Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat betreffend die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates vom
28. März 2010
Regierungsratsbeschluss Nr. 663/2010 vom 5. Mai 2010
Staatskanzlei Chancellerie d'Etat
Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat
betreffend die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates vom 28. März 2010
Kurzfassung
Am 28. März 2010 fanden die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Rat und den Regierungsrat des Kantons Bern statt. Die Durchführung des Urnengangs –
Vorbereitungsarbeiten und Ermittlung der Ergebnisse – verlief insgesamt positiv. Dies ist auch der guten Zusammenarbeit der Hauptakteure – Staatskanzlei, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, dezentrale kantonale Verwaltung und Bedag Informatik AG –
zuzuschreiben. Am Wahltag wurden die Ergebnisse im Medien- und Informationszentrum des Rathauses laufend veröffentlicht. Die Publikation im Internet erfolgte unter der Adresse www.be.ch/wahlen10. Die Internet-Wahlplattform erwies sich als stabil. Zahlreiche Personen konnten sich direkt im Internet über den Verlauf der Wahlen informieren.
Dem Schutz der politischen Rechte wurde besondere Bedeutung zugemessen. Die Bundesverfassung garantiert die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe der Bürgerinnen und Bürger. Der Grosse Rat hatte das Verwaltungsrechtspflegegesetz am 10. April 2008 an die Rechtsweggarantie angepasst. Über Abstimmungs- und
Wahlbeschwerden, mit denen die Vorbereitung, Durchführung oder die Ergebnisse einer kantonalen Abstimmung oder Wahl angefochten oder bei kantonalen Wahlen
Unvereinbarkeitsgründe geltend gemacht werden, entscheidet neu das Verwaltungsgericht.
Im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer einzigen Beschwerde. Das Verwaltungsgericht entschied, die Staatskanzlei habe einen verspätet eingereichten Wahlvorschlag für die Regierungsratswahlen zu Recht abgelehnt.
Das Wahlmaterial wurde durch die Schweizerische Post zugestellt (Zahl der
Stimmberechtigten: 707’742). Die Zustellung der Unterlagen erfolgte insgesamt korrekt. In den Sortiermaschinen des Briefzentrums Härkingen wurden 922 Wahlumschläge, die für Saanen bestimmt waren, beschädigt. Der Vorfall wurde der Gemeinde Saanen gemeldet, welche die Neuverpackung des Wahlmaterials veranlasste. Die neu verpackten Unterlagen konnten in Saanen innerhalb der gesetzlichen Frist zugestellt werden.
Die Mitglieder des Grossen Rates wurden im Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt.
Nach der Wahlkreisreform 2010, welcher das Berner Volk am 30. November 2008 zugestimmt hatte, wurden die Wahlen für den Grossen Rat in neun Wahlkreisen durchgeführt. Für die Grossratswahlen 2010 hatten sich 1'937 Kandidatinnen und Kandidaten auf 133 Listen zur Wahl präsentiert. Von den 136 erneut kandidierenden Mitgliedern des Grossen Rates wurden 27 Kandidatinnen und Kandidaten abgewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 32,4 Prozent (2006: 31,1 Prozent). Die Ergebnisse der
Grossratswahlen wurden im Amtsblatt vom 14. April 2010 veröffentlicht. Die Staatskanzlei wird Ende 2010 einen Bericht mit ausführlichen Resultaten publizieren.
Die sieben Mitglieder des Regierungsrates wurden gleichzeitig mit der ordentlichen Gesamterneuerung des Grossen Rates und für dieselbe Amtsdauer im
Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Es hatten sich sechzehn Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl angemeldet. Das ganze Kantonsgebiet bildete einen einzigen Wahlkreis. Dem Berner Jura war ein Sitz garantiert. Die Stimmbeteiligung betrug 31,3 Prozent. Das absolute Mehr lag bei 67'833 Stimmen. 8 Personen erreichten das absolute Mehr. Alle sieben Regierungssitze konnten demzufolge im ersten Wahlgang besetzt werden.
Es wurden 42 Frauen in den Grossen Rat gewählt (2006: 50 Frauen). Der Frauenanteil ging damit von 31,9 auf 26,3 Prozent zurück.
Frau Barbara Egger-Jenzer wurde erneut in den Regierungsrat gewählt. Zusätzlich wurde
auf das Parlamentsmandat. Der frei gewordene Parlamentssitz konnte ebenfalls durch eine Frau besetzt werden.
1. Schutz der politischen Rechte
1.1 Allgemeines
Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV; SR 101).
Das Stimm- und Wahlrecht räumt den Bürgerinnen und Bürgern den Anspruch darauf ein, dass kein Abstimmungs- oder Wahlergebnis anerkannt wird, das nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Entscheide sollen gestützt auf einen möglichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung getroffen werden.
