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Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat betreffend die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates vom 28. März 2010

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Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat betreffend die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates vom

28. März 2010

Regierungsratsbeschluss Nr. 663/2010 vom 5. Mai 2010

Staatskanzlei Chancellerie d'Etat

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Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat

betreffend die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates vom 28. März 2010

Kurzfassung

Am 28. März 2010 fanden die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Rat und den Regierungsrat des Kantons Bern statt. Die Durchführung des Urnengangs –

Vorbereitungsarbeiten und Ermittlung der Ergebnisse – verlief insgesamt positiv. Dies ist auch der guten Zusammenarbeit der Hauptakteure – Staatskanzlei, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, dezentrale kantonale Verwaltung und Bedag Informatik AG –

zuzuschreiben. Am Wahltag wurden die Ergebnisse im Medien- und Informationszentrum des Rathauses laufend veröffentlicht. Die Publikation im Internet erfolgte unter der Adresse www.be.ch/wahlen10. Die Internet-Wahlplattform erwies sich als stabil. Zahlreiche Personen konnten sich direkt im Internet über den Verlauf der Wahlen informieren.

Dem Schutz der politischen Rechte wurde besondere Bedeutung zugemessen. Die Bundesverfassung garantiert die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe der Bürgerinnen und Bürger. Der Grosse Rat hatte das Verwaltungsrechtspflegegesetz am 10. April 2008 an die Rechtsweggarantie angepasst. Über Abstimmungs- und

Wahlbeschwerden, mit denen die Vorbereitung, Durchführung oder die Ergebnisse einer kantonalen Abstimmung oder Wahl angefochten oder bei kantonalen Wahlen

Unvereinbarkeitsgründe geltend gemacht werden, entscheidet neu das Verwaltungsgericht.

Im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer einzigen Beschwerde. Das Verwaltungsgericht entschied, die Staatskanzlei habe einen verspätet eingereichten Wahlvorschlag für die Regierungsratswahlen zu Recht abgelehnt.

Das Wahlmaterial wurde durch die Schweizerische Post zugestellt (Zahl der

Stimmberechtigten: 707’742). Die Zustellung der Unterlagen erfolgte insgesamt korrekt. In den Sortiermaschinen des Briefzentrums Härkingen wurden 922 Wahlumschläge, die für Saanen bestimmt waren, beschädigt. Der Vorfall wurde der Gemeinde Saanen gemeldet, welche die Neuverpackung des Wahlmaterials veranlasste. Die neu verpackten Unterlagen konnten in Saanen innerhalb der gesetzlichen Frist zugestellt werden.

Die Mitglieder des Grossen Rates wurden im Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt.

Nach der Wahlkreisreform 2010, welcher das Berner Volk am 30. November 2008 zugestimmt hatte, wurden die Wahlen für den Grossen Rat in neun Wahlkreisen durchgeführt. Für die Grossratswahlen 2010 hatten sich 1'937 Kandidatinnen und Kandidaten auf 133 Listen zur Wahl präsentiert. Von den 136 erneut kandidierenden Mitgliedern des Grossen Rates wurden 27 Kandidatinnen und Kandidaten abgewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 32,4 Prozent (2006: 31,1 Prozent). Die Ergebnisse der

Grossratswahlen wurden im Amtsblatt vom 14. April 2010 veröffentlicht. Die Staatskanzlei wird Ende 2010 einen Bericht mit ausführlichen Resultaten publizieren.

Die sieben Mitglieder des Regierungsrates wurden gleichzeitig mit der ordentlichen Gesamterneuerung des Grossen Rates und für dieselbe Amtsdauer im

Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Es hatten sich sechzehn Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl angemeldet. Das ganze Kantonsgebiet bildete einen einzigen Wahlkreis. Dem Berner Jura war ein Sitz garantiert. Die Stimmbeteiligung betrug 31,3 Prozent. Das absolute Mehr lag bei 67'833 Stimmen. 8 Personen erreichten das absolute Mehr. Alle sieben Regierungssitze konnten demzufolge im ersten Wahlgang besetzt werden.

Es wurden 42 Frauen in den Grossen Rat gewählt (2006: 50 Frauen). Der Frauenanteil ging damit von 31,9 auf 26,3 Prozent zurück.

Frau Barbara Egger-Jenzer wurde erneut in den Regierungsrat gewählt. Zusätzlich wurde

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auf das Parlamentsmandat. Der frei gewordene Parlamentssitz konnte ebenfalls durch eine Frau besetzt werden.

1. Schutz der politischen Rechte

1.1 Allgemeines

Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV; SR 101).

