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Der Regierungsrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen und Massnahmen vorzuschlagen, welche die freie Schulwahl – auch über die Kantonsgrenzen hinaus – garantieren

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M 287/2006 ERZ 25. April 2007 ERZ C Motion

0698 FDP (Kneubühler, Nidau)

Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 29.11.2006

Liberale Lösungen für den Kanton Bern –

Mehr Qualitäts- Wettbewerb unter den Schulen der Sekundarstufe II

Auf der Sekundarstufe II ist die freie Schulwahl teilweise realisiert. Damit sie den richtigen qualitätssteigernden Effekt hat, müssen externe Evaluationen eingeführt werden. Damit soll ein Rating ermöglicht werden, welches klar über die Qualität der einzelnen Schulangebote Auskunft gibt.

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines Ratings zu schaffen.

2. Der Regierungsrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen und Massnahmen vorzuschlagen, welche die freie Schulwahl – auch über die Kantonsgrenzen hinaus – garantieren.

Begründung:

Mit der Einführung von Qualitätssicherungssystemen in den Schulen werden externe Evaluationen zur Regel. Damit der positive Effekt der freien Schulwahl – mehr Wettbewerb und damit bessere Qualität bei gleichem Aufwand – seine Wirkung entfalten kann, muss ein offener Vergleich der Schulen angestellt werden. Ferner soll die freie Schulwahl nicht durch die Kantonsgrenzen eingeengt werden.

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär fordert den Regierungsrat auf, für die Schulen der Sekundarstufe II, also für die Gymnasien, die Fachmittelschulen und für die Berufsfachschulen inkl.

Handelsmittelschulen, die Rechtsgrundlagen für ein Rating zu schaffen. Weiter sollen die gesetzlichen Grundlagen angepasst und Massnahmen ergriffen werden, damit die freie Schulwahl – auch über die Kantonsgrenzen hinweg – garantiert werden kann. Der Motionär erhofft sich durch Rating und freie Schulwahl einen verstärkten Wettbewerb und damit eine höhere Qualität der Ausbildung.

Der Regierungsrat teilt grundsätzlich das Anliegen des Motionärs für eine möglichst gute Qualität des Bildungsangebots. Das neue Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung sowie das neue Mittelschulgesetz, welche beide kürzlich revidiert wurden, messen deshalb der Frage der Bildungsqualität eine zentrale Bedeutung zu. Mit

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beiden Gesetzen werden die Schulen der Sekundarstufe II und der höheren Berufsbildung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zu Qualitätsstandards verpflichtet. Die Zielerreichung wird in den jährlichen Reporting-Controlling-Gesprächen mit dem zuständigen Amt überprüft.

Das Qualitätsmanagement wurde an den Schulen der Sekundarstufe II in den vergangenen Jahren stark ausgebaut. Gemäss den Vorgaben des Mittelschul- und Berufsbildungsamts in den Leistungsvereinbarungen mit den Schulen sind diese dazu verpflichtet, über ein Qualitätsmanagement zu verfügen oder ein solches aufzubauen. Zu einem vollständigen Qualitätsmanagement gehört auch eine externe Evaluation. Diese besteht nach den breit akzeptierten Grundsätzen zur schulischen Qualitätsentwicklung aus einer Meta-Evaluation.

Darin wird überprüft, ob die Schule ein gut organisiertes und dokumentiertes Qualitätsmanagement aufgebaut hat, ob sie aus den Resultaten des Qualitätsmanagements Folgerungen für die weitere Entwicklung ableitet und ob die Ergebnisse ausgewiesen werden.

Dieses Vorgehen zur Überprüfung der gängigen Standards für das Qualitätsmanagement - mit jährlichen Reporting-Controlling-Gesprächen sowie periodischen Meta-Evaluationen - zeigen gute Resultate für eine Qualitätssicherung.

Zu den beiden Anliegen des Motionärs nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung.

1. Wie oben ausgeführt, wird die Qualitätsentwicklung an den Schulen durch ein umfassendes, schulinternes Qualitätsmanagement sichergestellt und extern überprüft.

Die Resultate dieser Qualitätsüberprüfungen eignen sich aufgrund ihrer Art nicht für ein Rating. Ratings könnten sogar der schulischen Qualitätsentwicklung entgegen wirken, da sie auf einige wenige Faktoren fokussieren müssen. Es besteht die Gefahr, dass sich die Schulen in ihrer täglichen Arbeit stark auf die im Rating erfassten Parameter konzentrieren und andere wichtige Elemente nicht genügend beachtet werden. Durch diese Einseitigkeit können Ratings der Ausbildungsqualität sogar schaden.

Auch können Ratings nie die Qualität der geleisteten Arbeit einer Schule erfassen, da sie dem Umfeld der einzelnen Schulen nicht Rechnung tragen.

Aus den ausgeführten Gründen lehnt der Regierungsrat die Einführung von Ratings ab.

2. Für die Gymnasien, Fach- und Handelsmittelschulen ist die freie Schulwahl innerhalb des Kantons bereits weitgehend umgesetzt. Es ist allerdings in einzelnen Fällen notwendig, dass Schülerinnen und Schüler einzelnen Schulen zugewiesen werden müssen, da sonst keine optimale Schulorganisation möglich ist. Auch die beschränkte Aufnahmekapazität einzelner Schulen setzt der freien Schulwahl Grenzen. Die Einführung der freien Schulwahl ohne Einschränkungen würde zu einer weniger optimalen Schulorganisation und einer schlechteren Ausnutzung des Schulraums führen und somit Mehrkosten erzeugen.

Bei der Berufsbildung gilt das Lehrortsprinzip. Die Lernenden besuchen die Berufsfachschule in der Nähe ihres Lehrbetriebs. Auf diese Weise kann eine gute Zusammenarbeit zwischen Lehrbetrieb und Berufsfachschule gesichert werden. Diese Zusammenarbeit wird insbesondere auch von den Lehrbetrieben und den Organisationen der Arbeitswelt gewünscht. Die freie Wahl der Berufsfachschule würde diese Zusammenarbeit und somit die Ausbildungsqualität gefährden. Vereinzelt müssen aber auch bei der Berufsbildung Lernende aus Kosten- oder Kapazitätsgründen umgeteilt oder bei Berufen mit nur wenigen Lehrverhältnissen sogar interkantonale Lösungen gesucht werden.

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Die freie Wahl des Gymnasiums, der Fach- oder Handelsmittelschule auch über die Kantonsgrenzen hinweg vorzusehen, lehnt der Regierungsrat ab, da der Kanton Bern über ausserkantonale Schulen keine Aufsicht hat. Auch entsprechen sich die Angebote der verschiedenen Kantone nicht in allen Fällen, was dazu führen kann, dass in anderen Kantonen Angebote belegt werden könnten, auf welche der Kanton Bern aus bildungspolitischen Gründen bewusst verzichtet. Von einer solchen Möglichkeit könnten nur Schülerinnen und Schüler Gebrauch machen, deren Wohnort einen Besuch der ausserkantonalen Schule erlaubt, was aus Gründen der Chancengleichheit problematisch ist.

Aus den ausgeführten Gründen lehnt der Regierungsrat eine Ausweitung der freien Schulwahl ab.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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