In früheren Jahrzehnten war der Rechtsschutz im Bereich der politischen Rechte politischen Instanzen vorbehalten. Die Auffassung, dass die politischen Rechte justiziabel und
demzufolge einer richterlichen Überprüfung zugänglich sind, setzte sich erst langsam durch.
Heute gilt die Rechtsweggarantie nach Artikel 29a BV grundsätzlich auch für den Bereich der politischen Rechte: Jede Person soll bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde haben.
1.2 Die Zuständigkeitsordnung im Kanton Bern nach altem Recht
Bei der Verletzung des Stimm- oder Wahlrechts im Vorfeld kantonaler Wahlen und Abstimmungen konnten die Betroffenen nach früherem Recht mit Beschwerde an den Regierungsrat gelangen. Dieser entschied endgültig – unter Vorbehalt der
Stimmrechtsbeschwerde an das Bundesgericht. Über Beschwerden gegen die Ergebnisse kantonaler Abstimmungen oder Wahlen entschied der Grosse Rat auf Antrag des
Regierungsrates. Auch hier war eine Stimmrechtsbeschwerde an das Bundesgericht zulässig.
1.3 Die Zuständigkeitsordnung im Kanton Bern nach neuem Recht
Der Grosse Rat hat das Verwaltungsrechtspflegegesetz am 10. April 2008 an die Rechtsweggarantie und an das seit dem 1. Januar 2007 geltende neue
Bundesgerichtsgesetz angepasst. Auf dem Gebiet der politischen Rechte ist der Rechtsschutz unterschiedlich geregelt, je nach dem, ob kommunale, kantonale oder eidgenössische Wahlen oder Abstimmungen betroffen sind.
Über Abstimmungs- und Wahlbeschwerden, mit denen die Vorbereitung, Durchführung oder die Ergebnisse einer kantonalen Abstimmung oder Wahl angefochten oder bei kantonalen Wahlen Unvereinbarkeitsgründe geltend gemacht werden, entscheidet neu das
Verwaltungsgericht (Art. 93 Abs. 1 GPR, BSG 141.1).
Die Abstimmungs- und Wahlbeschwerde ist unzulässig gegen Akte (Handlungen und Beschlüsse) des Grossen Rates und des Regierungsrates (Art. 93 Abs. 2 GPR). Damit soll verhindert werden, dass sich die obersten Gewalten gegenseitig überprüfen. In solchen Fällen ist eine Beschwerde direkt an das Bundesgericht möglich.
Kantonale Beschwerdeentscheide unterliegen der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
1.4 Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. Januar 2010
Im Kanton Bern müssen die Wahlvorschläge für den Regierungsrat nach Artikel 19c Absatz 1 des Dekrets über die politischen Rechte (DPR; BSG 141.11) spätestens am 9. letzten Montag vor dem Wahltag bei der Staatskanzlei eingetroffen sein. Diese Frist ist nach Artikel 36h des Dekrets über die politischen Rechte nur dann gewahrt, wenn die schriftliche Eingabe im Original am letzten Tag der Frist bis 16.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintrifft. Die Frist kann nicht erstreckt werden. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden nach Artikel 19d Absatz 2 des Dekrets über die politischen Rechte als ungültig erklärt.
Nach dieser Vorschrift mussten die Wahlvorschläge für die Regierungsratswahlen vom 28.
März 2010 spätestens am 25. Januar 2010 um 16.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
Ein Bewerber wollte seine Kandidatur mir rund 30 Minuten Verspätung bei der Staatskanzlei deponieren. Der Leiter des Bereichs Wahlen und Abstimmungen der Staatskanzlei erklärte, die Abgabe des Wahlvorschlags sei verspätet und damit ungültig. Der Betroffene erhob Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Mit Urteil vom 29. Januar 2010 schützte das Verwaltungsgericht diesen Entscheid. Die Formvorschriften seien als Voraussetzung für ein ordnungsgemässes und rechtsgleiches Verfahren einzuhalten. Die Einhaltung der Fristen sei hier von grosser Bedeutung, damit die Wahl vorbereitet und rechtzeitig stattfinden könne (z.
B. Veröffentlichung der Namen der kandidierenden Personen, Druck der Wahlzettel und Gestaltung der Namensliste). Die Staatskanzlei habe sich demzufolge rechtskonform verhalten, als sie die Entgegennahme des verspätet eingereichten Wahlvorschlags verweigert habe.
2. Wahl des Grossen Rates
2.1 Grundsätze
Der Grosse Rat besteht seit dem Jahr 2006 aus 160 Mitgliedern, die im
Verhältniswahlverfahren (Proporz) für eine vierjährige Amtsperiode gewählt werden (vgl. Art.
