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Begründung Die heutigen Personalkapazitäten zur Erfüllung der Aufgaben der dezentralen kantonalen Verwaltung sind knapp

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M 153/2006 JGK 18. Oktober 2006 JGK C Motion

1853 Burkhalter, Rümligen (SP)

Weitere Unterschriften: 30 Eingereicht am: 08.06.2006

Umsetzung Bezirksreform

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Bezirksreform personalpolitisch möglichst sozialverträglich umzusetzen. Die gleichen Massnahmen sind für die Umsetzung der Reform im Bereich des Zivilstandswesens zu treffen.

Es sind dabei insbesondere die folgenden Massnahmen zu treffen:

1. Auf Entlassungen ist wenn immer möglich zu verzichten.

2. Neu zu schaffende Pensen oder Teilpensen werden bevorzugt dem bisherigen Personal angeboten.

3. Für das von der Reorganisation betroffene Personal sind sozialpolitische Massnahmen vorzusehen, die Härtefälle der Umsetzung der Bezirksreform abfedern.

4. Dem Grossen Rat wird ein Bericht vorgelegt, mit welchen Massnahmen die Anzahl der Lehrstellen in der dezentralen Verwaltung– insbesondere in den Randregionen – erhalten oder kompensiert werden kann.

Begründung

Die heutigen Personalkapazitäten zur Erfüllung der Aufgaben der dezentralen kantonalen Verwaltung sind knapp. Bei einigen Dienststellen bestehen gemäss Aussage der Betroffenen akute Engpässe (burn-outs).

Die Bezirksreform wird eine neue Beurteilung der Personaldotationen mit sich bringen, da einerseits Synergiegewinne durch grössere Einheiten in beschränktem Masse möglich sind und anderseits eine Neuverteilung der Aufgaben stattfinden wird. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die bisherigen Ausgaben nach wie vor fast alle weiter zu führen sind und die Geschäftslast in vielen Bereichen tendenziell zunimmt.

Ein besonderes Augenmerk ist den Versetzungen im Zuge der Aufhebung von Amtsstellen zu widmen. Die entsprechenden Härtefallregelungen der Personalverordnung in Artikel 27f sind grosszügig auszulegen.

Die Zentralverwaltung hat bei der Umsetzung für die nötigen Ressourcen und Unterstützung der Angestellten der dezentralen Verwaltung zu sorgen. Umzüge, Transporte, Archivierungs- und Inventarisierungsmassnahmen sind professionell zu organisieren.

Der Verlust von Lehrstellen in der dezentralen Verwaltung stellt insbesondere für die Randregionen einen Verlust dar. Wo immer möglich, sollen die bestehenden 160 Lehrstellen in den peripheren Bezirksverwaltungen erhalten und nach Möglichkeit ausgebaut werden.

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat von Anfang an seine Absicht geäussert, die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wenn immer möglich ohne Entlassungen durchzuführen. Angesichts der natürlichen Personalfluktuation von rund 6,5 % in diesem Bereich sollte dies durchaus möglich sein. Allerdings werden Versetzungen und Veränderungen des Pflichtenheftes unumgänglich sein. Das durch die Reform betroffene Personal muss deshalb in Bezug auf Arbeitsort und Details der Aufgaben eine gewisse Flexibilität zeigen, wobei in jedem Fall eine individuelle Abklärung der persönlichen Situation der Betroffenen erfolgen wird.

Sollte in einzelnen Fällen eine Weiterbeschäftigung nicht möglich sein, werden die Bestimmungen der Stellenvermittlungsverordnung vom 20. April 2005 Anwendung finden.

Damit ist sichergestellt, dass von einer Stellenaufhebung oder Stellenverschiebung betroffenes Personal innerhalb der Kantonsverwaltung eine neue Stelle findet oder dass ihm die erforderliche Unterstützung zuteil wird, damit auch ausserhalb der Verwaltung eine neue Anstellung vermittelt werden kann. Es werden auch Umschulungen und nötigenfalls Outplacements durchgeführt. Die kantonale Verwaltung bietet in ihrer Personalgesetzgebung bereits weitgehende sozialpolitische Massnahmen bei Stellenaufhebungen an. Zudem ist in Art. 16 des neuen Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter (vom Grossen Rat am 28. März 2006 verabschiedet) der Regierungsrat ermächtigt worden, bei Stellenaufhebungen zufolge der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung von der Personalgesetzgebung abweichende Regelungen zu treffen.

Der Regierungsrat beabsichtigt keinesfalls die Anzahl der vorhandenen Lehrstellen zu reduzieren. Allerdings wird es nicht möglich sein, alle Lehrstellen örtlich beizubehalten. Dort wo Verwaltungseinheiten der dezentralen kantonalen Verwaltung aufgehoben werden, werden keine Lehrstellen mehr angeboten werden können. Der Regierungsrat wird sich jedoch einsetzen, um auch in diesem Bereich nötigenfalls individuelle Lösungen finden und damit Härtefälle vermeiden zu können. Der Regierungsrat hat die Projektorganisation der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung beauftragt, regelmässig über den Stand der Arbeiten innerhalb des Projektes Bericht zu erstatten. In dieser Berichterstattung wird auch über die Lehrstellen berichtet. Auch diesem Anliegen des Motionärs wird somit entsprochen. Eine separate Berichterstattung an den Grossen Rat zu diesem Punkt erübrigt sich deshalb.

Der Regierungsrat beantragt aus den vorstehenden Gründen, den Vorstoss anzunehmen unter gleichzeitiger Abschreibung, da alle Anliegen erfüllt sind.

Antrag: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung.

An den Grossen Rat

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