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Der Regierungsrat hat sicher zu stellen, dass Berner Volksschülerinnen und -schüler weiterhin vor zweifelhaften „Beratungsangeboten“ geschützt bleiben

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M 280/2006 ERZ 4. April 2007 ERZ C Motion

0608 Gasser, Bern (EVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.11.2006

Schulcomputer müssen möglichst dicht bleiben

Schwulen-Verbände haben festgestellt, dass ihre Homepages auf den Schulcomputern durch die Pornofilter der Swisscom gesperrt sind. Mit dem Hinweis, diese Homepages enthielten auch wichtige Beratungsangebote, wollen sie nun eine Aufhebung dieser Sperrung erwirken.

Der Regierungsrat hat sicher zu stellen, dass Berner Volksschülerinnen und -schüler weiterhin vor zweifelhaften „Beratungsangeboten“ geschützt bleiben.

Begründung:

Auf den Homepages zu den sogenannten Beratungsangeboten findet man zum Beispiel auch Listen von einschlägigen Schwulentreffpunkten, (Bars, Saunas, Clubs etc.) welche für Jugendliche absolut ungeeignet sind. Problematische Sites sind nur wenige Clicks entfernt.

Zudem wird als Teil des „Beratungsangebotes“ unter anderem auch weiterhin Werbung gemacht für die angeblich sehr hilfreiche Broschüre „Selbstverständlich“, von welcher die Staatsanwaltschaft jedoch sagt, sie bewege sich „zumindest an der Grenze zur Pornographie“. Der ermittelnde Untersuchungsrichter verwies auch auf den Widerspruch, dass in einer Aufklärungsbroschüre für Jugendliche auch Nachtclubs inklusive Öffnungszeiten aufgeführt werden, zu welchen diese Jugendlichen gar nicht Zutritt hätten.

Die Erziehungsdirektion hat die im Mai 2005 versandte Broschüre in einem Brief an die Volksschulleitungen und Schulinspektorate als nicht geeignet bezeichnet, um an Volksschulen aufgelegt oder eingesetzt zu werden. Sie sei aus Kinderschutzsicht problematisch.

Die Broschüre Selbstverständlich zeigt auf, wie Schwulenorganisationen Beratung für Jugendliche verstehen. Deshalb einige Zitate daraus:

S.10: „Viele Männer wünschen sich Sex ausschliesslich mit einem festen Partner. Andere finden Zweierbeziehungen zwar gut und recht, aber deshalb wollen sie noch lange nicht auf sexuelle Abenteuer verzichten .... . Es gibt Jungs, die können einem flüchtigen Abenteuer überhaupt nichts Erotisches abgewinnen, während gerade der Kitzel des Neuen, Unbekannten für viele den eigentlichen Reiz darstellt. Oder man probiert es mal aus, was es mit einer heissen Nacht zu dritt, viert, fünft ... auf sich hat?“

„Es ist gut möglich, dass du als unerfahrener Neuling in der schwulen Szene als

„Frischfleisch“ und Sexobjekt betrachtet und entsprechend behandelt wirst. Und gleichzeitig brennst du darauf, erste Erfahrungen zu sammeln.“

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„Sollte es trotzdem dazu kommen, dass jemand gegen deinen Willen Grenzen überschreitet, hast du die Möglichkeit, dich an eine regionale Opferberatungsstelle zu wenden ...“

Oder auf Seite 15: „Während ich erleichtert ... brünzelte, stand plötzlich einer an der Schüssel neben mir und machte an seinem Ding rum. Bei mir hörte es zu plätschern auf und ich kriegte eine Erektion. Dann ging alles sehr schnell. Der Mann zog einen Pariser aus der Tasche, stülpte ihn mir über meinen Penis und ging mit warmer Zunge und grossen, weichen Lippen zu Werke, ich wusste nicht wie mir geschah. Ich glaube, es ging keine zwanzig Sekunden bis ich kam. Und wie: Das übertraf alles, was ich beim onanieren je erlebt hatte. Und dann stand ich plötzlich wieder allein im Raum ... mit dem doofen Gummi noch dran und völlig durcheinander. Es war wie ein Riss in meiner engen Welt.

