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Bericht der Justizkommission des Grossen Rates über ihre Tätigkeit im Jahr 2012

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Justizkommission Commission de justice

Bericht der Justizkommission des Grossen Rates

über ihre Tätigkeit im Jahr 2012

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Die Justizkommission orientiert mit vorliegendem Bericht gemäss Artikel 39 Absatz 3 der Ge- schäftsordnung1über ihre Tätigkeit in Ausübung ihres gesetzlichen Auftrages gemäss Artikel 23 Grossratsgesetz2.

1. Tätigkeit der Justizkommission

1.2 Oberaufsicht über das Obergericht, das Verwaltungsgericht und die General- staatsanwaltschaft3

1.2.1 Allgemeines

Die Justizkommission nahm im Jahr 2012 im Auftrag des Grossen Rates die Aufsicht über die Geschäftsführung der obersten kantonalen Gerichte sowie der Generalstaatsanwaltschaft wahr. Die Würdigung der Rechtsprechung der Gerichte war dabei nicht Bestandteil dieser Aufsicht. Dies gilt generell auch für die Zukunft. Gemäss Grossratsgesetz umfasste diese Auf- sicht das Obergericht, das Verwaltungsgericht sowie die Generalstaatsanwaltschaft4. Es galt zu kontrollieren, ob die Geschäftsführung dieser Justizbehörden gesetzeskonform erfolgte.

Zudem war es Aufgabe der Justizkommission sicherzustellen, dass diese Behörden über die notwendigen Ressourcen und adäquaten Arbeitsbedingungen verfügten, um den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Rechtsprechung innert der gesetzlichen Fristen erfüllen zu können.

Die beaufsichtigten Gerichtsbehörden wurden von den zuständigen Kommissionsausschüs- sen im Berichtsjahr einmal besucht. Die Berichterstattung über diese Besuche floss in den Be- richt der Justizkommission über den Geschäftsbericht und den Tätigkeitsbericht 2011 der Jus- tiz ein und wurde in der Junisession 2012 im Grossen Rat behandelt.

Die Vorberatung des Geschäftsberichts inklusive Tätigkeitsbericht einerseits, sowie des Vor- anschlags mit Aufgaben- und Finanzplan andererseits, bildeten im Frühjahr und im Herbst die Schwergewichte der Kommissionstätigkeit. Dies forderte im Berichtsjahr sowohl die Kommis- sion als auch die übrigen Beteiligten, da die Abläufe, aufgrund der per Anfang 2011 in Kraft getretenen Justizreform, nach wie vor neu waren und gelegentlich noch Koordinationsbedarf bestand.

Die Justizkommission hat sich im Berichtsjahr mit den folgenden Themen befasst:

1.2.2 Voranschlag 2013 / Aufgaben- und Finanzplan 2014-2016 der Justiz

Wie schon im Vorjahr führten die Justizleitung und die Geschäftsleitung der Justizkommis- sion während des sogenannten Budgetprozesses einen intensiven Dialog. Auch die Justiz spürte die schwierige finanzielle Situation des Kantons Bern, welche in finanzieller Hinsicht ausserordentliche Massnahmen erforderte. So verlangte die Justizkommission von Anfang an, dass die kantonal vorgesehenen Sparvorkehrungen auch von den Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft getragen wurden. Oberstes Ziel war, den Voranschlag 2013 nach Möglichkeit ausgeglichen zu gestalten, und so kam sie mit der Justiz überein, ihren Voranschlag 2013 von CHF 129'994'008..– um CHF 1,8 Millionen zu kürzen. Die Kürzung erfolgte gemäss RESKO-Schlüssel, also gemäss den Sparvorgaben, welche für die ge- samte Verwaltung galten.

1 Geschäftsordnung vom 9. Mai 1989 für den Grossen Rat (Geschäftsordnung, GO; BSG 151.211.1) 2 Gesetz vom 8. November 1988 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG; BSG 151.21) 3 Art. 23 Abs. 2 lit. a GRG

4 Art. 78 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1) und Art. 23 Abs. 2 lit.a GRG

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1.2.3 Geschäftsbericht sowie Tätigkeitsbericht 2011 der Justiz

Im Frühjahr konnte die Justizkommission den ersten Rechnungsabschluss der Justiz entge- gennehmen. Der entsprechende Voranschlag wurde noch von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion erstellt. Damals musste man von Annahmen ausgehen, da die neuen Struk- turen der Justiz noch nicht existierten. Diese Annahmen waren offensichtlich zu optimistisch, weshalb der Rechnungsabschluss einen Negativsaldo von rund CHF 15 Millionen vorwies.

