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Montag (Nachmittag), 20. Januar 2014 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 12 2013.0508 Interpellation 119-2013 Berger (Aeschi , SVP) Kostenentwicklung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts

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Sitzungstitel7 2013.0508 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 20. Januar 2014

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

12 2013.0508 Interpellation 119-2013 Berger (Aeschi , SVP) Kostenentwicklung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts

Vorstoss-Nr: 119-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 25.04.2013

Eingereicht von: Berger (Aeschi , SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Nein 06.06.2013

Datum Beantwortung: 27.11.2013

RRB-Nr: 1612/2013

Direktion: JGK

Kostenentwicklung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Was befürchtet wur- de, ist nun eingetroffen. An die Mandatsführung werden unnötig weitreichende Anforderungen ge- stellt. Die Rechnungsablage und insbesondere auch deren Genehmigung werden neu sehr umfang- reich abgefasst. Dies hat selbstverständlich auf die Kosten einen grossen Einfluss.

Bisherige Mandatsträger, die diese Tätigkeit oftmals auch für Familienmitglieder ausüben, verste- hen nicht, dass sie nun Stundenansätze von bis zu 120 Franken (Art. 3f. der Verordnung über die Entschädigung und den Spesenersatz für die Führung einer Beistandschaft, ESBV, BSG 213.361) geltend machen können. Und selbst Mandatsträger, die ihr Amt bisher für einen Familienangehöri- gen unentgeltlich ausgeübt haben, erhalten nun ungewollt eine Entschädigung. Dabei ist zu beach- ten, dass bei einem vorhandenen Mündelvermögen von unter 15 000 Franken diese Entschädigung zu Lasten der Staatskasse geht.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Findet er nicht auch, dass ein Stundenansatz von bis zu 120 Franken zu hoch ist?

2. Bei wie vielen Mandatsverhältnissen liegt das Vermögen unter 15 000 Franken? Wie hoch sind dafür die Kosten des Staates?

3. Geben solche Entschädigungen nicht einen falschen Anreiz, um ein Mandatsverhältnis nur des Geldes wegen zu übernehmen?

4. Können die Rechnungsablegung und die entsprechende Genehmigung nicht einfacher (wie bis- her) ausgestaltet werden?

5. Kann der Budgetrahmen für das Jahr 2013 eingehalten werden?

6. Trifft es zu, dass seit dem 1. Januar 2013 bereits zusätzliche Stellen geschaffen oder besetzt wurden?

7. Trifft es zu, dass private Mandatsträger keine Möglichkeit haben, auf ihre Entschädigung zu ver- zichten?

Antwort des Regierungsrats Zu Frage 1:

Die Leistungen der privaten Mandatsträgerinnen und -träger (PriMa) werden im Allgemeinen nicht nach Aufwand (Entschädigung mittels Stundenansatz), sondern pauschal abgegolten. Von der Mög- lichkeit, eine Jahrespauschale zu beziehen, wird namentlich Gebrauch gemacht, wenn die Beistän-

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din oder der Beistand in einer nahen Beziehung zur betroffenen Person steht. Viele PriMa verzich- ten jedoch freiwillig auf die Abgeltung ihres Aufwandes. In der Regel werden die PriMa daher nicht mit 120 Franken pro Stunde Aufwand entschädigt. Eine Entschädigung mittels Stundenansatz kommt allenfalls bei Fachbeiständen, deren Tätigkeit besondere Kenntnisse voraussetzt, zur An- wendung. Zudem wird bei der Aufwandentschädigung nicht einfach vom maximalen Stundenansatz von 120 Franken ausgegangen. Vielmehr werden bei der Berechnung die wirtschaftliche Situation der verbeiständeten Person, die Höhe des zu verwaltenden Vermögens, die berufliche und persön- liche Situation der Beiständin oder des Beistands, die mit der Führung der Beistandschaft über- nommene Verantwortung sowie allfällige branchenübliche Tarifansätze berücksichtigt.

Zu Frage 2:

Da die Rechnungsgenehmigung in einem Zweijahresrhythmus erfolgt, kann die Zahl der ver- beiständeten Personen mit einem Vermögen unter 15 000 Franken derzeit nicht ermittelt werden.

Entsprechend ist auch noch nicht bekannt, welcher Betrag bei diesen Personen für die Mandatsfüh- rung vom Kanton aufgewendet wird. Total wurde für die Entschädigung der PriMa bis am 30. Sep- tember 2013 ein Betrag von 219 040 Franken aufgewendet. Wenn der Kanton die Entschädigungen für die PriMa vorfinanziert und sich die wirtschaftliche Lage der verbeiständeten Personen verbes- sert, sind diese zur Nachzahlung verpflichtet. Zudem gehen nach Art. 42 Abs. 2 des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes (KESG; BSG 213.316) die Ansprüche der verbeiständeten Personen gegenüber den Sozialversicherungen automatisch im Umfang der übernommenen Massnahmen- kosten an den Kanton über (sog. Subrogation).

