• Keine Ergebnisse gefunden

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: / Version: 8 / Dok.

Nicht klassifiziert

04|00|K|7

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 281-2013

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1294 Eingereicht am: 19.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Geissbühler

Knutti (Weissenburg, SVP) Fuchs (Bern, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 608/2014

Direktion: Gesundheits

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Die Station Etoine für psychisch Kranke im Strafvollzug gehört unter die Aufsicht der P lizei- und Militärdirektion

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die forensisch und Militärdirektion zu unterstellen.

Begründung:

Seit Oktober 2011, nach knapp 1 1/2 Jahren Bauzeit, leben 14 Männer und Frauen im Gebäude Etoine, das einen Neubau mit einem Teil der Alten Klinik in der Waldau verbindet. Diesem Bau, mit Kosten von 12 Mio. Franken, stimmte die Mehrhe

dieser forensisch-psychiatrischen Station der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) psychisch Kranke im Strafvollzug und gewaltbereite Menschen mit fürsorgerischem Freiheitsen zug untergebracht. Diese gem

Pflege, Psychologie, Sozialarbeit und Therapie behandelt und betreut. Dabei wurde von diesem Behandlungsteam schon beim Bau verlangt, dass diese neue Station keine Gefängnisatmosph re verbreiten dürfe und die Räume lichtdurchflutet und die Wände in Farben mit beruhigender Wirkung angestrichen werden müssten. Auch Gitter vor den Fenstern durften keine angebracht werden. Es ist festzustellen, dass die Betreuenden nur auf das Wohl der gefährlichen In

achten. Sie vergessen sichtlich, dass die schwierige Therapiearbeit nur unter der engen Zusa menarbeit mit dem Sicherheitsdienst, an den hohe Sicherheitsanforderungen gestellt werden, gewährleistet werden kann. Es ist deshalb zwingend, dass die Aufs

Strafvollzug als Experten für alltagsnahe, prognostische und therapeutische Einschätzungen und

anton de Berne

Dok.-Nr.: 84898 / Geschäftsnummer: 2013.1294

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

2013

2013.1294 19.09.2013

Geissbühler-Strupler (Herrenschwanden, SVP) (Sprecher/in) Knutti (Weissenburg, SVP)

Fuchs (Bern, SVP)

608/2014 vom 07. Mai 2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion Nicht klassifiziert

Ablehnung

Die Station Etoine für psychisch Kranke im Strafvollzug gehört unter die Aufsicht der P

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die forensisch-psychiatrische Station Etoine der Polizei rstellen.

Seit Oktober 2011, nach knapp 1 1/2 Jahren Bauzeit, leben 14 Männer und Frauen im Gebäude Etoine, das einen Neubau mit einem Teil der Alten Klinik in der Waldau verbindet. Diesem Bau, mit Kosten von 12 Mio. Franken, stimmte die Mehrheit des Grossen Rates zu. Seither sind in

psychiatrischen Station der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) psychisch Kranke im Strafvollzug und gewaltbereite Menschen mit fürsorgerischem Freiheitsen zug untergebracht. Diese gemeingefährlichen Menschen werden durch Fachleute aus Medizin, Pflege, Psychologie, Sozialarbeit und Therapie behandelt und betreut. Dabei wurde von diesem Behandlungsteam schon beim Bau verlangt, dass diese neue Station keine Gefängnisatmosph

dürfe und die Räume lichtdurchflutet und die Wände in Farben mit beruhigender Wirkung angestrichen werden müssten. Auch Gitter vor den Fenstern durften keine angebracht werden. Es ist festzustellen, dass die Betreuenden nur auf das Wohl der gefährlichen In

achten. Sie vergessen sichtlich, dass die schwierige Therapiearbeit nur unter der engen Zusa menarbeit mit dem Sicherheitsdienst, an den hohe Sicherheitsanforderungen gestellt werden, gewährleistet werden kann. Es ist deshalb zwingend, dass die Aufseher und Betreuer aus dem Strafvollzug als Experten für alltagsnahe, prognostische und therapeutische Einschätzungen und

Seite 1 von 2

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Die Station Etoine für psychisch Kranke im Strafvollzug gehört unter die Aufsicht der Po-

psychiatrische Station Etoine der Polizei-

Seit Oktober 2011, nach knapp 1 1/2 Jahren Bauzeit, leben 14 Männer und Frauen im Gebäude Etoine, das einen Neubau mit einem Teil der Alten Klinik in der Waldau verbindet. Diesem Bau,

it des Grossen Rates zu. Seither sind in psychiatrischen Station der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) psychisch Kranke im Strafvollzug und gewaltbereite Menschen mit fürsorgerischem Freiheitsent- eingefährlichen Menschen werden durch Fachleute aus Medizin, Pflege, Psychologie, Sozialarbeit und Therapie behandelt und betreut. Dabei wurde von diesem Behandlungsteam schon beim Bau verlangt, dass diese neue Station keine Gefängnisatmosphä-

dürfe und die Räume lichtdurchflutet und die Wände in Farben mit beruhigender Wirkung angestrichen werden müssten. Auch Gitter vor den Fenstern durften keine angebracht werden. Es ist festzustellen, dass die Betreuenden nur auf das Wohl der gefährlichen Insassen achten. Sie vergessen sichtlich, dass die schwierige Therapiearbeit nur unter der engen Zusam- menarbeit mit dem Sicherheitsdienst, an den hohe Sicherheitsanforderungen gestellt werden,

eher und Betreuer aus dem Strafvollzug als Experten für alltagsnahe, prognostische und therapeutische Einschätzungen und

