wir möchten nicht auf die Bremse treten. Mit einer Kürzung würden wir ein wenig auf die Bremse treten und ein schlechtes Signal aussenden. Die in einem Fusionsprozess befindlichen Gemeinden gehen davon aus, dass sie die Beiträge erhalten. Ich war als Gemeinderat selber in ein Fusionsprojekt involviert. Dort wurde von Anfang an davon gesprochen, dass die Bei- träge seitens des Kantons kommen. Das war bisher immer so. Diejenigen Gemeinden, die aktuell Fusionsgespräche führen und eine Fusion in Erwägung ziehen, rechnen mit diesen Beiträgen. Das hat damit zu tun, dass wir Rechtssicherheit gewähren wollen, insbesondere für diejenigen, die mit den Beiträgen rechnen. Wir wollen folglich nicht, dass die kürzlich vom Volk beschlossene Fusions- förderung ausgesetzt wird. Bedenken Sie auch, dass innerhalb der Gemeinden Abstimmungen

(6)

Junisession 2013 2013.0292 6

durchgeführt werden. Wir haben gesagt, dass die Projektbeiträge nicht betroffen sind, zumal die Fusionskosten in erster Linie von diesen bezahlt werden sollen. Die Finanzhilfen sind jedoch im Rahmen der Gemeindeabstimmungen über Fusionen entsprechend wichtig. Dieser letztlich kleine Betrag ist für die entsprechenden Gemeinden vielleicht wichtig, um hier und da Anpassungen vor- zunehmen, wenn es darum geht, zwei Gemeindestrukturen miteinander zu verheiraten. Diesbezüg- lich fallen gewisse Kosten an, die der Kanton mit der Finanzhilfe etwas mindern kann. Es handelt sich um kleine, aber doch um wichtige Beiträge. Über 60 Gemeinden ziehen derzeit eine Fusion in Erwägung. Kolleginnen und Kollegen, brechen wir den schwachen Anschub für freiwillige Gemein- defusionen im Kanton Bern nicht ab! Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, den Antrag ebenfalls abzulehnen.

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Monsieur Schneiter a la parole pour l’UDF. Y- a-t-il encore des groupes qui aimeraient s‘exprimer? – Ce n’est pas le cas. Y-a-t-il encore des inter- ventions personnelles? Monsieur Ruchti souhaite la parole à titre personnel. Monsieur Schneiter, vous avez la parole.

Alfred Schneiter, Thierachern (EDU). Die EDU hat sich damals anlässlich des Gesetzes klar ge- gen die Zwangsfusionen und für die freiwillige Zusammenarbeit ausgesprochen. Wir sind bereits damals zur Erkenntnis gelangt, dass die Finanzen wahrscheinlich eine grössere Rolle spielen und wichtiger sind, als Zwang auszuüben. Nun wurde Vieles – auch gegen die Kürzung des Rahmen- kredits – gesagt. Auch die EDU spricht sich gegen diese Kürzung aus. Die Argumente brauche ich nicht zu wiederholen. Ich möchte Ihnen jedoch einen Stimmungsbericht von der Front, seitens eines direkt betroffenen Gemeindepräsidenten, vermitteln. Dadurch wird vielleicht etwas aus der Praxis vermittelt, von der wir uns manchmal entfernt haben. Die entsprechende E-Mail wurde letzte Woche Jürg Iseli, dem Präsidenten unserer Finanzkommission, zugestellt. Ich zitiere: «Lieber Jürg! Ich bin sprachlos! Und entsetzt! Und hässig auch! Sehr sogar! Da will die Finanzkommission in ein paar Tagen die Kürzung von notwenigen Geldern beantragen! Und warum? Weil anscheinend die Fusio- nen nicht wegen des Geldes zustandekommenT!? Wer hat Euch das so mitgeteilt? Wir haben am Freitag fusioniert! Als «Steuerhölle» Oberstocken mit einem aktuellen Steuerfuss von 2.04 kommen wir nun mit den Kantonsgeldern auf einen Satz von 1.87! Und das auch und vor allem wegen des Geldes! Wir haben jetzt das dritte (Ja! Das dritte!) Fusionsprojekt abgeschlossen! Und jedes Mal haben grosse Gemeinden während des Prozesses oder dann bei der Abstimmung genau so argu- mentiert: Es bringt uns nichts! Und sie haben das Boot verlassen! Wir mussten von vorne anfangen!