Das Stimm- und Wahlrecht räumt den Bürgerinnen und Bürgern den Anspruch darauf ein, dass kein Abstimmungs- oder Wahlergebnis anerkannt wird, das nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Entscheide sollen gestützt auf einen möglichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung getroffen werden.

In früheren Jahrzehnten war der Rechtsschutz im Bereich der politischen Rechte politischen Instanzen vorbehalten. Die Auffassung, dass die politischen Rechte justiziabel und

demzufolge einer richterlichen Überprüfung zugänglich sind, setzte sich erst langsam durch.

Heute gilt die Rechtsweggarantie nach Artikel 29a BV grundsätzlich auch für den Bereich der politischen Rechte: Jede Person soll bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde haben.

1.2 Die Zuständigkeitsordnung im Kanton Bern nach altem Recht

Bei der Verletzung des Stimm- oder Wahlrechts im Vorfeld kantonaler Wahlen und Abstimmungen konnten die Betroffenen nach früherem Recht mit Beschwerde an den Regierungsrat gelangen. Dieser entschied endgültig – unter Vorbehalt der

Stimmrechtsbeschwerde an das Bundesgericht. Über Beschwerden gegen die Ergebnisse kantonaler Abstimmungen oder Wahlen entschied der Grosse Rat auf Antrag des

Regierungsrates. Auch hier war eine Stimmrechtsbeschwerde an das Bundesgericht zulässig.

1.3 Die Zuständigkeitsordnung im Kanton Bern nach neuem Recht

Der Grosse Rat hat das Verwaltungsrechtspflegegesetz am 10. April 2008 an die Rechtsweggarantie und an das seit dem 1. Januar 2007 geltende neue

Bundesgerichtsgesetz angepasst. Auf dem Gebiet der politischen Rechte ist der Rechtsschutz unterschiedlich geregelt, je nach dem, ob kommunale, kantonale oder eidgenössische Wahlen oder Abstimmungen betroffen sind.

Über Abstimmungs- und Wahlbeschwerden, mit denen die Vorbereitung, Durchführung oder die Ergebnisse einer kantonalen Abstimmung oder Wahl angefochten oder bei kantonalen Wahlen Unvereinbarkeitsgründe geltend gemacht werden, entscheidet neu das

Verwaltungsgericht (Art. 93 Abs. 1 GPR, BSG 141.1).

Die Abstimmungs- und Wahlbeschwerde ist unzulässig gegen Akte (Handlungen und Beschlüsse) des Grossen Rates und des Regierungsrates (Art. 93 Abs. 2 GPR). Damit soll verhindert werden, dass sich die obersten Gewalten gegenseitig überprüfen. In solchen Fällen ist eine Beschwerde direkt an das Bundesgericht möglich.

Kantonale Beschwerdeentscheide unterliegen der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.

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1.4 Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. Januar 2010

Im Kanton Bern müssen die Wahlvorschläge für den Regierungsrat nach Artikel 19c Absatz 1 des Dekrets über die politischen Rechte (DPR; BSG 141.11) spätestens am 9. letzten Montag vor dem Wahltag bei der Staatskanzlei eingetroffen sein. Diese Frist ist nach Artikel 36h des Dekrets über die politischen Rechte nur dann gewahrt, wenn die schriftliche Eingabe im Original am letzten Tag der Frist bis 16.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintrifft. Die Frist kann nicht erstreckt werden. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden nach Artikel 19d Absatz 2 des Dekrets über die politischen Rechte als ungültig erklärt.

Nach dieser Vorschrift mussten die Wahlvorschläge für die Regierungsratswahlen vom 28.

März 2010 spätestens am 25. Januar 2010 um 16.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.

Ein Bewerber wollte seine Kandidatur mir rund 30 Minuten Verspätung bei der Staatskanzlei deponieren. Der Leiter des Bereichs Wahlen und Abstimmungen der Staatskanzlei erklärte, die Abgabe des Wahlvorschlags sei verspätet und damit ungültig. Der Betroffene erhob Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Mit Urteil vom 29. Januar 2010 schützte das Verwaltungsgericht diesen Entscheid. Die Formvorschriften seien als Voraussetzung für ein ordnungsgemässes und rechtsgleiches Verfahren einzuhalten. Die Einhaltung der Fristen sei hier von grosser Bedeutung, damit die Wahl vorbereitet und rechtzeitig stattfinden könne (z.

B. Veröffentlichung der Namen der kandidierenden Personen, Druck der Wahlzettel und Gestaltung der Namensliste). Die Staatskanzlei habe sich demzufolge rechtskonform verhalten, als sie die Entgegennahme des verspätet eingereichten Wahlvorschlags verweigert habe.

2. Wahl des Grossen Rates

2.1 Grundsätze

Der Grosse Rat besteht seit dem Jahr 2006 aus 160 Mitgliedern, die im

Verhältniswahlverfahren (Proporz) für eine vierjährige Amtsperiode gewählt werden (vgl. Art.