1.2.4 Bewilligung von Nebenbeschäftigungen5

Die Mitglieder von Obergericht und Verwaltungsgericht sollen ihr Amt unabhängig ausüben und ihre Arbeitskraft möglichst uneingeschränkt in den Dienst der bernischen Justiz stellen.

Die Ausübung aller Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämter (während und ausserhalb der Arbeitszeit) ist für voll- und teilzeitlich tätige Richterinnen und Richter bewilligungspflichtig.

Im Jahr 2004 hat die Justizkommission Richtlinien zur Bewilligung von Nebenbeschäftigungen oder öffentlichen Ämtern der Mitglieder des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts sowie der Generalstaatsanwaltschaft verabschiedet.

Im Berichtsjahr hat die Justizkommission in Anwendung ihrer Grundsätze sechs Gesuche um Bewilligung einer Nebenbeschäftigung behandelt und auch bewilligt.

Das Obergericht und das Verwaltungsgericht haben die Pflicht, der Justizkommission zu Be- ginn des Jahres eine Zusammenstellung der im vergangenen Jahr von ihren Mitgliedern aus- geübten Nebenbeschäftigungen und deren zeitlicher Beanspruchung zukommen zu lassen.

Diese Liste liegt den Mitgliedern des Grossen Rates im Sekretariat der Justizkommission je- weils zur Einsicht auf.

1.3 Vorbereitung der Richterwahlen6

Für die Vorbereitung der Richterwahlen hat die Justizkommission einen ständigen Ausschuss eingesetzt. In diesem Ausschuss IV ist jede Fraktion mit je einem Mitglied vertreten. Haupt- aufgabe des Ausschusses IV ist die Durchführung von Bewerbungsgesprächen. Gestützt auf die Bewerbungsdossiers, die eingeholten Stellungnahmen, die Vorselektion und die Bewer- bungsgespräche werden sämtliche Bewerberinnen und Bewerber beurteilt. Die Einholung von Stellungnahmen bei den entsprechenden Gerichtsbehörden ist ein wesentliches Kriterium im ganzen Wahlvorbereitungsverfahren. Dabei ist der Ausschuss IV darauf angewiesen, dass die Instanzen die eingeholten Stellungnahmen klar und begründet abfassen. Dies funktionierte im Berichtsjahr gut.

Auch im Berichtsjahr fanden diverse Ersatzwahlen, hauptsächlich aufgrund von Rücktritten, statt. Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss IV intensiv mit dem per 1. Januar 2013 neu geschaffenen Kindes- und Erwachsenenschutzgericht. Der Ausschuss war zuständig für die Erstellung der Anforderungsprofile und liess sich im Hinblick auf die zu führenden Bewer- bungsgespräche durch eine Expertin schulen.

Im Berichtsjahr waren folgende Wahlen vorzubereiten:

- Ergänzungswahl von zwei Mitgliedern deutscher Muttersprache für das Obergericht;

- Ergänzungswahl eines Mitglieds französischer Muttersprache für das Obergericht;

- Ergänzungswahl eines Ersatzmitglieds deutscher Muttersprache für das Obergericht;

- Ergänzungswahl eines Ersatzmitglieds französischer Muttersprache für das Obergericht;

- Ergänzungswahl eines französischsprachigen kaufmännischen Fachrichters für das Han- delsgericht;

5 Art. 23 Abs. 2 lit. d GRG 6 Art. 23 Abs. 2 lit. c GRG

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- Ergänzungswahl von 21 Fachrichterinnen und Fachrichtern deutscher und französischer Muttersprache für das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht;

- Ergänzungswahl von zwei Fachrichtern französischer Muttersprache für das Jugendge- richt;

- Ergänzungswahl eines Richters französischer Muttersprache für die Regionalgerichte;

- Ergänzungswahl von neun arbeitsrechtlichen Fachrichterinnen und Fachrichtern der Re- gionalgerichte;

- Ergänzungswahl von 17 arbeitsrechtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter für die regi- onalen Schlichtungsbehörden;

- Ergänzungswahl von zwölf mietrechtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter für die regi- onalen Schlichtungsbehörden.

Für diese Wahlen wurden 47 Bewerbungsgespräche durchgeführt.

