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Deshalb haben der Regierungsrat und der Grosse Rat im Rahmen von SAR entschieden, die Beiträge an die Käferbekämpfung auf das Berggebiet zu konzentrieren

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M 119/2003 P 160/2003

VOL VOL

20. August 2003 43C

Motion

2328 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 1 Eingereicht am: 03.06.2003

Zur Erhaltung der Funktionen des Bergwaldes Mittel für eine wirksame Käferbekämpfung bereitstellen

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Interesse der Erhaltung der Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion des Bergwaldes

1. die Käferbekämpfung im Berggebiet im laufenden Jahr ohne Einschränkung (analog Praxis 2002 in den Zonen 1 und 2) weiterzuführen und dafür geeignete finanzielle Massnahmen zu ergreifen; (wenn zu wenig vorhanden)

2. auch in den folgenden Jahren den Mittelbedarf für die dringende und notwendige Käferbekämpfung in Zone 1 und 2, im Berggebiet zu erheben und in der Finanzplanung die notwendigen Mittel einzustellen.

Begründung:

Die Strategie des Kantons Bern besteht darin, Folgeschäden am noch intakten Wald zu vermeiden. Die Knappheit der Mittel zwingt zur Setzung von Prioritäten. Deshalb haben der Regierungsrat und der Grosse Rat im Rahmen von SAR entschieden, die Beiträge an die Käferbekämpfung auf das Berggebiet zu konzentrieren. Der Käfer ist zur Zeit vor allem im Bergwald aktiv (warme Witterung). Die erhebliche Zunahme der Käferschäden im Berggebiet hat zu einem Anstieg der Kosten für Schutzmassnahmen geführt. Es besteht die Gefahr, dass die verfügbaren Mittel nicht dafür ausreichen, um in den Zonen 1 und 2 die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Mit dem ersten Auftrag soll sichergestellt werden, dass die Schutzmassnahmen in den Zonen 1 und 2 im laufenden Jahr weitergeführt werden können. Damit der Wald auch in Zukunft die wichtigen Funktionen erfüllen kann (Schutzwald, Wasserhaushalt, Erholungsgebiet) ist es ein Muss, diese Massnahmen weiterzuführen. Es hat sich in der Vergangenheit bestätigt, dass die Käferbekämpfung auch im Bergwald erfolgreich ist. Vermehrtes Aufgeben der Unterstützung in der Zone 2 bewirkt neue Brutstätte für den Borkenkäfer. Somit nimmt der Druck auf die Zone 1 massiv zu.

Der Lothar-Kredit läuft Ende 2003 aus. Mit dem Auftrag 2 soll die Strategie einer wirksamen Käferbekämpfung auch über das Jahr 2003 hinaus unterstützt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.06.2003

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P 160/2003 VOL

Postulat

Kunz, Diemtigen (GFL)

Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 16.06.2003

Bewältigung Nachfolgeschäden Lothar im Kanton Bern

Die Nachfolgeschäden des Sturms Lothar haben an vielen Orten ein beängstigendes Ausmass angenommen. Wenn an heiklen Orten die begonnene Strategie vorzeitig abgebrochen werden muss, könnten die Langzeitschäden für den Kanton Bern teuer zu stehen kommen.

Der Regierungsrat wird gebeten abzuklären, Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen, ob die folgenden vier Ausnahmen ergriffen werden sollen:

1. die eingeschlagene Strategie zum Schutz der Dörfer, der Landschaften und der Alpen weiterzuführen.

2. die Wälder, die von der Zone 2 in die Zone 3 ausgezont wurden, wieder in die Zone 2 einzuteilen.

3. die Wälder der Zone 3, welche darunter liegende Alpen und Gebäude schützen, ebenfalls in eine Zone der Schutzwälder von allgemeiner Bedeutung aufzunehmen.

4. beim Bund vorstellig zu werden, dass für Wälder mit grossen Nachfolgeschäden wenigstens ein Teil des finanziellen Schadens abgegolten wird.

Begründung:

Die Waldeigentümer/innen erleiden durch die Lothar- Nachfolgeschäden enorme finanzielle Einbussen. In vielen Schutzwäldern des Kantons Bern muss wenigstens das Allernötigste getan werden, um die Schutzfunktion (Erosion, Wasserregulierung, Landschaft) zu sichern.

Zu 1:

In diesem Jahr war die Unsicherheit der Förster derart gross, weil sie nie wussten, ob die angefangenen Sanierungsarbeiten abgebrochen oder weitergeführt werden können.

