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Anlässlich des Gedenk- und Eröffnungsgottesdienstes im vergangenen Frühjahr in Langnau hat der Regierungsrat zu den Geschehnissen auch Stellung genommen

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I 292/2007 JGK 19. Dezember 2007 JGK C Interpellation

2166 Friedli, Sumiswald (EDU)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.11.2007

Täuferverfolgung

2007 war das Gedenkjahr der Täuferverfolgung in der Schweiz. Die Obrigkeit des Kantons Bern war auch bezüglich der Täuferverfolgung stark involviert. Anlässlich des Gedenk- und Eröffnungsgottesdienstes im vergangenen Frühjahr in Langnau hat der Regierungsrat zu den Geschehnissen auch Stellung genommen.

Die Vertretung der Regierung äusserte sich zurückhaltend, die Vorkommnisse wurden bedauert. Einige betroffene Nachkommen von Täufern waren sehr enttäuscht, dass die Regierung nur ihr Bedauern ausdrückte und sich nicht entschuldigte.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass das „Bedauern“ allzu vorsichtig war und dadurch bei betroffenen Nachkommen ungute Gefühle auslöste.

2. Ist der Regierungsrat bereit, sich öffentlich bei den betroffenen Nachkommen offiziell, zum Beispiel mit einer Medienmitteilung, für die Vorkommnisse noch zu entschuldigen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 22.11.2007

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Interpellation ein äusserst emotionsbehaftetes Thema und eine dunkle Facette der bernischen Geschichte anschneidet. Er hält zu den vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen fest:

1. Das Täuferjahr war ein Projekt der Pro Emmental. Es wurde am 9. Dezember im Rahmen eines Gottesdienstes feierlich abgeschlossen. Die Ziele des Täuferjahres wurden in einem Kodex festgehalten, welcher die historischen Fakten und die heutige Realität beleuchten und den Dialog zwischen Täufern und Landeskirchen fördern sollte.

Dabei wurde auch vereinbart, auf Schuldzuweisungen zu verzichten.

Im Interesse einer historischen Aufarbeitung der schwierigen geschichtlichen Fakten hat der Regierungsrat dieses Projekt materiell und ideell unterstützt. Er nimmt mit Genugtuung davon Kenntnis, dass eine breite geschichtliche Aufarbeitung dieses

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Schattens der bernischen Geschichte erfolgt ist und spricht allen, die sich darum bemüht haben, seine Anerkennung aus.

2. Die Täuferverfolgungen waren Erscheinungen des 16. und 17. Jahrhunderts. Sie greifen in eine Zeit zurück, in welcher der Kanton Bern in der heutigen Form nicht bestanden hat. Die „bernischen Lande“ wurden weitgehend von der Stadt Bern kontrolliert, deren Obrigkeiten für die Geschicke verantwortlich zeichneten.

Erst die Errichtung des demokratisch verfassten Staates nach 1831 löste die städtische Vorherrschaft durch eine kantonale Rechtsordnung ab. Die bernische Kantonsregierung steht somit nicht in der Nachfolge der Obrigkeiten vor 1831.

3. Die Täuferverfolgungen sind aus moralischer Sicht nicht akzeptable Ereignisse. Sie lassen sich möglicherweise aus dem damaligen geschichtlichen Zeitverständnis heraus erklären, sind aber für uns nicht mehr nachvollziehbar und zutiefst bedauerlich. Diese Haltung hat der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor im Einvernehmen mit dem Regierungsrat im Rahmen des Eröffnungsgottesdienstes zum Ausdruck gebracht.

Der Regierungsrat bedauert, wenn seine Haltung vereinzelt ungute Gefühle auslöst.

Angesichts der weit zurückliegenden geschichtlichen Ereignisse, die wir aus heutiger Sicht nicht mehr zu beurteilen vermögen und gestützt auf die vorstehenden Feststellungen

- erachtet er die erfolgten Verlautbarungen als angemessen und - verzichtet auf weitergehende Stellungnahmen.

An den Grossen Rat

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