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Begründung: In der Antwort auf meine Interpellation „Abgabe von Alkoholika an Jugendliche schreibt der Regierungsrat: „Aufgrund

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M 240/2001 VOL 15. Mai 2002 43C

Motion

1679 EVP (Gfeller, Rüfenacht)

Weitere Unterschriften: 18 Eingereicht am: 28.11.2001

Ein wirksamer Jugendschutz vor Alkoholmissbrauch durch eine verbesserte Umsetzung der regierungsrätlichen Präventions- und Verbots-Strategie

Der Regierungsrat wird beauftragt, seine Strategie der Prävention vor Alkoholmissbrauch und der Unterstützung der Gemeinden in der Durchsetzung der Abgabeverbote von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche konsequent umzusetzen. Um die Wirksamkeit der Teilstrategien zu erhöhen, soll die Bewilligung von Veranstaltungen zwingend von einem Jugendschutzkonzept abhängig gemacht werden.

Begründung:

In der Antwort auf meine Interpellation „Abgabe von Alkoholika an Jugendliche“ (068/2001) schreibt der Regierungsrat: „Aufgrund .... sind die Vollzugsbehörden aktiv geworden und haben auf ihre Situation vor Ort abgestimmte Massnahmen getroffen.“

Die Wirksamkeit dieser Massnahmen wirft aber Fragen auf. So mussten am 24. November 2001 anlässlich der Veranstaltung „Tropical Night“ in Langenthal acht Jugendliche wegen übermässigem Alkoholgenuss gemäss dem Zeitungsbericht „mehr oder weniger bewusstlos“ in Spitalpflege gebracht werden. Der jüngste dieser Jugendlichen war vierzehn Jahre alt. Promille-Zahlen zwischen 2.2 und 2.5 lassen auf den Konsum harter Schnäpse schliessen.

Dieses unerfreuliche – und keineswegs singuläre – Ereignis zeigt, dass der Schutz der Jugend ernster genommen werden muss und dass im Bereich der Abgabeverbote von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche dringender Handlungsbedarf vorliegt. Da gerade bei Veranstaltungen grosse Mengen Alkohol konsumiert werden, sollte schon bei deren Bewilligung zwingend ein Jugendschutzkonzept gefordert werden.

Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat hatte im letzten September bei der Antwort auf die Interpellation Gfeller (I 068/2001) Gelegenheit, sich grundsätzlich und ausführlich zum Thema Alkoholmissbrauch zu äussern. Diese Ausführungen sind nach wie vor gültig und aktuell, weshalb sie hier nicht wiederholt werden.

Der Konsum alkoholischer Getränke ist in der Schweiz - wie auch in Westeuropa - nach den Auswertungen der eidgenössischen Alkoholverwaltung leicht rückläufig. Gleichzeitig nimmt der Anteil der Jugendlichen zu, die über häufigere Trunkenheitserlebnisse berichten. Schwere Zwischenfälle, wie an der vom Motionär erwähnten "Tropical Night" in Langenthal, bleiben aber glücklicherweise die Ausnahme. Die Volkswirtschaftsdirektion hat

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dennoch den Vorfall zum Anlass genommen, die für den Vollzug zuständigen Gemeinden und Regierungsstatthalterämter erneut auf die Problematik aufmerksam zu machen und aufzufordern, Bewilligungen für Festanlässe nur zu erteilen, wenn ein Jugendschutzkonzept vorliegt (veröffentlicht als BSIG Nr. 9/935.11/4.2). Die erforderliche Rechtsgrundlage für diese Forderung ist in Artikel 4 Absatz 1 des Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 gegeben (GGG; BSG 935.11).

Für den Einstieg in den Konsum alkoholischer Getränke spielen neben der leichten Verfügbarkeit vor allem psychische und soziale Motive eine Rolle. Deshalb wird der Kanton seine Strategie weiterführen, wie sie in der eingangs erwähnten Interpellation dargestellt worden ist.

Antrag

Annahme der Motion und Abschreiben An den Grossen Rat

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