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Oberaufsichtskommission des Grossen Rates über ihre Tätigkeit im Jahr 2012 Bericht der

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Bericht der

Oberaufsichtskommission des Grossen Rates

über ihre Tätigkeit im Jahr 2012

Antrag der OAK an den Grossen Rat auf Kennt- nisnahme des Berichtes

Die Oberaufsichtskommission (OAK) orientiert mit vorliegendem Bericht über ihre Tätigkeit in Ausübung ihres gesetzlichen Auftrages ge- mäss den Artikeln 22 sowie 57a bis 57d des Grossratsgesetzes (GRG)

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ... 3

Editorial ... 4

1 Schwerpunktthemen der OAK ... 6

1.1 Vergleich betr. Sanierung des Lawinenschutztunnels Mitholz ... 6

1.2 Stärkung der Aufsicht über die kantonale Staatsschutztätigkeit ... 7

1.3 Risiko- und Beteiligungsmanagement... 9

1.4 Informatikeinsatz in der Kantonsverwaltung ... 10

2 Ausschusstätigkeit ... 11

2.1 Gemeinsame Geschäfte ... 11

2.2 Ausschuss Übergeordnete Aufgaben ... 14

2.3 Ausschuss STA/ERZ ... 16

2.4 Ausschuss FIN/VOL ... 17

2.5 Ausschuss GEF/POM ... 18

2.6 Ausschuss BVE/JGK ... 20

3 Vorberatung von Geschäften des Grossen Rates ... 24

3.1 Berichte im Bereich Oberaufsicht (gemäss Art. 22 Abs. 2 b GRG) ... 24

3.2 Geschäfte im Bereich der Aussenbeziehungen (gemäss Art. 22 Abs. 3 b GRG) ... 25

3.3 Ratsgeschäfte gemäss Art. 22 Abs. 4 GRG ... 25

3.4 Ausserordentliche Geschäfte ... 25

4 Weitere Tätigkeiten der OAK ... 25

4.1 Oberaufsicht über andere Träger öffentlicher Verwaltungen (gemäss Art. 22 Abs. 2a GRG) ... 25

4.2 Überwachung des Versuchsverordnungsrechtes des Regierungsrates (gemäss Art. 22 Abs. 2 e GRG) ... 25

4.3 Beratung von Petitionen und Eingaben im Zuständigkeitsbereich der OAK (gemäss Art. 22 Abs. 2 f und Art. 57a bis 57d GRG) ... 26

4.4 Weitere Aufgaben der OAK im Bereich Aussenbeziehungen des Kantons Bern (gemäss Art. 22 Abs. 3 GRG; vgl. auch Kapitel 2.1 und 3.2) ... 26

5 Überwiesene Vorstösse der OAK ... 26

6 Ausblick ... 26

7 Antrag der Oberaufsichtskommission ... 27

ANHANG I – Personelle Zusammensetzung und Beanspruchung der OAK ... 28

1) Zusammensetzung der Kommission ... 28

2) Beanspruchung der Kommission ... 28

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Abkürzungsverzeichnis

ALBA Alters- und Behindertenamt

BFH Berner Fachhochschule

BLS BLS Lötschbergbahn AG

BVE Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

BWIS Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit

DSA Datenschutzaufsichtsstelle

ERZ Erziehungsdirektion

EWAP Erstwohnungsanteilsplan

FIKO Finanzkommission

FIN Finanzdirektion

GEF Gesundheits- und Fürsorgedirektion

GRB Grossratsbeschluss

GRG Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz) HES-SO Haute Ecole Spécialisée de Suisse occidentale HE-Arc Haute Ecole Arc Berne-Jura-Neuchâtel

HEP-BEJUNE Haute Ecole Pédagogique Berne, Jura, Neuchâtel ICT Informations- und Kommunikationstechnologie

ILK Interkantonale Legislativkonferenz

INO Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum JGK Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

KAIO Kantonales Amt für Informatik und Organisation

KAPO Kantonspolizei

KDSG Kantonales Datenschutzgesetz

KKJPD Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren

KVG Krankenversicherungsgesetz

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

LST Lawinenschutztunnel

NDB Nachrichtendienst des Bundes

NEF Neue Verwaltungsführung

OAK Oberaufsichtskommission

PH Pädagogische Hochschule

PG Personalgesetz

PolG Kantonales Polizeigesetz

POM Polizei- und Militärdirektion

RRB Regierungsratsbeschluss

RSTA Regierungsstatthalteramt

RSZ Regionale Spitalzentren

SIK Schweizerische Informatikkonferenz

SpVG Spitalversorgungsgesetz

STA Staatskanzlei

VKU Verhältnis des Kantons zu seinen öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen

V-NDB Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes

VOL Volkswirtschaftsdirektion

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Editorial

„Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Au- genmass zugleich.“ Was der grosse deutsche Soziologe Max Weber vor beinahe hundert Jahren in seinem Vortrag „Politik als Beruf“ formulierte, trifft zu 100 Prozent auch auf die Tätigkeit der Oberaufsichtskommission zu. Das Jahr 2012 belegt es besonders eindrücklich. Die Kommission hat einige anspruchsvolle, sich über Jahre hinziehende Kontrollen abschliessen können, in andern Fällen hat sie nach jahrelangen Vorarbeiten und einigem Seilziehen einen vernünftigen Kontroll- prozess etablieren können.

Zur ersten Kategorie gehören die Erstellung des Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operations- zentrum (INO) des Inselspitals, die Sanierung des Lawinenschutztunnels Mitholz und die Schul- verwaltungssoftware Evento. Alle drei Vorhaben haben eine lange Leidensgeschichte hinter sich, sind schliesslich zu einem mehr oder weniger guten Ende gekommen und haben die OAK ein hal- bes Jahrzehnt oder länger beschäftigt. In allen drei Fällen hat die Hartnäckigkeit der Kommission, aber auch ihr Augenmass, zum guten Ende beigetragen.

Zur zweiten Kategorie gehören die Beispiele Staatsschutz und Interkantonale Legislativkonferenz (ILK). Nachdem es zuerst geheissen hat, es gebe auf Kantonsebene keine parlamentarische Auf- sicht mehr über den Staatsschutz, hat sich die Kommission diese Kompetenz nicht nur in einer lange andauernden Auseinandersetzung zurück erkämpft. Sie hat es im abgelaufenen Jahr auch geschafft, einen angemessenen und praktikablen Kontrollmechanismus zu etablieren. Ganz abge- schlossen ist der Kampf in diesem Bereich allerdings noch nicht: Als nächstes wird es für die Kommission darum gehen, darauf hinzuwirken, dass die aktuellen Mängel in der Bundesgesetzge- bung behoben werden und das neue eidgenössische Nachrichtendienstgesetzt eine lückenlose Dienst-/Oberaufsicht garantiert. Nachdem die OAK schon vor Jahren festgestellt hat, dass die Kan- tonsparlamente mit der steten Zunahme an interkantonalen Vereinbarungen im Gesetzgebungs- prozess an Gewicht verlieren, hat sie die ILK ins Leben gerufen und dieses Jahr, mit der koordi- nierten Teilnahme an der Vernehmlassung zum Hochschulkonkordat, „zum Fliegen gebracht.“

Wie sehr die Tätigkeit der OAK dem erwähnten langsamen, aber beharrlichen Bohren gleich- kommt, zeigen eine Reihe weiterer Geschäfte. An ihnen ist die Kommission schon lange dran, und vermutlich wird sie es auch noch eine Weile bleiben, die notwendigen nächsten Schritte hat sie auf jeden Fall schon eingeleitet. Ich denke hier namentlich an den Informatikeinsatz in der Kantons- verwaltung, das Beteiligungs- und Risikomanagement und die Anstellungsbedingungen der Ka- derangestellten.

Nach acht Jahren als Mitglied der OAK, davon vier Jahre als deren Präsident, trete ich wegen der Amtszeitbeschränkung auf Ende dieses Berichtsjahres zurück. Die Tätigkeit in der OAK war span- nend, lehrreich und interessant. In den ersten Jahren ging es darum, die OAK als Folgekommissi- on der Geschäftsprüfungskommission aufzubauen und sich in die neuen Tätigkeitgebiete, ich den- ke da vor allem an die Aussenbeziehungen, einzuarbeiten. Ab dem ersten Juli 2008 durfte ich als deren Präsident wirken. Diese anspruchsvolle Aufgabe hat mich stets gefordert, aber auch befrie- digt. Ich bin überzeugt, dass die Oberaufsicht des Grossen Rates über den Regierungsrat und die Kantonsverwaltung eine wichtige Aufgabe innerhalb der Gewaltenteilung ist. Gerade im Milizsys- tem stellt die Oberaufsicht eine sehr anspruchsvolle Aufgabe dar, sind doch die zeitlichen Res- sourcen sehr beschränkt. Für die Tätigkeit ist es von grosser Wichtigkeit, dass die Mitglieder über die Parteigrenzen hinaus eng und ohne Berührungsängste zusammenarbeiten. Der Vertraulichkeit und der Wahrung des Amtsgeheimnisses gilt es dabei besondere Beachtung zu schenken. Von grosser Bedeutung für die Wirksamkeit der Kontrollen ist der offene und kritische Dialog mit dem Regierungsrat. Wenn ich am Ende meiner Tätigkeit als OAK Präsident Bilanz ziehe, stelle ich fest, dass die Kommission ihre Zielsetzungen erreicht hat und dem gesetzlichen Auftrag nachgekom- men ist:

Entscheide werden grösstenteils im Konsensverfahren gefällt;

der Auftritt in der Öffentlichkeit ergibt das Bild einer geschlossenen Kommission;

die Ergebnisse von Untersuchungen und Berichten werden vom Grossen Rat zur Kenntnis genommen und positiv gewürdigt;

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der Dialog mit dem Regierungsrat fand grössten Teils in einem konstruktiven Rahmen und einer guten Atmosphäre statt.

