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Staatskanzlei Information
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Medienmitteilung
Administrative Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung
Solothurn, 28. Januar 2019 – Die Umsetzung der E-Government Strategie des Bundes soll zu einer administrativen Entlastung der beteiligten Akteure führen. Der Regierungsrat unterstützt die entsprechenden Anpassungen bei der Arbeitslosenversicherung.
Der Regierungsrat unterstützt in seiner Antwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Änderungen beim Arbeitslosenversicherungsgesetz, die eine gesetzliche Grundlage für Modernisierungsvorhaben im Bereich E-Government bilden. Diese Dienste ermöglichen es, administrative Vorgänge elektronisch abzuwickeln sowie den Datenaustausch unter den beteiligten Stellen zu regeln.
Weiter soll auch die Pflicht zur Annahme oder Suche einer Zwischenbeschäftigung während dem Bezug von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung aufgehoben werden. Diese Regelung entspricht nicht mehr der geltenden Praxis und wird seit einigen Jahren nicht mehr umgesetzt. Im Weiteren werden die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Höchstdauer des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung anpasst. Der Bundesrat soll dadurch flexibler auf konjunkturelle Veränderungen reagieren können.