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die heutigen Massnahmen in der Green-Box erhalten bleiben

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M 243/2005 VOL 26. Oktober 2005 43C Motion

3142 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 18 Eingereicht am: 05.09.2005

WTO und Landwirtschaft: Der Bund ist gefordert

Der Regierungsrat wird beauftragt, sich beim Bundesrat dafür einzusetzen, dass im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen die Berner Landwirtschaft nicht noch mehr gefährdet wird. Insbesondere muss der Regierungsrat verlangen, dass sich der Bundesrat bezüglich der WTO-Bestimmungen so einsetzt, dass

- der Grenzschutz möglichst hoch gehalten wird.

- der Abbau der Marktstützungen nicht über das Mass, welches in der AP 2011 gefordert wird, hinausgeht.

- die heutigen Massnahmen in der Green-Box erhalten bleiben.

- der Herkunftsschutz (AOC) auf alle landwirtschaftlichen Produkte ausgedehnt wird.

Begründung:

In der Schweiz haben wir im Vergleich zum Ausland ein deutlich höheres Kostenumfeld.

Unsere speziellen klimatischen und topographischen Verhältnisse verteuern die landwirtschaftliche Produktion zusätzlich. Das landwirtschaftliche Einkommen der Betriebe nähert sich dabei rasant dem EU-Niveau.

Die Bäuerinnen und Bauern in der Schweiz haben in den letzten Jahren ungeheure Anstrengungen unternommen: sie haben ihre Produktion konsequent auf den Markt ausgerichtet; sie haben die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, indem rationalisiert zusammengelegt und vieles mehr getan wurde. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben jedoch beim Einkaufen bisher noch kaum etwas von entsprechenden Preisreduktionen feststellen können. es kann nicht sein, dass wir unsere Produkte immer günstiger abgeben müssen und Industrie und Handel uns ihre steigenden Kosten abwälzen Mit der WTO und der AP 2011 kommen weitere Reformen auf die Landwirtschaft zu. Sie führen zu einer Verringerung des landwirtschaftlichen Produktionswertes in der Schweiz von ca. 1.5 – 2.5 Mrd. Franken pro Jahr (in Bezug auf das Jahr 2001/2002). Der Berner Landwirtschaft gehen dadurch pro Jahr ungefähr 200 Mio. Franken an landwirtschaftlichem Einkommen verloren, was bei gleich bleibendem Strukturwandel ca. 20’000 Franken pro Betrieb bedeutet.

Ein solcher Einkommensrückgang ist nicht verkraftbar.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.09.2005

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Beurteilung des Motionärs bezüglich der unternommenen Anstrengungen der Berner Landwirtschaft und der voraussichtlichen WTO-bedingten Einkommensverluste. Andererseits unterstreicht er aber die grosse Bedeutung eines gut funktionierenden Welthandels für die exportorientierte Berner Wirtschaft.

Der Regierungsrat hat sich beim Bund in verschiedenen Stellungnahmen für eine multifunktionale Landwirtschaft resp. für die vermehrte Berücksichtigung der nicht handelsbezogenen Anliegen (z.B. Umweltschutz, Tierwohl, Kennzeichnung von Lebensmitteln) in den WTO-Verhandlungen ausgesprochen. Wichtig ist, dass die Schweiz die bisherige Stossrichtung in der Agrarpolitik grundsätzlich fortführen kann, zumal unser multifunktionales Green Box-Programm (das Fundament für unser Direktzahlungssystem) von der WTO voraussichtlich weiterhin akzeptiert wird. Der Regierungsrat ist sich aber bewusst, dass der eingeleitete Strukturwandel in der Landwirtschaft weitergehen wird.

Die sich zurzeit in Vernehmlassung befindende Agrarpolitik des Bundes (AP 2011) ist im Grundsatz auf das WTO-Rahmenabkommen vom 1. August 2004 abgestimmt. Im Agrarbereich sind die Vorgaben des Rahmenabkommens bezüglich des Abbaus von Grenzschutz, Inlandstützung und Exportsubventionierung schon relativ klar und präzise bestimmt; was noch fehlt und gegenwärtig ausgehandelt wird, sind die genauen Abbauzahlen und der Zeitraum des Abbaus. Deshalb lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genau sagen, welche Konsequenzen die neuen WTO-Abkommen auf das Einkommen unserer Landwirtschaft haben werden. Es wird festgestellt, dass der Motionär nicht Beibehaltung des Status quo beim Grenzschutz, sondern „möglichst hohen“

Grenzschutz verlangt. Diese Forderung ist durchaus kohärent zum Verhandlungsmandat der Schweiz. In diesem Zusammenhang ist nicht nur die Höhe des Abbaus des Grenzschutzes relevant, sondern sind auch die Vorschläge zur Regelung für sensible Produkte und deren Definition von grösster Bedeutung.

Zum Anliegen des Motionärs bezüglich des Herkunftsschutzes für landwirtschaftliche Produkte ist festzuhalten, dass ein verbesserter internationaler Schutz geografischer Bezeichnungen im WTO-Rahmenabkommen als Zielsetzung genannt wird. Die Schweiz setzt sich gemäss ihrem Verhandlungsmandat aktiv für eine solche Verbesserung ein.

Aus diesen Gründen erachtet es der Regierungsrat als opportun, im Rahmen der Vernehmlassung zur AP 2011 beim Bund im Sinne des Motionärs darauf hinzuwirken, dass bei den laufenden WTO-Verhandlungen zum Abschluss der Doha-Runde seitens der Schweiz keine Zugeständnisse gemacht werden, die über die der AP 2011 zugrunde gelegten Rahmenbedingungen hinausgehen.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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