72 und 73 Abs. 1 KV; BSG 101.1). Die 160 Mandate werden den Wahlkreisen entsprechend der Einwohnerzahl zugeordnet.
Auf Verfassungsstufe wird für die französischsprachige Minderheit ein besonderer Schutz vorgesehen. Dem Wahlkreis Berner Jura werden 12 Mandate garantiert. Damit wird dieser sprachlichen und territorialen Minderheit eine überproportionale Vertretung eingeräumt. Der Bundesrat bezeichnete diese Regelung in der Botschaft zum Gewährleistungsbeschluss als bundesrechtskonforme massvolle Bevorzugung einer regionalen Minderheit (BBl 2003 3391). Die Verfassung legt überdies fest, dass eine angemessene Vertretung der
französischsprachigen Minderheit des Wahlkreises Biel- Seeland sicherzustellen ist (Art. 73 Abs. 2 Satz 3 KV). Dieser französischsprachigen Minderheit werden Mandate gemäss ihrem prozentualen Anteil an der gesamten Bevölkerung garantiert (Art. 24c Abs. 2 GPR).
2.2 Wahlkreisreform 2010
Am 24. September 2006 stimmte das Berner Volk einer Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung zu. Der Kanton wird neu in fünf Verwaltungsregionen und 10 Verwaltungskreise gegliedert. In einem nächsten Schritt mussten die Wahlkreise an die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung angepasst werden.
Aus diesem Grund wurde ein weiteres Reformpaket geschnürt, das den Titel
„Wahlkreisreform 2010“ trug. Das Paket umfasste eine Verfassungsrevision und eine Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Stimmberechtigten des Kantons
Die Wahlkreise sind auf die Gebietseinteilung der dezentralen kantonalen Verwaltung abgestimmt. Die Grossratswahlen werden in neun Wahlkreisen durchgeführt. Ein Wahlkreis besteht aus einem oder aus mehreren Verwaltungskreisen. Einzige Ausnahme bildet der Verwaltungskreis Bern- Mittelland. Dieser Verwaltungskreis umfasst rund 40 Prozent der Kantonsbevölkerung. Dies entspräche 62 von 160 Sitzen. Deshalb setzte sich die
Auffassung durch, dass der Verwaltungskreis Bern-Mittelland in drei Wahlkreise zu
unterteilen ist: Mittelland-Nord, Bern und Mittelland-Süd. Die Stadt Bern bildet dabei wie im früheren Recht einen eigenen Wahlkreis.
2.3 Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise
Gestützt auf Artikel 24c Absatz 1 GPR und aufgrund der Bevölkerungsstatistik per 31.
Dezember 2008 wurden die Mandate wie folgt auf die Wahlkreise verteilt:
1. Wahlkreis Berner Jura: 12 Mandate
2. Wahlkreis Biel-Seeland: 26 Mandate
3. Wahlkreis Oberaargau: 12 Mandate
4. Wahlkreis Emmental: 15 Mandate
5. Wahlkreis Mittelland-Nord: 22 Mandate
6. Wahlkreis Bern: 20 Mandate
7. Wahlkreis Mittelland-Süd: 20 Mandate
8. Wahlkreis Thun: 16 Mandate
9. Wahlkreis Oberland: 17 Mandate
Gestützt auf Artikel 24c Absatz 2 GPR und gemäss der Volkszählung 2000 wurden der französischsprachigen Bevölkerung im Wahlkreis Biel-Seeland 3 Mandate garantiert. Die französischsprachigen Mandate haben Pierre-Yves Moeschler (PSR), Michèle Morier- Genoud (PSR) und Pierre-Yves Grivel (PRR) inne. Der Garantieanspruch führte zu zwei Umverteilungen: bei der SP wurde ein Sitz an die PSR, bei der FDP ein Sitz an die PRR umverteilt.
2.4 Anforderungen an das Wahlkreismodell
Wahlkreise ermöglichen den Wahlberechtigten eine bessere Übersicht über die Kandidatinnen und Kandidaten und sichern den Gewählten eine örtliche Nähe zu ihrer Wählerbasis. Bei der Wahlkreiseinteilung geht es um eine Optimierungsfrage: Wahlkreise sollen gross genug sein, damit auch die Vertretungsansprüche kleinerer politischer Gruppierungen berücksichtigt werden können. Wahlkreise sollen klein genug sein, damit regionale Vertretungsansprüche gewahrt werden können.
