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Diese Zahlen können – wie der Regierungsrat in der Antwort auf meine Interpellation vom 30

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M 159/2001 JGK 13. Februar 2002 45C

Motion

0562 Wisler Albrecht, Burgdorf (SP)

Weitere Unterschriften: 37 Eingereicht am: 03.09.2001

Standes-Initiative für Ergänzungsleistungen für Familien

Der Regierungsrat wird aufgefordert, zuhanden der eidgenössischen Räte eine Standesinitative einzureichen, welche die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen verlangt. Diese Leistungen sollen sich am Modell des Kantons Tessins orientieren und vom Bund massgeblich mitfinanziert werden.

Begründung:

In unserem Land leben mindestens 10 Prozent der Bevölkerung unter oder nur knapp über dem Existenzminimum. Von Armut betroffen sind ein Drittel bis die Hälfte der Kinder (120'000 bis 500'000). Diese Zahlen können – wie der Regierungsrat in der Antwort auf meine Interpellation vom 30. Mai 2001 festhält - auch auf den Kanton Bern übertragen werden, da keine neueren Studien über die wirtschaftliche Situation von Familien im Kanton Bern bestehen.

Im Auftrag der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen erstellte das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) eine Analyse, welche die Wirkungen des geltenden Systems des Familienlasten- und Familienleistungsausgleichs sowie möglicher Alternativszenarien aufzeigte. Die Resultate der im Oktober 2000 veröffentlichten Studie und die Berurteilung des politischen Umfeldes veranlassten die Kommission zur Forderung, das gegenwärtige System müsse optimiert und mit bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien (nach dem Tessiner Modell) vervollständigt werden.

Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2001 zwei parlamentarische Initiativen der Nationalrätinnen Lucrezia Meier-Schatz (CVP, St. Gallen) und Jacqueline Fehr (SP, Zürich) überwiesen, die Ergänzungsleistungen für Familien nach dem Tessiner Modell verlangen. Der Weg zu deren Umsetzung ist aber noch lang. Daher sollen auch die Kantone ein positives Signal setzen. Kinder sind für die Zukunft unseres Landes sehr wichtig. Es darf nicht sein, dass unser Land die Leistungen der Eltern mit dem Fall in die Armut „belohnt“.

Der nationalrätliche Vorstoss klammert die Finanzierung der Familien-Ergänzungs- leistungen aus. Die Erfahrungen zeigen, dass ein politisches Vorhaben nur dann Erfolg haben kann, wenn gleichzeitig Vorschläge zu dessen Finanzierung auf den Tisch kommen. Nach dem bewährten Muster der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV drängt sich eine Mischfinanzierung von Bundes- und Kantonsmittel auf. In der Antwort zu meiner erwähnten Interpellation hat der Regierungsrat seine Sympathie für eine solche Lösung offen gelegt.

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Schliesslich sind die Kosten von Familien-Ergänzungsleistungen zu relativieren. Auch wenn zur Zeit nur Schätzungen und keine genaueren Berechnungen verfügbar sind, gilt es in Erinnerung zu rufen, dass Ergänzungsleistungen zu einem beträchtlichen Teil Sozialhilfeleistungen ersetzen. Schliesslich muss damit gerechnet werden, dass - in Analogie zur Nichtbezugsquote bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - etwa ein Drittel der Familien ihren Anspruch nicht geltend machen werden.

Antwort des Regierungsrats

Auf Bundesebene ist die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien bereits ein Thema. In der Frühjahrssession 2001 entschied der Nationalrat mit 97 zu 75 Stimmen ein Folgegeben der parlamentarischen Initiativen der Nationalrätinnen Jacqueline Fehr und Lucrezia Meier-Schatz. Diese beiden parlamentarischen Initiativen verlangen Ergänzungs- leistungen für Familien nach dem Tessiner Modell. Die zuständige Kommission wurde nun mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beauftragt, welcher voraussichtlich in der Herbst- session 2002 im Nationalrat behandelt werden soll.