Ich möchte an dieser Stelle nicht nur den im Berichtsjahr zurückgetretenen Kommissionsmitglie- dern Kathy Hänni und Sabine Kronenberg danken wie auch Rita Haudenschild und Peter Bonsack, die sie ersetzen. Ich möchte zum Schluss ganz ausdrücklich allen Beteiligten danken: den Aus- schussleitenden, den Mitgliedern und den Mitarbeitenden des Sekretariats. Ohne ihre wertvolle Mitarbeit und das umfassende Wissen und Kenntnisse kann die OAK ihre Arbeit nicht in der gefor- derten Qualität leisten.

Andreas Blaser

Präsident Oberaufsichtskommission

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1 Schwerpunktthemen der OAK

Die OAK setzte im Jahr 2012 insbesondere folgende Schwerpunkte:

 Vergleich betr. Sanierung des Lawinenschutztunnels Mitholz (vgl. Kapitel 1.1)

 Aufsicht über die kantonalen Staatsschutzaktivitäten (vgl. Kapitel 1.2)

 Risiko- und Beteiligungsmanagement (vgl. Kap. 1.3)

 Informatikeinsatz in der Kantonsverwaltung (vgl. Kap. 1.4)

1.1 Vergleich betr. Sanierung des Lawinenschutztunnels Mitholz

Eröffnet im Oktober 2004, musste der Lawinenschutztunnel Mitholz wegen Einsturzgefahr knapp zwei Jahre später wieder gesperrt werden. Im Oktober 2006 entschied der Regierungsrat schliess- lich, den Tunnel zu sanieren.

Erstmals befasste sich die OAK im Jahr 2008 mit der Tunnelsanierung. Sie hatte eine Eingabe erhalten, welche die geplante Tunnelsanierung als unnötige Luxuslösung abtat und einer angeblich kostengünstigeren Alternative das Wort redete. Begleitet wurde die Eingabe von einer relativ in- tensiven Medienberichterstattung. In einem Gespräch mit dem zuständigen Ausschuss konnte die Baudirektorin überzeugend darlegen, dass es sich bei der von ihr vorgeschlagenen Variante ange- sichts der Geologie und der Lawinensituation um die einzig sinnvolle und folglich auch nicht um eine Luxusvariante handelte. Entsprechend fiel auch die Antwort der OAK an die Eingeber aus.

Auch die Ursachen für die Schäden wurden an diesem Gespräch kurz thematisiert: die Unter- schätzung des Erddrucks durch den NEAT-Aushub, der Baugrund sowie Mängel bei den stati- schen Berechnungen und der Bauausführung. Im weiteren Verlauf der Angelegenheit spielte die Frage, welche Variante für die Sanierung gewählt werden sollte, keine Rolle mehr. Es ging einzig noch darum, wie die Kosten zwischen Kanton und beteiligten Unternehmen aufgeteilt werden soll- ten, die durch die nötig gewordene Sanierung verursacht wurden.

Ende 2011 unterzeichneten der Kanton Bern und verschiedene Firmen, die dieser wegen den am Tunnel entstandenen Schäden eingeklagt hatte, vor dem Handelsgericht einen Vergleich. Darin wurde geregelt, wer welchen Anteil an den Sanierungskosten zu tragen hatte. Gegen Ende Januar 2012 informierte der Regierungsrat mit einer Medienmitteilung, dass die gerichtliche Auseinander- setzung mit einem Vergleich beendet worden sei. Die Sonntagszeitung hatte als Folge einer Indis- kretion bereits im Vorfeld dieser Medienmitteilung über den Vergleichsabschluss berichtet. An den Folgetagen berichteten die Berner Medien breit über den abgeschlossenen Vergleich. Der Tenor war eher kritisch, moniert wurde, dass es 2006 noch geheissen hätte, den Kanton treffe keine Schuld, und nun müssten die Steuerzahler trotzdem rund einen Viertel der Sanierungskosten tra- gen. Anfang Februar beschloss die OAK, vertiefte Abklärungen zum Vergleich zu treffen.

Von den Sanierungskosten in der Höhe von 21,3 Mio. Franken überbürdete der Vergleich den in- volvierten Firmen 16 Mio. Franken. Gesamthaft hat der Tunnel den Kanton somit 16,9 Mio. Fran- ken gekostet: 5,6 Mio. Franken für die Erstellung, 6 Mio. Franken für die Notmassnahmen inkl. der Kosten für die Umfahrungsstrasse von 1,5 Mio. Franken und 5,3 Mio. Franken als Anteil an die Sanierung.

Ende August 2012, nachdem der zuständige Ausschuss den Vergleich eingesehen und sowohl den Regierungsrat als auch die Baudirektorin ausgiebig befragt hatte, schloss die Kommission ihre Untersuchung ab. Mit folgenden Ergebnissen:

 Beim Prozess um den LST Mitholz handelte es sich um einen Zivilprozess vor dem Handelsge- richt. In einem Zivilprozess hat die klagende Partei diejenigen Tatsachen minutiös zu bewei- sen, aus denen sie Rechte ableiten will. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, hat sie die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen. Das bedeutet: Sie muss nicht nur den Schaden selber tragen, den sie der Gegenseite nicht exakt hat nachweisen können, sondern auch die Kosten, die der Gegenseite durch den Gerichtsfall entstanden sind.

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 Beim LST Mitholz wäre es aufgrund der rechtlichen und fachlichen Komplexität des Falls an- spruchsvoll und aufwändig gewesen, den eingeklagten Firmen ihr Verschulden, den dadurch verursachten finanziellen Schaden und das Fehlen eines Selbstverschuldens seitens des Kan- tons minutiös nachzuweisen. Für den Kanton bestand mit andern Worten ein hohes Beweis- und Prozessrisiko.

 Aufgrund der erwähnten Komplexität des Falls, des dadurch zu erwartenden hohen Aufwands und des Reputationsrisikos für die Beklagten schlug das Handelsgericht den Parteien nach Abschluss des Beweisverfahrens vor, den Prozess mit einem Vergleich zu beenden.

 Auf Empfehlung des Gerichts und der den Kanton vertretenden Anwälte beschloss der Regie- rungsrat schliesslich, dem Vergleichsvorschlag, der eine Entschädigung für den Kanton in der Höhe von 16 Mio. Franken vorsah, zu akzeptieren bzw. dem Vergleich in dieser Form zuzu- stimmen.

 Folgende Gründe bewogen den Regierungsrat zu diesem Schritt: Die erstrittene Entschädi- gungssumme war relativ hoch. Den Prozess fortzusetzen, wäre aufwändig gewesen und hätte vermutlich Jahre in Anspruch genommen. Angesichts der Komplexität des Falls und des Auf- wands bestand durchaus das Risiko, dass der erwähnte notwendige vollständige Schuldnach- weis nicht hätte erbracht werden können. Eine rasche Beilegung der Auseinandersetzung war wünschenswert, weil es sich um Unternehmen handelte, mit denen der Kanton regelmässig zusammenarbeitet. Ein sich lange hinziehender Rechtstreit hätte diese Zusammenarbeit be- lastet.

 Die Baudirektorin war mündlich und schriftlich über den Prozessverlauf auf dem Laufenden gehalten worden. Sie folgte schliesslich den Empfehlungen des vom Kanton beauftragten Rechtsanwalts und beantragte dem Regierungsrat die Annahme des Vergleichs.

 Die Antworten, welche der Ausschuss ÜA von Regierungsrat und Baudirektorin erhielt, zeigten nachvollziehbar auf, weshalb der angestrengte Zivilprozess ein hohes Beweis- und Prozessri- siko aufgewiesen und es grundsätzlich nahe gelegen hatte, diesen mit einem Vergleich abzu- schliessen.

 Angesichts dieses Risikos und der Tatsache, dass die beklagten Firmen anfänglich jede Haf- tung ablehnten, durfte die ausgehandelte Entschädigung in der Höhe von rund drei Vierteln der Sanierungskosten als respektables Ergebnis angesehen werden.

Als Fazit hielt die Kommission fest: Es war nachvollziehbar, dass der Regierungsrat diesem Ver- gleich zustimmte. Als suboptimal musste hingegen die Kommunikation bezeichnet werden, die den Abschluss des Vergleichs begleitete. Das Risiko, dass ein richterliches Urteil eine Mitschuld des Kantons festgestellt und ihm einen Teil der Sanierungskosten aufgebürdet hätte, hätte der Regie- rungsrat nach dem Prozess unumwunden einräumen sollen. Für die Steuerzahlenden wäre mit dieser Information nachvollziehbarer geworden, wieso letztlich ein Vergleich resultierte. Verständ- lich war, dass dieser Hinweis aus prozesstaktischen Gründen unterblieb, solange das Verfahren lief.

1.2 Stärkung der Aufsicht über die kantonale Staatsschutztätigkeit

Bis 1997 erhielt die frühere Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats halbjährlich einen schriftlichen Bericht über die kantonale Staatsschutztätigkeit, anschliessend jährlich. Ausserdem führte sie im Laufe der 1990er Jahre mehrmals Inspektionen bei den Staatsschutzstellen durch. Im Gefolge der Einführung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicher- heit (BWIS) und der dazugehörigen Verordnung im Juni 2001 wurde die Berichterstattung einge- stellt. Dies mit der Begründung, die staatsschützerischen Aktivitäten der kantonalen Stellen erfolg- ten nur noch im Auftrag des Bundes, die parlamentarische Aufsicht obliege deshalb alleine der Geschäftsprüfungsdelegation des Bundesparlaments.

Weil die OAK die Zulässigkeit dieser Begründung bzw. die Rechtmässigkeit der entsprechenden bundesrechtlichen Bestimmungen anzweifelte, gab sie bei Markus Müller, Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern und Experte im Bereich des Polizeirechts, ein Gut-

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achten zur Klärung dieser Frage in Auftrag. Prof. Müller hielt darin fest, dass die Einschränkung der kantonalen Oberaufsicht einer zulässigen Rechtsgrundlage entbehre.

