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Begründung Mit der Reform der dezentralen Verwaltung, welcher das Volk am 24

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M 237/2006 STA 13. Dezember 2006 STA C Motion

2177 SP-JUSO (Antener, Langnau Meyer, Roggwil)

Weitere Unterschriften: 28 Eingereicht am: 20.11.2006

Kongruenz zwischen den neuen Verwaltungskreisen und den Wahlkreisen für die Grossratswahlen

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Gesetzgebung über die politischen Rechte in dem Sinne zu ändern, dass die Wahlkreise für die Grossratswahlen auf die neu geschaffenen Gebietseinteilungen der dezentralen Verwaltung abgestimmt sind.

Die Änderung ist auf die kantonalen Wahlen 2010 hin in Kraft zu setzen.

Begründung

Mit der Reform der dezentralen Verwaltung, welcher das Volk am 24. September 2006 zugestimmt hat, wurde der Kanton Bern neu in fünf Verwaltungsregionen unterteilt, und an Stelle der 26 Amtsbezirke traten zehn Verwaltungskreise.

Die Wahlkreise für die Grossratswahlen stimmen nicht mit den neuen Verwaltungskreisen überein. Dies gilt es zu ändern. Die fehlende Übereinstimmung führt zur absurden Situation, dass ein Grossrat im Verwaltungskreis, dem er angehört politisiert, aber ein Teil der wahlberechtigten Bürger gar nicht zu diesem Verwaltungskreis gehört. Besonders krass ist dies im Emmental und Oberaargau, wo ganze Amtsbezirke andern Räumen zugehören.

Die Wahlkreise sind daher auf die neuen Verwaltungskreise abzustimmen. Dies macht auch vor dem Hintergrund der Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit absolut Sinn, welche absichtlich gleiche geographische Einteilungen wie die Bezirksreform vorsieht. So sind auch die geographischen Perimeter bezüglich der Wahlkreise für die Grossratswahlen mit der Verwaltungsreform zu koordinieren.

Bereits die Motion Antener (M 227/2005) „Wahlkreise auf Bezirksreform abstimmen“ hat den Regierungsrat mit dieser Aufgabe beauftragt. Er verlangte damals, dass die Anpassung zusammen mit der Behandlung der Verfassungs- und Gesetzesvorlagen für die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung erfolgen sollte.

Der Regierungsrat nahm diese Motion aber aus den nachfolgenden Gründen nur als Postulat entgegen:

1. Für die Neuorganisation der Wahlkreise müsste ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden. Weil die Neuorganisation nicht Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens zur Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung war, müsste zunächst ein solches durchgeführt werden.

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2. Die Neueinteilung der Wahlkreise müsste juristisch überprüft werden.

3. Die Vorlage einer zeitgleichen Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte war dem Regierungsrat aus Zeitgründen nicht mehr möglich.

4. Am 9. April 2006 fanden die Wahlen in den Grossen Rat erstmals nach dem neuen Recht in acht Wahlkreisen statt. Reformvorschläge sollten nicht unmittelbar vor dem ersten Anwendungsfall des neuen Rechts diskutiert werden.

Zu dieser Argumentation des Regierungsrates ist heute folgendes zu bemerken:

Punkt 1 Bei einer zügigen in Angriffnahme der Arbeiten ist es möglich, ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen und die Reform trotzdem auf die nächsten Wahlen hin zu realisieren.

Punkt 2 Die Bezirksreform hat sowohl Regionen als auch Kreise ergeben, welche den bundesrechtlichen Anforderungen genügen sollten. Zudem ist seither genug Zeit vergangen, um diese Frage abzuklären.

Punkt 3 Das Argument des Zeitdrucks ist nicht mehr aktuell. Allerdings gilt es nun zügig zu handeln, damit er nicht wieder ein aktuelles Thema wird.

Punkt 4 Die Änderung ist zweckmässig. Dies zeigt auch das überwiesene Postulat.

Aus diesen Gründen wird der Regierungsrat mit der vorliegenden Motion nochmals beauftragt, möglichst rasch die Gesetzgebung anzupassen und Kongruenz zwischen den Verwaltungskreisen und den Wahlkreisen herbeizuführen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 23.11.2006

Antwort des Regierungsrates

Am 24. September 2006 stimmten die Stimmberechtigten der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung mit 159'757 (58.3%) gegen 114'196 (41.7%) Stimmen zu. Diese Reform sieht die Schaffung von fünf Verwaltungsregionen und zehn Verwaltungskreisen vor. Die bestehenden Wahlkreise sind von diesem Projekt nicht direkt betroffen. Im Vortrag zu dieser Reform wurde aber ausgeführt, dass der Regierungsrat davon ausgeht, dass im Falle einer Annahme der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung in einem nächsten Schritt auch die Wahlkreise im Lichte der neuen Gebietseinteilung zu überprüfen sein werden. Auch in den Antworten auf die Postulate Antener (227/2005; Wahlkreis auf Bezirksreform abstimmen) und Brand (076/2006; Mindestens zwei Wahlkreise im Verwaltungskreis Mittelland-Nord) sicherte der Regierungsrat zu, die Frage der Wahlkreise zu prüfen. Es bestehen damit hängige Prüfaufträge.

Der Regierungsrat führte am 15. November 2006 eine Aussprache zu den Auswirkungen der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung auf die Wahlkreise. Dabei zeigte sich, dass Anpassungen des bestehenden Systems der Wahlkreise zwingend erforderlich sind.

Im Hinblick auf die Grossratswahlen 2010 soll deshalb eine Reform der Wahlkreise in Angriff genommen werden, deren Grundidee in einer Anpassung an die politischen Entscheide im Projekt Reform dezentrale kantonale Verwaltung besteht. Die Wahlkreise sind auf der Basis der Gebietseinteilung bei der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung auszuarbeiten. Am 13. Dezember 2006 erteilte der Regierungsrat die entsprechenden Aufträge für ein Projekt „Wahlkreisreform 2010“.

Der Regierungsrat ist bereit, Punkt 1 der Motion anzunehmen. Er hat die Arbeiten für die geforderte Wahlkreisreform bereits eingeleitet. In Bezug auf Punkt 2 der Motion (Umsetzung bereits für die Grossratswahlen 2010) muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass der Vorstoss nur per 1. Januar 2010 umgesetzt werden kann, wenn die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wie vorgesehen ebenfalls auf dieses

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Datum in Kraft gesetzt werden kann. Aus heutiger Sicht wird der Terminplan zwar eingehalten werden können. Das Vorhaben ist aber eng verknüpft mit der kantonalen Justizreform, die ebenfalls auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden soll. Das Inkraftsetzungsdatum der kantonalen Justizreform ist abhängig vom Inkraftsetzungsdatum der eidgenössischen Straf- und Zivilprozessordnungen. In diesem Bereich ist der Kanton damit abhängig von Entscheiden auf Bundesebene. Sollten sich die Arbeiten auf Bundesebene verzögern, müsste der Regierungsrat später eine neue Lagebeurteilung vornehmen. Punkt 2 der Motion mit dem Umsetzungszeitpunkt „Grossratswahlen 2010“

kann deshalb nur als Postulat angenommen werden.

Antrag: Punkt 1: Annahme

Punkt 2: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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