Zu 2

In den Gebieten, in denen der Borkenkäfer wütete, war es zeitweise nicht möglich, die anfallenden Schäden schnell genug zu räumen. Es konnte ja daher kaum die Lösung sein, die Schutzfunktion der Wälder von einem Tag auf den andern einfach auf dem Papier zu ändern

Zu 3:

In den Alpgebieten gibt es Wälder, deren Schutzfunktion stark eingeschränkt wird. Die wichtigsten Sanierungsarbeiten sollten auch hier gemacht werden, um teuren Folgeschäden entgegenzuwirken.

Zu 4:

Der finanzielle Verlust in vielen Wäldern ist enorm. Es wäre für die Betroffenen ein Zeichen der Solidarität und vielleicht auch Motivation für ihre Energie, die Wälder, welche letztlich dem Wohle der Allgemeinheit dienen, weiterhin zu pflegen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.06.2003

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Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Vor dem Hintergrund, dass die Borkenkäferschäden in einigen Regionen des Berggebietes des Kantons Bern - insbesondere wegen der langandauernden Hitzeperiode - ein viel grösseres Ausmass annehmen als aufgrund der Schätzungen und auch Prognosen der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) ursprünglich zu erwarten war, verlangen das Postulat Kunz und die Motion von Siebenthal, dass der Regierungsrat Massnahmen zur wirkungsvollen Käferbekämpfung trifft, welche auch nach Ablauf der Sonderfinanzierung „LOTHAR“ Ende 2003 weitergeführt werden.

Forstschutzstrategie nach „LOTHAR“

Am 26. Dezember 1999 fegte der Sturm LOTHAR über die Schweiz und hinterliess im Kanton riesige Waldschäden. Das Ausmass von rund 4.3 Mio. Kubikmeter Sturmholz überstieg alles bisher Bekannte. Es mussten von Beginn weg Prioritäten gesetzt werden.

Der Regierungsrat hielt deshalb bereits im Vortrag zum RRB 0152 vom 19. Januar 2000 (vom Grossen Rat genehmigt am 9. Februar 2000) fest: „Beim Ausmass der Wirkung von Lothar ist es nicht möglich, Folgeschäden der Borkenkäfer überall und erfolgreich zu vermeiden.“

Für die zielgerichtete Käferbekämpfung mussten deshalb klare Prioritäten gesetzt werden.

Dazu wurden drei Zonen gebildet. Die Zonen wurden nach den Kriterien örtliche Waldfunktionen, Kosten-Nutzen-Verhältnis und Erfolgsaussichten der Bekämpfungs- massnahmen ausgeschieden. Die Zonen lassen sich wie folgt umschreiben:

Die Zone 1 umfasst jene Waldgebiete, welche sehr bedeutende Waldfunktionen (im Wesentlichen Schutzfunktionen) erfüllen und wo die Schäden besonders gravierende und kostspielige Folgen hätten. Die Überwachung der Waldbestände wird vom Forstdienst organisiert. Bei auftretendem Befall werden die erforderlichen Massnahmen verfügt und nach Ablauf der Fristen notfalls durch Ersatzvornahme ausgeführt.

In der Zone 2 ist der Einsatz öffentlicher Mittel bei entsprechender Bereitschaft der Waldbesitzer zur Durchführung der Massnahmen ebenfalls gerechtfertigt. Diese Wälder haben in Bezug auf die Schutzwirkung in der Regel eine kleinere Bedeutung als jene in Zone 1. Während ein Grossteil der Wälder in der Zone 1 eine direkte Schutzwirkung (z.B.

vor Steinschlag) haben, kann einem Grossteil der Wälder in Zone 2 noch eine indirekte Schutzwirkung (z.B. Schutz vor Überschwemmungen im Talgebiet durch die natürliche Regulierung des Wasserhaushaltes) zugeschrieben werden. Die Überwachung der Waldbestände erfolgt durch die Waldbesitzer in Eigenverantwortung. Die Anordnung der Massnahmen entspricht einer befristeten Beitragszusicherung.

Die Zone 3 umfasst jene Gebiete, in welchen der Staat keine Massnahmen zur Käferbekämpfung trifft. Der Waldbesitzer ist grundsätzlich frei, ob und wie er den Käferbefall bekämpft. In dieser Zone werden keine Beiträge ausgerichtet.

Ziel der Forstschutzmassnahmen ist der Schutz der noch intakten Wälder. Es geht darum, zu verhindern, dass sich die Borkenkäfer weiter ausbreiten und vermehren können. Dazu ist es wichtig, die befallenen Bäume frühzeitig zu erkennen und sofort zu fällen.