Gestützt auf dieses Gutachten gab die OAK Ende des Jahres 2011 Empfehlungen ab, wie sich die Dienst- und Oberaufsicht über den kantonalen Staatsschutz stärken lassen. Auf Wunsch des Poli- zeidirektors fand im Februar 2012 ein Gespräch über die Umsetzung dieser Empfehlungen statt.

Dabei erklärte sich der Polizeidirektor einverstanden bzw. begrüsste es sogar, dass die parlamen- tarische Aufsicht (Oberaufsicht) über den Staatsschutz wieder wahrgenommen wird. Konkret schlug er vor, dass die OAK bald eine Inspektion durchführt, um einerseits dem Polizeidirektor bei dessen Aufsichtstätigkeit über die Schulter zu schauen und andererseits selber einmalig Einsicht in den gesamten Datenbestand nehmen zu können. Anschliessend könne man festlegen, wie die zukünftigen regelmässigen Kontrollen der OAK ablaufen sollen.

Die Inspektion fand Anfang Mai 2012 statt, in Anwesenheit einer Delegation des Nachrichtendiens- tes des Bundes sowie eines Vertreters der nachrichtendienstlichen Aufsicht des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Bei dieser Gelegenheit wurde der Delegation der OAK die Liste mit den einzelnen Abklärungsaufträgen abgegeben, die der NDB der kantonalen Stelle in den vergangenen Monaten erteilt hatte. Nicht ausgehändigt wurde hingegen die sog. Be- obachtungsliste. Die Kommission hatte auch um diese gebeten, der NDB begründete seine Weige- rung damit, dass dieses Bundesdokument als vertraulich klassifiziert sei. Auf dieser Liste verzeich- nen die Bundesbehörden diejenigen Gruppierungen, welche die kantonalen Staatsschutzstellen per se, ohne konkreten weiteren Auftrag, zu beobachten haben. Angesichts des komplizierten Rechtswegs und der hohen Wahrscheinlichkeit, dass ein entsprechendes Gesuch abschlägig be- antwortet worden wäre – trotz einer an sich guten Argumentationsgrundlage mit dem Gutachten Müller –, verzichtete die Kommission später darauf, auf der Einsichtnahme zu beharren. Stattdes- sen beschloss sie, bei der Ausarbeitung des neuen Nachrichtendienstgesetzes des Bundes die- sem Punkt besondere Beachtung zu schenken – bereits früher hat sie sich generell dafür ausge- sprochen, im Rahmen der bald startenden Vernehmlassung und koordiniert mit weiteren Kantonen darauf hinzuwirken, dass das neue Gesetzt sowohl die kantonale Dienst- als auch Oberaufsicht lückenlos garantiert.

Aufgrund der Inspektion ergab sich eine Reihe von Fragen, die sich in mehreren schriftlichen Run- den klären liessen. Bis auf zwei Ausnahmen verlief die Klärung zur Zufriedenheit der Kommission.

Die Ausnahmen betreffen den Umfang und die Organisation der Dienstaufsicht:

 Der Polizeidirektor übt seine Dienstaufsicht nach wie vor nicht umfassend aus. Er beharrt auf dem Standpunkt, diese habe sich auf die Prüfung des Formellen – Einhaltung der Verwal- tungsabläufe; getrennte Aufbewahrung von den übrigen Datenbeständen – sowie der Recht- mässigkeit zu beschränken. Die eigentliche inhaltliche Prüfung der gesammelten Daten, ob diese tatsächlich angemessen und relevant sind, obliege ihm nicht. Diese Auffassung steht je- doch in klarem Widerspruch zu den Erkenntnissen des Gutachtens Müller und der im letzten Jahr ausgesprochenen Empfehlung der OAK: Bereits gemäss der aktuellen Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes (V-NDB) ist der Polizei- und Militärdirektor verpflichtet, die Dienstaufsicht umfassend wahrzunehmen und die gesammelten Daten insbesondere auch auf ihre Angemessenheit und Relevanz zu beurteilen. Die OAK bekräftigt deshalb an dieser Stelle nochmals ihre Empfehlung aus dem Vorjahr und lädt den Polizeidirektor ein, inskünftig für eine lückenlose Dienstaufsicht besorgt zu sein.

 Der Polizeidirektor spricht sich nach wie vor gegen die Schaffung eines Kontrollorgans aus, wie es die OAK ebenfalls im Vorjahr empfohlen hat. Die Gründe, die der Polizeidirektor geltend macht, erscheinen der Kommission wenig stichhaltig: Das Beispiel des Kantons Basel-Stadt beweist, dass sich die Unabhängigkeit und Intensität der Dienstaufsicht mit einem solchen Or- gan stärken lassen und man sich weder unverhältnismässige Kostenfolgen noch Effizienzein- bussen einhandelt.

Schliesslich hat die Kommission Ende des Berichtsjahres festgelegt, wie sie sich künftig jährlich über die Aktivitäten im Bereich Staatsschutz informieren lassen will. Zur Diskussion standen zwei Möglichkeiten, entweder mittels weiterer Inspektionen vor Ort, oder mittels schriftlicher Berichter- stattung. Sie kam zum Schluss, dass eine schriftliche Dokumentation, sofern sie umfassend genug

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ist und auch auf der Ebene der Einzelfälle informiert, nur zu einer unwesentlich kleineren Kontroll- intensität führt, jedoch bei einem deutlich geringeren Aufwand. Die Kommission hat deshalb der POM vorgeschlagen, dass die Berichterstattung über das vergangene Kalenderjahr jeweils im Frühjahr in schriftlicher Form erfolgt und folgende Elemente umfasst: einen Bericht analog dem Staatsschutzbericht, wie er bis 2003 jährlich an die GPK ergangen ist, die Aktennotizen über die Inspektionen des Polizeidirektors sowie die Auftragsliste des Bundes.

1.3 Risiko- und Beteiligungsmanagement

Im Berichtsjahr hat die OAK den Risikodialog des Vorjahres, der im Dezember 2011 stattgefunden hatte, ausgewertet. Im Zentrum des Dialogs standen generelle Fragen zur Risiko-Berichterstattung und zur Risikoerfassung. Die Finanzdirektorin machte im Gespräch klar, weshalb aus Sicht des Regierungsrates die von der OAK geforderten Massnahmenblätter für übergeordnete Risiken kei- nen Mehrwert generieren. Ein Schwerpunkt des Gesprächs bildete ferner die Umsetzung des VKU-Konzepts des Regierungsrats, das beispielsweise ein Anforderungsprofil für die Verwaltungs- und Stiftungsräte der Unternehmen und Anstalten verlangt, aber auch ein regelmässig zu überprü- fendes Aufsichtskonzept. Die Finanzdirektorin erklärte überdies, weshalb der Regierungsrat kein Gehör hat für die im Rahmen einer Planungserklärung formulierte Forderung, dass Kantonsvertre- ter, die in Verwaltungs- oder Stiftungsräten sitzen, ihre Entschädigungen dem Kanton abliefern sollen. Der Regierungsrat begründet diesen Schritt damit, dass er keine Zweiklassengesellschaft schaffen wolle und er verhindern möchte, dass mit einer Verschlechterung der Entschädigungssi- tuation die Motivation der Kantonsvertreter für die Ausübung dieser Ämter sinken könnte. Zudem entstünde ein zusätzlicher administrativer Aufwand. Schliesslich stellte die OAK Detail-Fragen zu einzelnen Punkten des diesjährigen VKU-Reportings, so etwa, welche Gegenmassnahmen der Regierungsrat vorsieht für den Fall, dass sich die Regionalspitäler massiv verschulden würden. In einem Schreiben an den Regierungsrat hat die OAK für den Dialog gedankt und folgende Punkte positiv erwähnt:

 dass sich die Dokumentierung der Kommission mit dem VKU-Reporting und der Berichterstat- tung über die operativen Risiken inzwischen gut eingespielt hat;

 dass die Risiko-Berichterstattung übersichtlicher gemacht werden soll, indem Doppelspurigkei- ten in den unterschiedlichen Berichterstattungsgefässen so weit als möglich ausgemerzt wer- den;

 dass die Aktualisierung verschiedener Aufsichtskonzepte zeigt, dass das Instrument aktiv be- wirtschaftet wird und Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Nach wie vor nicht zu überzeugen vermochte die Argumentation der FIN betreffend die Massnah- menblätter zu den übergeordneten Risiken. Die OAK bekräftigte im Schreiben gegenüber dem RR daher ihren Wunsch, dass diese Zusammenstellung der wichtigsten Risiken erstellt werden soll, damit sich der Regierungsrat mindestens einmal im Jahr gezielt mit ihnen auseinandersetzen kann. Mit Schreiben vom 16. Mai 2012 hat der Regierungsrat der OAK mitgeteilt, dass er dem Wunsch nachkommen und künftig die geforderten Massnahmenblätter erstellen werde. Diese sol- len gemeinsam mit den Massnahmenblättern für die operativen Risiken, welche die OAK schon seit ein paar Jahren erhält, jeweils Anfang April dem Regierungsrat zur Kenntnis vorgelegt und anschliessend der OAK weitergeleitet werden. Die OAK hat die Ankündigung des Regierungsrats mit Genugtuung zur Kenntnis genommen und wartet nun auf die erstmalige Zustellung der Mass- nahmenblätter.

Im Berichtsjahr beschäftigte sich die OAK ferner auch in einem übergeordneten Rahmen mit dem Risikomanagement des Kantons. Anlass dazu war ein Bericht der Finanzkontrolle, der das Risiko- management auf Kantonsebene umfassend durchleuchtete. Die Empfehlungen der Finanzkontrolle bestätigen die Kommission in ihrer bisher geäusserten Haltung, wonach das Risikomanagement auf Stufe Kanton besser koordiniert und stärker standardisiert werden muss. Aus Sicht der OAK besteht mit der heutigen Praxis die Gefahr, dass eine Verzerrung stattfindet, indem reelle Grossri- siken unterschätzt und untergeordnete Risiken überbewertet werden. Deshalb hat die OAK dem Regierungsrat zwei Empfehlungen abgegeben:

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 Mit der Festsetzung klarer Vorgaben durch den Regierungsrat wird ein einheitlicher Massstab definiert, anhand dessen Risiken möglichst einheitlich identifiziert und beurteilt werden können.