72 und 73 Abs. 1 KV; BSG 101.1). Die 160 Mandate werden den Wahlkreisen entsprechend der Einwohnerzahl zugeordnet.

Auf Verfassungsstufe wird für die französischsprachige Minderheit ein besonderer Schutz vorgesehen. Dem Wahlkreis Berner Jura werden 12 Mandate garantiert. Damit wird dieser sprachlichen und territorialen Minderheit eine überproportionale Vertretung eingeräumt. Der Bundesrat bezeichnete diese Regelung in der Botschaft zum Gewährleistungsbeschluss als bundesrechtskonforme massvolle Bevorzugung einer regionalen Minderheit (BBl 2003 3391). Die Verfassung legt überdies fest, dass eine angemessene Vertretung der

französischsprachigen Minderheit des Wahlkreises Biel- Seeland sicherzustellen ist (Art. 73 Abs. 2 Satz 3 KV). Dieser französischsprachigen Minderheit werden Mandate gemäss ihrem prozentualen Anteil an der gesamten Bevölkerung garantiert (Art. 24c Abs. 2 GPR).

2.2 Wahlkreisreform 2010

Am 24. September 2006 stimmte das Berner Volk einer Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung zu. Der Kanton wird neu in fünf Verwaltungsregionen und 10 Verwaltungskreise gegliedert. In einem nächsten Schritt mussten die Wahlkreise an die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung angepasst werden.

Aus diesem Grund wurde ein weiteres Reformpaket geschnürt, das den Titel

„Wahlkreisreform 2010“ trug. Das Paket umfasste eine Verfassungsrevision und eine Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Stimmberechtigten des Kantons

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Die Wahlkreise sind auf die Gebietseinteilung der dezentralen kantonalen Verwaltung abgestimmt. Die Grossratswahlen werden in neun Wahlkreisen durchgeführt. Ein Wahlkreis besteht aus einem oder aus mehreren Verwaltungskreisen. Einzige Ausnahme bildet der Verwaltungskreis Bern- Mittelland. Dieser Verwaltungskreis umfasst rund 40 Prozent der Kantonsbevölkerung. Dies entspräche 62 von 160 Sitzen. Deshalb setzte sich die

Auffassung durch, dass der Verwaltungskreis Bern-Mittelland in drei Wahlkreise zu

unterteilen ist: Mittelland-Nord, Bern und Mittelland-Süd. Die Stadt Bern bildet dabei wie im früheren Recht einen eigenen Wahlkreis.

2.3 Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise

Gestützt auf Artikel 24c Absatz 1 GPR und aufgrund der Bevölkerungsstatistik per 31.

Dezember 2008 wurden die Mandate wie folgt auf die Wahlkreise verteilt:

1. Wahlkreis Berner Jura: 12 Mandate

2. Wahlkreis Biel-Seeland: 26 Mandate

3. Wahlkreis Oberaargau: 12 Mandate

4. Wahlkreis Emmental: 15 Mandate

5. Wahlkreis Mittelland-Nord: 22 Mandate

6. Wahlkreis Bern: 20 Mandate

7. Wahlkreis Mittelland-Süd: 20 Mandate

8. Wahlkreis Thun: 16 Mandate

9. Wahlkreis Oberland: 17 Mandate

Gestützt auf Artikel 24c Absatz 2 GPR und gemäss der Volkszählung 2000 wurden der französischsprachigen Bevölkerung im Wahlkreis Biel-Seeland 3 Mandate garantiert. Die französischsprachigen Mandate haben Pierre-Yves Moeschler (PSR), Michèle Morier- Genoud (PSR) und Pierre-Yves Grivel (PRR) inne. Der Garantieanspruch führte zu zwei Umverteilungen: bei der SP wurde ein Sitz an die PSR, bei der FDP ein Sitz an die PRR umverteilt.

2.4 Anforderungen an das Wahlkreismodell

Wahlkreise ermöglichen den Wahlberechtigten eine bessere Übersicht über die Kandidatinnen und Kandidaten und sichern den Gewählten eine örtliche Nähe zu ihrer Wählerbasis. Bei der Wahlkreiseinteilung geht es um eine Optimierungsfrage: Wahlkreise sollen gross genug sein, damit auch die Vertretungsansprüche kleinerer politischer Gruppierungen berücksichtigt werden können. Wahlkreise sollen klein genug sein, damit regionale Vertretungsansprüche gewahrt werden können.