Das Tessiner Modell wurde 1996 im Kanton Tessin eingeführt und sieht zwei Formen von Ergänzungsleistungen vor: Einerseits die Kleinkinderzulage und anderseits die Ergänzungszulage. Die Kleinkinderzulage (für Kinder bis 3 Jahre) deckt den Lebensbedarf der Familie und wird ausbezahlt, wenn zwischen dem verfügbaren Einkommen und dem Existenzminimum eine Lücke besteht. Die Kleinkinderzulage ermöglicht es insbesondere allein erziehenden Müttern zugunsten der Kinder in der ersten Zeit zu Hause zu bleiben.

Sie ist eine bewusste Überbrückungshilfe, die das Existenzminimum deckt, bis die Kinder mit drei Jahren in den Kindergarten eintreten können, wo sie über den Mittag bleiben, essen und schlafen. Die Mutter kann dann ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen. Die Ergänzungszulage (für Kinder bis 15 Jahre) deckt den Lebensbedarf des Kindes und wird ausbezahlt sofern das Haushaltseinkommen der betreffenden Familie unter der Grenze für die Auszahlung von Ergänzungsleistungen liegt. Diese Leistungen sollen die von den Kindern verursachten Kosten decken, die materielle Grundlage für ein funktionierendes Familienleben bilden und den Eltern den Gang zur Fürsorge ersparen. Finanziert werden diese Ergänzungsleistungen, indem man die kantonale Kinder- und Jugendlichenzulage nicht mehr automatisch jedes Jahr an die Teuerung anpasst. So werden rund 5 Millionen Franken eingespart, welche für obgenannte Ergänzungsleistungen verwendet werden können. Der Kanton Tessin hat mit diesem Modell sehr gute Erfahrungen gemacht.

Mit Ergänzungsleistungen für Familien nach dem Tessiner Modell entsteht ein Sozialversicherungszweig, bei welchem jedermann Anspruch auf die Leistungen haben kann. Die Anspruchsvoraussetzungen sind beispielsweise nicht an die Arbeitnehmer- eigenschaft geknüpft. Im Weiteren handelt es sich um eine Sozialversicherung mit gesetzlichem Anspruch und nicht um Fürsorgeleistungen auf Antrag. Es wird geschätzt, dass etwa 40 % der Ergänzungsleistungen Beiträge ersetzen, die vorher von der Sozialhilfe ausbezahlt wurden. Ergänzungsleistungen nach dem Tessiner Modell erlauben zudem eine Kombination von Erwerbstätigkeit und Bezug von Ergänzungsleistungen. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Stellung der Eltern auf dem Arbeitsmarkt aus, ebenso ermöglicht dies den Kindern, in geordneten finanziellen Verhältnissen aufzuwachsen, was sich wiederum sehr positiv auf deren Entwicklung auswirkt.

Der Regierungsrat favorisiert hinsichtlich der Einführung von Ergänzungsleistungen nach dem Tessiner Modell eine Lösung auf Bundesebene. Die Vorteile einer Bundeslösung sieht der Regierungsrat einerseits in der materiellen Existenzsicherung der Familien und andererseits in einer Gleichbehandlung von Familien und älteren bedürftigen Mitmenschen in unserer Gesellschaft. Zudem sollte damit der soziale Friede gestärkt werden. Aus diesen Gründen erachtet es der Regierungsrat als angebracht, dass Ergänzungsleistungen für Familien wie die AHV und die IV als Bundesaufgabe behandelt werden und der Bund sämtliche anfallenden Kosten übernimmt. Dies rechtfertigt sich nicht

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zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass der Kanton Bern seine Aufgaben im Bereich des Familienlasten- und Familienleistungsausgleich wahrnimmt.

Aufgrund der bereits eingereichten parlamentarischen Initiativen sowie der in diesem Zusammenhang bereits aufgenommenen Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene erachtet es der Regierungsrat als nicht mehr für nötig, eine Standesinitiative zum selben Thema einzureichen. Die Standesinitiative rennt offene Türen ein. Sie bewirkt weder eine schnellere Gangart bei der Suche nach einer gesamtschweizerischen Lösung, noch steuert sie neue Gedanken zur Lösung bei. Dagegen wird sich der Regierungsrat im Rahmen eines allfälligen Vernehmlassungsverfahrens zugunsten einer Bundeslösung nach dem Tessiner Modell aussprechen.

Antrag

Ablehnung der Motion An den Grossen Rat

Referenzen

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