 Die Finanzdirektion soll auf Stufe Gesamtkanton die Führung übernehmen, indem sie die Risi- ken der einzelnen Direktionen nicht einfach nur administrativ zusammenträgt, sondern den Konsolidierungsprozess aktiv überwacht und im Fall von Widersprüchen oder nicht nachvoll- ziehbaren Beurteilungen inhaltlich eingreift.

Im Rahmen des Risikodialogs 2012 ging die Finanzdirektion kurz auf diese Empfehlungen ein.

Gemäss der schriftlich verteilten Antwort teilt sie die Befürchtungen vor Verzerrungen nicht, ent- sprechende Hinweise aus der Vergangenheit seien der FIN jedenfalls nicht bekannt. Zudem warn- te sie davor, dass einheitliche Kriterien darüber hinwegtäuschen könnten, dass die Erfassung und Bewertung von Risiken immer einem gewissen Ermessensspielraum unterliege. Bezüglich der zweiten Empfehlung ist die Finanzdirektion bereit, dass die Direktionsbetreuenden im Generalsek- retariat der FIN künftig Geschäfte nicht nur im Rahmen des Mitberichtsverfahrens auf ihre Risiken hin prüfen, sondern auch die Massnahmenblätter der übergeordneten Risiken beurteilen. Weil die Auswertung des Gesprächs, das ferner Fragen zur Gesamtrisikoeinschätzung, zum Versiche- rungsmanagement und erneut zur Frage der Entschädigung von Kantonsvertretern in Stiftungs- und Verwaltungsräten beinhaltete, erst Anfang 2013 erfolgt, wird darauf im nächsten Tätigkeitsbe- richt zurückzukommen sein.

1.4 Informatikeinsatz in der Kantonsverwaltung

Seit dem Jahr 2007 führt der Ausschuss FIN/VOL der OAK mit der FIN jährlich ein Gespräch zum Informatikeinsatz in der Kantonsverwaltung; interessierte Mitglieder der Finanzkommission neh- men jeweils auch daran teil. Die Gespräche drehen sich seit jeher im Kern um folgende Themen:

Zentralisierung, Kostenentwicklung und Durchschnittskosten. Oder etwas konkreter formuliert, um die sachlichen und realpolitischen Grenzen der Zentralisierung, die zu erwartenden Kosten sowie die Kostenstruktur der kantonalen Informatik, wie sie sich im Benchmark der SIK (Schweizerische Informatikkonferenz) widerspiegelt. Ebenfalls alljährlich thematisiert wird der Umsetzungsstand der laufenden gesamtstaatlichen Informatikprojekte, im Berichtsjahr weiterhin namentlich des Projekts Kantonaler Workplace 2010 (KWP 2010) zur Erneuerung und Modernisierung der rund 14'000 Computerarbeitsplätze in der Kantonsverwaltung sowie des Projekts Zentralisierung der Telefonie (BEVOICE). Zusätzlich stellte eine hochrangige Delegation der Bedag AG die Dienstleistungen des Unternehmens vor und erläuterte namentlich die Optimierungsmöglichkeiten, die in der Kan- tonsinformatik aus ihrer Sicht bestehen.

Das Gespräch hinterliess beim Ausschuss einen zwiespältigen Eindruck. Einerseits musste er an- erkennen, dass das Gespräch selber wiederum sehr informativ und konstruktiv war. Andererseits herrschte Konsens darüber, dass es frustrierend ist, wie gross noch immer das Misstrauen und der Widerstand gegenüber den Zentralisierungsbestrebungen und namentlich auch gegenüber dem kantonseigenen Informatikunternehmen Bedag AG ist. Dies, obwohl letzteres diverse grosse inter- nationale Organisationen, grosse Firmen aus der Privatwirtschaft und verschiedene Kantone zu ihren Kunden zählt, was als Vertrauensbeweis wohl genügen dürfte. Angesichts der Tatsache, dass der Ausschuss die Zentralisierungsbestrebungen seit Jahren verfolgt und unterstützt, jedoch keine wirklichen Fortschritte zu erkennen sind, beantragte er dem Plenum, zusammen mit der ebenfalls in der Thematik involvierten FIKO eine Kommissionsmotion einzureichen.

Die Motion mit dem Titel „Unabhängige Prüfung der Informatik im Kanton Bern“ wurde vom Gros- sen Rat in der Novembersession mit 147 zu 0 Stimmen überwiesen. Sie beauftragt den Regie- rungsrat, eine externe Expertise über die Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der ICT-Versorgung in der Kantonsverwaltung in Auftrag zu geben. Dabei sollen namentlich auch die Rolle der Bedag AG beleuchtet und die Frage geklärt werden, wo die Kantonsinformatik sinnvoll- erweise weiter zentralisiert werden sollte. Die Ausschreibung und Umsetzung der Expertise soll in enger Absprache mit den beiden Kommissionen erfolgen. Sie sollen namentlich bei der Auswahl der Auftragnehmerin und beim Verfassen des Untersuchungsauftrags beigezogen werden und anschliessend von der Auftragnehmerin regelmässige Reportings erhalten.

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Weiter beschloss die OAK, dass parallel dazu auch am nächsten Informatikgespräch im Sinne einer „Erfolgskontrolle“ genau abgefragt wird, welche Fortschritte in den einzelnen Zentralisie- rungsprojekten erzielt worden sind, die derzeit laufen.

2 Ausschusstätigkeit 2.1 Gemeinsame Geschäfte

Es gibt zurzeit fünf wiederkehrende Geschäftstypen, welche von allen Direktionsausschüssen pa- rallel, aufgeteilt nach Direktionen, bearbeitet werden:

 Geschäftsberichte der Direktionen

 Überprüfung der Kostenabrechnung von Kreditgeschäften

 Überprüfung der Wirkung von Kreditgeschäften

 Liste der laufenden Geschäfte im Bereich der Aussenbeziehungen

 Analyse von Evaluationen

1) Geschäftsberichte 2010 und 2011 der Direktionen

Unabhängig von der formellen Zuständigkeit der FIKO nimmt auch die OAK eine Sichtung der Ge- schäftsberichte der Direktionen vor. Im Berichtsjahr schloss die OAK die Behandlung der Ge- schäftsberichte 2010 ab. Daraus haben sich folgende Feststellungen ergeben:

 In der Produktgruppe „Gleichstellung“ der STA wurden das Leistungs- und das Wirkungsziel mittels Befragung der Leistungsempfänger gemessen. Für die Kommission ist zumindest disku- tabel, inwiefern Befragungen das richtige Mittel sind, um die Wirkung der Fachstelle abzubilden und inwiefern sie nicht bloss das subjektive Empfinden der Benutzer wiedergeben. Es ent- spricht einer generellen Forderung der OAK, dass mittels der erreichten Ist-Werte eine histori- sche Betrachtung über einen längeren Zeitraum möglich ist. Weil bei den Indikatoren der Pro- duktgruppe „Gleichstellung“ nicht immer die gleichen Dienstleistungen ausgewertet werden, sind die Werte der einzelnen Jahre indes nur beschränkt miteinander vergleichbar. Die Fach- stelle für Gleichstellung hat auf Grund der Intervention der OAK angekündigt zu prüfen, wie sie Wirkungs- und Leistungsziel noch klarer voneinander abgrenzen kann. Die Kommission hat dies zur Kenntnis genommen.

 In der Produktgruppe „Erziehungsberatung und schulergänzende Angebote“ der ERZ wurde der Zielwert beim Leistungsindikator 1, also der Anteil der Leistungsempfänger, welche mit der Qualität und Praxisrelevanz der Leistungen zufrieden sind, „erreicht“. Die ERZ erklärte der OAK in ihrer schriftlichen Antwort, dass diese Einschätzung auf der Interpretation eines Evalua- tionsberichts basiere, dem eine Befragung der Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater zu Grunde liegt. Die ERZ verwies auf den entsprechenden Bericht, liess die Frage, mit wel- chem quantitativen Wert das Leistungsziel letztlich erreicht worden ist, aber unbeantwortet.

Aus Sicht der OAK sind solche qualitativen Einschätzungen wenig aufschlussreich und

intransparent. Es müsste aus Sicht der OAK möglich sein, aus den Daten der Befragung einen aggregierten Gesamtwert herauszufiltern. Dies umso mehr, als der Zielwert mit einer konkreten Zahl ausgewiesen war.

 Auf Grund der Einträge im Geschäftsbericht der JGK zur Beobachtungsstation Bolligen, bei der sich wegen eines Entscheids des Bundesamts für Justiz die subventionierten Plätze um die Hälfte reduziert haben, hat die OAK eine Reihe von Fragen zur künftigen Ausrichtung und zur räumlichen Situation gestellt. Die Beobachtungsstation Bolligen hatte vor 20 Jahren begonnen, entsprechend der Nachfrage ein Angebot für die Platzierung von Jugendlichen in Gastfamilien zu schaffen. Im November 2007 hat Bundesamt für Justiz eine revidierte Verordnung des Bun- desgesetzes über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug in Kraft gesetzt, welche den Kreis der subventionsberechtigten Angebote auf stationäre Wohngruppen und darauf aufbauende Plätze beschränkte. Weil das Bundesamt für Justiz 2003 das Angebot der Gastfamilienplatzierung noch ausdrücklich anerkannt hatte, gingen die Verantwortlichen

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der Beobachtungsstation Bolligen 2010 davon aus, dass das entsprechende Angebot dank ei- ner Übergangsfrist noch einige Jahre weiter subventioniert würde. Aus Sicht der OAK ist nicht verständlich, weshalb sich die Verantwortlichen der Beobachtungsstation Bolligen angesichts der Änderung des gesetzlichen Rahmens nicht erkundigt haben, ob der Institution noch einmal eine Übergangsfrist gewährt würde. Stattdessen wäre es angezeigt gewesen, sich schon früher Überlegungen zu Auftrag, Ausrichtung, Finanzierung und Räumlichkeiten zu machen. Die JGK hat in ihrer Antwort auf laufende Abklärungen des kantonalen Jugendamts verwiesen, deren Ergebnisse der OAK nach Abschluss der Überprüfung zugestellt werden sollen. Die OAK hat diese im Berichtsjahr nicht erhalten und wartet weiterhin auf den entsprechenden Bericht.