Die Bundesverfassung garantiert die politische Gleichberechtigung der Bürgerinnen und Bürger. Jede Abweichung vom Proporz ist mit einer Ungleichbehandlung von

Wählerstimmen verbunden. Das Bundesgericht lässt gestützt auf das

Rechtsgleichheitsgebot (Art. 8 BV) die Aufnahme proporzfremder Elemente ins

Wahlverfahren nur zu, wenn dafür ausreichende sachliche Gründe bestehen. Ein reines Verhältniswahlrecht setzt voraus, dass der Kanton für das Wahlverfahren entweder möglichst grosse und gleiche Wahlkreise hat oder dass er überhaupt nicht in Wahlkreise unterteilt wird. Je weniger Mandate auf einen Wahlkreis entfallen, desto mehr Stimmen benötigt eine Partei für das Erringen eines Sitzes.

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Bei diesen Fragen spielt das natürliche Quorum eine wichtige Rolle. Dieses gibt an, wie viele Stimmenprozente eine Liste erreichen muss, damit sie bei der ersten Verteilung garantiert einen Sitz erhält. Je grösser die Zahl der zu verteilenden Sitze ist, desto tiefer ist das natürliche Quorum. Das natürliche Quorum ergibt sich, in dem die Zahl 100 durch die um eins erhöhte Zahl der in einem Wahlkreis zu vergebenden Mandate geteilt wird. In einem Neunerwahlkreis beträgt das natürliche Quorum demzufolge 10 Prozent, in einem

Dreierwahlkreis würde es 25 Prozent betragen.

Das Bundesgericht hat in der jüngeren Rechtssprechung Anforderungen an die zulässige Obergrenze für natürliche Quoren bestimmt (BGE 129 I 185, 131 I 74, 131 I 85). Diese zulässige Obergrenze liegt bei 10 Prozent. Dies entspricht neun Sitzen pro Wahlkreis. Das neue Berner Wahlkreismodell erfüllt die Vorgaben der bundesgerichtlichen

Rechtssprechung. Alle Wahlkreise haben eine angemessene Grösse. Die beiden kleinsten Wahlkreise Berner Jura und Oberaargau verfügen über 12 Mandate. Der grösste Wahlkreis Biel-Seeland verfügt über 26 Mandate. Die natürlichen Quoren liegen damit zwischen 3,7 und 7,7 Prozent. Dies liegt deutlich unter der zulässigen Obergrenze von 10 Prozent.

2.5 Verfassungsänderung

Am 30. November 2008 stimmte das Berner Volk auch einer Änderung der Verfassung zu.

Die Sitzgarantie für die Amtsbezirke (Art. 73 Abs. 4 KV) wurde aufgehoben. Nach altem Verfassungsrecht wurde in Wahlkreisen mit mehreren Amtsbezirken jedem Amtsbezirk mindestens ein Sitz garantiert. Im Rahmen der Reform der dezentralen kantonalen

Verwaltung vom 24. September 2006 wurden die Amtsbezirke durch die Verwaltungskreise abgelöst. Das Wahlrecht war deshalb an die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung anzupassen.

2.6 Erwahrung und Publikation

Der Grosse Rat erwahrt die Ergebnisse der Grossratswahlen gemäss Artikel 16 Absatz 5 des Dekretes über die politischen Rechte auf Grund eines Berichtes des Regierungsrates.

Die Ergebnisse der Grossratswahlen wurden im Amtsblatt vom 14. April 2010 veröffentlicht.

Die Staatskanzlei wird am Ende des Jahres 2010 einen Bericht mit ausführlichen Resultaten veröffentlichen.

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3. Ergebnisse Grossratswahlen

3.1 Listen und Kandidaturen

1978 142 Listen 1'097 Kandidaturen 199 Frauen

1982 175 1'257 264

1986 185 1'448 373

1990 213 1'591 454

1994 209 1'638 572

1998 222 1’653 574

2002 226 1‘623 571

2006 105 1689 568

2010 133 1937 620

3.2 Die Stimmbeteiligung; die Entwicklung generell

1970 59,1% 1986 38,7% 2002 29,5%

1974 48,1% 1990 38,0% 2006 31,1%

1978 41,8% 1994 35,1% 2010 32,35%

1982 39,8% 1998 30,7%

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3.3 Die Stimmbeteiligung in den Wahlkreisen

