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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates I

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 08.06.2017 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|12

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 239-2016 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2016.RRGR.1035 Eingereicht am: 01.12.2016 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 696/2017

Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Wie viele Aufträge hat der Regierungsrat an externe Fachleute vergeben?

Am 15. November 2004 reichte Grossrat Hans Michel, Brienz, eine Interpellation mit dem Ti I 272/2004 «Entschädigungen für externe Beratung

wie folgt: «Der Regierungsrat wird ersucht, die an externe Fachleute erteilten Aufträge über CHF 10 000.-- im Einzelfall für die Jahre 2001 bis 2003 aufzulist

bundenen Ausgaben des Kantons Bern sowie einer summarischen Begründung.

Zwar wies der Regierungsrat damals die Forderung nach Offenlegung aller Aufträge an externe Fachleute aus technischen Gründen zurück.

onen und der Staatskanzlei haben ergeben, dass die Erhebung der vom Interpellanten g wünschten Daten aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 momentan kaum zu bewältigen wäre heisst es in der Antwort von damals. Der Regierungsrat st

Abwicklung der externen Aufträge an Dritte so zu regeln, dass in Zukunft Auskunft im von Michel geforderten Rahmen möglich sein sollten.

nünftigem Aufwand technisch

Drittaufträge ausgewertet (nach Auftragsart, Auftragsnehmenden, Kosten hiess es wörtlich in der Antwort zum Vorstoss Michel.

Seit der Einreichung dieses Vorstosses sind

der Regierungsrat Zeit gehabt hat, mehr Transparenz in die Vergabepraxis zu bringen. Namen

anton de Berne

Version: 2 / Dok.-Nr.: 152281 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.1035

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

2016 Interpellation 2016.RRGR.1035 01.12.2016

Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) (Sprecher/in)

696/2017 vom 28. Juni 2017 Finanzdirektion

Nicht klassifiziert

Wie viele Aufträge hat der Regierungsrat an externe Fachleute vergeben?

Am 15. November 2004 reichte Grossrat Hans Michel, Brienz, eine Interpellation mit dem Ti Entschädigungen für externe Beratung» ein. Die konkrete Forderung Michels lautete Der Regierungsrat wird ersucht, die an externe Fachleute erteilten Aufträge über

im Einzelfall für die Jahre 2001 bis 2003 aufzulisten, mit Angabe der damit ve bundenen Ausgaben des Kantons Bern sowie einer summarischen Begründung.

Zwar wies der Regierungsrat damals die Forderung nach Offenlegung aller Aufträge an externe Fachleute aus technischen Gründen zurück. «Rückfragen [des Regierungsrates]

onen und der Staatskanzlei haben ergeben, dass die Erhebung der vom Interpellanten g wünschten Daten aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 momentan kaum zu bewältigen wäre heisst es in der Antwort von damals. Der Regierungsrat stellte aber in Aussicht, Organisation und Abwicklung der externen Aufträge an Dritte so zu regeln, dass in Zukunft Auskunft im von Michel geforderten Rahmen möglich sein sollten. «Der Regierungsrat ist bereit zu prüfen, ob mit ve nünftigem Aufwand technisch und organisatorisch sichergestellt werden kann, dass in Zukunft Drittaufträge ausgewertet (nach Auftragsart, Auftragsnehmenden, Kosten

hiess es wörtlich in der Antwort zum Vorstoss Michel.

Seit der Einreichung dieses Vorstosses sind also nun 12 Jahre verflossen

der Regierungsrat Zeit gehabt hat, mehr Transparenz in die Vergabepraxis zu bringen. Namen

I

2016.RRGR.1035 Seite 1 von 3

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Wie viele Aufträge hat der Regierungsrat an externe Fachleute vergeben?

Am 15. November 2004 reichte Grossrat Hans Michel, Brienz, eine Interpellation mit dem Titel ein. Die konkrete Forderung Michels lautete Der Regierungsrat wird ersucht, die an externe Fachleute erteilten Aufträge über

en, mit Angabe der damit ver- bundenen Ausgaben des Kantons Bern sowie einer summarischen Begründung.»