Wäre es dann vom Grossen Rat nicht ehrlicher, bei den abgesprungenen Gemeinden das verpul- verte Kantonsgeld zurückzuholen?! Und was mich schliesslich am Meisten zum Heulen bringt: in der Zielgeraden zur Fusionsabstimmung hatten wir genau mit solchen Vorwürfen zu kämpfen! Der Grosse Rat würde uns dann plötzlich im Stich lassen und Gelder streichen, wie er das schon öfter getan habeT Ich habe mich gewehrt wie ein Wilder, dass der Grosse Rat eben das nicht machen werde! Schliesslich habe er die Fusionen als seine Strategie festgelegtT!? Und was empfiehlt jetzt im Gegenzug die Finanzkommission? Verdoppelung der Beiträge an den Botanischen Garten! Es ist zum Heulen! Wirklich! Ich hoffe, dass unser Gemeindedirektor dem Grossen Rat in der kommen- den Session «Saubi amacht» und dass der Grosse Rat zu seinen einmal geäusserten Absichten steht!» Und so geht es weiter: «Trotz auem aus Guete! Un e Gruess vo ännet em Hoger.»

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Monsieur Zaugg aimerait répondre à Monsieur Schneiter.

Hannes Zaugg-Graf, Uetendorf (parteilos). Lieber Fred, bitte höre mir rasch zu. Du hast gesagt, dass wir die Kleinen im Schilf stehen lassen. Ich glaube, es war doch etwas anders. Wir haben ver- sucht, selber Vieles zu investieren, haben eine grosse Eigenleistung eingebracht und lassen uns die Arbeit im Gegensatz zu anderen Gemeinden, lieber Fred, nicht bezahlen. Irgendwann sind wir zum Schluss gekommen, dass wir im Rahmen der beabsichtigten Fusion die Steuern um drei Steuer- zehntel erhöhen müssten, um die schlecht und nicht nachhaltig finanzierten Gemeinden überneh- men zu können. Markus ist ein lieber Mensch, er hat jedoch keine Ahnung von Gemeindefinanzen.

Das hat er mir schon oft gesagt. Es ist nicht so, dass der Kantonsbeitrag die Fusion ermöglicht hat, sondern die anderen beiden Gemeinden, indem sie die Finanzen seiner Gemeinde tragen. So ist es! Es geht nicht um den Gemeindebeitrag. Wenn Markus dies behauptet, hat er schlichtweg nichts begriffen.

(7)

Junisession 2013 2013.0292 7

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Monsieur Knutti de l’UDC s’exprime à titre personnel.

Thomas Knutti, Weissenburg (SVP). Ich werde dem Antrag der Finanzkommission klar zustim- men. Ich finde es unnötig, dass die Gemeindefusionen nach wie vor gefördert und zudem mit viel Geld, das wir notabene gar nicht haben, belohnt werden. Im Vortrag des Regierungsrats wird erläu- tert, dass die neu entstehenden Gemeinden eine Wohnbevölkerung von mindestens 1000 Einwoh- nern aufweisen sollten. Das ist aus meiner Sicht genau falsch. Ich stehe für eine gesunde, schlanke Struktur. Hierfür bedarf es keiner Grossgemeinden. Wir haben es vorhin im Rahmen des Berichts zur Verwaltungsreform gehört: Wir sparen nicht mehr Geld. Grossrat Feller, die SVP hat in der Kommission immer gesagt, dass sie sich für freiwillige Fusionen ausspricht. Wir haben immer ge- sagt, dass wir nicht bereit sind, hierfür möglichst viel Geld auszugeben. In meiner Gemeinde, Därstetten, mit 850 Einwohnern und einer mit 150 Stellenprozenten dotierten Verwaltung, würden mit einer Fusion kaum Einsparungen gemacht; durch eine Fusion würde die Verwaltung im Gegen- teil grösser und teurer. Seit dem Inkrafttreten des Gemeindefusionsgesetzes im Jahr 2005 wurden lediglich 21 Fusionen beschlossen. Demnach ist kein grosser Bedarf vorhanden. Ich bin klar der Meinung, dass der Kredit auf 10 Mio. Franken zu kürzen ist. Setzen wir keine falschen Anreize, die sich am Schluss als Bumerang für die Gemeinden herausstellen

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Monsieur Ruchti de l’UDC s’exprime à titre personnel.

