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November 1988 über den Grossen Rat (GRG

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Kanton Bern

Canton de Berne Auszug aus dem Protoicoll

des Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

I i . Januar2012 S T A C

Behörden, Besondere Rechnung „Grosser Rat" (I-Nr. 1003) 0 0 G 6 Kontengruppe 319, Übriges

Nachkredit 2011

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1. Gegenstand

2. Rechtsgrundlagen

Nachkredit bei der Kostenart „Allgemeine Ratskosten" des Grossen Rates infolge des vorgezogenen Besuches des Nie- dersächsischen Landtages im Jahr 2011 anstelle des Jahres 2012 und Mehrausgaben anlässlich der Abendsitzungen wäh- rend den Sessionen.

- Gesetz vom 8. November 1988 über den Grossen Rat (GRG;

BSG 151.21), Art. 9

- Geschäftsordnung vom 9. Mai 1989 für den Grossen Rat (GO; BSG 151.211.1), Art. 10a und 10c

- Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 36, 46 und 48 Abs. 1 Bst. a

3. Kreditsumme und Kontengruppe

Voranschlagskredit 2011 Nachkredit 2011 - (32.6%)

für die Kontengruppe 319, Übriges

CHF 184'000.00 CHF 60'000.00

Kompensation innerhalb der Kontengruppe 310, Büro- und Schulmaterial und Drucksachen

4. Ausgabenart und rechtliche Qualifika- tion der Ausgabe 5. Kreditart und Rech-

nungsjahr

Es handelt sich um eine einmalige und gebundene Ausgabe (Art. 46 und 48 Abs. 1 Bst. a FLG).

Nachkredit 2011

An den Grossen Rat

Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber:

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