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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2010-9490 Seite 1/3

Vorstoss-Nr: 142-2010

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 06.09.2010

Eingereicht von: Imboden (Bern, Grüne) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 09.09.2010

Datum Beantwortung:

RRB-Nr:

Direktion: GEF

Das Bundesgerichtsurteil vom 20. Juli 2010 zur Beschwerde von santésuisse zu den stationären Psychiatrietarifen 2009 wirft Fragen auf!

Mit dem Urteil vom 20. Juli 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der santésuisse vom 18. Juni 2009 gegen den Verein diespitäler.be gutgeheissen und damit den RRB Nr. 0889 vom 13. Mai 2009 betreffend die Festsetzung der Tarife ab dem 1. Januar 2009 für die stationäre Behandlung auf der allgemeinen Abteilung der psychiatrischen Kliniken des Kantons Bern aufgehoben.

Das Bundesgericht machte im Wesentlichen folgende Erwägungen bzw. Gründe für sein Urteil geltend:

1. Die Kostentransparenz der psychiatrischen Kliniken sei nicht ausreichend gewährleistet, dies namentlich bei den Kosten für Lehre und Forschung. Der Kostendeckungsgrad der Krankenversicherer sei deshalb auf 46 Prozent festzusetzen (vorherige Praxis 47 %).

2. Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), das psychiatrische Universitätsspital des Kantons Bern, weise die effektiven Kosten für Lehre und Forschung nicht ausreichend aus, weshalb nach Rechtsprechung für die Universitätsspitäler ein normativer Abzug von 25 Prozent der Gesamtkosten vorzunehmen sei.

3. Der Regierungsrat hätte in seiner Berechnung bei allen Kliniken einen Auslastungsschwellenwert von 90 Prozent zugrundelegen müssen. Beim Psychiatriezentrum Münsingen (PZM), bei den Psychiatrischen Diensten Biel-Seeland- Berner Jura (PDBBJ Erwachsene), der Soteria und beim Psychiatriestützpunkt des Spitalzentrums Region Oberaargau (SRO) seien deshalb die Abzüge wegen Überkapazität vorzunehmen.

4. Das vom Regierungsrat vorgenommene Benchmarking erfülle die Anforderungen der Rechtsprechung nicht. Namentlich seien die Ausführungen der Vorinstanz widersprüchlich, weil im Zusammenhang mit dem Abzug von Lehre und Forschung vorgebracht werde, im Universitätsspital würden die medizinisch anspruchsvollsten Patientinnen und Patienten behandelt, beim Benchmarking aber davon ausgegangen werde, dass die Leistungen der UPD mit denjenigen der übrigen kantonalen Kliniken ohne weiteres vergleichbar seien.

Der Regierungsrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil und wegen der Gefahr von markanten Ertragsausfällen der psychiatrischen Kliniken des Kantons Bern folgende Fragen zu beantworten:

(2)

Geschäfts-Nr.: 2010-9490 Seite 2/3

1. Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die einzelnen psychiatrischen Kliniken im Kanton Bern?

2. Wie gedenkt der Regierungsrat die drohenden Ertragsausfälle und Unterfinanzierungen der kantonalen Psychiatriekliniken und insbesondere der UPD — bedingt durch zu tiefe Tarife und zusätzliche Sparvorgaben des Kantons — für das Budget bzw. Betriebsjahr 2011 und die Folgejahre zu kompensieren und so sicherzustellen, dass die kantonalen Psychiatriekliniken ihren Versorgungsauftrag erfüllen und eine ausreichend gute und sichere Behandlung gewährleisten können?

3. Was unternimmt der Kanton, um die Kostentransparenz in den psychiatrischen Kliniken zu verbessern?

4. Was unternimmt der Regierungsrat, um die Kostentransparenz der psychiatrischen Kliniken für Lehre und Forschung möglichst rasch und sachgerecht auszuweisen?

5. Weshalb gilt im Kanton Bern, entgegen den einschlägigen Bestimmungen des KVG, für alle kantonalen psychiatrischen Kliniken der gleich hohe Tarif namentlich für die stationäre Behandlung Erwachsenenpsychiatrie (Fr. 250.- vom 1.-90. Tag, Fr. 166.- ab 91. Tag)? Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass für die Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) ein höherer Tarif gelten müsste, weil diese als Universitätsspital die medizinisch anspruchsvollsten Patientinnen und Patienten behandeln, wie der Regierungsrat gegenüber dem Bundesgericht argumentiert hat?

6. Warum hat der Regierungsrat bei seinen Tarifberechnungen für die UPD als Universitätsspital nur marginal höhere Betriebskosten für Lehre und Forschung berechnet bzw. in Abzug gebracht als für das Psychiatriezentrum Münsingen (UPD 5,4 % und PZM 5 Prozent Betriebskosten für Lehre und Forschung)?

7. Weshalb beschränkte sich das vom Regierungsrat durchgeführte Benchmarking für die Tariffestsetzung 2009 auf die kantonalen Psychiatriekliniken?

8. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass für die Festsetzung der Psychiatrie- Tarife ein Benchmarking unter den psychiatrischen Kliniken und vor allem unter den psychiatrischen Universitätskliniken der Schweiz durchgeführt und für die Tarife berücksichtigt werden müsste?

9. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, die bestehenden Tarifdifferenzen zwischen den nichtuniversitären psychiatrischen Kliniken und den psychiatrischen Universitätskliniken in der Schweiz seien markant und stossend und zeigten eine deutliche Unterfinanzierung der kantonalen psychiatrischen Kliniken und vorab der UPD? Was unternimmt der Regierungsrat dagegen?

Klinik Tarif Erwachsenenpsychiatrie für die stationäre

Behandlung allgemeine Abteilung Tagespauschale pro

Pflegetag 2008 in CHF

Tagespauschale pro Pflegetag 2009 in CHF Psychiatrische Universitätsklinik Basel

(Quelle Homepage GDK)

330.- nicht bekannt

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich - Durchschnitt bei 30 Tagen Aufenthalt - Durchschnitt bei 60 Tagen Aufenthalt Nicht universitäre psychiatrische

Einrichtungen Kanton Zürich, 1.-60. Tag (Quelle Homepage GDK)

342.- 280.- 280.- Universitäre Psychiatrische Dienste Bern

bzw. psychiatrische Kliniken des Kantons Bern (Einheitstarif)

RRB Nr. 0899 vom 13. Mai 2009 - bis 90. Tag

- ab 91. Tag

250.- 166.-

(3)

Geschäfts-Nr.: 2010-9490 Seite 3/3

Es wird Dringlichkeit verlangt.

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