I 021/2005 BVE 23. März 2005 49C Interpellation
1069 Andres, Roggwil (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 03.02.2005
Energiestrategie: Aussagen des Regierungsrates
Der Grosse Rat hat in der Novembersession 2004 den Bericht Energiestrategie des Kantons Bern an den Regierungsrat zurückgewiesen und in acht verschiedenen Punkten Rahmenbedingungen für die Neubearbeitung festgelegt. Die Rückweisung erfolgte mit 107 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung, und die acht einzelnen Punkte wurden in Einzelabstimmungen mit zum Teil noch deutlicheren Resultaten überwiesen. Am 25.
Januar 2005 referierte die bernische Energiedirektorin im Rahmen eines Energie-Apéros über die Energiestrategie des Kantons Bern. Gemäss Aussagen von Besuchern der Veranstaltung und der Berichterstattung liess sie keine Zweifel darüber offen, dass sie an der im Parlament gescheiterten Energiestrategie festhalten werde. Die Aussagen der Energiedirektorin sind erstaunlich in Anbetracht der Tatsache, dass sich das Parlament ausdrücklich weigerte, die Energiestrategie zur Kenntnis zu nehmen, und den Bericht zur Neubearbeitung zurückwies.
Ich erlaube mir, der Regierung folgende Fragen zur Beantwortung zu unterbreiten:
1. Hat der Regierungsrat zur Kenntnis genommen, dass der Grosse Rat den Bericht Energiestrategie vollumfänglich an die Regierung zurückgewiesen hat?
2. Erachtet es der Regierungsrat als zulässig, dass sich die zuständige Fachdirektorin über einen eindeutigen Beschluss des Parlamentes hinweg setzt?
3. Hat der Regierungsrat die Energiedirektorin autorisiert, am Energie-Apéro bekannt zu geben, dass der Regierungsrat an der im Parlament gescheiterten Energiestrategie festhalte?
4. Ist der Regierungsrat bereit, den Beschluss des Parlamentes zur Energiestrategie zu vollziehen?
5. Ist der Regierungsrat bereit, der Energiedirektion für die Neubearbeitung des Strategieberichtes notfalls Vorgaben zu machen, damit die Beschlüsse des Parlamentes umgesetzt werden?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 21.02.2005
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Antwort des Regierungsrates
1. Ja.
2. Anlässlich des Energie-Apéros vom 25. Januar 2005 hat die Energiedirektorin die Energiestrategie des Regierungsrates und die Auflagen des Grossen Rates erläu- tert. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass der Regierungsrat die Auflagen und deren Auswirkungen nun sorgfältig studieren und das weitere Vorgehen festlegen werde. Diese Aussage ist heute noch gültig. Die zuständige Fachdirektion hat sich nicht über den Beschluss des Parlaments hinweg gesetzt.
3. Diese Aussage wurde anlässlich des Energie-Apéros nicht gemacht.
4. Die Rückweisung der Energiestrategie mit Auflagen hat für den Regierungsrat Richtlinien-Charakter. Die Fachdirektion prüft zurzeit, in welcher Form die Strategie überarbeitet werden kann. Im Jahr 2005 stehen grundlegende Veränderungen auf Bundesebene an, welche die kantonale Energiepolitik entscheidend mitprägen. Die Überarbeitung der Energiestrategie soll auf diese neuesten Entwicklungen abge- stimmt werden. Dazu gehören insbesondere das CO2-Gesetz (u.a. Einführung einer CO2-Abgabe oder eines Klimarappens), das neue Stromversorgungsgesetz und da- mit verbunden die Liberalisierung des Strommarktes. Ausserdem hat die BKW FMB Energie AG am 25. Januar 2005 beim Bundesrat das Gesuch um Aufhebung der Be- fristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) eingereicht.
Um diese Weichenstellungen und allfälligen Vorgaben des Bundes in die kantonale Strategie einarbeiten zu können, müssen die entsprechenden Entscheide abgewar- tet werden. Damit wird sichergestellt, dass der Kanton Bern eine langfristige Ener- giepolitik verfolgt und dabei die heute bereits absehbaren Entwicklungen berücksich- tigt.
5. Der Regierungsrat wird den Energiebericht in den gleichen Abläufen behandeln wie andere Berichte auch.
An den Grossen Rat