Sitzungstitel7 2013.0771 1
Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Montag (Nachmittag), 18. November 2013
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
11 2013.0771 Interpellation 174-2013 Berger (Aeschi , SVP) Regierungsstatthalterwahlen
Vorstoss-Nr: 174-2013
Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 10.06.2013
Eingereicht von: Berger (Aeschi , SVP) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung: 04.09.2013
RRB-Nr: 1191/2013
Direktion: JGK
Regierungsstatthalterwahlen
Es ist unbestritten, dass an eine Regierungsstatthalterin oder einen Regierungsstatthalter hohe Anforderungen gestellt werden. In unserer Gesellschaft nimmt sie/er eine wichtige Rolle ein und ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine sehr wichtige Bezugsperson.
Praktisch jedermann ist als Regierungsstatthalter/-in wählbar. 10 Personen müssen eine entsprechende Kandidatur unterzeichnen. Diese Chancengleichheit für alle ist auch Aus- druck unseres demokratischen Systems.
Mindestanforderungen an eine Kandidatin oder einen Kandidaten sollten aber schon ge- stellt werden. Für jede Kaderstelle wird ja auch ein tadelloser Leumund vorausgesetzt.
Wenn sich völlig chancenlose Personen, die das Anforderungsprofil einer Regierungs- statthalterin/eines Regierungsstatthalters nicht kennen, bewerben, so generiert dies Kos- ten zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und schadet dem Ansehen dieses Amtes.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie hoch sind die Kosten für die Regierungsstatthalterwahlen am Beispiel der Verwal- tungskreise Thun und Bern-Mittelland?
2. Findet er nicht auch, dass Kandidatinnen und Kandidaten für ein Regierungsstatthalte- ramt gewisse Mindestanforderungen erfüllen sollten (Betreibungsregisterauszug, Straf- registerauszug, Leumund, Führungsnachweis, höherer Berufsabschluss, Sprachkennt- nisse)?
3. Sollte den Wahlunterlagen bei Regierungsstatthalterwahlen nicht auch eine Anleitung oder Kandidatenliste beigelegt werden?
4. Ist die oben genannte Voraussetzung von 10 Personen noch zeitgemäss oder sollte diese Zahl nicht auf 100 erhöht werden?
Antwort des Regierungsrats
Der Regierungsrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
1. Die Herstellung der amtlichen Wahlzettel kostete den Kanton für die Regierungsstatt- halterwahlen im Verwaltungskreis Bern-Mittelland rund 2400 Franken und im Verwal- tungskreis Thun rund 800 Franken (Kosten Papier und Druck). Bei den Gemeinden und Verpackungsstätten, bei den Stimmausschüssen, bei den Regierungsstatthalterämtern
Geschäfts-Nr.: 2013.0771 Seite 2/2
und bei der Staatskanzlei ist durch die Organisation und Auszählung der Regierungs- statthalterwahl ein gewisser Mehraufwand entstanden, der kostenmässig nur schwer zu quantifizieren ist. Da am 9. Juni 2013 gleichzeitig eine eidgenössische Volksabstim- mung stattfand, hielt sich dieser Aufwand in Grenzen. Die Stadt Bern beziffert auf An- frage die Mehrkosten für Porto und Verpackung aufgrund der Regierungsstatthalterwahl auf rund 3000 Franken.
2. Anlässlich der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wurde die Frage disku- tiert, ob zusätzlich zum passiven Wahlrecht inhaltliche Wählbarkeitsvoraussetzungen gefordert werden sollten. Insbesondere wurde erwogen, nur Personen mit juristischer Ausbildung als Regierungsstatthalterin bzw. Regierungsstatthalter zuzulassen. Da sich zeigte, dass die vielfältigen für das Regierungsstatthalteramt als wünschbar zu erach- tenden Fähigkeiten sich nicht in einer praktikablen generell-abstrakten Formulierung er- fassen lassen, wurde auf zusätzliche Wählbarkeitsvoraussetzungen verzichtet. Dies gilt im Übrigen in gleicher Weise auch für die Wahlen in den Grossen Rat, den Bernjurassi- schen Rat, den Regierungsrat und den Ständerat. Es bleibt somit in erster Linie der Verantwortung der politischen Gruppierungen überlassen, für das Amt befähigte Perso- nen vorzuschlagen.
3. Dies hat der Grosse Rat mit der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (PRG) bereits beschlossen. Ab 1. Januar 2014 wird auch bei der Wahl der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter den Stimmberechtigten ein amtlicher (leerer) Wahlzettel und eine Namensliste der Kandidierenden zugestellt.
(Art. 104 und 117 PRG)
4. Mit Ausnahme der Regierungsstatthalterwahlen sieht das geltende Dekret über die poli- tischen Rechte für alle Volkswahlen vor, dass die Anmeldung zur Wahl von 30 Stimm- berechtigten unterzeichnet sein muss. Anlässlich der Totalrevision des Gesetzes über die politischen Rechte wurde diese Regelung unverändert übernommen und in das Ge- setz integriert (Art. 116 PRG). Die Erhöhung der Anzahl Unterzeichnerinnen und Unter- zeichner bildete zu keinem Zeitpunkt der Revisionsarbeiten ein Thema. Bei der nächs- ten Revision des Gesetzes über die politischen Rechte kann das Anliegen geprüft wer- den.
Präsident. Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt. Er gibt eine Erklärung ab.
Christoph Berger, Aeschi (SVP). In gewissen Verwaltungskreisen im Berner Oberland ist es bei den vergangenen Regierungsstatthalterwahlen zu grotesken Situationen gekommen. Wenn sich völlig chancenlose und der Bevölkerung unbekannte Personen für das Amt des Regierungsstatthal- ters bewerben, ist das zwar ein gutes Zeichen für unsere Demokratie, anderseits verursacht dies unnötige Kosten und wird dem Anforderungsprofil für dieses Amt nicht gerecht. Ich denke aber, dass Jux-Kandidaturen bei Regierungsstatthalterwahlen nichts zu suchen haben. Die Regierungs- statthalterwahlen vom 9. Juni haben gleichzeitig mit einer eidgenössischen Volksabstimmung statt- gefunden. Darum hat sich der finanzielle Aufwand noch in Grenzen gehalten. Wenn aber die Statt- halterwahlen alleine angesetzt werden, so verursacht dies Kosten und erzeugt einen erheblichen Aufwand für alle Beteiligten. An eine Regierungsstatthalterin oder einen Regierungsstatthalter müs- sen hohe Anforderungen gestellt werden. Die Bewerber müssten Mindestanforderungen erfüllen.
Bisher war dies nicht der Fall. Ich werde an dem Thema dranbleiben und allenfalls zur gegebenen Zeit mit einem entsprechenden Vorstoss erneut auf die unbefriedigende Situation reagieren.