 Die OAK hat sich bei der POM erkundigt, welche Massnahmen sie ergreift, damit es im Regio- nalgefängnis Bern nicht zu weiteren gerichtlich angeordneten Freilassungen wegen nicht kon- formen Haftbedingungen kommt. Gemäss schriftlicher Antwort der POM wurden verschiedene Prozessabläufe angepasst, so dass Frauen, die sich im Regionalgefängnis Bern in Durchset- zungs-, Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft befinden, zweimal täglich je eine Stunde spa- zieren können. Zudem wurden Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen geschaffen. Bei Auf- enthalten, die länger als 4 Monate dauern, werden Insassinnen in das Ausschaffungshaftge- fängnis in Zürich verlegt. Die Massnahmen konnten ohne zusätzliche finanzielle Mittel umge- setzt werden, da sie gemäss Schreiben der POM nur bis zur inzwischen erfolgten Inbetrieb- nahme des Regionalgefängnisses Burgdorf bestehen blieben. Der bauliche Zustand der Regi- onalgefängnisse Bern und Biel erfordert mittelfristig aber grössere Investitionen. Für die OAK blieb letztlich offen, warum die Prozessabläufe nicht bereits angepasst wurden, als die Un- rechtsmässigkeit der Haftbedingungen nach der ersten gerichtlich angeordneten Freilassung offensichtlich wurde. Da sich die Situation mit der Inbetriebnahme des Regionalgefängnisses Burgdorf bereinigt hat, sieht die OAK jedoch keinen weiteren Handlungsbedarf.

Im Hinblick auf die Prüfrunde der Geschäftsberichte 2011 hat die OAK anlässlich einer Retraite entschieden, ihre Praxis anzupassen und pro Jahr nur noch eine Direktion unter die Lupe zu neh- men, diese dafür umfassend. Im Jahr 2012 hat sich die OAK mit dem Geschäftsbericht 2011 der ERZ auseinandergesetzt. Die OAK hat schriftlich verschiedene Fragen gestellt, u.a. zu den Folgen der finanziell angespannten Situation auf die Qualität der Schule und auf den Zusammenhalt des Kantons im Schulbereich. Die OAK hat auch zusätzliche Informationen zum Spannungsfeld zwi- schen dem Willen nach Reformen und der Notwendigkeit nach Entschleunigung verlangt. Schliess- lich hat die Kommission bemängelt, dass beim Wirkungsindikator 3 der Produktgruppe Kultur, der die Anzahl Rekurse im Bereich der Archäologie misst, weiterhin nicht das Verhältnis von abgewie- senen Rekursen zur Gesamtzahl der Rekurse genannt wird. In ihrer Antwort hat die ERZ ange- kündigt, den Indikator entsprechend anzupassen. Weil die OAK zu gewissen Antworten der ERZ detailliertere Informationen wünscht, hat sie Anschlussfragen gestellt, deren Beantwortung erst 2013 erfolgen wird.

2) Überprüfung der Kostenabrechnung von Kreditgeschäften

Die OAK hat im Berichtsjahr die Prüfungsrunde 2011 abgeschlossen, die folgendes Geschäft um- fasste:

 BVE 3052/04: Kantonsstrasse Nr. 234 Bern-Boll-Worb; Verkehrserschliessung Worbboden;

Verpflichtungskredit 5,1 Mio. Franken“.

Die Finanzkontrolle hat die Ordnungsmässigkeit der Kosten- und Kreditabrechnung in ihrem Be- richt mit zwei Einschränkungen bestätigt. Vorbehalte machte sie wegen einer Umbuchung des Staatsbeitrages für die „Park + Ride“- beziehungsweise „Bike + Ride“-Anlage, die zur Folge hatte, dass die effektiven Projektkosten um 72‘000 Franken zu tief ausgewiesen waren. Im Weiteren stellte die Finanzkontrolle fest, dass die Kreditsumme aufgeteilt worden war in einen Anteil Strasse und einen Anteil öffentlicher Verkehr. Sie bemängelte, dass der zweite Kreditteil zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht definitiv abgerechnet war und verlangte, dass der Gesamtkredit aggre- giert im nächsten Geschäftsbericht auszuweisen sei. Auf Grund der Abklärungen der OAK stellte sich heraus, dass der zweite Kreditanteil entgegen der Dokumente und Informationen, welche der Finanzkontrolle zur Verfügung standen, gleichwohl schon im September 2011 abgerechnet worden war. Die Unsicherheit über den genauen Abrechnungszeitpunkt macht aus Sicht der OAK deutlich,

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welche Risiken bestehen, wenn ein Kredit aufgeteilt wird und im Geschäftsbericht eines bestimm- ten Jahres bloss ein Teil davon als abgerechnet ausgewiesen wird. Deshalb stützt die OAK die Einschätzung der Finanzkontrolle und empfiehlt, auf die Aufteilung von Krediten bei der Abrech- nung zu verzichten, so dass im Geschäftsbericht über den gesamten Kredit Rechenschaft abgelegt werden kann.

Im Berichtsjahr hat die OAK der Finanzkontrolle den Auftrag erteilt, die Kostenabrechnung zum Kreditgeschäft „POM 0108/07 – Beitrag aus dem Lotteriefonds an das Projekt BärenPark“ genauer zu überprüfen. Der Kreditbeschluss des Grossen Rates umfasst nebst dem eigentlichen Lotterie- fonds-Fonds-Beitrag in der Höhe von 1,830 Millionen Franken auch einen maximalen Beitrag aus dem See- und Flussuferfonds in der Höhe von 924‘000 Franken. Zusätzlich zur ordentlichen Ab- rechnungsprüfung beauftragte die OAK die Finanzkontrolle, die Rechtmässigkeit der Kreditgewäh- rung und der Abläufe zu überprüfen. Die Finanzkontrolle hat die Prüfung Ende November 2012 mit der Erstellung eines Berichts fristgerecht abgeschlossen. Dessen Auswertung durch die OAK wird Gegenstand des nächsten Tätigkeitsberichts sein.

3) Überprüfung der Wirkung von Kreditgeschäften

In Wahrnehmung ihres Auftrags gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d GRG ist die OAK be- strebt, auch die Wirkungen von Massnahmen zu untersuchen, welche mit den Kreditgeschäften ausgelöst worden sind, deren Kostenabrechnung sie von der Finanzkontrolle prüfen lässt. Sie ori- entiert sich dabei an den deklarierten Zielsetzungen, die in den Vorträgen zu den entsprechenden Grossratsgeschäften festgehalten sind. Im Berichtsjahr wurde das Geschäft der im Jahr 2011 initi- ierten Prüfungsrunde ausgewertet:

 BVE 3052/04: Kantonsstrasse Nr. 234 Bern-Boll-Worb; Verkehrserschliessung Worbboden;

Verpflichtungskredit 5,1 Mio. Franken“.

Auf die Fragen der OAK zur Wirkung des Kredits antwortete die BVE, dass sie keine Wirkungskon- trolle vorgenommen hat, weil erst nach der Realisierung der Verkehrssanierung Worb eine Ge- samtbilanz gezogen werden soll. Die OAK hat dafür Verständnis, erwartet aber, dass die ange- kündigte Überprüfung dereinst tatsächlich vorgenommen wird. Immerhin kann die OAK befriedigt zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der Verkehrsunfälle nach der Realisierung des Projekts zu- rückgegangen ist und damit eines der prioritären Ziele des Vorhabens erreicht werden konnte.

Positiv entwickelt hat sich auch die Passagierfrequenz der neuen RBS-Haltestelle Worbboden.

2010 stiegen dort täglich durchschnittlich 400 Personen ein oder aus. Nachdem die Zahl der Pas- sagiere in den benachbarten Bahnhöfen zunächst zurückgegangen ist, liegt sie im Bahnhof Worb gemäss BVE inzwischen wieder höher als in der Zeit, als die Station Worbboden noch nicht reali- siert war.

4) Liste der laufenden Geschäfte im Bereich der Aussenbeziehungen

Als Massnahme zur Umsetzung der Artikel 22 Absatz 3 und 36 Absatz 1 GRG wird die OAK vom Regierungsrat halbjährlich mit einer Liste der laufenden Aussenbeziehungsgeschäfte bedient – unterteilt in Gegenstände, welche in die Entscheidungskompetenz des Parlaments fallen, und sol- che, über welche die Regierung befindet. Zu jedem Geschäft enthält die Liste ein Datenblatt, das namentlich den Stand im Prozess und eine Bewertung der staats-, demokratie-, föderalismus-, finanz- und wirtschaftspolitischen Bedeutung des Geschäfts enthält.

Das zentrale Anliegen, das die Kommission mit der Liste verbindet, ist die Möglichkeit, möglichst frühzeitig, das heisst bereits in der Entstehungs- und Aushandlungsphase, in konsultativem Sinn auf die Geschäfte Einfluss zu nehmen. Vor Einführung dieser Liste bestand die demokratiepolitisch unbefriedigende Situation, dass der Grosse Rat nur noch ja oder nein zum fertig ausgehandelten Produkt – bei Geschäften in seiner Entscheidkompetenz – oder gar nichts – bei Geschäften in der Kompetenz der Regierung – sagen konnte.