Fritz Ruchti, Seewil (SVP). Die Meinungen liegen diametral auseinander, weshalb ich mich kurz- fassen kann. Schade, heisse ich heute nicht Feller. Ich kann nämlich sowohl Hans Rudolf Feller, FDP, als auch Erich Feller, BDP, Recht geben. Sie haben es auf den Punkt gebracht. Ich möchte nochmals betonen, wie man als kleine Gemeinde vielleicht plötzlich auf das Geld angewiesen ist.

Ich gebe einer Kürzung des Fonds von 15,5 Mio. Franken auf 10 Mio. Franken nicht statt und lehne sie aus folgendem Grund ab: Wenn eine kleine Gemeinde wie Ruppoldsried mit Rapperswil mit 2500 Einwohnern fusioniert – die Leitung habe ich damals gehabt, und die Umsetzung erfolgt durch meine Nachfolgerin – dann möchten Sie als Gemeindepräsident oder Gemeindepräsidentin auch in den folgenden Jahren keine schlechte Rechnung infolge der Fusion präsentieren müssen. Es kann verschiedene Faktoren geben. Ein Faktor können beispielsweise die im letzten Winter vermehrten Schneeräumungen über 120 bis 150 Kilometer in der Gemeinde Rapperswil sein. Das schlägt sich auf die laufende Rechnung nieder. Diesbezüglich ist man, wenn man fusioniert hat, darauf ange- wiesen, das Geld zu erhalten. Dieses trägt zu einem Abdämpfen bei. Das ist genau eines der Bei- spiele, weshalb ich den Antrag der Finanzkommission nicht mitunterstütze, sondern mich dem, was die beiden Herren Feller sehr gut ausgeführt haben, anschliesse. Sie haben gesagt, dass wir ein Fusionsförderungsgesetz aus dem Jahr 2004 haben, welches für 12 Jahre garantiert ist bzw. über welches erst 12 Jahre danach wieder diskutiert wird. Ich beantrage Ihnen die Rückweisung des An- trags der Finanzkommission..

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Y-a-t-il encore des intervenants à titre person- nel? – Ce n’est pas le cas. Donc je clos la liste des intervenants. Monsieur Tromp de la commission des finances ne souhaite pas la parole. Monsieur le Président du gouvernement, vous avez la paro- le.

Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor. Ich bin etwas sprachlos. Grossrat Alfred Schneiter hat mir die Pointe gestohlen. Sie wären aber wahrscheinlich erschrocken, wenn ich gesagt hätte, ich sei entsetzt, aufgebracht und sprachlos. Ich möchte Ihnen auch keine Schelte er- teilen. Diese bewirkt ohnehin das Gegenteil. Ich bin froh, wenn Sie mir jetzt gut zuhören. Zumindest hat mich die Entscheidung der Finanzkommission etwas erstaunt. Ich beginne mit einer kleinen Dif- ferenz zwischen dem Kommissionssprecher Grossrat Tromp und mir. Er hat Recht, dass es sich um Kann-Formulierungen handelt. Die Beträge werden jedoch auf Anfrage kommuniziert. Im Gesetz sind 400 Franken pro Einwohnerin und Einwohner fixiert. Wir haben ein paar bereits beschlossene Fusionen, sodass wir die entsprechenden Gelder schulden. Ich habe dem Votum des Kommissi- onssprechers gut entnommen, dass wir längerfristig auf die Kürzungen verzichten wollen. Als Un- ternehmer wird er mir zustimmen, dass unter «längerfristig» eine Zeitspanne zwischen fünf und

(8)

Junisession 2013 2013.0292 8

zehn Jahren zu verstehen ist. Hingegen wehre ich mich entschieden gegen das, was die Finanz- kommission kurzfristig tun will. Falls Sie eine Kürzung beschliessen, greift diese bereits ab dem kommenden Jahr.

