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Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass solche Partikularaufträge im Widerspruch stehen zu einer kohärenten Finanz- und Wirtschaftspolitik? Wenn ja, welche Gründe kann er für dieses aussergewöhnliche Vorgehen anführen? 3

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I 096/2002 ERZ 14. August 2002 48C

Interpellation

2930 Schärer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 03.06.2002

Soll der Bildungsstandort Kanton Bern abgesägt werden?

Gemäss einem Bericht der NZZ am Sonntag vom 19. Mai 2002 und Folgeberichten in den Tagesmedien erteilte die Regierung der Universität den Auftrag darzulegen, wie 20 bzw.

40 Millionen Franken eingespart werden können. Dieses publik gewordene Vorgehen der Regierung stellt den Bildungsstandort Bern in Frage und gibt zudem Anlass zu Fragen über das Vorgehen im Rahmen der strategischen Aufgabenüberprüfung SAR.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Erteilte der Regierungsrat noch anderen öffentlichen Bildungseinrichtungen oder anderen Institutionen den Auftrag, selber Sparmöglichkeiten aufzuzeigen? Falls ja, welche und mit welchem Auftrag (Sparvolumen, allfällige Auflagen bzw.

Einschränkungen)? Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass es Aufgabe von öffentlichen Institutionen ist, Sparvorschläge auszuarbeiten, obwohl die strategische Gesamtbeurteilung nicht die Aufgabe einzelner Institutionen sondern die des Regierungsrates und des Parlamentes ist?

2. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass solche Partikularaufträge im Widerspruch stehen zu einer kohärenten Finanz- und Wirtschaftspolitik? Wenn ja, welche Gründe kann er für dieses aussergewöhnliche Vorgehen anführen?

3. Mit der Vorgabe an die Universität, 20 bzw. 40 Millionen Franken einzusparen, wird der wichtigste Standortfaktor für die Wirtschaft im Kanton Bern, nämlich der Bildungsstandort gefährdet. Gemäss Aussagen von Seiten der Universität kann ein so hoher Betrag nur mit der Schliessung der medizinischen Fakultät eingespart werden.

Sollte bei der Entwicklung der Berner Wirtschaft nicht gerade in der Medizin mit der Bildung des sogenannten Medizinal-Cluster ein Schwerpunkt gesetzt werden? Wie soll dieser ohne medizinische Fakultät in Zukunft Fuss fassen? Wie soll sich eine Wirtschaft ohne starken Bildungs- und Forschungsstandort entwickeln?

4. Sind mit der Bildung des Medizinal-Cluster erste wirtschaftliche Erfolge zu verbuchen?

Wie viele neue Arbeitsplätze konnten beispielsweise seit der Bildung des Medizinal- Clusters im medizinischen Bereich geschaffen werden (Leistungszentrum Inselspital, Swissmedics u.a.)?

5. Welches Ziel verfolgt der Regierungsrat angesichts dieser vielfältigen Widersprüche mit dem Sparauftrag an die Universität?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 06.06.2002.

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Antwort des Regierungsrates

Wie der Interpellantin bekannt ist, hat der Regierungsrat vor dem Hintergrund der vom Grossen Rat in der Novembersession 2001 überwiesenen Motion der Finanzkommission

„Schuldenabbau in den Finanzplanjahren 2003 - 2005“ den Prozess einer strategischen Aufgabenprüfung (SAR) ausgelöst. Im Rahmen dieser Arbeiten hinterfragt der Regierungsrat das gesamte Dienstleistungsangebot des Kantons. Er prüft, welche Ausgaben gestrafft, verändert oder konzentriert werden können. Die wirtschaftspolitische Strategie des Regierungsrates beinhaltet dabei als gleichwertige Ziele den Schuldenabbau und die Stärkung des Wirtschaftswachstums. Das Dienstleistungsangebot soll auf ein Niveau reduziert werden, welches unter Einschluss eines Abbaus der hohen Verschuldung gemäss den Vorgaben der FIKO-Motion langfristig finanziert werden kann. Zur Umsetzung wachstumspolitischer Massnahmen hat der Regierungsrat unter anderem Prof. Gunter Stephan, Universität Bern, den Zusatzauftrag erteilt, den Themenbereich „Bildung, Wirtschaftsentwicklung und Wohlstand: Koordination und Abstimmung“ zu analysieren.