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Aufgrund dieser Liste entscheidet die Kommission auf Antrag des jeweiligen Ausschusses, mit welchen Gegenständen sie sich näher befassen und sich ausführlichere Informationen geben las- sen will. Im Berichtsjahr war dies bei zwei Geschäften der Fall (vgl. Kap. 4.4).

5) Analyse von Evaluationen

Gestützt auf Art. 22 Abs. 2 Buchstabe c des Gesetzes über den Grossen Rat obliegt der OAK die Oberaufsicht über die Aufgaben- und Massnahmenprüfungen des Kantons. Im Rahmen der Wahr- nehmung dieser Aufgabe hat die OAK im Berichtsjahr eine Analyse der „Prospektiven Evaluation des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr im Kanton Bern“ durchgeführt. Die Evaluation, die von der Erziehungsdirektion in Auftrag gegeben und von der direktionseigenen Abteilung Bildungspla- nung und Evaluation durchgeführt worden ist, hatte zum Ziel, die betroffenen Kreise in einer quali- tativen Umfrage anzuhören, um deren Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem gymnasialen Un- terricht im 9. Schuljahr zu erfragen. Zu diesem Zweck wurden 31 Gruppengespräche mit Vertretern der Gymnasien, der Sekundarschulen, der Behörden sowie mit Oberstufenschülern durchgeführt und ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass das Modell 9/4 mit 9 Jahren Volksschule und 4 Jahren Gymnasium am meisten Zuspruch fand, weshalb die Studienautoren empfahlen, dieses Modell weiterzuverfolgen. Ergänzend wurden deshalb auch die finanziellen Folgen dieses und der weiter denkbaren Modelle berechnet. Nebst dem Modell 9/4 waren das insbesondere der Status quo so- wie die Variante „Quarta“. Für die Kostenschätzung des Modells 9/4 wurde ausgehend von den Kosten eines gesamten postobligatorischen Schuljahrs verschiedene Ausgestaltungsaspekte defi- niert, welche Einsparungen ermöglichen. Nach intensiver Beschäftigung mit der Evaluation hat die OAK gewisse Zweifel, ob beim klaren Votum der Befragten für das Modell 9/4 wirklich der pädago- gische Nutzen im Vordergrund der Überlegungen gestanden hat oder nicht eher das Eigeninteres- se der Schulen, ihre Stellung zu wahren. Angesichts des allgemeinen Trends, die Ausbildungszei- ten eher zu verkürzen, und auf Grund der zu erwartenden Mehrkosten hat die Kommission grosse Bedenken, dass das Modell 9/4 im Grossen Rat eine Mehrheit finden wird. Was die Methodik der Evaluation betrifft, hat die OAK folgende Feststellungen gemacht:

 Der Auftrag wurde ernst genommen: Mit 31 Fokusgruppengesprächen ist die Datenlage breit abgestützt

 Es ist begrüssenswert, dass das methodische Vorgehen in der Arbeit reflektiert wird und Gren- zen sowie Chancen der gewählten Vorgehensweise erörtert wurden

 Bei der Kostenanalyse fragt sich die OAK, inwieweit die darin aufgeführten Ausgestaltungsva- rianten nicht nur aus Kostengründen, sondern auch fachlich Sinn ergeben und durchsetzbar sind. Die Kommission bemängelt, dass die Kostenanalyse keine Angaben zu den Infrastruktur- kosten macht. Die OAK ist der Meinung, dass die Auswirkungen auf den Bedarf an Schulraum relativ präzis plan- und berechenbar sein müssten.

Die OAK hat der ERZ zusätzlich eine Reihe von Fragen gestellt. Da die Antworten erst 2013 vor- liegen werden, wird die Kommission im Tätigkeitsbericht 2013 darauf zurückkommen.

2.2 Ausschuss Übergeordnete Aufgaben

Der Ausschuss Übergeordnete Aufgaben koordiniert gemäss Reglement der OAK die Arbeiten aller Ausschüsse, bereitet die Plenumssitzungen vor, sorgt für eine einheitliche Aufsichtspraxis und Informationspolitik und nimmt übergeordnete und/oder direktionsübergreifende Aufgaben wahr. Er trifft sich in der Regel immer vor den Plenumssitzungen der OAK.

Im Berichtsjahr beschäftigte er sich schwergewichtig mit folgenden Geschäften:

 Vergleich betr. Sanierung des Lawinenschutztunnels Mitholz

 Totalrevision des Parlamentsrechts

 Quartalsberichte der Finanzkontrolle

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1) Vergleich betr. Sanierung des Lawinenschutztunnels Mitholz

Um einen maximalen Geheimnisschutz zu gewährleisten, verzichtete die Gesamtkommission dar- auf, den Vergleich einzusehen; stattdessen liess sie sich vom zuständigen Ausschuss pauschal über dessen Erkenntnisse informieren. Um aber trotzdem zumindest alle grösseren Fraktionen direkt an der Untersuchung zu beteiligen, wurde nicht der thematisch an sich zuständige Aus- schuss BVE/JGK damit betraut, sondern der breiter zusammengesetzte Ausschuss Übergeordnete Aufgaben.

Für die konkreten Untersuchungsergebnisse vgl. Kap. 1.1.

2) Totalrevision des Parlamentsrechts

Mit grossem Interesse beteiligte sich die OAK an der Vernehmlassung zur Totalrevision des Par- lamentsrechts. Sie beschränkte sich dabei auf diejenigen Gegenstände, die für ihre Tätigkeit von unmittelbarer Bedeutung sind und wo aus ihrer Sicht ein Bedarf nach Klärung oder Präzisierung bestand. Das betraf einerseits den Bereich Informationsrechte, Amtsgeheimnis und Auskunfts- pflicht, andererseits die Organisation des Kommissionswesens.

Betreffend Informationsrechte und Geheimnisschutz erachtete die Oberaufsichtskommission die vorgeschlagenen Regelungen als sinnvoll und ausreichend. Von der Schaffung von Aufsichtsdele- gationen, wie sie der vom Regierungsrat beauftragte Gutachter Professor Bernhard Ehrenzeller anregte, wollte sie absehen. Die Vernehmlassungsvorlage verpflichtete die Aufsichtskommissio- nen, Vorkehrungen zum Schutz des Amtsgeheimnisses zu treffen. Dies würde der Oberaufsichts- kommission erlauben, die aktuelle und bewährte Praxis fortzuführen, dass vertrauliche Akten oder Befragungen im Bedarfsfall nur vom zuständigen Ausschuss eingesehen bzw. durchgeführt wer- den.

Als nicht ideal beurteilte die Kommission hingegen die vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen Geschäftsprüfungs- und der Sachbereichskommissionen. Konkret, dass in gewissen Fällen auch die Sachbereichskommissionen den Vollzug von Beschlüssen des Grossen Rats überprüfen kön- nen sollten. Die Oberaufsichtskommission befürchtete, dass diese Regelung in der Praxis zu Ab- grenzungsschwierigkeiten und Doppelspurigkeiten führen kann.

Für den Fall, dass sämtliche Kreditgeschäfte bei der Finanzkommission verbleiben sollten, sprach sich die Oberaufsichtskommission dafür aus, dass sich die Sachbereichskommissionen auf die Gesetzgebung und Fragen der Steuerung und Planung beschränken und die Überprüfung des Vollzugs wie bisher gänzlich bei der OAK bzw. GPK verbleibt.

Für den Fall, dass die Sachbereichskommissionen zuständig werden sollten für die Kreditgeschäf- te aus ihren Themengebieten, widersetzte sich die OAK dem Ansinnen nicht, dass auch Sachbe- reichskommissionen in gewissen Fällen den Vollzug überprüfen können. Sie sprach sich dafür aus, dann jedoch zu präzisieren, dass die Überprüfung des Vollzugs in der Regel der GPK zukommt.

Ausgenommen sollten Berichte sein, die den Vollzug in einem klar umgrenzten Sachgebiet und weniger das Verwaltungshandeln an sich prüfen, ebenfalls Rechenschaftsberichte von Institutio- nen, bei denen die Risikooptik eine untergeordnete Rolle spielt.

3) Quartalsberichte der Finanzkontrolle

Federführend wurden diese Quartalsberichte der Finanzkontrolle von der FIKO behandelt; deren Ausschuss Finanzkontrolle diskutierte die Berichte jeweils mit der Leitung der Behörde. Weil die Berichte jedoch auch Informationen enthielten, die für die OAK von Interesse waren, studierte sie diese ebenfalls. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, hielt sich die OAK jedoch mit eigenen Inter- ventionen jeweils zurück, solange entweder die Schwesterkommission oder die Finanzkontrolle selber aktiv mit einem Geschäft befasst war.

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2.3 Ausschuss STA/ERZ

Der Ausschuss STA/ERZ beschäftigte sich im Berichtsjahr nebst der Vorberatung von Geschäften des Grossen Rates zuhanden des Plenums (vgl. Kapitel 3) schwergewichtig mit folgenden The- men:

 Schulverwaltungssoftware Evento

 Besuch des Amts für Kultur

 Evaluation betr. künftige Gestaltung des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr (GU9)

 Kenntnisnahme von Berichten (soweit nicht unter Kap. 3 fallend) 1) Schulverwaltungssoftware Evento

Die Schulverwaltungssoftware Evento hat die OAK in den vergangenen Jahren intensiv beschäf- tigt. Zunächst ging es primär um das Kosten-Nutzen-Verhältnis des gesprochenen Kredits von total rund 33 Mio. Franken, die Realisierbarkeit des Projekts und die – eingeschränkten – Funktionalitä- ten der Software. Nachdem sich diese soweit klären liessen, ist es im Berichtsjahr nur mehr um die Höhe der Betriebskosten gegangen.

