Kanton Bern Canton de Berne
Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires
Geschäfts-Nr.: 2011.1404 Seite 1/2
Vorstoss-Nr: 286-2011
Vorstossart: Postulat
Eingereicht am: 14.09.2011
Eingereicht von: Wüthrich (Huttwil, SP) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 6
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung: 29.02.2012
RRB-Nr: 301/2012
Direktion: JGK
Regionalisierung nur entlang der Grenzen der Verwaltungskreise
Der Regierungsrat teilt bei der regionalen Organisation von bestehenden und künftigen Aufgaben den Kanton in erster Linie entlang der Grenzen der Verwaltungskreise ein.
Begründung:
Viele Organisationen und kantonale Stellen kennen eine unterschiedliche Einteilung des Kantons in Regionen. Die Grenzen von vielen Organisationen überschneiden sich noch immer. Mit der Reform der dezentralen Verwaltung hat sich das Bild bereits in die richtige Richtung entwickelt und vereinfacht. Die Perimeter der Verwaltungskreise haben sich gut eingespielt. Pro Verwaltungskreis ist ein Regierungsstatthalteramt zuständig, und in eini- gen sind Regionalkonferenzen eingesetzt worden.
Es ist deshalb naheliegend, dass die Gebiete der Verwaltungskreise den Perimeter für etwelche Einteilungen bilden sollen. Wo dies noch nicht der Fall ist, soll der Regierungsrat einwirken, dass die Grenzen vereinheitlicht und an die Verwaltungskreise oder bei grösse- ren Gebietseinteilungen an die Verwaltungsregionen angepasst werden. Dies stärkt letzt- lich auch die Regionalkonferenzen.
Dass nicht immer der Verwaltungskreis als Perimeter angenommen wird, zeigen die Bil- dung der Asylrekurskommissionen oder die Gebietseinteilung der Kantonspolizei. Die Dis- kussion über das Gebiet der Kulturkonferenz Emmental ging in die gleiche Richtung. Un- nötige Schnittstellen sollen weiter ausgemerzt und künftig eine einheitlichere Gliederung vorgenommen werden.
Antwort des Regierungsrates
Im Rahmen der Projektarbeiten für die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wurde durch die breit zusammengesetzte Projektorganisation intensiv geprüft, welche der zahlreichen unterschiedlichen Gebietseinteilungen zugunsten der Verwaltungsregionen und Verwaltungskreise (in der damaligen Version) aufgehoben werden könnten. Dies führ- te zur Vereinheitlichung verschiedener Gebietseinteilungen. Die Verwaltungsregionen sind nun beispielsweise für das Betreibungs- und Konkurswesen, das Grundbuchwesen und
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das Zivilstandswesen die massgebenden Gebietseinteilungen. Auch die Gerichtsregionen der erstinstanzlichen Zivil- und Strafrechtspflege folgen den Grenzen der Verwaltungsregi- onen, wobei die Verwaltungsregionen Berner Jura und Seeland zu einer Gerichtsregion zusammengefasst wurden. Wo die Grenzziehung der Verwaltungsregionen den spezifi- schen Bedürfnissen eines Aufgabenbereiches nicht entspricht, wurde auf eine Anpassung verzichtet (so z. B. im Polizeiwesen)
Die Verwaltungskreise wurden in erster Linie für die Bedürfnisse der Regierungsstatthal- terämter konzipiert. Wo sie sich als Anknüpfungspunkt eignen, werden sie ebenfalls be- rücksichtigt. So erfolgte die Einteilung der neuen Wahlkreise für den Grossen Rat haupt- sächlich nach den Grenzen der Verwaltungskreise (mit den gebotenen Abweichungen), und auch die Perimeter für die kantonalen Fachbehörden im Kindes- und Erwachsenen- schutz folgen grundsätzlich den Grenzen der Verwaltungskreise.
Der Regierungsrat analysiert also bei anstehenden Überprüfungen bisheriger Gebietsein- teilungen oder bei der räumlichen Zuteilung neuer kantonaler Aufgaben stets, ob sich die Verwaltungsregionen oder Verwaltungskreise für den zur Diskussion stehenden Zweck eignen. So wird z. B. geprüft werden, ob bei der Zivilschutzorganisation und bei den regio- nalen Führungsorganen eine konsequente Ausrichtung an den Verwaltungskreisen anzu- streben sei.
Antrag: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
An den Grossen Rat