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Sitzungstitel7 2012.1151 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 18. März 2013

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

14 2012.1151 Motion 188-2012 Lüthi (Burgdorf, SP) Harmonisierung der Pflegegeldansätze

Vorstoss-Nr: 188-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 04.09.2012

Eingereicht von: Lüthi (Burgdorf, SP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 26

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 20.02.2013

RRB-Nr: 216/2013

Direktion: JGK

Harmonisierung der Pflegegeldansätze

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Entschädigungen im Pflegkinderwesen zu harmonisieren.

Begründung:

Das Pflegkinderwesen ist auf kantonaler Ebene geregelt. Grundsätzlich wird zwischen Tagespflege gemäss Tageselternverein (subventionierte Tagespflege), Tagespflege gemäss Empfehlungen des Kantonalen Jugendamts (nicht-subventionierte Tagespflege) und Familienpflege unterschieden.

Die Berechnung des Pflegegeldes setzt sich aus dem Entgelt für die Betreuung, für die Mahlzeiten, für den Wohnungsanteil sowie allfälligen Nebenkosten zusammen.

Der Tageselternverein (TEV) entschädigt die bei ihnen angestellten Tageseltern nach den Richtlinien des schweizerischen Tageselternvereins. Diese liegen deutlich über den Ansätzen des Kantonalen Jugendamts (KJA), so erhält eine Tagesmutter vom TEV ein durchschnittliches Betreuungsentgelt von 5.50 bis 7.50 Franken pro Stunde. Gemäss Empfehlung des KJA beträgt das Entgelt bei der Tagespflege für die Betreuung 30 Franken pro Tag (8-10 Stunden), also lediglich 3.00 bis 3.75 Franken pro Stunde. Bei der Familienpflege wird vom KJA ein Entgelt für Pflege und Erziehung von 27 Franken pro Tag (24 Stunden) empfohlen.

Das bedeutet, dass eine Tagesmutter mit einem Vertrag gemäss Empfehlungen des KJA für die gleiche Dienstleistung deutlich weniger verdient, als eine Tagesmutter, die dem Tageselternverein angegliedert ist. Noch stossender werden die Unterschiede, wenn man die Tagespflegeansätze mit denjenigen der viel anspruchsvolleren und umfänglicheren Familienpflege vergleicht oder gar mit den Kosten bei der Vermittlung über eine Familienplatzierungsorganisation, die zwischen 120 und 230 Franken pro Tag betragen können.

In einem Fallbeispiel eines Sozialdienstes wurden die Kosten für die Betreuung eines 7- jährigen Kindes während 13 Tagen pro Monat wie folgt berechnet:

- Familienpflege gemäss Empfehlung des KJA: 894 Franken/Monat - Tagespflege gemäss Empfehlung des KJA: 563 Franken/Monat - Tagespflege über TEV, Minimalansatz 5.50 Franken/Std.: 1716 Franken/Monat

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Geschäfts-Nr.: 2012.1151 Seite 2/3

- Tagespflege über TEV, Maximalansatz 7.50 Franken/Std.: 2340 Franken/Monat - Platzierung über Platzierungsorganisation mit 230 Franken/Tag: 2990 Franken/Monat Sowohl gegenüber den Kinder aufnehmenden Tageseltern als auch den abgebenden Eltern sind diese unterschiedlichen Tarife nicht zu rechtfertigen. Eine Harmonisierung ist dringend nötig.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine sogenannte Richtlinienmotion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates gemäss Art. 53 Abs. 3 des Gesetzes vom 6. November 1988 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG; BSG 151.21). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidsverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Motion fordert eine Harmonisierung der zurzeit unterschiedlichen Pflegegeldtarife zur Betreuung eines Kindes in einer Tages- oder Pflegefamilie..

Bei der Kinderbetreuung, die gestützt auf die Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV; BSG 860.113) öffentlich mitfinanziert wird, sind für die Subventionierung Normkosten vorgesehen. Für die Betreuung bei Tageseltern belaufen sich diese gegenwärtig auf CHF 8.87 pro Kind und Stunde. Dieser Normkostenansatz erlaubt den Tageselternvereinen, die Tageseltern nach den Richtlinien des schweizerischen Tageselternvereins zu entschädigen. Dessen Ansätze belaufen sich auf durchschnittlich CHF 5.50 bis CHF 7.50 pro Betreuungsstunde. Vorgeschrieben sind diese Ansätze in der ASIV jedoch nicht. Die Leistungserbringer der subventionierten Kinderbetreuung haben gemäss Art.

62 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1) jedoch die orts- branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten.

Bei der nicht subventionierten Tagespflege richten sich die Ansätze nach den Empfehlungen des Kantonalen Jugendamtes (KJA). In diesem Fall beträgt das Entgelt für die Betreuung lediglich CHF 3.00 bis CHF 3.75 (vgl. Hinweise des KJA zur Berechnung des Pflegegeldes für Kinder in Tagespflege).

Weiter stellt die Motion zu Recht fest, dass sogar die anspruchsvollere Familienpflege bei Ansätzen gemäss den Empfehlungen des KJA weit unter den Ansätzen des TEV oder einer Familienplatzierungsorganisation entschädigt wird.