Zwar wies der Regierungsrat damals die Forderung nach Offenlegung aller Aufträge an externe erungsrates] bei den Direkti- onen und der Staatskanzlei haben ergeben, dass die Erhebung der vom Interpellanten ge- wünschten Daten aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 momentan kaum zu bewältigen wäre»,

ellte aber in Aussicht, Organisation und Abwicklung der externen Aufträge an Dritte so zu regeln, dass in Zukunft Auskunft im von Michel

Der Regierungsrat ist bereit zu prüfen, ob mit ver- und organisatorisch sichergestellt werden kann, dass in Zukunft Drittaufträge ausgewertet (nach Auftragsart, Auftragsnehmenden, Kosten usw.) werden können»,

also nun 12 Jahre verflossen – 12 Jahre, in denen der Regierungsrat Zeit gehabt hat, mehr Transparenz in die Vergabepraxis zu bringen. Nament-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 08.02.2017 / Version: 2 / Dok.-Nr.: 152281 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.1035 Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

lich hatte der Regierungsrat Zeit, wie versprochen die Vergabe von Drittaufträgen so zu regeln, dass diese nach Auftragsart, Auftragsnehmenden und Kosten ausgewertet werden können.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat der Regierungsrat die im Vorstoss I 272/2004 «Entschädigungen für externe Beratung»

in Aussicht gestellte technische und organisatorische Reorganisation mit dem Ziel, dass Drittaufträge nach Auftragsart, Auftragsnehmenden, Kosten usw. ausgewertet werden kön- nen, umgesetzt?

2. Kann der Regierungsrat die an externe Fachleute erteilten Aufträge über 10 000 Franken im Einzelfall für die Jahre 2006-2015 auflisten, mit Angabe der damit verbundenen Ausgaben des Kantons Bern sowie einer summarischen Begründung?

3. Kann der Regierungsrat weiter die Gesamtsumme der Kosten für an externe Fachleute er- teilte Aufträge pro Jahr für die Jahre 2006-2015 auflisten?

Antwort des Regierungsrates

In seiner Antwort auf die Interpellation 272-2004 Michel, Brienz (SVP) hat der Regierungsrat festgehalten, dass er bereit ist zu prüfen, ob mit vernünftigem Aufwand technische und organisa- torische Massnahmen getroffen werden können, welche die Auswertung von Drittaufträgen in Zukunft ermöglichen. In der Folge hat die Finanzdirektion verschiedene Varianten für eine ent- sprechende Auswertung geprüft und dem Regierungsrat zur Aussprache unterbreitet. Anlässlich der Regierungssitzung vom 10. Juni 2009 wurde entschieden, den Kontenplan per 1. Januar 2010 so zu erweitern, dass die Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter nach Auftragsart aus- wertbar sind (RRB 1062/2009). Auf weitere Massnahmen wurde ausdrücklich verzichtet, da die begrenzte Aussagekraft der gewonnen Daten in keinem Verhältnis zum hohen, manuellen Zu- satzaufwand gestanden hätte. Die Finanzverwaltung hat anschliessend den Kontenplan sowie die Kontierungsrichtlinien per 1. Januar 2010 um drei Konten im Bereich Dienstleistungen Dritter erweitert.

Zu Frage 1:

Im Rahmen der Umsetzung von RRB 1062/2009 werden die Aufwände seit dem 1. Januar 2010 innerhalb der Kontengruppe «Dienstleistungen Dritter (HRM1)» respektive seit dem 1. Januar 2017 «Dienstleistungen + Honorare (HRM2)» detaillierter verbucht. Dieses Vorgehen ermöglicht die summarische Auswertung der Kosten nach Auftragsart.

Zu Frage 2:

Es existiert keine gesamtstaatliche Datenbank über sämtliche abgeschlossenen Dienstleistungs- verträge und bezahlten Honorare. Auch die einzelnen Direktionen führen keine generelle, amtsü- bergreifende Übersicht. Wie eingangs erwähnt, hat der Regierungsrat darauf verzichtet, Vorga- ben zur Erfassung dieser Daten zu machen. Grössere Aufträge, welche unter die WTO-

Bestimmungen fallen, werden entsprechend den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts dokumentiert.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 08.02.2017 / Version: 2 / Dok.-Nr.: 152281 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.1035 Seite 3 von 3 Nicht klassifiziert

Zu Frage 3:

Die summarische Auswertung der entsprechenden Konten ist jederzeit möglich. Für die Jahre 2010–2016 präsentiert sich folgendes Bild:

In CHF Konto

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

318010 ¦ Dienstleistungen Dritte

(Beratung und Honorare) 23'371'290 24'508'997 24'203'915 20'691'641 16'686'819 20'957'835 24'071'871 318110 ¦ Planungs- und Projek-

tierungsarbeiten Dritte (Beratung und Honorare)

4'119'332 5'203'364 4'013'847 3'913'001 4'464'976 3'717'050 4'460'879 318810 ¦ Informatikdienstleistun-

gen Dritte (Beratung und Honora- re)

7'308'368 6'524'493 8'281'067 8'314'596 7'675'305 6'478'669 12'837'265 Total 34'798'991 36'236'854 36'498'830 32'919'238 28'827'100 31'153'554 41'370'015

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