Anschliessend gibt es zwei Bekämpfungsvarianten. Bei der ersten Variante werden die Bäume im Bestand entrindet. Dadurch wird die weitere Entwicklung und Ausbreitung der Käfer verhindert. Holz und Rinde können ohne weitere Massnahmen liegengelassen werden. Bei der zweiten Variante werden die Stämme sofort aus dem Wald gebracht und auf eine Sägerei geführt oder exportiert. Dort wird das befallene Holz unverzüglich entrindet.

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Die gesamte Entwicklung im Kanton Bern zeigt insbesondere auf, dass

• das gewählte Vorgehen mit klaren Prioritäten zu Gunsten der wichtigsten Wälder richtig, und die gezielten und konzentrierten Massnahmen nach LOTHAR nötig waren,

• ohne Massnahmen – wie in der Zone 3 – das Risiko grossflächiger Waldschäden tatsächlich besteht,

• dem Kampf gegen Borkenkäfer nur schon auf Grund beschränkt verfügbarer Mittel Grenzen gesetzt sind und

• bei einer Bekämpfung in noch grösseren Gebieten die Mittel und Kräfte völlig verzettelt worden wären, so dass kaum Aussicht auf Erfolg bestanden hätte.

Der Forstdienst hat gemeinsam mit Waldbesitzern und Forstunternehmungen alles unternommen, um die wichtigsten Schutzwälder zu erhalten. Dazu mussten teilweise auch die Bekämpfungszonen eingeschränkt werden. Dafür waren nicht allein die beschränkten Finanzen ausschlaggebend. Weitere entscheidende Faktoren sind die Erfolgsaussichten sowie die verfügbaren Arbeitskräfte und die einsetzbaren Maschinen.

Die kantonale Forstschutz-Strategie kann bisher insgesamt als Erfolg bezeichnet werden.

Finanzielle Situation im Zusammenhang mit der Bekämpfungsstrategie

• Die Rahmenkredite von Regierung und Grossem Rat zur Bewältigung der Sturmschäden LOTHAR sowie die entsprechende Spezialfinanzierung zur Umsetzung der skizzierten Bekämpfungsstrategie sind für neue Verpflichtungen auf Ende 2003 befristet.

• Im Rahmen der strategischen Aufgabenüberprüfung (SAR) wurde im Herbst 2002 der Rahmenkredit zur Bewältigung der Sturmschäden LOTHAR um 20 Mio. Fr. gekürzt.

Der Regierungsrat hat bereits damals festgestellt, dass damit die Mittel „im Szenario mit der geringsten Käferentwicklung, also im bestmöglichsten Fall"

gerade ausreichen. Er hat weiter ausgeführt: „Sofern ein Szenario mit einer stärkeren Käferentwicklung eintreten sollte, müssten durch eine noch konsequentere Beschränkung der Massnahmen auf Waldgebiete mit wichtigen Waldfunktionen und guten Erfolgsaussichten weitere Einsparungen erzielt werden." Dieser Fall ist eingetreten. Die Prioritätensetzung bei der Käferbekämpfung musste bereits verschärft werden.

• Die Folgeschäden 2003 sollten dank verschärfter Prioritätensetzung nach bisheriger Strategie mit dem noch verfügbaren kantonalen Lotharkredit bewältigt werden können.

• Für die Forstschutzmassnahmen ab 01.01.2004 stehen nur noch die ordentlichen Voranschlagskredite zur Verfügung. Diese sind auf Grund der bereits engen finanziellen Vorgaben sehr begrenzt. Mit dem SAR-Beschluss vom Herbst 2002 werden die Beiträge an die Käferbekämpfung ab 01.01.2004 auf das Berggebiet beschränkt. Die Kredite mussten im Planungsprozess für 2004 und Folgejahre entsprechend gekürzt werden.

Kritische Sondersituation „Sommer 2003“

Die extreme Witterung im laufenden Jahr mit anhaltender Trockenheit und wochenlanger Hitze führt zu einer viel stärkeren Entwicklung der Käferpopulation als ursprünglich prognostiziert wurde. Dadurch ergibt sich bei der Bekämpfung der Borkenkäfer in einigen Regionen des Berggebietes eine kritische Situation. Am stärksten betroffen sind Waldungen im Nieder- und Obersimmental sowie im Saanenland. Lokal bestehen in diesen Regionen sogar bei der Bekämpfung in den Zonen 1 und 2 Schwierigkeiten.