Wahlkreis Stimmbeteiligung

Jura bernois 32,43%

Biel/Bienne-Seeland 29,24%

Oberaargau 31,75%

Emmental 31,50%

Mittelland-Nord 33,79%

Bern 34,14%

Mittelland-Süd 32,43%

Thun 31,21%

Oberland 35,31%

Kanton 32,35%

Stimmbeteiligung 2006: 31,1%

Differenz: +1,25%

3.4 Sitzverteilung

2010 2006 +/-

Schweizerische Volkspartei (SVP) 44 47 -3

Sozialdemokratische Partei (SP) 35 42 -7

Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) 17 26 -9

Grüne 16 19 -3

Evangelische Volkspartei (EVP) 10 13 -3

Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) 5 6 -1

Schweizer Demokraten (SD) 0 1 -1

Christlich-demokratische Volkspartei (CVP) 1 1 0

Parti socialiste autonome (PSA) 3 3 0

Entente parti démocrate-chrétien (Entente) 0 1 -1

BDP 25 - +25

GLP 4 - +4

FPS-PSL - 1 -1

Total 160 160

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3.5 Die Wähleranteile

2010* % 2006* % Diff. %

SVP 59’597 26,62 57’622 27,42 -0.8

SP 42’205 18,86 50’488 24,03 -5.17

FDP 23'136 10,34 34’411 16,38 -6.04

Grüne 22’612 10,1 27’097 12,90 -2.8

EVP 13’200 5,9 15’432 7,34 -1.44

CVP 2’603 1,16 3’704 1,76 -0.6

SD 927 0,41 4’598 2,19 -1.78

EDU 9’854 4,4 10’046 4,78 -0.38

PSA 2’326 1,04 2’708 1,29 -0.25

Entente 530 0,24 700 0,33 -0.09

BDP 35’878 16,03 - - +16.03

GLP 9’112 4,07 - - +4.07

FPS - - 954 0.45 -0.45

Diverse 1’859 0,83 2’350 1,13 -0.3

Total 223’839 100% 210’110 100% 0,0%

* Wählerzahlen (Parteistimmen dividiert durch Anzahl Mandate in den Wahlkreisen)

3.6 Gewählte Personen

Die Namen der gewählten Personen gehen aus dem Anhang hervor.

4. Unvereinbarkeiten

Artikel 68 Absatz der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 regelt die Unvereinbarkeiten.

Bei den am 28. März 2010 in den Grossen Rat gewählten Personen lagen keine Unvereinbarkeiten vor.

5. Nachprüfungen

Es ist kein Gesuch um Nachprüfung eingegangen.

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6. Wahl des Regierungsrates

6.1 Grundlagen

Die sieben Mitglieder des Regierungsrates werden gleichzeitig mit der ordentlichen Gesamterneuerung des Grossen Rates und für dieselbe Amtsdauer im

Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Das ganze Kantonsgebiet bildet einen einzigen Wahlkreis (vgl. Art. 85 Abs. 1 und Abs. 2 KV). Dem Berner Jura ist ein Sitz im Regierungsrat gewährleistet (Art. 84 Abs. 2 KV). Es handelt sich um eine Mindestgarantie.

Im ersten Wahlgang sind unter Vorbehalt des dem Berner Jura garantierten Sitzes in der Reihenfolge der Stimmenzahl diejenigen Personen gewählt, die das absolute Mehr der gültigen Stimmen auf sich vereinigen. Dieses berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Behördenmitglieder geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächst höhere ganze Zahl ist das absolute Mehr (Art.

85 Abs. 3 Bst. a KV; Art. 24 Abs. 2 DPR). Mit dieser Berechnungsweise liegt das absolute Mehr relativ tief, was eine Besetzung der Sitze im ersten Wahlgang erleichtert. Verschiedene Kantone berechnen das absolute Mehr in der gleichen Art. Es gibt keine bundesrechtlich verbindlichen Vorgaben für die Berechnung des absoluten Mehrs. Das Bundesgericht hat die bernische Regelung bereits vor mehr als 20 Jahren als rechtmässig anerkannt (BGE 108 Ia 245).

In einem allfälligen zweiten Wahlgang sind diejenigen Personen mit der höchsten Stimmenzahl gewählt (relatives Mehr, vgl. Art. 85 Abs. 3 Bst. b KV; Art. 25 DPR).

6.2 Garantiesitz für den Berner Jura

Für die Besetzung des Garantiesitzes aus dem Berner Jura ermöglicht ein besonderes Wahlverfahren die optimale Berücksichtigung des Willens der Bevölkerung des Berner Juras und des alten Kantonsteils. Damit wird sichergestellt, dass der Garantiesitz im Regierungsrat sowohl im alten Kantonsteil wie auch im Berner Jura hinreichend politisch abgestützt ist.

