Kanton Bern Canton de Berne
Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires
Geschäfts-Nr.: 2011.0131 Seite 1/1
Vorstoss-Nr: 025-2011
Vorstossart: Motion
Eingereicht am: 24.01.2011
Eingereicht von: Studer (Niederscherli, SVP) (Sprecher/ -in)
Blaser (Steffisburg, SP) Zumstein (Bützberg, FDP) Imboden (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung:
RRB-Nr:
Direktion: GEF
Suchtmedizinische Angebote
Seit Jahrzehnten versorgen die psychosozialen Suchtberatungsstellen der Berner Ge- sundheit, des Contact Netzes und des Blauen Kreuzes im Kanton Bern Betroffene und Angehörige mit Beratungs- und Therapieangeboten. Sie haben gemeinsam ca. 5000-7000 Personen in kurz bis länger dauernden Beratungen und Behandlungen. Ambulante Sucht- beratungen und Suchtbehandlungen für Hilfesuchende im legalen und illegalen Substanz- bereich werden heute problemlos durch die bestehenden ambulanten Fachstellen in allen Regionen des Kantons Bern in guter Qualität bewältigt. Die Klienten und Patienten werden in diesen ambulanten Hilfsstrukturen fachgerecht abgeklärt, behandelt und - wenn ange- zeigt - in spezialisierte Angebote weitervermittelt. Dieses System bewährt sich seit Jahr- zehnten bestens.
Ebenso bestehen seit den 1970er-Jahren in den Beratungsstellen der Berner Gesundheit, des Contact Netzes und des Blauen Kreuzes suchtmedizinische Angebote. Je nach Grös- se der Institution werden diese suchtmedizinischen und psychiatrischen Leistungen konsi- liarisch z. B. in Zusammenarbeit mit den UPD, regionalen Psychiatrischen Diensten und Suchtfachkliniken oder durch einen eigenen ärztlichen Dienst erbracht.
Deshalb wird der Regierungsrat aufgefordert:
• Planerisch auf die bestehenden Strukturen der Suchtfachstellen aufzubauen und dafür zu sorgen, dass keine neuen Parallelstrukturen von suchtmedizinischen Angeboten aufgebaut werden.
Begründung:
Der Bedarf nach zusätzlichen ambulanten Strukturen durch Suchtfachkliniken besteht nicht. Solches ist weder notwendig noch sinnvoll, da dadurch in erster Linie kostenstei- gernde Parallelstrukturen geschaffen würden. Für Hilfesuchende würde damit die Komple- xität und Unübersichtlichkeit der Angebote erhöht. Es darf nicht sein, dass Menschen un- nötig in medizinisch-psychiatrische Strukturen geleitet werden. Zudem würden die Schwel- len für Hilfesuchende erhöht und die frühe Erreichbarkeit der Betroffenen, der wesentliche Faktor zur Bewältigung von Suchtproblemen, erschwert.