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Der Regierungsrat hat am 25

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M 153/2007 FIN 8. August 2007 FIN C Motion

1330 Kommission BPKG (Meyer, Roggwil)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.06.2007

Terminplan allfälliger Primatwechsel für BLVK und BPK

1. Der Bericht „Futura – Zukunft der Vorsorge im Kanton Bern“ ist vom Regierungsrat spätestens Anfang November 2007 zu Handen des Grossen Rates zu verabschieden.

2. Sollte sich der Grosse Rat anlässlich der Behandlung dieses Berichts im Grundsatz für einen Primatwechsel aussprechen, so hat der Regierungsrat den entsprechenden Vorschlag zu Handen des Grossen Rats (grüne Vorlage) bis spätestens Mitte 2009 zu verabschieden.

Begründung:

Die Parlamentarische Untersuchungskommission BLVK (PUK BLVK) hat sich in ihrem im August 2005 vorgelegten Bericht im Bezug auf die BLVK wie folgt geäussert:

„Die PUK erwartet vom Regierungsrat, dass er dem Parlament (B) spätestens im Jahr 2008 eine Vorlage betreffend Übergang zum Beitragsprimat unterbreitet.“ (Bericht PUK BLVK, S. 303, Ziff. 8).

Der Regierungsrat hat am 25. April 2007 festgelegt, dass in einem ersten Schritt ein Bericht zum Primatwechsel auszuarbeiten und dieser spätestens Anfang November 2007 zu verabschieden ist, um damit eine Behandlung in der Januarsession 2008 zu ermöglichen.

Die Kommission BPKG hat die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung des Vorsorgerechts für das Kantonspersonal diskutiert, ohne zur Frage des Primatwechsels Stellung zu beziehen. Sie ist unpräjudiziell der Auffassung, dass der Bericht „Futura“ ohne weiteren Zeitverzug voranzutreiben und dem Parlament vorzulegen ist. Sie ist der Auffassung, der Zeitplan der Regierung solle nicht erstreckt werden (Ziff. 1).

Sollte sich der Grosse Rat anlässlich der Beratung des Berichts „Futura“ für einen Primatwechsel aussprechen, so wäre eine entsprechende vom Regierungsrat auszuarbeitende Gesetzesvorlage dem Parlament bis spätestens Mitte 2009 in Form der

„grünen Vorlage“ zu übermachen (Ziff. 2).

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 07.06.2007

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Antwort des Regierungsrats

Ziffer 1

Die gestellte Forderung wird durch den Regierungsrat erfüllt werden. Er hat am 25. April 2007 den konkreten Zeitplan im Projekt „Futura“ beschlossen und dabei insbesondere festgelegt, dass die Verabschiedung des definitiven Berichts zu Handen des Grossen Rates spätestens Anfang November 2007 erfolgen wird (RRB 651/2007).

Ziffer 2

Nach der erwähnten Verabschiedung des Berichts durch den Regierungsrat liegt die Festlegung des weiteren Vorgehens in der alleinigen Zuständigkeit des Parlaments. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Dauer der Vorberatung und des Zeitpunkts der Behandlung des Berichts im Plenum. Offen sind auch die Ergebnisse der parlamentarischen Diskussion des Berichts, welche die Dauer und den Verlauf der allfälligen weiteren Projektarbeiten und auch den Zeitbedarf für die Vorbereitung einer Gesetzesvorlage in entscheidender Weise beeinflussen. Der Zeitbedarf ist u. a. auch deshalb nicht zu unterschätzen, weil die komplexe Thematik nach der Behandlung des Berichts, je nach Entscheid des Parlaments, noch in erheblichem Masse juristische, versicherungstechnische und organisatorische Detailarbeit erfordern würde. Angesichts der personal- und vorsorgepolitischen Sensibilität des Geschäfts ist zudem eine sorgfältige und umfassende Kommunikation gegenüber mehreren zehntausend Versicherten geboten. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass beispielsweise allein die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines möglichen Vernehmlassungsverfahrens zu einer allfälligen Gesetzesvorlage vier bis fünf Monate in Anspruch nehmen wird.

Der Regierungsrat bestätigt seinen Willen, das Projekt nach der parlamentarischen Behandlung des Berichts und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Diskussion im Grossen Rat zügig weiter zu bearbeiten. Im Durchschnitt dauert ein regulär abgewickeltes Gesetzgebungsverfahren (mit den Phasen: Redaktion Entwurf Gesetzesbestimmungen und Vortrag; 1. Mitberichtsverfahren und Auswertung; Vernehmlassungsverfahren und Auswertung; 2. Mitberichtsverfahren und Auswertung; Verabschiedung durch Regierungsrat; parlamentarische Vorberatung; zweimalige Lesung im Grossen Rat) mindestens zwei Jahre. Es ist bei der heute gegebenen zeitlichen Konstellation nicht ausgeschlossen, dass dem Grossen Rat die grüne Vorlage Mitte 2009 vorgelegt werden kann. Angesichts diverser, heute kaum beurteilbarer Einflussfaktoren und des dargestellten Zeitbedarfs für das Gesetzgebungsverfahren kann der Regierungsrat aber der bereits jetzt verlangten Terminierung in der verbindlichen Form der Motion nicht zustimmen und er beantragt deshalb die Annahme als Postulat.

Antrag: Ziffer 1: Annahme als Motion Ziffer 2: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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