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dass das Leitbild dem Grossen Rat als Bericht im Sinne von Artikel 60 und 61 des Ge- setzes über den Grossen Rat (GRG) vorgelegt werde

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M 114/2001 VOL 5. Dezember 2001 43C Motion

3958 SP (Gagnebin, Tramelan)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 05.06.2001

Das neue tourismuspolitische Leitbild des Kantons Bern muss im Grossen Rat debattiert werden

Das neues «Tourismuspolitische Leitbild des Kantons Bern» wurde im ersten Halbjahr 2000 in die Vernehmlassung geschickt. Nach Analyse der Nebenberichte sollte es im Dezember 2000 dem Regierungsrat vorgelegt werden.

Dieses Instrument, dem für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern grosse Be- deutung zukommt, war Gegenstand heftigster Kritik aus den verschiedensten Kreisen. Dem Leitbild wird vor allem vorgeworfen, dass es den spezifischen Bedürfnissen der verschie- denen Regionen zu wenig Rechnung trägt, dass es sich über die Notwendigkeit einer ver- stärkten interkantonalen Zusammenarbeit praktisch ausschweigt oder dass es bezüglich der einzusetzenden Mittel zur Verbesserung der Leistungsqualität sehr vage bleibt. Dies sind nur einige Beispiele für die kritischen Stimmen.

Die SP-Fraktion verlangt daher,

• dass das Leitbild dem Grossen Rat als Bericht im Sinne von Artikel 60 und 61 des Ge- setzes über den Grossen Rat (GRG) vorgelegt werde,

• dass gleichzeitig die Ziele und Prioritäten der kantonalen Tourismuspolitik erläutert werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 07.06.2001

Antwort des Regierungsrats

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion).Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die in der Motion erwähnten Artikel 60 und 61 des Gesetzes vom 8. November 1988 über den Grossen Rat (GRG; BSG151.21) regeln nur, wie Berichte durch den Grossen Rat behandelt werden. Welche Berichte ihm zur Behandlung vorgelegt werden müssen, ist in der besonderen Gesetzgebung zu regeln. Das Tourismusförderungsrecht enthält dazu keine Vorschriften. Ein besonderer Bericht, der nicht auf einer gesetzlichen Grundlage

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beruht, soll nur in Ausnahmefällen, über welche der Regierungsrat zu entscheiden hat, dem Grossen Rat zugestellt werden (vgl. Leitfaden Regierungsgeschäfte / Grossratsgeschäfte, Ziff. 5.8). Deshalb ist der Regierungsrat grundsätzlich in seinem Entscheid frei, ob er das tourismuspolitische Leitbild dem Grossen Rat vorlegt. Aus folgenden Überlegungen hat er darauf verzichtet:

Der Tourismus ist im Kanton Bern ein bedeutender Wirtschaftszweig. Er hat insgesamt einen Anteil von gut 8 Prozent am bernischen Bruttoinlandprodukt (BIP). Im Berner Oberland erwirtschaftet der Tourismus sogar über 26 Prozent des regionalen BIP. Gut die Hälfte der Wertschöpfung wird im Berner Oberland generiert, fast die Hälfte im Berner Mittelland. Der Beitrag des Berner Jura fällt mit 2 Prozent klein aus. Die Tourismuswirtschaft selber (z.B. Hotels, Restaurants, Transportanlagen) trägt rund 40 Prozent zur touristischen Wertschöpfung bei. Zahlreiche vor- und nachgelagerte Betriebe und die Landwirtschaft sind damit auf einen prosperierenden Tourismus angewiesen. Der Anteil an der Zahl der Beschäftigten ist grösser als der Anteil am BIP; rund jeder zehnte Beschäftigte im Kanton Bern findet in der Tourismusbranche Arbeit. Dies zeigt, dass die Beschäftigungseffekte noch grösser sind als die Wertschöpfung.

Im Rahmen seines verfassungsmässigen Auftrags, die Ziele staatlichen Handelns zu bestimmen (Art. 86 der Kantonsverfassung), hat der Regierungsrat vor zwei Jahren beschlossen, das bestehende touristische Leitbild aus dem Jahr 1989 zu überarbeiten.

Das neue tourismuspolitische Leitbild des Kantons Bern wurde unter Einbezug der Tourismuswirtschaft, verschiedener kantonaler Fachstellen sowie des Forschungsinstituts für Freizeit und Tourismus der Universität Bern erarbeitet. Im Sommer 2000 fand ein breit abgestütztes Mitwirkungsverfahren statt. Der Entwurf wurde in den interessierten Kreisen aus Politik, Wirtschaft, Tourismus und Umweltkreisen gut aufgenommen. Die wichtigsten Aussagen aus der Mitwirkung lassen sich folgendermassen zusammenfassen:

• Eine eigenständige kantonale Tourismuspolitik wird begrüsst.

• Die grundsätzliche Ausrichtung des Leitbilds ist richtig, namentlich die angestrebte nachhaltige Entwicklung des Tourismus.

• Das Leitbild setzt sich mit den wesentlichen Themen auseinander.