Die Bundesverfassung garantiert die politische Gleichberechtigung der Bürgerinnen und Bürger. Jede Abweichung vom Proporz ist mit einer Ungleichbehandlung von
Wählerstimmen verbunden. Das Bundesgericht lässt gestützt auf das
Rechtsgleichheitsgebot (Art. 8 BV) die Aufnahme proporzfremder Elemente ins
Wahlverfahren nur zu, wenn dafür ausreichende sachliche Gründe bestehen. Ein reines Verhältniswahlrecht setzt voraus, dass der Kanton für das Wahlverfahren entweder möglichst grosse und gleiche Wahlkreise hat oder dass er überhaupt nicht in Wahlkreise unterteilt wird. Je weniger Mandate auf einen Wahlkreis entfallen, desto mehr Stimmen benötigt eine Partei für das Erringen eines Sitzes.
Bei diesen Fragen spielt das natürliche Quorum eine wichtige Rolle. Dieses gibt an, wie viele Stimmenprozente eine Liste erreichen muss, damit sie bei der ersten Verteilung garantiert einen Sitz erhält. Je grösser die Zahl der zu verteilenden Sitze ist, desto tiefer ist das natürliche Quorum. Das natürliche Quorum ergibt sich, in dem die Zahl 100 durch die um eins erhöhte Zahl der in einem Wahlkreis zu vergebenden Mandate geteilt wird. In einem Neunerwahlkreis beträgt das natürliche Quorum demzufolge 10 Prozent, in einem
Dreierwahlkreis würde es 25 Prozent betragen.
Das Bundesgericht hat in der jüngeren Rechtssprechung Anforderungen an die zulässige Obergrenze für natürliche Quoren bestimmt (BGE 129 I 185, 131 I 74, 131 I 85). Diese zulässige Obergrenze liegt bei 10 Prozent. Dies entspricht neun Sitzen pro Wahlkreis. Das neue Berner Wahlkreismodell erfüllt die Vorgaben der bundesgerichtlichen
Rechtssprechung. Alle Wahlkreise haben eine angemessene Grösse. Die beiden kleinsten Wahlkreise Berner Jura und Oberaargau verfügen über 12 Mandate. Der grösste Wahlkreis Biel-Seeland verfügt über 26 Mandate. Die natürlichen Quoren liegen damit zwischen 3,7 und 7,7 Prozent. Dies liegt deutlich unter der zulässigen Obergrenze von 10 Prozent.
2.5 Verfassungsänderung
Am 30. November 2008 stimmte das Berner Volk auch einer Änderung der Verfassung zu.
Die Sitzgarantie für die Amtsbezirke (Art. 73 Abs. 4 KV) wurde aufgehoben. Nach altem Verfassungsrecht wurde in Wahlkreisen mit mehreren Amtsbezirken jedem Amtsbezirk mindestens ein Sitz garantiert. Im Rahmen der Reform der dezentralen kantonalen
Verwaltung vom 24. September 2006 wurden die Amtsbezirke durch die Verwaltungskreise abgelöst. Das Wahlrecht war deshalb an die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung anzupassen.
2.6 Erwahrung und Publikation
Der Grosse Rat erwahrt die Ergebnisse der Grossratswahlen gemäss Artikel 16 Absatz 5 des Dekretes über die politischen Rechte auf Grund eines Berichtes des Regierungsrates.
Die Ergebnisse der Grossratswahlen wurden im Amtsblatt vom 14. April 2010 veröffentlicht.
Die Staatskanzlei wird am Ende des Jahres 2010 einen Bericht mit ausführlichen Resultaten veröffentlichen.