Mit rund 1,2 Mio. Franken (Planwert für 2011) fallen diese vergleichsweise hoch aus, zumal für die Jahre 2010-2013 zusätzlich ein Betriebskostenkredit in der Höhe von jährlich 1,2 Mio. bewilligt worden ist, um externe Unterstützung bei Wartung, Support und Weiterentwicklung einzukaufen.

Die OAK hat sich deshalb bei der ERZ erkundigt, welche weitere Entwicklung bei den Betriebskos- ten zu erwarten ist und wie sich diese im Vergleich zu den entsprechenden Kosten anderer Gross- systeme ausnehmen. Weil die entsprechenden Informationen, die man von der Direktion erhalten hat, für Informatiklaien schwierig zu beurteilen waren, insbesondere was die Verhältnismässigkeit der anfallenden Kosten angeht, hat die OAK die Finanzkontrolle beauftragt, aus ihrer Expertensicht eine Beurteilung vorzunehmen.

Diese ist soweit positiv ausgefallen, was die OAK mit Befriedigung zur Kenntnis genommen hat.

Die Kommission hat ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass sich Betriebskosten nur relativ grob vergleichen lassen, da die Softwaresysteme, die der Kanton verwendet, sehr unterschiedlich sind.

Beanstandet worden ist von der Finanzkontrolle, dass ein Viertel des Betriebskredits für die Wei- terentwicklung der Software aufgewendet wird und folglich der Investitionsrechnung zu belasten wäre. Weiter hat sie darauf hingewiesen, dass der interne Personalaufwand für Projekte und Wei- terentwicklung nach Abschluss der Einführungsphase reduziert werden sollte. Zu einem ähnlichen Ergebnis ist die Finanzkontrolle auch in Bezug auf die externe Unterstützung gekommen, die für die Weiterentwicklung des Systems beigezogen wird. Mittelfristig sollte nach ihrer Auffassung auch hier der Aufwand zurückgefahren werden, weil die Weiterentwicklung von Systemen, deren Le- benszyklus fortgeschritten ist, nur noch einen geringen Nutzen bringt.

Die Oberaufsichtskommission hat sich den Empfehlungen der Finanzkontrolle vollumfänglich an- schliessen können. Sie hat deshalb der ERZ empfohlen, bei einem künftigen Kredit klar zwischen Investitions- und Betriebskosten zu unterscheiden und den Aufwand für die Weiterentwicklung der Software in angemessener Weise zu reduzieren.

2) Besuch des Amts für Kultur

Nachdem ein erster Gesprächstermin im September verschoben werden musste, hat der Aus- schuss dem Amt für Kultur am 30. November einen Besuch abgestattet. In einem ersten Ge- sprächsteil mit Erziehungsdirektor Bernhard Pulver ging es um die Aufarbeitung der von den Me- dien kolportierten Unstimmigkeiten im Amt für Kultur und der damit verbundenen hohen Personal- fluktuation – namentlich in der Abteilung Kulturförderung deutsch. Der Ausschuss legte dem Erzie- hungsdirektor einen umfangreichen Fragekatalog vor. So wollte er unter anderem wissen, welche Massnahmen der Erziehungsdirektor ergriffen hat, um die Situation zu beruhigen und wie sich der Personal- und Know-How-Verlust auf die Erfüllung der Aufgaben ausgewirkt hat. In einem zweiten Teil waren die Fragen an die Amtsvorsteherin Anita Bernhard gerichtet. Sechs Jahre nach dem

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letzten Besuch des Amts für Kultur durch die OAK interessierte den Ausschuss, welches aktuell die grössten Risiken und Herausforderungen darstellen, welche Auswirkungen die Inkraftsetzung des neuen Kulturförderungsgesetzes auf die Arbeit der Mitarbeitenden hat und welches die Grundsatzfragen sind, die im Rahmen der geplanten Kulturpflegestrategie geklärt werden sollen.

Da die Kommission den Besuch im Berichtsjahr nicht mehr abschliessend auswerten konnte, wird sie im nächsten Tätigkeitsbericht darauf zurückkommen.

3) Evaluation betr. künftige Gestaltung des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr (GU9)

Dieser Gegenstand wird unter Kap. 2.1 abgehandelt.

4) Kenntnisnahme von Berichten

Im Berichtsjahr nahm der Ausschuss STA/ERZ von folgenden Berichten Kenntnis (soweit nicht unter Kap. 3 fallend):

 Geschäftsbericht 2011 der ERZ (vgl. dazu Kap. 2.1)

2.4 Ausschuss FIN/VOL

Der Ausschuss FIN/VOL beschäftigte sich im Berichtsjahr nebst der Vorberatung von Geschäften des Grossen Rates zuhanden des Plenums (vgl. Kap. 3) schwergewichtig mit folgenden Themen:

 Risiko- und Beteiligungsmanagement

 Informatikeinsatz in der Kantonsverwaltung

 Jahresbilanz der Wirtschaftsförderung

 Besuch der kantonalen Rebbaukommission 1) Risiko- und Beteiligungsmanagement

Der Gegenstand wird unter Kapitel 1.3 abgehandelt.

2) Informatikeinsatz in der Kantonsverwaltung

Der Gegenstand wird unter Kapitel 1.4. abgehandelt.

3) Jahresbilanz der Wirtschaftsförderung

Mit Annahme einer von der OAK vorgelegten Planungserklärung legte der Grosse Rat in der No- vembersession 2007 fest, dass nicht eine Veröffentlichung der Liste der geförderten Unternehmen, sondern eine regelmässige Berichterstattung über die Tätigkeit der Wirtschaftsförderung an die Kommission als Organ der parlamentarischen Oberaufsicht anzustreben ist. Im Folgejahr entwi- ckelte die OAK zusammen mit der VOL einen Modus, nach dem diese Berichterstattung seither erfolgt.

Die diesjährige Berichterstattungsrunde förderte keine besonderen Probleme zutage und brachte eine Reihe neuer oder zumindest zusätzlicher Informationen. Speziell thematisiert wurden das langfristige Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die angewendeten Förderkriterien, nachdem beides in den vergangenen Jahren nur gestreift worden war.

Folgende wesentliche Erkenntnisse brachte das Gespräch mit dem Volkswirtschaftsdirektor, das Anfang Mai stattfand:

 Mit 39 statt 50 geförderter Projekte wurde der Soll-Wert im Jahr 2011 unterschritten. Ursache dafür war die globale Wirtschaftskrise.

 90 Prozent der geförderten Firmen fielen auf die Cluster.

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 Ausgestaltung von Steuererleichterungen: Die maximale Erleichterung beträgt 100 Prozent während längstens 10 Jahren. Das ist eine Regel, die schweizweit gilt. Kriterien für die Bemes- sung der Höhe der Steuererleichterung sind die Art des Projekts, die Anzahl geschaffener Stel- len, die Höhe der Investitionen sowie die Angebote anderer Kantone. Die Höhe der Investitio- nen steht dabei gegenüber der Anzahl geschaffener Arbeitsplätze im Vordergrund. Letztere werden dann eingerechnet, wenn ein Vorhaben nicht kapitalintensiv ist, aber Arbeitsplätze schafft. Jede Erleichterung ist vom Regierungsrat zu genehmigen, nicht in allen Kantonen ist dies der Fall.

 Kriterien für die Gewährung von Unterstützung im Rahmen der Wirtschaftsförderung: Gefördert wird nur im Bereich des Exports, es darf keine Einmischung in den lokalen oder regionalen Wettbewerb stattfinden. Gefördert werden nur Projekte, die eine Innovation bringen. Nicht ge- währt werden können infolgedessen Beiträge, die der Strukturerhaltung, reinen Sitzverlegung innerhalb der Schweiz, Sanierung oder dem Nachholen von Investitionen sowie der Erfüllung von behördlicher Vorschriften und Auflagen dienen würden. Die Gesamtfinanzierung eines Pro- jekts muss gewährleistet sein. Der Beitrag der Wirtschaftsförderung muss für die Realisierung entscheidend sein. Ein Projekt muss punkto Umweltschutz und der Ausbildung von Lernenden nachhaltig sein.

 Die Erklärung, weshalb die Firmen schliesslich mehr Investitionen als geplant tätigen, dafür aber weniger Arbeitsplätze als angekündigt schaffen, lautet folgendermassen: Der hohe Fran- kenkurs bringt die Firmen dazu, den Grad der Automatisierung zu erhöhen.

 Die Auswertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Wirtschaftsförderung zeigt, dass die eingesetzten Instrumente und Mittel für den Kanton letztlich zu Netto-Einnahmen führen.

4) Besuch der kantonalen Rebbaukommission

Der Ausschuss FIN/VOL hat am 17. Dezember in Twann eine Delegation der kantonalen Rebbau- kommission besucht. Der Besuch erfolgte im Zusammenhang mit einer Petition eines Winzers, welche 2009 eingegangen und von der Kommission 2010 behandelt worden war. In deren Zu- sammenhang war die Kommission zum Schluss gekommen, dass es sinnvoll wäre, die seit 1994 aufgelöste Rebbaukommission zu reaktivieren. Es stellte sich damals heraus, dass die Kommissi- on zu diesem Zeitpunkt seit mehreren Monaten bereits wieder eingesetzt war. Mit dem Besuch im Berichtsjahr bezweckte die OAK zu überprüfen, ob die Rebbaukommission ihre Ziele erreichen konnte. Ferner interessierte sich der Ausschuss über die Akzeptanz der Kommission bei den Reb- bauern, über die Arbeitsweise der Kommission, über den Status der Kantonsvertreter innerhalb der Kommission sowie über das Wahlverfahren. Der Ausschuss wird den Besuch erst 2013 auswerten können.

2.5 Ausschuss GEF/POM

Der Ausschuss GEF/POM beschäftigte sich im Berichtsjahr nebst der Vorberatung von Geschäften des Grossen Rates zuhanden des Plenums (vgl. Kap. 3) schwergewichtig mit folgenden Themen:

 Stärkung der Aufsicht über die kantonale Staatsschutztätigkeit

 Besuch des Alters- und Behindertenamtes

 Vernehmlassung zur Revision des Polizeigesetzes

 Modalitäten bei Austritten von Kadermitarbeitenden

1) Stärkung der Aufsicht über die kantonale Staatsschutztätigkeit

Dieser Gegenstand wird unter Kap. 1.2 abgehandelt.