Zu Frage 3:

Die PriMa werden in der Regel pauschal oder zu weit geringeren Stundenansätzen als in der Inter- pellation genannt, entschädigt. Entsprechend wird das Risiko von Fehlanreizen als gering einge- schätzt. Die Motivation der PriMa ist eindeutig sozialer Natur. Die Entschädigung ist so bemessen, dass fachlich qualifizierte Personen kaum aus rein wirtschaftlichen Interessen ein Mandat überneh- men. Vielmehr soll mit der Entschädigung das Engagement, welches die PriMa im Dienst der All- gemeinheit leisten, anerkannt werden.

Zu Frage 4:

Aufgrund der vom Bund vorgenommenen Gesetzesänderungen im Bereich des Kindes- und Er- wachsenenschutzes sind die Anforderungen an die Rechnungsablegung und Rechnungsgenehmi- gung gestiegen. Diese Neuerungen dienen dem Schutz der Verbeiständeten. Sie sichern eine ge- nügende Kontrolle der Beistandsrechnungen und sorgen für Transparenz bei der Berechnung der Entschädigung der Mandatstragenden. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind die KESB an- gehalten, den administrativen Aufwand für die Rechnungsablegung und Rechnungsgenehmigung möglichst klein zu halten. Für Vermögensschäden, die aufgrund einer fehlerhaften Rechnungsfüh- rung oder -genehmigung entstehen, besteht gegenüber den verbeiständeten Personen eine Kau- salhaftung des Kantons.

Zu Frage 5:

Die erstmaligen KESB-Budgeteingaben 2013 basierten auf einer sehr groben Schätzung der Mass- nahmenkosten, da bis Ende 2011 keine aussagekräftigen Zahlen im Kindes- und Erwachsenen- schutzbereich vorhanden waren. Für 2013 wurden ursprünglich insgesamt 165 Mio. Franken für den Kindes- und Erwachsenenschutz budgetiert, davon fallen 141 Mio. Franken für ambulante und stati- onäre Massnahmen sowie für die Abgeltung der Gemeinden für die Aufwände im Zusammenhang mit der KESB an. Aufgrund der differenzierten Sozialhilferechnung 2012 stehen nun genauere Da- ten zur Verfügung. Demnach liegen die Aufwände um 50 Mio. Franken tiefer, weshalb in der Lau- fenden Rechnung und im Budget 2014 die Massnahmenkosten um 50 Mio. Franken gesenkt wur- den und folglich für die Massnahmen inkl. Abgeltung der Gemeinden noch 90 Mio. Franken budge- tiert sind. Allerdings kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine zuverlässige Prognose zum tatsächli- chen Ressourcenbedarf erstellt werden, da im Gegensatz zu den «altrechtlich» angeordneten Massnahmen der Vormundschaftsbehörden die KESB die Vollkosten bei den Massnahmen über- nehmen müssen. Eine Überschreitung der budgetierten Ausgaben zeichnet sich bei den Personal- kosten ab. Neben der Sicherstellung des operativen Betriebes waren im ersten Betriebsjahr diverse Aufbauarbeiten zu leisten, was seit dem 1. 1. 2013 zu vielen Überstunden geführt hat. Für diese sind die entsprechenden Rückstellungen zu Lasten der Laufenden Rechnung 2013 zu bilden.

Zu Frage 6:

Es wurden keine zusätzlichen Stellen geschaffen. Der berechnete Stellenetat wurde bisher nicht voll ausgeschöpft. Bestehende Stellen wurden aufgrund von Abgängen neu besetzt.

Zu Frage 7:

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Jeder PriMa kann auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichten. Zahlreiche PriMa machen dies, weil für sie nicht das Geld, sondern das soziale oder familiäre Engagement im Vordergrund steht.

Präsident. Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt und gibt keine Erklärung ab. Wir werden also morgen über die Abschreibung der Motion von Herrn Schürch diskutieren, und an- schliessend hören wir noch eine Erklärung von Frau Geissbühler zu ihrer Interpellation. Damit hält sich der Verzug noch einigermassen in Grenzen. Aber diejenigen unter Ihnen, die gedanklich be- reits mit einem verkürzten Donnerstagnachmittag gespielt haben, sollen sich dies einstweilen noch abschminken. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung um 16.28 Uhr.

Die Redaktorinnen:

Claudine Blum (d) Catherine Graf Lutz (f)

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