3. Ergebnisse Grossratswahlen
3.1 Listen und Kandidaturen
1978 142 Listen 1'097 Kandidaturen 199 Frauen
1982 175 1'257 264
1986 185 1'448 373
1990 213 1'591 454
1994 209 1'638 572
1998 222 1’653 574
2002 226 1‘623 571
2006 105 1689 568
2010 133 1937 620
3.2 Die Stimmbeteiligung; die Entwicklung generell
1970 59,1% 1986 38,7% 2002 29,5%
1974 48,1% 1990 38,0% 2006 31,1%
1978 41,8% 1994 35,1% 2010 32,35%
1982 39,8% 1998 30,7%
3.3 Die Stimmbeteiligung in den Wahlkreisen
Wahlkreis Stimmbeteiligung
Jura bernois 32,43%
Biel/Bienne-Seeland 29,24%
Oberaargau 31,75%
Emmental 31,50%
Mittelland-Nord 33,79%
Bern 34,14%
Mittelland-Süd 32,43%
Thun 31,21%
Oberland 35,31%
Kanton 32,35%
Stimmbeteiligung 2006: 31,1%
Differenz: +1,25%
3.4 Sitzverteilung
2010 2006 +/-
Schweizerische Volkspartei (SVP) 44 47 -3
Sozialdemokratische Partei (SP) 35 42 -7
Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) 17 26 -9
Grüne 16 19 -3
Evangelische Volkspartei (EVP) 10 13 -3
Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) 5 6 -1
Schweizer Demokraten (SD) 0 1 -1
Christlich-demokratische Volkspartei (CVP) 1 1 0
Parti socialiste autonome (PSA) 3 3 0
Entente parti démocrate-chrétien (Entente) 0 1 -1
BDP 25 - +25
GLP 4 - +4
FPS-PSL - 1 -1
Total 160 160
3.5 Die Wähleranteile
2010* % 2006* % Diff. %
SVP 59’597 26,62 57’622 27,42 -0.8
SP 42’205 18,86 50’488 24,03 -5.17
FDP 23'136 10,34 34’411 16,38 -6.04
Grüne 22’612 10,1 27’097 12,90 -2.8
EVP 13’200 5,9 15’432 7,34 -1.44
CVP 2’603 1,16 3’704 1,76 -0.6
SD 927 0,41 4’598 2,19 -1.78
EDU 9’854 4,4 10’046 4,78 -0.38
PSA 2’326 1,04 2’708 1,29 -0.25
Entente 530 0,24 700 0,33 -0.09
BDP 35’878 16,03 - - +16.03
GLP 9’112 4,07 - - +4.07
FPS - - 954 0.45 -0.45
Diverse 1’859 0,83 2’350 1,13 -0.3
Total 223’839 100% 210’110 100% 0,0%
* Wählerzahlen (Parteistimmen dividiert durch Anzahl Mandate in den Wahlkreisen)
3.6 Gewählte Personen
Die Namen der gewählten Personen gehen aus dem Anhang hervor.
4. Unvereinbarkeiten
Artikel 68 Absatz der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 regelt die Unvereinbarkeiten.
Bei den am 28. März 2010 in den Grossen Rat gewählten Personen lagen keine Unvereinbarkeiten vor.
5. Nachprüfungen
Es ist kein Gesuch um Nachprüfung eingegangen.
6. Wahl des Regierungsrates
6.1 Grundlagen
Die sieben Mitglieder des Regierungsrates werden gleichzeitig mit der ordentlichen Gesamterneuerung des Grossen Rates und für dieselbe Amtsdauer im
Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Das ganze Kantonsgebiet bildet einen einzigen Wahlkreis (vgl. Art. 85 Abs. 1 und Abs. 2 KV). Dem Berner Jura ist ein Sitz im Regierungsrat gewährleistet (Art. 84 Abs. 2 KV). Es handelt sich um eine Mindestgarantie.
Im ersten Wahlgang sind unter Vorbehalt des dem Berner Jura garantierten Sitzes in der Reihenfolge der Stimmenzahl diejenigen Personen gewählt, die das absolute Mehr der gültigen Stimmen auf sich vereinigen. Dieses berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Behördenmitglieder geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächst höhere ganze Zahl ist das absolute Mehr (Art.
85 Abs. 3 Bst. a KV; Art. 24 Abs. 2 DPR). Mit dieser Berechnungsweise liegt das absolute Mehr relativ tief, was eine Besetzung der Sitze im ersten Wahlgang erleichtert. Verschiedene Kantone berechnen das absolute Mehr in der gleichen Art. Es gibt keine bundesrechtlich verbindlichen Vorgaben für die Berechnung des absoluten Mehrs. Das Bundesgericht hat die bernische Regelung bereits vor mehr als 20 Jahren als rechtmässig anerkannt (BGE 108 Ia 245).
In einem allfälligen zweiten Wahlgang sind diejenigen Personen mit der höchsten Stimmenzahl gewählt (relatives Mehr, vgl. Art. 85 Abs. 3 Bst. b KV; Art. 25 DPR).
6.2 Garantiesitz für den Berner Jura
Für die Besetzung des Garantiesitzes aus dem Berner Jura ermöglicht ein besonderes Wahlverfahren die optimale Berücksichtigung des Willens der Bevölkerung des Berner Juras und des alten Kantonsteils. Damit wird sichergestellt, dass der Garantiesitz im Regierungsrat sowohl im alten Kantonsteil wie auch im Berner Jura hinreichend politisch abgestützt ist.
