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Hat die Regierung Kenntnis von dieser erneuten Verletzung der Kantonsverfassung? 2

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I 009/2002 FIN 12 Juni 2002 47C

Interpellation

2090 Frainier, Belprahon (CVP)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 21.01.2002

Liegenschaftssteuer, Rechnungen auf Deutsch

Seit dem Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes im Jahr 2001 ist die Liegenschaftssteuer Gegenstand einer getrennten Rechnung; früher war sie Bestandteil der Rechnung für die Einkommens- und Vermögenssteuern.

Letzthin haben viele Steuerpflichtige aus Moutier ihre Rechnungen auf Deutsch erhalten.

Einmal mehr hat die Kantonsverwaltung Artikel 6 Absatz 2 der Kantonsverfassung verletzt.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat die Regierung Kenntnis von dieser erneuten Verletzung der Kantonsverfassung?

2. Beschränkt sich diese Verletzung auf die Stadt Moutier oder sind auch andere Gemein- den betroffen?

3. Wie viele Steuerpflichtige sind betroffen?

4. Welche Massnahmen gedenkt die Regierung zu ergreifen, damit die Sprachenterritoria- lität endlich eingehalten wird?

Antwort des Regierungsrates

Der Interpellant macht eine Verletzung von Art. 6 der Kantonsverfassung geltend, weil viele französisch sprechende Grundeigentümer in Moutier die Liegenschaftssteuerrechnung nicht in französischer Sprache erhalten haben.

Bei der Liegenschaftssteuer als fakultative Gemeindesteuer hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Steuer selber zu beziehen oder aber den Bezug der kantonalen Steuerverwaltung zu übertragen (Art. 258 und Art. 269 Abs. 2 StG). Von der letzteren Möglichkeit machen nahezu alle Gemeinden des Kantons Bern Gebrauch.

Die informatikmässige Sprachauswahl der Formulare wird grundsätzlich durch die registerführende Gemeinde und auf Grund der Angaben der steuerpflichtigen Personen gesteuert. Wie der Interpellant zutreffend ausführt, werden die Liegenschaftssteuern ab dem Steuerjahr 2001 nicht mehr zusammen mit den ordentlichen Steuern, sondern separat in Rechnung gestellt. Bei diesem Systemwechsel sind die Registerdaten des NESKO-Systems übernommen worden und dabei möglicherweise einzelne Fehler aufgetreten, insbesondere dann, wenn französisch sprechende Steuerpflichtige einen deutsch sprechenden Vertreter hatten. In diesem Fall wurden bisher alle Unterlagen in

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deutscher Sprache dem Vertreter zugestellt. Bei der Abspaltung des Liegenschaftssteuerbezugs wurde dieser Sprachcode übernommen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass die Liegenschaftssteuerrechnung direkt den französisch sprechenden Grundeigentümern zugestellt wird.

Der Regierungsrat bedauert dieses Versehen und kann auf die Fragen des Interpellanten folgende Antworten abgeben:

Frage 1:

Der Regierungsrat wurde auf Grund des vorliegenden Vorstosses über das vom Interpellanten geschilderte Vorkommnis in Kenntnis gesetzt.

Frage 2:

Auf Grund des eingangs dargestellten Vorgehens bei der Systemänderung kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Liegenschaftseigentümer in anderen Gemeinden betroffen sind. Dem Regierungsrat sind allerdings keine konkreten Fälle bekannt.

Frage 3:

Die Anzahl falsch programmierter Sprachcodes und damit der betroffenen Steuerpflichtigen kann mit dem Informatiksystem nicht ermittelt werden. Anlaufstelle ist die Gemeinde, welche für die Registerführung und damit auch für allfällige Änderungen des Sprachcodes zuständig ist.

Frage 4:

Zur Zeit unternehmen Kanton und Gemeinden grosse Anstrengungen bei der Bereinigung aller Daten, auf denen die Steuerveranlagung und der Steuerbezug basieren. Dabei werden insbesondere auch die Sprachcodes von Liegenschaftseigentümern mit Wohnsitz in einer deutschsprachigen Gemeinde und Liegenschaftseigentum in einer französischsprachigen Gemeinde systematisch untersucht, weil allenfalls auch dort eine Ursache für den Versand der falschen Formulare liegen kann.

An den Grossen Rat

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