Insbesondere gilt es zu vermeiden, dass die deutschsprachige Mehrheit im alten Kantonsteil über die Köpfe der Bevölkerung im Berner Jura hinweg bestimmen kann, wer den

Garantiesitz besetzen kann. Für die Ermittlung des Wahlresultats macht Artikel 85 Absatz 4 der Kantonsverfassung präzise Vorgaben:

Die von den Kandidatinnen und Kandidaten des Berner Jura erzielten Stimmen werden für den Gesamtkanton und für den Berner Jura getrennt ermittelt. Massgebend für die Zuteilung des dem Berner Jura vorbehaltenen Sitzes ist das höchste geometrische Mittel der beiden Ergebnisse. Für die Wahl im ersten Wahlgang ist gleichzeitig die absolute Mehrheit der Stimmen des Gesamtkantons erforderlich.

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6.3 Ergebnisse der Regierungsratswahlen

Zahl der Stimmberechtigten 707’742

Gesamtzahl der eingelangten Wahlzettel 221’396

Davon ausser Betracht fallend: leer 1’395 ungültig 1’138

In Betracht fallende Wahlzettel 218’863

Zahl der gültigen Kandidatenstimmen 949’644

Absolutes Mehr 67’833

Stimmbeteiligung: 31,28%

Gewählt sind:

1. Pulver Bernhard 110’744

2. Egger-Jenzer Barbara 108’780

3. Rickenbacher Andreas 99’066

4. Käser Hans-Jürg 96’695

5. Neuhaus Christoph 93’107

6. Simon-Jungi Beatrice 91’085

7. Perrenoud Philippe 90’674

Ferner haben Stimmen erhalten:

Rösti Albert 83’540

Astier Sylvain 55’555

Jost Marc 36’919

Gsteiger Patrick 20’293

Perina-Werz Alexandra 20’200

Früh Marc 17’807

Zuber Maxime 11’102

Rothenfluh Josef 7’191

Moser Bruno 6’886

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6.4 Berechnung der Sitzgarantie für die Vertretung des Berner Jura

Das Resultat berechnet sich nach dem höchsten geometrischen Mittel. Die Ergebnisse der Kandidatinnen und Kandidaten im ganzen Kanton werden mit den Ergebnissen im Berner Jura multipliziert. Die Wurzel aus dieser Summe ist das massgebende geometrische Mittel.

Stimmen im Kanton

Stimmen

im Berner Jura

Geometrisches Mittel

Perrenoud 90’674 x 5’169 √ 21’649

Astier 55’555 x 3’890 √ 14’701

Zuber 11’102 x 3’590 √ 6’313

Gsteiger 20’293 x 1’623 √ 5’739

Früh 17’807 x 1’449 √ 5’080

Moser 6’886 x 366 √ 1’588

7. Die Wahlergebnisse der Frauen

Am 28. März 2010 wurden 42 Frauen in den Grossen Rat gewählt (2006: 50 Frauen). Damit ging der Frauenanteil von 31,9 im Jahr 2006 auf 26,3 Prozent im Jahr 2010 zurück. Dieser Rückgang erfolgte, obwohl sich im Jahr 2010 620 Kandidatinnen für einen Sitz im Grossen Rat beworben hatten (2006: 568 Kandidatinnen).

Bei den Regierungsratswahlen wurde Frau Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer wieder gewählt. Neu wurde Frau Beatrice Simon-Jungi in den Regierungsrat gewählt. Sie hatte sich ebenfalls um einen Sitz im Grossen Rat beworben. Wegen ihrer Wahl in den Regierungsrat musste sie auf das Parlamentsmandat verzichten. Ihre Nachfolge im Grossen Rat tritt ebenfalls eine Frau an: Marianne Schenk-Anderegg.

(13)

8. Anträge

1. Der Grosse Rat nimmt Kenntnis

- vom Bericht des Regierungsrates über die Gesamterneuerungswahlen vom 5. Mai 2010 und

- von den durch den Regierungsrat am 21. April 2010 erwahrten Ergebnissen der Regierungsratswahlen.

2. Der Grosse Rat erwahrt die Ergebnisse der Grossratswahlen aufgrund von Artikel 16 Absatz 5 des Dekrets über die politischen Rechte.

Bern, 5. und 19. Mai 2010 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Käser

Der Staatsschreiber: Nuspliger

Bern, 10. Mai 2010 Im Namen der Justizkommission

Der Präsident: Kneubühler

An den Grossen Rat

(14)

Anhang

Election du Grand Conseil 2010

Cercle électoral du Jura bernois / 12 mandats

Arrondissement administratif;Jura bernois Liste des personnes élues

Parti Nom Prénom Localité

sortant-e /

nouveau / nouvelle

UDC Blanchard Jean-Michel Malleray sortant

Bühler Manfred Cortébert nouveau

Geiser Pierre-André Tavannes nouveau

PLR Astier Sylvain Moutier sortant

von Kaenel Dave Villeret nouveau

PSA Zuber Maxime Moutier sortant

Hirschi Irma Moutier sortante

Aellen Jean-Pierre Tavannes sortant

PEV Gsteiger Patrick Perrefitte nouveau

PSJB Bernasconi Roberto Malleray sortant

Daetwyler Francis Saint-Imier nouveau

Les Verts Amstutz Pierre Corgémont sortant

(15)

