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A R S M E D I C I 72 0 0 4 289

E D I T O R I A L É D I T O R I A L

ieder einmal sei das abgedroschene Kür- zel erlaubt: «Freude herrscht» bei der Ärzteschaft im Kanton Zürich. Nach zwei erinne- rungswürdigen Abstimmungskämpfen – von uns zielgerichtet, fair und mit guten Argumenten durchgezogen – hatte bekanntlich die Bevölke- rung Zürichs klar den Wunsch nach Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug im ganzen Kanton aus- gedrückt. Nun hat die Zürcher Regierung den fol- gerichtigen Entscheid getroffen: In einer «Teil- revision der Heilmittelverordnung» (datiert vom 10.3.04) wird festgelegt, dass ab 1.7.04 allen praxisberechtigten Ärztinnen und Ärzten die Be-

willigung zur Führung einer Privatapotheke auf deren Antrag hin erteilt werden kann. Die Kolle- ginnen und Kollegen in den Städten Zürich und Winterthur, die diesen Entscheid seit langem er- wartet haben, werden es zu schätzen wissen, hat doch das Verwaltungsgericht bereits 1998 bei der bisherigen Regelung einen Verstoss gegen die Rechtsgleichheit festgestellt. Im Beschluss des Re- gierungsrats Zürich wird zudem festgelegt, dass in den Praxisräumlichkeiten gut sichtbar darauf hin- gewiesen werden muss, dass die Medikamente ge- gen Rezept auch in der Apotheke bezogen werden können.

Es ist verständlich, dass die Apotheker des Kan- tons Zürich (und wegen der «Breitenwirkung»

dieses Entscheides auch ihre Berufskollegen der gesamten Deutschschweiz) wenig Gefallen an die- ser neuen Regelung finden und sich dagegen zu wehren versuchen. Der Gang zum Bundesgericht, aber auch Streiks und Demonstrationen werden erwogen. Dass nach dem abschlägigen Urteil des Bundesgerichts gegen eine ähnliche Beschwerde

im Kanton Schwyz diese Vorstösse Erfolg haben werden, darf füglich bezweifelt werden.

Der Betrieb einer ärztlichen Privatapotheke ist mit Rechten undmit Pflichten verbunden. Sowohl von den kantonalen Ärztegesellschaften wie von der APA (welche sich immer nachhaltig für die Li-

beralisierung der Medikamentenabgabe eingesetzt hat) wurde immer kommuniziert, dass es nicht nur um den Verkauf von Medikamenten, sondern auch um die optimale Patientenführung, um die Verbesserung der Compliance und um eine Sen- kung der Behandlungskosten geht. Auch der Kan- tonsapotheker stellt berechtigte Forderungen rund um die Einrichtung der Privatapotheke. Die APA sieht deshalb eine aktive Rolle bei der Schu- lung von Ärzten und ihren MPA vor, wozu auch die Kollegen in den nichtstädtischen Bezirken ein- geladen werden sollen. Denn nur eine untadelig geführte ärztliche Privatapotheke wird den An- sprüchen unserer Patienten gerecht. Nur so wird die Bevölkerung bei einer nächsten Abstimmung um das Gesundheitswesen den Ärzten wiederum das Vertrauen schenken.

Hans-Ulrich Kull, Küsnacht Präsident APA (Vereinigung der Ärzte mit Patientenapotheke)

Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden ...

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