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Montag (Nachmittag), 18. März 2013

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Sitzungstitel7 2012.1143 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 18. März 2013

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

17 2012.1143 Postulat 179-2012 SP-JUSO-PSA (Aebersold, Bern) Für einen effizienten Datenschutz

Vorstoss-Nr: 179-2012

Vorstossart: Postulat

Eingereicht am: 03.09.2012

Eingereicht von: SP-JUSO-PSA (Aebersold, Bern) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Nein 06.09.2012

Datum Beantwortung: 20.02.2013

RRB-Nr: 219/2013

Direktion: JGK

Für einen effizienten Datenschutz

Der Regierungsrat prüft, wie weit die nachfolgenden Forderungen umgesetzt werden können:

1. Kantonale Verwaltungsstellen übernehmen eigenständig die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in ihren Projekten. Eine entsprechende Prüfung durch die kantonale Datenschutzdienststelle wird nicht vorgenommen.

2. Die Aufwendungen für die kantonale Datenschutzdienststelle werden entsprechend dem reduzierten Aufgabenbereich gekürzt.

Begründung:

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei Projekten verschiedener Direktionen und Verwaltungsstellen wird regelmässig von der kantonalen Datenschutzdienststelle überprüft. Besonders gilt dies bei Projekten zur Erhebung und Speicherung von Daten.

Dieses Vorgehen verlangt von den beauftragten Datenschutzfachleuten eine sehr gute Kenntnis darüber, welche Bedeutung die Daten für die Verwaltungsarbeit haben. Ohne umfangreiche Informationen können sie nicht beurteilen, welche Zugriffsrechte für eine effiziente Verwaltungsführung nötig und sinnvoll sind. Entsprechend zeitaufwändig und teuer sind die Abklärungen.

Beispielhaft für die Problematik sind die Anpassungen bei der online-Software

«Beurteilung 04». Diese mussten aufgrund von Einwänden der Datenschutzdienststelle durch die für die Programmierung verantwortliche Firma vorgenommen werden. Allerdings erwiesen sich die Einschränkungen als fragwürdig. Abgesehen von den Kosten bei der Anpassung der Software bereiteten sie vielen Lehrpersonen und Schulleitungen im ganzen Kanton einen unnötigen Mehraufwand. Dieser lässt sich nicht durch den Grundsatz rechtfertigen, dass nur Daten zugänglich gemacht werden, die zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben nötig sind. Lehrpersonen wird der Zugang zu Daten verweigert, die sie zur Erfüllung ihres Dienstauftrags sowieso kennen müssen, dies offenbar in Unkenntnis der Bestimmungen der Direktionsverordnung für Beurteilung und Schullaufbahnentscheide (DVBS).

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Geschäfts-Nr.: 2012.1143 Seite 2/2

Antwort des Regierungsrates

Gemäss Art. 17a des Kantonalen Datenschutzgesetzes (BSG 152.04) muss jede Bearbeitung von Personendaten einer grösseren Anzahl von Personen vorgängig der kantonalen Datenschutzaufsichtsstelle zur Stellungnahme unterbreitet werden. Zur Umsetzung des Postulats müsste diese Bestimmung aufgehoben werden.

Art. 17a wurde 2008 ins Datenschutzgesetz aufgenommen. Die Aufnahme erfolgte, um das kantonale Datenschutzrecht den zwingenden Vorgaben aus den Vertragswerken von Schengen/Dublin anzupassen. Diese Vertragswerke verpflichten die Kantone unter anderem zur Beachtung von Art. 20 der „Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“. Nach dieser Bestimmung müssen die Kantone ein Vorabkontrollverfahren durch das Kontrollorgan – im Kanton Bern ist dies die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle – vorsehen. Eine Aufhebung von Art. 17a des Datenschutzgesetzes wäre mit dieser Vorgabe nicht vereinbar.

Zu dem im Postulat aufgeführten Beispiel ist im Übrigen auf die Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation 021-2012 „Datenschutz und kantonale Vorgaben im Widerspruch“ zu verweisen.

Ablehnung

Präsidentin. Auch dieser Vorstoss ist zurückgezogen worden. Damit sind wir doch noch am Ende der Geschäfte der JGK angelangt. Ich danke für Ihr Ausharren, und ich danke Herrn Regierungsrat Neuhaus für seine Anwesenheit. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung 16.30 Uhr.

Die Redaktorinnen:

Claudine Blum (d) Catherine Graf Lutz (f)

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