Grossratswahlen 2010 / Election du Grand Conseil de 2010 Wahlkreis Biel - Seeland / 26 Mandate

Verwaltungskreise; Biel/Bienne, Seeland

Cercle électoral Bienne - Seeland / 26 mandats

Arrondissements administratifs ; Biel/Bienne, Seeland

Liste der gewählten Personen / Liste des personnes élues

Partei Parti

Name Nom

Vorname Prénom

Ort Localité

bisher / sortant-e neu / nouveau / nou- velle

SVP Blank Andreas Aarberg bisher

Ruchti Fritz Seewil bisher

Struchen Béatrice Epsach bisher

Marti Willy Kallnach neu

Schlup Martin Schüpfen neu

Schneider Donat Diessbach b.Büren neu

Wyss Fritz Wengi neu

BDP *Simon-Jungi Beatrice Seedorf bisher

Etter Jakob Treiten bisher

Siegenthaler Heinz Rüti b. Büren bisher

Spring Ueli Lyss bisher

Gnägi Jan Jens neu

EDU Bonsack Peter Kallnach neu

GRS/VES Lüthi Silvia Ins neu

GRB/VEB Villoz-Muamba Lusamba Félicienne Bienne sortante

PSR Moeschler Pierre-Yves Bienne sortant

Morier-Genoud Michèle Bienne sortante

SP Hufschmid Elisabeth Biel bisher

Pardini Corrado Lyss bisher

Schär-Egger Margreth Lyss bisher

Scheurer Ueli Lengnau bisher

EVP Schnegg-Affolter Christine Lyss bisher

FDP Kneubühler Adrian Nidau bisher

Moser Peter Biel bisher

PRR Grivel Pierre-Yves Bienne sortant

glp Kronenberg Sabine Biel neu

*Wahl von Frau Beatrice Simon-Jungi, BDP in den Regierungsrat

(16)

Grossratswahlen 2010

Wahlkreis Oberaargau / 12 Mandate

Verwaltungskreis; Oberaargau

Liste der gewählten Personen

Partei Name Vorname Ort bisher / neu

EVP Steiner-Brütsch Daniel Langenthal bisher

SVP Wälchli-Lehmann Käthi Obersteckholz bisher

Hadorn Christian Ochlenberg bisher

Rufener Thomas Langenthal neu

Schürch Jürg Huttwil neu

SP Masshardt Nadine Langenthal bisher

Meyer Markus Roggwil bisher

Wüthrich Adrian Huttwil neu

BDP Widmer Dieter Wanzwil bisher

Gygax-Böninger Monika Obersteckholz neu

FDP Zumstein Katrin Bützberg bisher

Baumberger Hans Langenthal bisher

(17)

Grossratswahlen 2010

Wahlkreis Emmental / 15 Mandate

Verwaltungskreis; Emmental

Liste der gewählten Personen

Partei Name Vorname Ort bisher / neu

SVP Gerber Alfred Gohl bisher

Reber Fritz Schangnau bisher

Bärtschi Alfred Lützelflüh neu

Kummer Hugo Burgdorf neu

Pieren Nadja Burgdorf neu

EVP Jenni Josef Oberburg bisher

BDP Haldimann Franz Burgdorf bisher

Studer Peter Höchstetten bisher

Leuenberger Samuel Trubschachen bisher

SP Antener Bernhard Langnau i.E bisher

Lemann Danielle Langnau i.E bisher

Zäch Elisabeth Burgdorf neu

Grüne Grimm Christoph Burgdorf bisher

EDU Friedli Martin Sumiswald bisher

FDP Sommer Peter Wynigen bisher

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Grossratswahlen 2010

Wahlkreis Mittelland - Nord / 22 Mandate

Liste der gewählten Personen

Partei Name Vorname Ort bisher / neu

EVP Gfeller Niklaus Rüfenacht bisher

Löffel-Wenger Ruedi Münchenbuchsee bisher

SVP Geissbühler-Strupler Sabina Herrenschwanden bisher

Freiburghaus Fritz Rosshäusern bisher

Guggisberg Lars Ittigen neu

Brand Peter Münchenbuchsee bisher

Schweizer Hans Rudolf Utzigen neu

BDP Rufer-Wüthrich Therese Zuzwil bisher

Hess Lorenz Stettlen bisher

Herren-Brauen Anita Rosshäusern neu

Riem Bernhard Iffwil neu

SP Baltensperger Eva Zollikofen bisher

Bernasconi Peter Worb bisher

Brunner Ursula E. Hinterkappelen bisher

Näf Roland Muri bisher

Rhyn Hans-Jörg Zollikofen bisher

Grüne Hänni Kathy Kirchlindach bisher

Iannino Gerber Maria Esther Hinterkappelen bisher

FDP Bommeli Susanne Bremgarten bisher

Giauque Beat Ittigen bisher

Schmidhauser Corinne Bremgarten bisher

glp Schöni-Affolter Franziska Bremgarten neu

(19)