Im Frühling 2011 wurden die Tarife gemäss Empfehlungen des KJA sowohl in der Tagespflege als auch in der Familienpflege leicht angehoben. Bei den Richtsätzen orientierte sich das KJA an denjenigen des Kantons Zürich. Ein interkantonaler Vergleich zeigt weiter, dass der Kanton Bern bei der Festlegung der Pflegegeldansätze im Mittelfeld liegt. Tatsächlich sind die im Kanton Bern unterschiedlichen Pflegegeldansätze von subventionierter und nicht subventionierter Tagespflege in dieser Höhe nicht zu rechtfertigen, weil sie im Einzelfall zu stossenden Ungleichheiten führen. Eine Angleichung an die Tarifstruktur der ASIV beziehungsweise des TEV ist aber mit erheblichen Kostenfolgen verbunden, müssten doch gleichzeitig auch die Ansätze für die Familienpflege angehoben werden. Aufgrund der schwierigen Finanzsituation des Kantons sind einer Harmonisierung der Tarifstruktur, welche Mehrkosten für den Kanton zur Folge hat, daher Grenzen gesetzt.

Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat bereit, das Anliegen der Harmonisierung der Pflegegeldansätze zu prüfen und die Bearbeitung neuer Richtsätze für die private Tages- und Familienpflege an die Hand zu nehmen.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat

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Märzsession 2013 2012.1151 3

CONVERT_97a6b1d92cc8402fb80ff130bda191dd 26.03.2013

Andrea Lüthi, Burgdorf (SP). Obschon ich eine grosse Befürworterin der interdirektionalen Zusammenarbeit bin, zeigt das Beispiel der Tarifansätze für das Pflegekinderwesen auch, mit welchen Schwierigkeiten diese verbunden ist, und zu welch stossenden Ungleichheiten sie bei fehlender Koordination führen kann. Mein Praxisbeispiel in der Motionsbegründung zeigt deutliche Unterschiede bei der Entschädigung, je nachdem, ob ein Pflegeverhältnis über den Tageselternverein, nach Empfehlung des Kantonalen Jungendamtes oder über eine Platzierungsorganisation geregelt ist. Wir haben das Beispiel für eine Entschädigung bei einem siebenjährigen Kind berechnet, das während 13 Tagen pro Monat bei einer Tagesmutter oder in einer Pflegefamilie platziert wird. Die Entschädigung variiert von 560 Franken pro Monat, wenn eine Tagesmutter nach der Entschädigung für Tagespflege gemäss den Empfehlungen des KJA entschädigt wird, über 2340 Franken, wenn man die Maximalansätze des schweizerischen Tageselternverein nimmt, bis zu knapp 3000 Franken, wenn die Platzierung über eine Platzierungsorganisation erfolgt. Das ist eine Differenz von weit über 500 Prozent. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Antwort diese Unterschiede, und muss auch zugeben, dass sich diese Differenz nicht einmal durch niedrigere oder höhere Anforderungen an das Betreuungsverhältnis begründen lassen. Er ist deshalb bereit, meine Motion im Sinne eines Prüfungsantrags anzunehmen und weist zugleich auf den zurzeit engen finanziellen Spielraum hin.

Das kann ich einigermassen nachvollziehen, deshalb bin ich mit der Wandlung in ein Postulat einverstanden.

Ich möchte den Regierungsrat aber auch noch auf eine andere überwiesene Motion hinweisen, nämlich auf die Kommissionsmotion, die damals unter dem Kommissionspräsidenten Adrian Kneubühler eingereicht worden ist: «Vereinfachung der Strukturen in Bereich der Institutionen der stationären Jugendhilfe». Diese Motion hat der Grosse Rat vor genau einem Jahr fast einstimmig angenommen. Sie verlangt, dass die Organisationsstrukturen insbesondere im Bereich der direktionalen Zuordnung, der Aufsicht und der Finanzierungsmodelle bei den stationären Kinder- und Jugendheimen harmonisiert werden. Hier stellt sich nämlich genau dasselbe Problem, wie ich es im Pflegekinderwesen skizziert habe: Unterschiedliche Zuständigkeiten, unterschiedliche Subventionierungsmodelle und unterschiedliche Tarifstrukturen. Es wäre deshalb sicher sinnvoll, beide Vorstösse gleichzeitig umzusetzen. Die beschriebene Problematik der unterschiedlichen Tarifgestaltung zeigt sich jetzt nämlich auch deutlich mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzwesen. Dies, weil ja die Kosten für behördlich verfügte Massnahmen vom Kanton getragen werden müssen und die Kosten für freiwillige Massnahmen weiterhin über den Lastenausgleich Sozialhilfe laufen. Wenn der Kanton also Transparenz über die von ihm finanzierten Kosten will, dann tut er gut daran, diese Ungleichheiten möglichst rasch zu bereinigen.

Präsidentin. Sie haben es gehört: Die Motionärin hat den Vorstoss in ein Postulat gewandelt. Wird das Postulat aus dem Rat bestritten? – Das ist nicht der Fall, wir können demnach direkt darüber befinden. Ich warte noch ein paar Sekunden, damit diejenigen, die möchten, noch zum Abstimmen hereinkommen können; es ging jetzt gerade ein bisschen schnell.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 78

Nein 27

Enthalten 0

Präsidentin. Sie haben das Postulat angenommen.

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