Grossrat Knutti muss ich mit folgender Präzisierung entgegnen, dass eine Gemeinde mit weniger als 1000 Einwohner mittels eines begründeten Gesuchs einen entsprechenden Antrag stellen kann.

Die Vertreterinnen und Vertreter des Berner Juras kennen eine solche Gemeinde. Dort wollen vier Gemeinden zu einer fusionieren bzw. klären eine Fusion zumindest ab. Diese Gemeinden sind dermassen klein, dass die neu fusionierte Gemeinde über keine 500 Einwohner verfügen würde.

Ein Tal erhält also auch in diesem Fall Geld. Was läuft bei den Fusionen? Sie laufen ja immer in einem bernischen Tempo ab. Wenn es so weiter geht, werden wir bis ins Jahr 2013 Projekte ver- pflichtet haben, für welche wir 6,35 Mio. Franken ausgeben müssen. Wenn Sie den Rahmenkredit auf 10 Mio. Franken kürzen, haben wir ab dem nächsten Jahr nur noch einen Restsaldo von rund 3,5 Mio. Franken. Die besondere Bestimmung in Artikel 3 Absatz 3 des Gemeindefusionsgesetz hält den Grundsatz «First come, first served» fest. Folglich werden die Gelder in der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche entrichtet. Wenn die 3,5 Mio. Franken aufgebraucht sind, werden keine Gel- der mehr entrichtet. Es bedürfte einer Anpassung des Gemeindefusionsgesetzes, wobei dieses in einem oder anderthalb Jahren ohnehin angepasst werden müsste. Eine entsprechende Änderung übers Knie zu brechen, wäre unseriös. Es könnten alle Projekte in den Genuss kommen, für welche die Unterstützung der Vollfusionshilfe vor der Session beschlossen wurde. Von allfälligen Kürzun- gen oder Aussetzungen der Fusionshilfe wären elf Projekte betroffen. Mesdames et Messieurs les députés, il y en a onze projets touchés, dont six au Jura bernois. Hier wird klar der Vorwurf gemacht werden, wonach gewisse Regionen im Kanton Bern ungerecht behandelt würden. Ohne eine Kür- zung des Kredits werden wir in den Jahren 2016 und 2017 nur noch knapp 3 Mio. Franken zur Ver- fügung haben. Weshalb? Der Kredit, den wir seitens der JGK für die Jahre 2014–2017 beantragen, beruht auf einem Erfahrungswert und beinhaltet keine Reserven. Ich habe im Vorfeld bereits für eine Kürzung des Kredits um einen Drittel gesorgt. Ich wünsche mir heute, dies nicht getan zu ha- ben. Denn so könnten Sie 5 Mio. Franken wegnehmen, und das nötige Geld wäre noch vorhanden.

Vor allem haben wir keine Beträge für die Kirchgemeindefusionen eingestellt, obwohl wir diese ebenfalls unterstützen wollen. Wenn Sie den Kredit entsprechend kürzen, setzen Sie gegenüber dem klaren Signal vom 23. November 2012 ein eigenartiges Zeichen. Der Kanton Tessin hat im Jahr 2011 120 Mio. Franken Finanzhilfe gesprochen, wovon schliesslich 209 Mio. Franken ausge- geben wurden. Bei dem um einiges kleineren Kanton St. Gallen waren es in der gleichen Zeit 77 Mio. Franken.