Grossratswahlen 2010

Wahlkreis Bern / 20 Mandate

Liste der gewählten Personen

Partei Name Vorname Ort bisher / neu

SVP Fuchs Thomas Bern bisher

Hess Erich Bern neu

GB/JA! Schärer Corinne Bern bisher

Kropf Blaise Bern bisher

Imboden Natalie Bern neu

Grüne Keller Bettina Bern bisher

Linder Anna-Magdalena Bern bisher

Mühlheim Barbara Bern bisher

SP-Frauen Marti Anliker Irène Bern bisher

Stucki Béatrice Bern bisher

Stucki-Mäder Margrit Bern bisher

Wasserfallen Flavia Bern bisher

SP-Männer Hofmann Andreas Bern bisher

Aebersold Michael Bern neu

CVP Kast Daniel Bern bisher

BDP Begert Thomas Oberbottigen neu

Tromp Mathias Bern neu

FDP Stalder Christoph Bern bisher

Müller Philippe Bern neu

glp Flückiger Jan Bern neu

(20)

Grossratswahlen 2010

Wahlkreis Mittelland - Süd / 20 Mandate

Liste der gewählten Personen

Partei Name Vorname Ort bisher / neu

EVP Streiff-Feller Marianne Oberwangen bisher

Grüne Haudenschild Rita Spiegel b. Bern bisher

Bauen Antonio Münsingen neu

SVP Messerli Paul Kirchdorf bisher

Augstburger Ueli Gerzensee neu

Burren Andreas Mittelhäusern neu

Studer Ueli Niederscherli neu

Moser Werner Landiswil neu

Müller Moritz Bowil neu

EDU Oester Stefan Belp bisher

BDP Brönnimann Christian Zimmerwald bisher

Lehmann Ueli Zäziwil bisher

Neuenschwander Walter Rubigen bisher

Feller Erich Münsingen neu

SP Burkhalter Matthias Rümligen bisher

Indermühle Fritz Schwarzenburg bisher

Jenk Harald Liebefeld bisher

Mentha Luc Liebefeld neu

FDP Sutter Ruedi Grosshöchstetten bisher

glp Brönnimann Thomas Mittelhäusern neu

(21)

Grossratswahlen 2010

Wahlkreis Thun / 16 Mandate

Verwaltungskreis; Thun

Liste der gewählten Personen

Partei Name Vorname Ort bisher / neu

SVP Kilchherr Carlo Thun bisher

Jost Ueli Thun neu

Graber Samuel Horrenbach bisher

Iseli Jürg Zwieselberg bisher

Schwarz-Sommer Elisabeth Steffisburg bisher

EDU Schneiter Alfred Thierachern bisher

BDP Frutiger Ueli Oberhofen neu

Kohler Mathias Uetendorf neu

SP Bhend Patric Thun bisher

Siegenthaler Peter Thun neu

Blaser Andreas Steffisburg bisher

Zaugg-Graf Hannes Uetendorf neu

Grüne Heuberger Thomas Oberhofen bisher

EVP Jost Marc Thun bisher

Kipfer Hans Thun bisher

FDP Feller Hans-Rudolf Steffisburg bisher

(22)

Grossratswahlen 2010

Wahlkreis Oberland / 17 Mandate

Verwaltungskreise; Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli, Obersimmental-Saanen

Liste der gewählten Personen

Partei Name Vorname Ort bisher / neu

EVP Grossen Markus Reichenbach bisher

SVP Fischer Gerhard Meiringen bisher

Messerli Walter Interlaken bisher

Rösti Hans Kandersteg bisher

Schmid Hans Achseten bisher

Berger Christoph Aeschi neu

Knutti Thomas Weissenburg neu

Küng-Marmet Bethli Saanen bisher

BDP Eberhart Peter Erlenbach bisher

Luginbühl-Bachmann Anita Krattigen neu

Martinelli-Messerli Enea Matten b.I neu

EDU Burn Erwin Adelboden bisher

FDP Flück Peter Brienz bisher

Pfister Hans-Jörg Zweisimmen bisher

GBO Häsler Christine Burglauenen bisher

SP von Allmen Emil Gimmelwald bisher

Ammann Christoph Meiringen bisher

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