Insbesondere gilt es zu vermeiden, dass die deutschsprachige Mehrheit im alten Kantonsteil über die Köpfe der Bevölkerung im Berner Jura hinweg bestimmen kann, wer den
Garantiesitz besetzen kann. Für die Ermittlung des Wahlresultats macht Artikel 85 Absatz 4 der Kantonsverfassung präzise Vorgaben:
Die von den Kandidatinnen und Kandidaten des Berner Jura erzielten Stimmen werden für den Gesamtkanton und für den Berner Jura getrennt ermittelt. Massgebend für die Zuteilung des dem Berner Jura vorbehaltenen Sitzes ist das höchste geometrische Mittel der beiden Ergebnisse. Für die Wahl im ersten Wahlgang ist gleichzeitig die absolute Mehrheit der Stimmen des Gesamtkantons erforderlich.
6.3 Ergebnisse der Regierungsratswahlen
Zahl der Stimmberechtigten 707’742
Gesamtzahl der eingelangten Wahlzettel 221’396
Davon ausser Betracht fallend: leer 1’395 ungültig 1’138
In Betracht fallende Wahlzettel 218’863
Zahl der gültigen Kandidatenstimmen 949’644
Absolutes Mehr 67’833
Stimmbeteiligung: 31,28%
Gewählt sind:
1. Pulver Bernhard 110’744
2. Egger-Jenzer Barbara 108’780
3. Rickenbacher Andreas 99’066
4. Käser Hans-Jürg 96’695
5. Neuhaus Christoph 93’107
6. Simon-Jungi Beatrice 91’085
7. Perrenoud Philippe 90’674
Ferner haben Stimmen erhalten:
Rösti Albert 83’540
Astier Sylvain 55’555
Jost Marc 36’919
Gsteiger Patrick 20’293
Perina-Werz Alexandra 20’200
Früh Marc 17’807
Zuber Maxime 11’102
Rothenfluh Josef 7’191
Moser Bruno 6’886
6.4 Berechnung der Sitzgarantie für die Vertretung des Berner Jura
Das Resultat berechnet sich nach dem höchsten geometrischen Mittel. Die Ergebnisse der Kandidatinnen und Kandidaten im ganzen Kanton werden mit den Ergebnissen im Berner Jura multipliziert. Die Wurzel aus dieser Summe ist das massgebende geometrische Mittel.
Stimmen im Kanton
Stimmen
im Berner Jura
Geometrisches Mittel
Perrenoud 90’674 x 5’169 √ 21’649
Astier 55’555 x 3’890 √ 14’701
Zuber 11’102 x 3’590 √ 6’313
Gsteiger 20’293 x 1’623 √ 5’739
Früh 17’807 x 1’449 √ 5’080
Moser 6’886 x 366 √ 1’588
7. Die Wahlergebnisse der Frauen
Am 28. März 2010 wurden 42 Frauen in den Grossen Rat gewählt (2006: 50 Frauen). Damit ging der Frauenanteil von 31,9 im Jahr 2006 auf 26,3 Prozent im Jahr 2010 zurück. Dieser Rückgang erfolgte, obwohl sich im Jahr 2010 620 Kandidatinnen für einen Sitz im Grossen Rat beworben hatten (2006: 568 Kandidatinnen).
Bei den Regierungsratswahlen wurde Frau Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer wieder gewählt. Neu wurde Frau Beatrice Simon-Jungi in den Regierungsrat gewählt. Sie hatte sich ebenfalls um einen Sitz im Grossen Rat beworben. Wegen ihrer Wahl in den Regierungsrat musste sie auf das Parlamentsmandat verzichten. Ihre Nachfolge im Grossen Rat tritt ebenfalls eine Frau an: Marianne Schenk-Anderegg.
8. Anträge
1. Der Grosse Rat nimmt Kenntnis
- vom Bericht des Regierungsrates über die Gesamterneuerungswahlen vom 5. Mai 2010 und
- von den durch den Regierungsrat am 21. April 2010 erwahrten Ergebnissen der Regierungsratswahlen.
2. Der Grosse Rat erwahrt die Ergebnisse der Grossratswahlen aufgrund von Artikel 16 Absatz 5 des Dekrets über die politischen Rechte.