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In den betroffenen Gebieten haben sich Käfernester in der Zone 3 zu flächigen Schäden mit absterbenden und toten Bäumen ausgedehnt, was das Landschaftsbild gravierend stört und für die direkt betroffenen Waldbesitzer schmerzlich ist.

Es gibt vor allem zwei Ereignisse, Sturmschäden und extreme Trockenheit, in deren Folge grosse Käferschäden auftreten können. Beide Ereignisse treffen in diesem Sommer in äusserst extremer Ausprägung aufeinander. Es handelt sich hierbei um eine Kumulation von zwei Ereignissen, welche in dieser Form niemand voraussagen konnte.

Der Sturm LOTHAR hat Bäume umgeworfen oder gebrochen, in denen sich in den letzten Jahren eine Käferpopulation aufbauen konnte. Die gegenwärtige, lang andauernde Trockenheit schwächt nun zusätzlich die Widerstandskraft der noch stehenden Bäume, so dass die natürlichen Abwehrmechanismen gegen den Käferbefall nicht mehr funktionieren und sich die Vermehrung und Ausbreitung der Borkenkäfer beschleunigt. Dies führte zur aktuellen, kritischen Sondersituation.

Die ordentlich eingestellten Voranschlagskredite für die notwendigen Forstschutz- massnahmen für das Jahr 2004 werden aufgrund dieser ausserordentlichen Entwicklung entgegen den ursprünglichen Erwartungen und trotz bereits umgesetzter strengerer Priorisierung nicht ausreichen, um die minimal notwendigen Forstschutzmassnahmen zu tätigen.

Absolut notwendige Sondermassnahmen zur Erhaltung des Schutzwaldes im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung

Vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Situation des Kantons Bern kann nur sehr restriktiv auf die Sondersituation reagiert werden. Die bisherige LOTHAR-Strategie kann dabei nicht fortgesetzt werden. Hingegen will die Regierung nach Ablauf der LOTHAR Spezialfinanzierung Ende 2003 zusätzliche Fortschutzmassnahmen im Sinne von Sondermassnahmen zur Bewältigung der Sondersituation treffen, die kumulativ:

- sich auf das absolut Notwendige beschränken,

- in erster Linie auf die Erhaltung des Schutzwaldes ausgerichtet sind und - im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung erfolgen.

Im Rahmen dieser Sondermassnahmen sind die Zonen unter Einbezug der direkt betroffenen Gemeinden zu überprüfen.

Die notwendigen Mittel, um die Sondermassnahmen gemäss diesen restriktiven Kriterien im Jahr 2004 zu realisieren, werden auf rund 5 Mio. Fr. Kantonsbeiträge geschätzt. Diese Schätzung erfolgt auf Grund der aktuell beobachteten Ausdehnung des Hauptschadengebietes, neuester Prognosen der WSL und bisheriger Erfahrungswerte. Im Jahr 2002 mussten für das Aufrüsten von 360‘000 Kubikmetern Käferholz rund 9.5 Mio. Fr.

Kantonsbeiträge aufgewendet werden. Auf Grund der restriktiven Sondermassnahmen und dem generell erwarteten, kontinuierlichen Rückgang der Käferschäden, wird der Bedarf für 2004 auf rund die Hälfte von 2002 geschätzt. Innerhalb des Amtes für Wald können für die Sondermassnahmen durch Verschiebung ordentlicher Kredite 1 Mio. Fr. bereitgestellt werden. Wie die zusätzlich benötigten 4 Millionen bereitgestellt werden können, wird zu entscheiden sein, wenn der Vorstoss überwiesen wird.

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Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass sich der Käfer bei dieser restriktiven Praxis, in Wäldern ohne Schutzfunktion weiter ausbreiten kann und die Schadenbilder noch erheblich grösser werden als heute ersichtlich ist. Umso mehr sind aber die minimalen Sondermassnahmen aus den folgenden Gründen zwingend erforderlich:

Die Ausgangslage ist mit der extremen Witterung des laufenden Jahres, wie skizziert, ausserordentlich. Diese Entwicklung war nicht vorhersehbar und führte zur aktuellen Sondersituation. Über Monate fiel deutlich zu wenig Niederschlag, was die Widerstandskraft der Bäume enorm reduzierte. Im Sommer herrschte während zahlreicher Wochen eine ungewöhnliche Hitze, was die Entwicklung der Käfer förderte und die Bäume zusätzlich schwächte. Die Witterung war so extrem, dass aller Voraussicht nach auch ohne vorherige Sturmschäden erhebliche Käferschäden aufgetreten wären.