Dabei soll aufgezeigt werden, wie die Effizienz, Effektivität und Attraktivität des Bildungs- angebots sowie die Abstimmung von Cluster-, Ausbildungs- und Infrastrukturpolitik verbessert werden können.

Der von der Erziehungsdirektion erteilte Auftrag an die Universität sollte der Regierung für den SAR-Prozess zusätzliche Entscheidungsgrundlagen liefern. Allein mit der Einleitung von Überprüfungsmassnahmen wird der Bestand von Bildungsinstitutionen in keiner Weise gefährdet.

1. Der Regierungsrat hat den SAR-Prozess im Frühjahr nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten gestartet. Wie bereits damals klar zum Ausdruck gebracht wurde, gibt es beim Projekt SAR keine Tabus oder Schonbereiche. Der Regierungsrat überprüft daher alle staatlichen Aufgaben und Tätigkeiten. Im Rahmen dieser Prüfung erteilte er auch anderen öffentlichen Bildungseinrichtungen und Institutionen Auf- klärungs- und Prüfungsaufträge. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Institutionen etwaige Sparpotentiale innerhalb ihres Systems in der Regel am besten selbst einschätzen können. Sieht eine Organisation keine Einsparungsmöglichkeiten, kann sie in der Regel stichhaltig darlegen, welche Konsequenzen mit einer Budgetkürzung verbunden wären und leistet so wertvolle Grundlagenarbeit für die strategischen Entscheidungen des Regierungsrates.

2. Im Gegensatz zur Auffassung der Interpellantin sieht der Regierungsrat in derartigen Vorabklärungen keinen Widerspruch zu einer kohärenten Finanz- und Wirtschaftspolitik. Vielmehr bilden diese Abklärungen erst die Grundlage dazu.

Letztlich wird der Grosse Rat, gestützt auf die Anträge der Regierung, über die Kohärenz aller Politikbereiche untereinander zu entscheiden haben.

3. Es ist steht ausser Zweifel, dass die Universität einen wichtigen Faktor für den Wirtschaftsstandort Kanton Bern darstellt. Es trifft auch zu, dass der Medizinal-Cluster von den universitären Leistungen in Lehre und Forschung der Medizinischen Fakultät profitiert. Im Rahmen der anlässlich der Januarsession 2002 überwiesenen Motion Erb (M 200/ 2001) betreffend „Strategie für den medizinischen Standort Bern und das Universitätsspital (Inselspital)“ hat der Regierungsrat die nötigen Schritte einzuleiten, um die Position des Universitätsspitals im Rahmen des führenden Medizinalstandortes in Bern zu festigen und auszubauen. Im Rahmen der Einleitung von Überprüfungsmassnahmen für den SAR-Prozess wurden keine Schliessungsaufträge für Fakultäten erteilt. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die nachhaltige Sanierung des Finanzhaushaltes auch nachhaltige Einsparungen voraussetzt, was einen Leistungsabbau im Bildungsbereich, insbesondere durch Konzentration und Abschaffung von Doppelspurigkeiten, nicht ausschliesst.

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4. Der Medizinal-Cluster ist ein Zusammenschluss von Firmen gleicher Interessen. Ziel der Clusterbildung ist, die bereits bestehenden Kompetenzen zusammenzubringen, um dadurch zu einer Stärkungen dieses Wirtschaftssektors beizutragen. Dabei stehen die Substanzerhaltung, also der Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie die Schaffung von guten Voraussetzungen für die Ansiedlung weiterer gleichartiger Firmen im Vordergrund. Die Leistungsbilanz 1998 - 2000 der Wirtschaftsförderung, die vom Grossen Rat in der Septembersession 2001 zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist, zeigt, dass im Jahr 2000 neun Prozent der geförderten Vorhaben dem Medizinal-Cluster zugeordnet werden können.

5. Zum Ziel des Auftrages vgl. einleitende Bemerkungen.

An den Grossen Rat

Referenzen

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