Bern, 5. und 19. Mai 2010 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Käser
Der Staatsschreiber: Nuspliger
Bern, 10. Mai 2010 Im Namen der Justizkommission
Der Präsident: Kneubühler
An den Grossen Rat
Anhang
Election du Grand Conseil 2010
Cercle électoral du Jura bernois / 12 mandats
Arrondissement administratif;Jura bernois Liste des personnes élues
Parti Nom Prénom Localité
sortant-e /
nouveau / nouvelle
UDC Blanchard Jean-Michel Malleray sortant
Bühler Manfred Cortébert nouveau
Geiser Pierre-André Tavannes nouveau
PLR Astier Sylvain Moutier sortant
von Kaenel Dave Villeret nouveau
PSA Zuber Maxime Moutier sortant
Hirschi Irma Moutier sortante
Aellen Jean-Pierre Tavannes sortant
PEV Gsteiger Patrick Perrefitte nouveau
PSJB Bernasconi Roberto Malleray sortant
Daetwyler Francis Saint-Imier nouveau
Les Verts Amstutz Pierre Corgémont sortant
Grossratswahlen 2010 / Election du Grand Conseil de 2010 Wahlkreis Biel - Seeland / 26 Mandate
Verwaltungskreise; Biel/Bienne, Seeland
Cercle électoral Bienne - Seeland / 26 mandats
Arrondissements administratifs ; Biel/Bienne, Seeland
Liste der gewählten Personen / Liste des personnes élues
Partei Parti
Name Nom
Vorname Prénom
Ort Localité
bisher / sortant-e neu / nouveau / nou- velle
SVP Blank Andreas Aarberg bisher
Ruchti Fritz Seewil bisher
Struchen Béatrice Epsach bisher
Marti Willy Kallnach neu
Schlup Martin Schüpfen neu
Schneider Donat Diessbach b.Büren neu
Wyss Fritz Wengi neu
BDP *Simon-Jungi Beatrice Seedorf bisher
Etter Jakob Treiten bisher
Siegenthaler Heinz Rüti b. Büren bisher
Spring Ueli Lyss bisher
Gnägi Jan Jens neu
EDU Bonsack Peter Kallnach neu
GRS/VES Lüthi Silvia Ins neu
GRB/VEB Villoz-Muamba Lusamba Félicienne Bienne sortante
PSR Moeschler Pierre-Yves Bienne sortant
Morier-Genoud Michèle Bienne sortante
SP Hufschmid Elisabeth Biel bisher
Pardini Corrado Lyss bisher
Schär-Egger Margreth Lyss bisher
Scheurer Ueli Lengnau bisher
EVP Schnegg-Affolter Christine Lyss bisher
FDP Kneubühler Adrian Nidau bisher
Moser Peter Biel bisher
PRR Grivel Pierre-Yves Bienne sortant
glp Kronenberg Sabine Biel neu
*Wahl von Frau Beatrice Simon-Jungi, BDP in den Regierungsrat
Grossratswahlen 2010
Wahlkreis Oberaargau / 12 Mandate
Verwaltungskreis; Oberaargau
Liste der gewählten Personen
Partei Name Vorname Ort bisher / neu
EVP Steiner-Brütsch Daniel Langenthal bisher
SVP Wälchli-Lehmann Käthi Obersteckholz bisher
Hadorn Christian Ochlenberg bisher
Rufener Thomas Langenthal neu
Schürch Jürg Huttwil neu
SP Masshardt Nadine Langenthal bisher
Meyer Markus Roggwil bisher
Wüthrich Adrian Huttwil neu
BDP Widmer Dieter Wanzwil bisher
Gygax-Böninger Monika Obersteckholz neu
FDP Zumstein Katrin Bützberg bisher
Baumberger Hans Langenthal bisher
Grossratswahlen 2010
Wahlkreis Emmental / 15 Mandate
Verwaltungskreis; Emmental
Liste der gewählten Personen
Partei Name Vorname Ort bisher / neu
SVP Gerber Alfred Gohl bisher
Reber Fritz Schangnau bisher
Bärtschi Alfred Lützelflüh neu
Kummer Hugo Burgdorf neu
Pieren Nadja Burgdorf neu
EVP Jenni Josef Oberburg bisher
BDP Haldimann Franz Burgdorf bisher
Studer Peter Höchstetten bisher
Leuenberger Samuel Trubschachen bisher
SP Antener Bernhard Langnau i.E bisher
Lemann Danielle Langnau i.E bisher
Zäch Elisabeth Burgdorf neu
Grüne Grimm Christoph Burgdorf bisher
EDU Friedli Martin Sumiswald bisher
FDP Sommer Peter Wynigen bisher
Grossratswahlen 2010
Wahlkreis Mittelland - Nord / 22 Mandate
Liste der gewählten Personen
Partei Name Vorname Ort bisher / neu
EVP Gfeller Niklaus Rüfenacht bisher
Löffel-Wenger Ruedi Münchenbuchsee bisher
SVP Geissbühler-Strupler Sabina Herrenschwanden bisher