Es ist wirtschaftlich nicht vertretbar, die mit viel Einsatz bis Ende dieses Jahres erhaltenen Wälder mit wichtiger Schutzfunktion nun ab nächstem Jahr durch Borkenkäfer zerstören zu lassen. Damit würde nämlich der bis anhin erhebliche Mitteleinsatz im Berggebiet in Frage gestellt. Wenn die Forstschutzmassnahmen im Berggebiet ein bis zwei weitere Jahre konsequent im Sinne der genannten engen Kriterien fortgesetzt werden, besteht trotz ungünstiger Witterung gute Aussicht auf Erfolg für die Schutzwälder.

Es ist deshalb davon auszugehen dass ohne weitere Massnahmen wichtige Schutzwälder zerstört würden. Es müssen dann entweder Schutzbauten und Anlagen, wie Lawinenverbauungen, Steinschlagnetze, Geschiebesammler etc., erstellt werden, oder es ist mit grösseren Naturschäden zu rechnen, welche Siedlungen, Bahnlinien und Strassen, also die Sicherheit der Bevölkerung gefährden. Beides würde wesentlich höhere Folgekosten verursachen als die aufgezeigte, präventive und sehr restriktiv umzusetzende Strategie. Zur Zeit ist zum Beispiel die Erhaltung der folgenden Schutzwälder gefährdet:

- Vorderwald, welcher Zweisimmen vor allem vor Steinschlag schützt.

- Dorfwald, welcher das Dorf Grubenwald vor Steinschlag und Lawinen schützt.

- Bawald, welcher Betelried und Umgebung vor Steinschlag und Lawinen schützt.

- Haltewald, welcher die Siedlung Halte sowie die Kantonsstrasse Schönried–

Saanen primär vor Lawinen und Steinschlag schützt.

- Kistenlauiwald, welcher die internationale Bahnlinie der BLS vor Lawinen und Steinschlag schützt.

Ohne Sondermassnahmen wird das Risiko sehr gross, solche Wälder zu verlieren.

Die zuständigen Stellen des Bundes haben bei einer kürzlich erfolgten Beurteilung der kritischen Lage vor Ort der Strategie des Kantons Bern ausdrücklich zugestimmt und bestätigt, dass die entsprechenden Bundesbeiträge für vom Kanton zur Erhaltung der Schutzwälder angeordneten Massnahmen geschuldet sind. Wenn der Kanton 4 Mio. Fr. zusätzlich für Forstschutzmassnahmen investiert, leistet der Bund im Verhältnis von ca. 1:2, d.h. rund 8 Mio. Fr. für die entsprechenden Massnahmen. Allfällige Sanierungsmassnahmen auf Bundesebene im Rahmen des Entlastungsprogramms können zwar zu einer verzögerten Auszahlung der Bundesmittel führen. Mit Investitionskrediten des Bundes könnte aber eine solche Lücke gedeckt werden.

Der Regierungsrat hat zur Fortsetzung der Finanzpolitik mit RRB 0190 am 22. Januar 2003 beschlossen, dass alle eingereichten Motionen und Postulate, welche bei Annahme zu Kostenfolgen führen, dem Regierungsrat in ablehnendem Sinne zu unterbreiten sind.

Die beiden Vorstösse werden bei Annahme im Sinne der Regierungsantwort

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voraussichtlich zusätzliche Kosten in der Grössenordnung von 4 Mio. Fr. zur Folge haben.

Der Regierungsrat beantragt entgegen seiner Regelung im RRB 0190/03 auf Grund der skizzierten ausserordentlichen Situation, welche Massnahmen im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung erfordern, die Vorstösse im Sinne der dargelegten restriktiven Praxis anzunehmen.

Gestützt auf den heutigen Kenntnisstand zur Situation in den Wäldern im Berggebiet und unter der Annahme eines diesjährigen klimatisch ausserordentlichen Jahres, sollten die zusätzlich erforderlichen Mittel für das Jahr 2004 ausreichend sein.

Die Praxis im Sinne der vorliegenden Antwort gilt für die Regionen des Berggebietes, in welchen die skizzierte Sondersituation eingetreten ist.

Antworten zur Motion von Siebenthal

1. Eine verbindliche Prognose der Schadenentwicklung bis Ende dieses Jahres ist schwierig. Die bisherige Lothar-Praxis mit strenger Beurteilung der Erfolgsaussichten und gezieltem Einsatz der öffentlichen Mittel soll grundsätzlich zu Ende geführt werden.

