I 211/2009 ERZ 25. November 2009 ERZ C Interpellation
2015 Blaser, Heimberg (SP-JUSO)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.06.2009
Wann wird die überwiesene Motion, „Chancengerechtigkeit: Passerellen als Zugang zu Universität, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule“, umgesetzt?
In der September Session 2008 hat der Grosse Rat die Motion, „Chancengerechtigkeit:
Passerellen als Zugang zu Universität, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule“, überwiesen.
Die überwiesene Motion umfasst die folgenden Forderungen:
1. Die Semestergebühren für Passerellen, welche den Zugang zur Tertiärstufe sicherstellen analog der ordentlichen Semestergebühren von Universität, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule festzusetzen.
2. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen anzupassen.
Entgegen anderslautenden Ankündigungen wurden die Semestergebühren für die Passerellen nicht auf Beginn des Schuljahrs 2009/2010 angepasst.
In diesem Zusammenhang unterbreite ich dem Regierungsrat folgende Fragen zur Beantwortung:
1. Warum wurden die Semestergebühren für Passerellen nicht wie gefordert den ordentlichen Semestergebühren von Universität, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule angepasst?
2. Wann gedenkt der Regierungsrat die Motion umzusetzen?
3. Welches ist die letztmögliche gesetzliche Frist für die Umsetzung der Motion?
Antwort des Regierungsrates
Die vom Interpellanten angesprochene Motion 090/2008 verlangte eine Anpassung der Gebühren für die Passerelle von der Berufsmaturität zu den universitären und pädagogischen Hochschulen an die Semestergebühren der Hochschulen. Gegenwärtig werden für die Passerelle pro Semester Gebühren von CHF 1600.- erhoben. Die Motion wurde vom Grossen Rat in der November-Session 2008 mit 63 Ja zu 58 Nein bei 4 Enthaltungen gutgeheissen. Die Gebührenregelung ist in der abschliessenden Kompetenz des Regierungsrates. Bei der Motion handelt es sich daher um eine Richtlinienmotion.
Mit Blick auf die drohende Neuverschuldung hat der Regierungsrat bereits im Herbst 2008 für den Budgetvollzug 2009 eine Eventualplanung eingeleitet, mit welcher der Haushalt im Umfang von 70 Millionen entlastet werden könnte. Die Massnahmen konnten dabei neben
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konkreten Verzichtsmassnahmen auch verschiedene Neueinschätzungen bei den Einnahmen umfassen. Auf Grund der ungewissen finanz- und wirtschaftspolitischen Perspektiven hat der Regierungsrat Anfang Juli 2009 beschlossen, die oben erwähnte Eventualplanung mit Entlastungen im Gesamtumfang von 70 Millionen Franken definitiv umzusetzen.
Frage 1
Der Regierungsrat hat in der Eventualplanung wo immer möglich versucht, nicht Dienstleistungsangebote abzubauen, sondern auf neue Ausgaben oder Einnahmenminderungen zu verzichten. Der Regierungsrat hat deshalb auf die in der Motion verlangte Gebührensenkung und die damit verbundene Einnahmenminderung verzichtet.
Auch für die kommenden Jahre sind die Mittel für eine Gebührenreduktion in Budget und Finanzplanung nicht enthalten.
Im gesamtschweizerischen Vergleich wird die Passerelle Berufsmaturität - universitäre Hochschule überdurchschnittlich stark besucht. Die höheren Passerellengebühren halten offenbar nicht von einer Nutzung dieses Angebots ab. Der Regierungsrat erachtet deshalb den Handlungsbedarf zu einer Senkung der Gebühren im aktuellen finanzpolitischen Umfeld nicht als dringlich.
Frage 2
Sobald sich die Finanzlage entspannt und damit mehr Handlungsspielraum besteht, wird der Regierungsrat die Gebührenreduktion wieder prüfen.
Frage 3
Der Vorstoss wurde am 26.11.2008 überwiesen. Eine Motion muss innert zwei Jahren umgesetzt werden; bei einer Richtlinienmotion muss eine allfällige Abweichung dem Grossen Rat begründet werden.
An den Grossen Rat