(2)

Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: / Version: 8 / Dok.-Nr.: 84898 / Geschäftsnummer: 2013.1294 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Interventionen ins oft täterfreundliche Team einbezogen und ernst genommen werden. Die Un- terstellung der Station Etoine unter die Aufsicht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion bedeu- tet, dass alles ärztlich verordnet werden muss: Kameraaufschaltungen, Sicherheitszimmer etc.

und dass es keinen eigentlichen Sicherheitsstandard gibt.

Ein gutes Beispiel für eine sinnvolle Trennung zwischen Gesundheits-/Fürsorgedirektion und Polizei-/Militärdirektion existiert im Inselspital mit dem Spitalbetrieb (GEF) und mit der Bewa- chungsstation (POM), in der renitente, oft gefährliche Eingelieferte untergebracht sind. Die tragi- schen Gewalttaten in den Fällen Lucie, Marie und Adeline zeigen deutlich die Grenzen von Psy- chotherapien auf. Die Institution Etoine mit psychisch Kranken im Strafvollzug und gewaltbereiten Menschen muss deshalb, analog anderer ähnlicher Massnahmenzentren im Kanton Bern (Thor- berg), der Polizei- und Militärdirektion unterstellt werden. Dadurch könnten die neue Station Etoi- ne von den langjährigen Erfahrungen unserer Strafanstalten profitieren und der Austausch ver- stärkt werden.

Antwort des Regierungsrates

Die Untersuchung Uster hat ergeben, dass es bezüglich der Sicherheit gewisse Mängel gibt, die jedoch behebbar sind. Der Vorwurf, es bestehe kein Sicherheitskonzept, ist nicht haltbar (vgl.

Geschäftsordnung forensisch-psychiatrische Station, interdisziplinäres Handbuch der Station Etoine). Die Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Sicherheitsdienst wird heute mehrheitlich als gut bezeichnet.

Der Vergleich zwischen der Station Etoine und der Bewachungsstation der Insel ist nur bedingt zulässig. Die Aufenthaltsdauer, die sich aus der medizinischen Notwendigkeit ergibt, ist auf der Station Etoine wesentlich höher als im Inselspital. Die Unterstellung der Sicherheitsangestellten unter die POM würde bedeuten, dass die bemängelten Schnittstellen zwischen den medizinisch und pflegerisch Verantwortlichen und den Sicherheitsleuten noch komplexer würden.

Der Bericht Uster kommt zum Schluss, dass die Unterstellung der ganzen Station Etoine unter die Polizei- und Militärdirektion (POM) die enge UPD-interne Verbindung von psychiatrischem und pflegerischem Wissen und Können, verbunden mit dem internen Sicherheitsdienst, in Frage stellen würde und hält daher an der heutigen Unterstellung fest.

Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich eine engere Zusammenarbeit zwischen der POM und der GEF. Der Untersuchungsbericht Uster empfiehlt unter anderem eine konzeptionelle Klä- rung des Betriebs. Ziel dabei ist, die Kooperation zwischen den Berufsgruppen und damit die Sicherheit der Station zu verbessern.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Busverbindung von Interlaken via Spiez und Thun (z. Gwatt Deltapark) zum Flughafen Belp zu prüfen.. Die Verbindung soll mit dem

2016 wurde vom Regierungsrat im Juni 2016 beantwortet und dem Grossen Rat Aus diesem Grund ziehen die Motionärinnen und Motionäre die e wähnte Motion zurück und legen das Anliegen

Auch verletztes Wild das am folgenden Tag durch Wildhüter beim Nachsuchen geschossen wird, muss in einer Kada-... Dies erachten wir als Verschwendung von hochwertigen

März teilte der Regierungsrat des Kantons Bern in einer Medienmitteilung mit, er werde die Rechte der in den 17 deutschsprachigen Gemeinden des Verwaltungskreises Biel

Der Motionär beauftragt den Regierungsrat, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend abzuändern, dass Gemeinden, die für die Finanzierung des Sozialdienstpersonals bestimmten

nbedeutender Anteil von Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezügern diesen wertvollen Angeboten nicht Gebrauch machen kann, weil es sich dabei um alleinerzi hende Eltern

Der Regierungsrat wird beauftragt, die momentan geltende Praxis, wonach der Kanton den Be trag für die Mitgliedschaft aller Berner Gemeinden bei der Schweizerischen Konferenz für

Er erstattet der parlamentarischen Aufsicht einmal pro Jahr schriftlich Bericht über die Aktiv täten des kantonalen Staatsschutz-Vollzugsorgans und über seine Wahrnehmung der..