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2) Besuch des Alters- und Behindertenamtes

Am 8. November 2012 stattete der Ausschuss dem Alters- und Behindertenamt ALBA einen Be- such ab. Dabei wurden insbesondere die Themen Investitions- und Bedarfsplanung, Missstände in Alters- und Behindertenheimen und namentlich sexueller Missbrauch, die Umsetzung der NFA sowie die Kontrolle bei der Verwendung von Staatsbeiträgen erörtert. Die Antworten, die der Aus- schuss auf seine Fragen erhalten hat, sind soweit befriedigend ausgefallen. Einige Punkte und Fragen sind trotzdem offen geblieben und werden von der Kommission weiterverfolgt.

Zu folgenden beiden Bereichen hat sie im Anschluss an das Gespräch schriftlich Fragen gestellt – mit Antwortfrist im Jahr 2013, weshalb die Berichterstattung darüber erst im nächsten Tätigkeitsbe- richt erfolgt:

 Kontrolle der Löhne und der Arbeitsbedingungen in den Institutionen: Nach eigenen Aussagen interessiert sich das ALBA primär dafür, dass die erbrachte Leistung stimmt, weniger, ob die Arbeitsbedingungen und die Abgeltung der Angestellten korrekt sind. Die Aufsicht in diesem Bereich müssten in erster Linie die Trägerschaften wahrnehmen, obschon man selber via Leis- tungsverträge gewisse Eingriffsmöglichkeiten hätte. Weil jedoch nach Auffassung der OAK zwischen der erbrachten Leistung und der Arbeitszufriedenheit der Belegschaft ein enger Zu- sammenhang besteht, hat sie sich im Nachgang des Gesprächs beim Amt erkundigt, wieso dieses seine Einflussmöglichkeiten nicht aktiver nutzt oder zumindest zuhanden der Träger- schaften Minimalstandards definiert.

 Investitionsplanung im Behindertenbereich: Das ALBA hat einerseits darauf hingewiesen, dass die Investitionsplanung im Behindertenbereich schwierig ist, weil es auf Gesuch hin prüft, ob ein Projekt vom Kanton mitfinanziert werden soll. Anderseits, dass ein grosser Nachholbedarf bei den Investitionen besteht, weil über lange Zeit zu wenig investiert wurde. Nach Auffassung der OAK sind diese Aussagen zumindest teilweise widersprüchlich. Offensichtlich existiert trotz der anscheinend nur fallweisen Prüfung wenigstens eine grobe Vorstellung von der Grössen- ordnung des Investitionsbedarfs. Weil sich dieser angestaut hat und offenbar hoch ist und man angesichts der Höhe des Bedarfs nicht darum herum kommt, Prioritäten zu setzen, erscheint es der OAK angebracht, dass man zu einer längerfristigen Planung übergeht und wegkommt vom Prinzip, „von der Hand in den Mund“ zu leben.

In den folgenden Bereichen muss erst die Entwicklung der kommenden Monate und Jahre abge- wartet werden. Die Kommission hat die entsprechenden Fragen deshalb auf ihre Mehrjahrespla- nung gesetzt:

 Bedarfsplanung bei den Institutionen im Behindertenbereich: Zurzeit fehlt die Datengrundlage, um die Entwicklung des Bedarfs vernünftig analysieren zu können. Das Amt ist bestrebt, bald mehr bzw. bessere Daten zu beschaffen und Instrumente für die Bedarfsplanung einzuführen.

 Mittel und Instrumente, um Massnahmen gegenüber Heimen durchzusetzen: Die Aufsichtsmit- tel, die in der Heimverordnung festgehalten sind, genügen nicht, um die gültigen Vorschriften bezüglich Arbeitsbedingungen, Pflegequalität usw. effektiv durchzusetzen. Insbesondere müs- sen die Trägerschaften mehr in die Verantwortung bzw. die Aufsicht eingebunden werden. Das ALBA ist daran, die Rechtsgrundlagen entsprechend weiterzuentwickeln.

 Erarbeitung eines Sonderschulkonzepts im Rahmen der Umsetzung der NFA: Dieses Konzept, das gemäss NFA vorgeschrieben ist, liegt noch nicht vor. Es ist weiterhin erst in Erarbeitung, die Arbeiten gestalteten sich nicht ganz einfach, weil zwei Direktionen beteiligt seien (GEF und ERZ).

3) Vernehmlassung zur Revision des Polizeigesetzes

Die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle hat gemäss Art. 37 des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) die Pflicht, dem Grossen Rat und dem Regierungsrat jährlich einen Bericht über ihre Tä- tigkeit vorzulegen. Ein Teil der Berichterstattung besteht darin, auf die Mängel und wünschbaren Änderungen hinzuweisen, die sich aus Sicht des Datenschutzes ergeben haben. Die Oberauf- sichtskommission, die gemäss Art. 38 Abs. 1 Bst. d des Personalgesetzes (PG) die Aufsicht über den Beauftragten für Datenschutz wahrnimmt, berät diese Berichte jeweils vor (vgl. dazu Kap. 3.1).

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Anlässlich der diesjährigen Berichterstattungsrunde wurde unter anderem die – damals anstehen- de, im Dezember 2012 aber um ein Jahr vertagte – Teilrevision des Polizeigesetzes (PolG) thema- tisiert. Dabei zeigte sich, dass in einigen Bereichen ein zusätzlicher Regelungsbedarf bestand. Die Kommission nutzte deshalb das Vernehmlassungsverfahren, um folgende Ergänzungen anzure- gen:

 Das revidierte Polizeigesetz sollte regeln, wie die Betroffenen in die Daten Einsicht nehmen können, die über sie in der kantonalen Staatsschutzdatenbank gesammelt werden. Geregelt werden sollte, wer nach einem Auskunftsersuchen in die kantonale Staatsschutzdatenbank zu prüfen hat, ob allfällige Daten rechtmässig bearbeitet werden. Ebenfalls sollte die Justizinstanz bezeichnet werden, der die Nachprüfung obliegt.

 Das revidierte Gesetz sollte zudem eine klare Gesetzesgrundlage für diese Datenbank schaf- fen.

 Es sollte weiter eine Gesetzesgrundlage für die Datenbearbeitungen durch die bei der KAPO angesiedelte Stelle Gewalt und Drohung schaffen.

 Schliesslich bietet sich die anstehende Revision des PolG an, um eine Rechtsgrundlage für die Sicherheitsüberprüfung der Polizei- und allgemein der Angestellten und Beauftragten mit einer sicherheitskritischen Funktion zu schaffen.

4) Modalitäten bei Austritten von Kadermitarbeitenden

Durch einen Zeitungsbericht wurde bekannt, dass der Regierungsrat Anfang Jahr die stellvertre- tende Generalsekretärin der GEF unmittelbar nach der Probezeit freigestellt hatte. Kurz darauf wurde eine Interpellation zu diesem Thema eingereicht. Als der Regierungsrat seine Antwort auf den Vorstoss veröffentlichte, die aus Persönlichkeits- und Datenschutzgründen vieles offen liess, wurde die Kommission aktiv und formulierte eine Reihe von Fragen, die sie dem Regierungsrat schriftlich zustellte. Obwohl es nicht Aufgabe der OAK ist, Einzelfälle zu untersuchen, betrachtete sie den Fall im Kontext ihrer 2010 abgeschlossenen Untersuchung zu den Zeitguthaben und Aus- trittsvereinbarungen. Eine Freistellung unmittelbar nach der Probezeit stellt in den Augen der OAK einen neuen Aspekt der damals untersuchten Thematik dar. Entsprechend zielten die Fragen der OAK nicht nur auf den konkreten Einzelfall ab, sondern bezogen sich generell auf die Thematik der Austrittsvereinbarung. Im Sinne einer Nachkontrolle hat sich die OAK auch danach erkundigt, was aus den Empfehlungen zu den Austrittsvereinbarungen, die die OAK im erwähnten Bericht formu- liert hatte, geworden ist. Das Antwortschreiben des Regierungsrates fiel umfangreich aus. Der Re- gierungsrat wies darin darauf hin, dass mit einer Austrittsvereinbarung, wie sie im konkreten Fall getroffen worden ist, Prozess- und Kostenrisiken minimiert werden könnten und eine solche Lö- sung daher unter Umständen insgesamt vorteilhafter sei als ein ordentliches Kündigungsverfahren.

Trotzdem ergaben sich für die OAK gewisse Anschlussfragen, insbesondere zum genauen Ablauf des konkreten Falls, zur Informationsweitergabe bei Anstellungen von kantonsinternen Bewerbun- gen sowie zum Sinn und Zweck der sechsmonatigen Probezeit. Mit Genugtuung konnte die Kom- mission zugleich zur Kenntnis nehmen, dass der Regierungsrat mit der Revision der Personalver- ordnung per 1. Januar 2013 Anpassungen vornimmt, die der Stossrichtung der Empfehlung der OAK aus dem Jahr 2010 entsprechen. Da die Antworten des RR auf die Anschlussfragen erst 2013 vorliegen werden, wird die Auswertung Gegenstand des nächsten Tätigkeitsberichts sein.

2.6 Ausschuss BVE/JGK

Der Ausschuss BVE/JGK beschäftigte sich im Berichtsjahr nebst der Vorberatung von Geschäften des Grossen Rates zuhanden des Plenums (vgl. Kapitel 3) schwergewichtig mit folgenden The- men:

 Bauliche Mängel am Gebäude der Frauenklinik des Inselspital Berns

 Projekt INO

 Begleitung von Grossprojekten am Beispiel Neuer Wankdorfplatz

 Erste Etappe der Überbauung von Roll-Areal

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