• Die vorgeschlagene Doppelstrategie, einerseits die Stärken des Berner Tourismus zu fördern und andererseits einen regionalen Ausgleich anzustreben, ist richtig.

Neben der grundsätzlich positiven Würdigung wurden verschiedene Anregungen und Forderungen zu einzelnen Themen eingebracht. Ihnen wurde in der definitiven, vom Regierungsrat im Januar 2001 genehmigten Fassung, so weit als möglich Rechnung getragen. Der Regierungsrat kann sich der Beurteilung des Motionärs nicht anschliessen, wonach das Leitbild Gegenstand heftigster Kritik aus verschiedenen Kreisen gewesen sei.

Das tourismuspolitische Leitbild zeigt vier Handlungsfelder der Tourismuspolitik auf und ordnet ihnen zwölf tourismuspolitische Strategien zu:

1. Voraussetzungen schaffen

• Eine effiziente Tourismusförderung betreiben

• Rahmenbedingungen verbessern 2. Standortattraktivität erhöhen

• Arbeitskräfte aus- und weiterbilden

• Den Strukturwandel fördern

• Den touristischen Erlebniswert erhöhen

• Die Qualität der Dienstleistungen verbessern 3. Die Touristische Grundlage erhalten

• Umwelt und Natur schonen

• Den Raum ordnen und nachhaltig nutzen

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• das Tourismusbewusstsein in der Bevölkerung heben 4. Konfliktpotentiale abbauen

• Kooperation fördern

• Integrierte Marktbearbeitung unterstützen

• Instrumente zur Beobachtung der Tourismusentwicklung schaffen

Diese zwölf Strategien zeigen die künftige kantonale Tourismuspolitik erst in Umrissen:

Der Kanton strebt einen wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Tourismus an, der sozialverträglich ist, und die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung, die kulturelle Vielfalt sowie die Natur als wichtigstes Kapital des Tourismus respektiert. Die Tourismuswirtschaft soll in ihrer Ertragskraft und Rentabilität gestärkt werden, damit ihre Kapitalmarktfähigkeit gesichert und verbessert werden kann. Wie diese Strategien umgesetzt werden sollen, muss noch erarbeitet werden. Die Kritik, das Leitbild sei in verschiedenen Punkten noch sehr offen oder zeige die Lösung nicht auf, ist deshalb zwar verständlich, geht aber von falschen Erwartungen aus.

Mit der Genehmigung des Leitbilds hat die Volkswirtschaftsdirektion den Regierungsrat über die Absicht orientiert, die Überarbeitung des Gesetzes über die Förderung des Tourismus vom 12. Februar 1990 (TFG; BSG 935.211) an die Hand zu nehmen. In diesem Prozess sind die Vorschläge für die Umsetzung der Strategien zu erarbeiten. Die Volkswirtschaftsdirektion hat eine externe Begleitgruppe eingesetzt, in der Wirtschaft und Tourismus, Banken, Gewerkschaften, Gemeinden und Bergregionen sowie die Wissenschaft vertreten sind. Für die Überarbeitung des TFG hat die Volkswirtschaftsdirektion folgende Schwerpunkte gesetzt:

1. Die kantonale Tourismuspolitik leistet einen Beitrag zur Stärkung der Berner Tourismuswirtschaft. Ein wesentliches Element ist die Unterstützung der Marktbearbeitung, für die zweckbestimmte Mittel eingesetzt werden, die von der Branche selber erarbeitet werden.

2. Neben den grossen touristischen Destinationen wie beispielsweise der Jungfrauregion, gibt es zahlreiche weitere Regionen im Kanton Bern, die ebenfalls auf einen leistungsfähigen Tourismus als Teil ihrer Volkswirtschaft angewiesen sind. Sie werden aus regionalpolitischen Überlegungen auch in Zukunft gezielt gefördert. Für diesen re- gionalen Ausgleich sind allgemeine Staatsmittel einzusetzen.

3. Die künftigen Förderinstrumente sind so auszugestalten, dass die knappen Ressourcen flexibel und effizient eingesetzt werden können. Staatliche Beiträge sollen vor allem innovativen Projekten in der Startphase zugute kommen.

Im ersten Halbjahr 2002 wird die Volkswirtschaftsdirektion zusammen mit der externen Begleitgruppe Lösungen erarbeiten. Erst wenn konkrete Vorschläge vorliegen, wie die künftige Tourismusförderung ausgestaltet und wie die erforderlichen Mittel aufgebracht werden, ist aus der Sicht des Regierungsrats eine politische Diskussion sinnvoll. Diese soll im zweiten Halbjahr 2002 mit der Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens zum überarbeiten TFG eröffnet werden. Der Grosse Rat wird in dieser Diskussion mit der Beratung des Gesetzes die Weichen der künftigen Tourismuspolitik stellen.

Aus den dargelegten Gründen erachtet der Regierungsrat eine Diskussion der Ziele und Prioritäten der kantonalen Tourismuspolitik auf der Basis des tourismuspolitischen Leitbilds als verfrüht, weshalb er es dem Grossen Rat nicht vorgelegt hat.

Antrag

Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat

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