Aber vor dem was sich auftat hatte ich auch ziemlich Angst. Wie dem auch sei, ins Leben mitgenommen habe ich das Wissen, dass guter Sex keine Frage von Gummi oder nicht Gummi ist.“

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Motionär kritisiert, dass Homosexuellen-Verbände die Entsperrung ihrer Beratungsseiten gefordert haben. Über einzelne dieser Seiten kann effektiv die Broschüre

„Selbstverständlich“ bestellt werden, aus welcher der Motionär Stellen zitiert. Er fordert, dass die Volksschülerinnen und -schüler vor „zweifelhaften Beratungsangeboten“

geschützt bleiben.

Die Erziehungsdirektion hat für die Schulen im Kanton Bern seriöse Seiten über Homosexualität freigegeben. Entscheidend für diese Massnahme war die Einsicht, dass das Grundangebot dieser Seiten seriös ist und die Sperrung derartiger Seiten eine Diskriminierung darstellt. Die aktuelle Konfiguration des Filtersystems garantiert nach wie vor, dass an den Schulen über das Internet keine Pornographie und Menschen verachtende oder Gewalt verherrlichende Inhalte heruntergeladen werden können.

Eine umfassende Kontrolle, über welche Websites in einer Schule welche Links angesteuert werden können, ist aber grundsätzlich nicht möglich. Selbst über (nach gängiger Haltung) seriöse Seiten sind manchmal Zugänge in unseriöse, pornographische Bereiche möglich. Die Grenzen in diesem Bereich sind offen und unscharf.

In diesem Sinne hat die Erziehungsdirektion bereits im Amtlichen Schulblatt Nr. 3/2003 vom 12. März 2003 im Rahmen der Publikation „Netzwerke, Internet und Sicherheitsmassnahmen“ auf die Problematik hingewiesen.

Unter anderem hält die Erziehungsdirektion fest....

„Die Schule muss dem Schüler oder der Schülerin helfen, kritischer und verantwortungsbewusster zu werden sowie ein auf Vertrauen basierendes Verhältnis aufzubauen. Die Lehrkräfte können dazu einen Gebrauchsvertrag (mündlich oder schriftlich) zusammen mit ihren Schülerinnen und Schülern abschliessen. Beim Surfen ist die Präsenz der Lehrkräfte im Informatikraum jedoch in jedem Falle eine zusätzliche Garantie...“

.... und verweist auf die folgenden Grundsätze für die Internetnutzung in der Schule:

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- „Begleiten ist besser als verbieten - Erziehen

- Diskutieren

- Kritisches Denken und Verantwortung in einem Vertrauensklima entwickeln“

Der Regierungsrat stützt diese Haltung der Erziehungsdirektion und hält fest, dass Computer in den Schulen primär im Verantwortungsbereich der Lehrpersonen verwendet werden. Der Gebrauch dieses Mediums findet im Rahmen eines pädagogischen Auffangnetzes statt, in welchem je nach Bedarf auch „zweifelhafte Beratungsangebote“

miteinbezogen werden müssen. Die Lehrerschaft an den Schulen ist sich dieser Verantwortung bewusst und stellt sicher, dass ein exzessiver und unkontrollierter Gebrauch des Internets in den Schulen nicht möglich ist. Die Kontrolle kann durch die Schule vor Ort je nach Bedarf verschärft oder gelockert werden.

Im Vertrauen auf das pädagogische Auffangnetz in der Schule sieht der Regierungsrat keinen zusätzlichen Handlungsbedarf und erachtet das Anliegen des Motionärs als erfüllt.

Antrag: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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