Freiburghaus Fritz Rosshäusern bisher
Guggisberg Lars Ittigen neu
Brand Peter Münchenbuchsee bisher
Schweizer Hans Rudolf Utzigen neu
BDP Rufer-Wüthrich Therese Zuzwil bisher
Hess Lorenz Stettlen bisher
Herren-Brauen Anita Rosshäusern neu
Riem Bernhard Iffwil neu
SP Baltensperger Eva Zollikofen bisher
Bernasconi Peter Worb bisher
Brunner Ursula E. Hinterkappelen bisher
Näf Roland Muri bisher
Rhyn Hans-Jörg Zollikofen bisher
Grüne Hänni Kathy Kirchlindach bisher
Iannino Gerber Maria Esther Hinterkappelen bisher
FDP Bommeli Susanne Bremgarten bisher
Giauque Beat Ittigen bisher
Schmidhauser Corinne Bremgarten bisher
glp Schöni-Affolter Franziska Bremgarten neu
Grossratswahlen 2010
Wahlkreis Bern / 20 Mandate
Liste der gewählten Personen
Partei Name Vorname Ort bisher / neu
SVP Fuchs Thomas Bern bisher
Hess Erich Bern neu
GB/JA! Schärer Corinne Bern bisher
Kropf Blaise Bern bisher
Imboden Natalie Bern neu
Grüne Keller Bettina Bern bisher
Linder Anna-Magdalena Bern bisher
Mühlheim Barbara Bern bisher
SP-Frauen Marti Anliker Irène Bern bisher
Stucki Béatrice Bern bisher
Stucki-Mäder Margrit Bern bisher
Wasserfallen Flavia Bern bisher
SP-Männer Hofmann Andreas Bern bisher
Aebersold Michael Bern neu
CVP Kast Daniel Bern bisher
BDP Begert Thomas Oberbottigen neu
Tromp Mathias Bern neu
FDP Stalder Christoph Bern bisher
Müller Philippe Bern neu
glp Flückiger Jan Bern neu
Grossratswahlen 2010
Wahlkreis Mittelland - Süd / 20 Mandate
Liste der gewählten Personen
Partei Name Vorname Ort bisher / neu
EVP Streiff-Feller Marianne Oberwangen bisher
Grüne Haudenschild Rita Spiegel b. Bern bisher
Bauen Antonio Münsingen neu
SVP Messerli Paul Kirchdorf bisher
Augstburger Ueli Gerzensee neu
Burren Andreas Mittelhäusern neu
Studer Ueli Niederscherli neu
Moser Werner Landiswil neu
Müller Moritz Bowil neu
EDU Oester Stefan Belp bisher
BDP Brönnimann Christian Zimmerwald bisher
Lehmann Ueli Zäziwil bisher
Neuenschwander Walter Rubigen bisher
Feller Erich Münsingen neu
SP Burkhalter Matthias Rümligen bisher
Indermühle Fritz Schwarzenburg bisher
Jenk Harald Liebefeld bisher
Mentha Luc Liebefeld neu
FDP Sutter Ruedi Grosshöchstetten bisher
glp Brönnimann Thomas Mittelhäusern neu
Grossratswahlen 2010
Wahlkreis Thun / 16 Mandate
Verwaltungskreis; Thun
Liste der gewählten Personen
Partei Name Vorname Ort bisher / neu
SVP Kilchherr Carlo Thun bisher
Jost Ueli Thun neu
Graber Samuel Horrenbach bisher
Iseli Jürg Zwieselberg bisher
Schwarz-Sommer Elisabeth Steffisburg bisher
EDU Schneiter Alfred Thierachern bisher
BDP Frutiger Ueli Oberhofen neu
Kohler Mathias Uetendorf neu
SP Bhend Patric Thun bisher
Siegenthaler Peter Thun neu
Blaser Andreas Steffisburg bisher
Zaugg-Graf Hannes Uetendorf neu
Grüne Heuberger Thomas Oberhofen bisher
EVP Jost Marc Thun bisher
Kipfer Hans Thun bisher
FDP Feller Hans-Rudolf Steffisburg bisher
Grossratswahlen 2010
Wahlkreis Oberland / 17 Mandate
Verwaltungskreise; Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli, Obersimmental-Saanen
Liste der gewählten Personen
Partei Name Vorname Ort bisher / neu
EVP Grossen Markus Reichenbach bisher
SVP Fischer Gerhard Meiringen bisher
Messerli Walter Interlaken bisher
Rösti Hans Kandersteg bisher
Schmid Hans Achseten bisher
Berger Christoph Aeschi neu
Knutti Thomas Weissenburg neu
Küng-Marmet Bethli Saanen bisher
BDP Eberhart Peter Erlenbach bisher
Luginbühl-Bachmann Anita Krattigen neu
Martinelli-Messerli Enea Matten b.I neu
EDU Burn Erwin Adelboden bisher
FDP Flück Peter Brienz bisher
Pfister Hans-Jörg Zweisimmen bisher
GBO Häsler Christine Burglauenen bisher
SP von Allmen Emil Gimmelwald bisher
Ammann Christoph Meiringen bisher