Ich fasse zusammen: Achten und respektieren Sie den Volkswillen vom 22. September 2012. Blei- ben Sie zuverlässig und berechenbar. Schützen Sie die Gemeinden, die eine Fusion wagen und in die Zukunft investieren wollen, welchen aber die nötigen Mittel fehlen. Unterstützen Sie die Land- gemeinden und den Berner Jura. Verstossen Sie nicht gegen Treu und Glauben. Ich nehme die Liste zur Hand. Die folgenden Gemeinden wären von der Kreditkürzung betroffenen: Rüti bei Büren, Arch, Leuzigen, Büren an der Aare, Oberwil bei Büren, La Heutte, Péry, Tramelan, Tavannes, Re- convilier, Loveresse, Saicourt, Bévilard, Court, Malleray, Pontenet, Sorvilier, Belprahon, Corcelles, Crémines, Eschert, Grandval, Moutier, Perrefitte, Roches, Châtelat, Monible, Rebévelier, Sornetan, Souboz, La Fèrriere, Cortébert, Coutelary, Cormoret, Renan, Saint-Imier, Sonvilier, Villeret, Gelter- kinden, Gerzensee, Kirchdorf, Noflen, Mühledorf, Bätterkinden, Utzenstorf, Wiler, Zielbach. Oberthal ist zum Teil auf der Suche. Diese Liste ist beeindruckend lang. Ich wurde jahrelang aufgefordert, etwas zu unternehmen und vorwärtszumachen. Jetzt haben wir endlich etwas, und nun wollen Sie auf die Bremse treten. Bitte verstossen Sie nicht gegen Treu und Glauben. Es wurde Geld verspro- chen. Lassen Sie die Gemeinden nicht im Regen stehen. Ich komme schliesslich auf die zu Beginn zitierte Mail zurück. Der Absender schrieb: «Davon erhoffe ich mir, dass der Gemeindedirektor dem Grossen Rat in der kommenden Session Salbi amacht». Ich hoffe auch, dass der Grosse Rat zu seinen einmal geäusserten Absichten steht.» Das hoffe ich auch. Bitte stimmen Sie dem Rahmen- kredit zu! Dafür danke Ihnen bereits jetzt.

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. On passe à la votation. – Excusez-moi, Mon- sieur Tromp qui a renoncé à la parole, souhaite s’exprimer pour la commission des finances.

Mathias Tromp, Bern (BDP), Sprecher der Finanzkommission. Ja, das ist richtig. Ich habe vorhin auf das Wort verzichtet. Ich widerspreche dem Regierungsrat in keinem Wort. Dieses Geschäft ist aber ein Musterbeispiel für die Kürzungen, wie sie im Rahmen der ASP vorgenommen werden. Der

(9)

Junisession 2013 2013.0292 9

Kanton Bern will seinen riesigen Dampfer umlenken, hat aber einen enorm langen Bremsweg vor sich. Irgendwann müssen wir beginnen, wenngleich es nicht während dieser, sondern wahrschein- lich während der Novembersession der Fall sein dürfte.

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. On passe au vote. Ceux qui soutiennent la proposition de la commission des finances, disent oui. Ceux qui rejettent cette proposition, disent non.

Abstimmung (Antrag FIKO) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 36

Nein 92

Enthalten 0

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Vous avez donc refusé la proposition. Nous passons donc au vote final. Ceux qui soutiennent la proposition du Conseil d’Etat concernant le crédit-cadre disent oui. Ceux qui rejettent cette proposition disent non.

Schlussabstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Genehmigung des Kreditgeschäfts

Ja 109

Nein 17

Enthalten 2

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Vous avez accepté ce. Je repasse la parole au président.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Geringfügige Erweiterungen der BGF von altrechtlichen Wohnungen sollten innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens möglich sein, solange dadurch nicht eine neue Wohnung

Es freut mich, dass die wirtschafts- freundlichen Parteien BDP, SVP und EDU und auch ein Teil der EVP mithelfen und ich hoffe, dass auch die Wirtschaftspartei FDP hier zustimmen

66 2013.0347 Interpellation 071-2013 Fuchs (Bern, SVP). Irreführung der Öffentlichkeit, Gefälligkeitszeugnis

Angebots- und Strukturüberprüfung: Massnahmenpaket sofort vorlegen Der Regierungsrat beantragt punktweise:. Ziffer 1: Annahme als Postulat und gleichzeitige Abschreibung Ziffer

Franken aus (noch ohne Berücksichtigung der tieferen Erträge aus Motorfahrzeugsteuern von jährlich über CHF 90 Mio.). Die Planungsarbeiten für die Erarbeitung des

Angesichts der erwähnten Schwierigkeiten lehnt er diese Ziffer ebenfalls als Motion ab und beantragt Ihnen diese als Postulat anzunehmen, im Sinne von «Wir geben uns grösste

Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Berner Oberland - Kommt der Kanton seinen Aufgaben nach. Der Interpellant ist teilweise befriedigt von der Antwort

Ceux qui approuvent ce Fonds d'encouragement des activités culturelles votent oui et ceux qui refusent votent non. Vous avez approuvé