Nach aktueller Beurteilung dürften die für 2003 noch verfügbaren Kredite für das laufende Jahr ausreichen. Durch die in diesem Sommer regional unerwartet heftigen Käferschäden sind aber keinerlei Reserven vorhanden. Ein allfälliger Mehrbedarf soll deshalb gemäss skizzierten Kriterien über die Kredite der Sondermassnahmen für das Jahr 2004 abgerechnet werden können.

2. Aufgrund der Situation mit den sich verstärkenden Auswirkungen von Sturmschäden und Trockenheit ist der Regierungsrat bereit, für das Jahr 2004 Sondermassnahmen zu treffen. Diese müssen sich auf das absolut Notwendige beschränken, auf die Erhaltung des Schutzwaldes ausgerichtet sein und im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung erfolgen. Die Bemessung der notwendigen Mittel richtet sich ausschliesslich nach diesen Kriterien. Damit will der Regierungsrat der besonderen Situation, aber auch der finanzpolitischen Lage des Kantons Rechnung tragen.

Antworten zum Postulat Kunz

1. Im laufenden Jahr 2003 soll die LOTHAR-Strategie grundsätzlich zu Ende geführt werden. Der Regierungsrat ist zudem bereit, im Jahr 2004 absolut notwendige Sondermassnahmen zur Erhaltung des Schutzwaldes im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung zu treffen. In Anbetracht der Sondersituation erfordert dies zusätzliche Kredite im Umfang von rund 4 Mio. Franken.

2. Bei der Umsetzung der restriktiven Kriterien zu den Sondermassnahmen sind die Zonen zu überprüfen. Es ist denkbar, dass Forstschutzmassnahmen in Folge der Sondersituation bei Einhaltung der dargelegten Kriterien einerseits zonenübergreifend getätigt werden müssen und andererseits kann es auch Wälder in den Zonen 1 und 2 geben, welche diese restriktiven Kriterien nicht erfüllen und somit über die Sondermassnahmen nicht unterstützt werden können.

3. Der Bund unterscheidet zwischen Wald mit Schutzfunktion (SF), welcher Schutzwald von allgemeiner Bedeutung umfasst, und Wald mit besonderer Schutzfunktion (BSF).

Wälder mit besonderer Schutzfunktion schützen Siedlungen, ganzjährig bewohnte Gebäude und wichtige Verkehrswege direkt vor Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag, Murgang und Rutschungen. Gemäss Gefahrenhinweiskarte des Kantons Bern (GHK 1997) erfüllen rund 22% des Berner Waldes besondere Schutzfunktion und etwa 55% Schutzfunktion.

Eine generelle Unterstützung von Forstschutzmassnahmen in Wälder mit Schutzfunktion und besonderer Schutzfunktion ist in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschlossen. Eine Prioritätensetzung würde so praktisch

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verunmöglicht, der Schutz der wichtigsten Wälder wäre unerreichbar. Zudem werden die Grenzen der Waldfunktionen der Ausbreitungsdynamik der Borkenkäfer nicht gerecht.

4. Grundsätzlich schuldet der Bund die Beiträge für vom Kanton zur Erhaltung der Schutzwälder angeordneten Massnahmen.

Bund und Kanton sind jedoch keine Versicherung für Grundeigentümer. Auch nach dem Sturm LOTHAR wurden keine Schäden durch Bund oder Kanton abgegolten. Ziel der forstlichen Beiträge ist der Schutz der noch intakten Wälder und kein Ausgleich von Vermögenseinbussen. Der Elementarschadenfonds des Bundes konzentrierte sich auf die Entschädigung von LOTHAR–Sturmschäden und bezieht die späteren Folgeschäden nicht mit ein.

Die Motion von Siebenthal verlangt, dass die Käferbekämpfung im Berggebiet im laufenden Jahr "ohne Einschränkung" weiterzuführen ist. Der Regierungsrat hat dargelegt, dass er entschlossen ist, die absolut notwendigen Sondermassnahmen zur Erhaltung des Schutzwaldes im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung zu treffen. Weil sich die Motion nicht auf diese absolut notwendigen Sondermassnahmen beschränkt, kann dieser Vorstoss nur als Postulat angenommen werden.

Im Sinne dieser Erläuterungen ist der Regierungsrat auch bereit, das Postulat Kunz anzunehmen.

Antrag: Annahme Motion von Siebenthal als Postulat Annahme Postulat Kunz

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