1.4 Beratung von Straferlassgesuchen7

Die Justizkommission hat die Aufgabe, die eingehenden Straferlassgesuche (auch Begnadi- gungsgesuche genannt) zu beraten und dem Grossen Rat Antrag zu stellen. Die Vorberatung innerhalb der Kommission obliegt seit dem Jahr 2012 dem Ausschuss I.

Im Berichtsjahr wurden vier Straferlassgesuche beraten.

1.5 Beratung und Behandlung von Petitionen und Eingaben8

Im Berichtsjahr beantwortete und erledigte die Justizkommission 13 Eingaben in Anwendung von Artikel 57d GRG direkt. Seit 2012 obliegt die Vorberatung innerhalb der Kommission dem Ausschuss II.

1.6 Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderungen von Gemeinden nach den Vor- schriften der Gemeindegesetzgebung9

Seit dem 1. Januar 2005 ist es Aufgabe der Justizkommission, über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden nach den Vorschriften der Gemeindegesetzgebung zu entscheiden. Dieser Beschluss ist abschliessend, sofern der Grosse Rat nicht von seinem Zugrecht gemäss Artikel 84 GO Gebrauch macht. Die Vorberatung innerhalb der Kommission nimmt seit dem Jahr 2012 der Ausschuss III vor.

In Anwendung des definierten Prozesses genehmigte die Justizkommission folgende Ge- schäfte:

- Aufhebung der Bäuertgemeinde Falchern (Schattenhalb).;

- Bildung der Burgerlichen Korporation Willadingen;

- Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Rapperswil und Ruppoldsried zur Einwoh- nergemeinde Rapperswil;

- Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Kallnach und Niederried b. Kallnach zur Einwohnergemeinde Kallnach;

- Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Münsingen und Trimstein zur Einwohner- gemeinde Münsingen;

7 Art. 23 Abs. 2 lit. e GRG

8 Art. 23 Abs. 2 lit. g i.V.m. Art. 57 – 57d GRG 9 Art. 23 Abs. 2 lit. f GRG

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- Aufhebung der Burgerlichen Korporation Scharnachtal;

- Aufhebung der Burgerlichen Korporation Kiental;

- Aufhebung der Burgergemeinde Längenbühl;

- Aufhebung der Burgergemeinde Toffen.

1.7 Vorberatung von Erlassen

Auf Beschluss des Kommissionsplenums oder des Präsidiums kann die Justizkommission die Vorberatung von Erlassen übernehmen. So wurden im Berichtsjahr folgende Erlasse vorbera- ten:

- Reform Bereinigung und Aktualisierung der Justizreform;

- Grossratsbeschluss betreffend die Umschreibung der Kirchgemeinden des Kantons Bern;

- Reform des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen;

- Reform des Dekrets über die Wahl der Abgeordneten in die evangelisch-reformierte Kir- chensynode.

2. Antrag der Justizkommission

Die Justizkommission beantragt dem Grossen Rat, den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2012 zur Kenntnis zu nehmen.

Bern, 19. Februar 2013

Im Namen der Justizkommission:

Die Präsidentin: Monika Gygax-Böninger Die Sekretärin: Sandra Lagger-Deutsch

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ANHANG – Personelle Zusammensetzung und Beanspruchung der Justizkommission

1) Präsidiumswechsel

Der unerwartete Tod von Grossrat Dr. Christoph Stalder (FDP) am 12. Februar 2012 hatte zur Folge, dass der Wechsel im Präsidium sowie der Präsidialpartei früher als geplant vollzogen werden musste. So leitete der Vizepräsident Marc Jost die Kommission interimistisch bis zur Märzsession und übergab das Präsidium anschliessend an Grossrätin Monika Gygax- Böninger (BDP).

2) Zusammensetzung und Organisation der Justizkommission

Die Justizkommission setzt sich per Ende 2012 wie folgt zusammen:

Name Partei In der Juko seit

Gygax-Böninger Monika BDP Dezember 2010

Katrin Zumstein (Vizepräsidentin) FDP März 2012

Bärtschi Alfred SVP Juni 2010

Bernasconi Peter SP Juni 2006

Bühler Manfred UDC Juni 2010

Eberhart Peter BDP Juni 2010

Fuchs Thomas SVP Juni 2010

Guggisberg Lars SVP Juni 2010

Linder Anna-Magdalena Grüne Januar 2012

Lüthi Andrea SP Februar 2012

Schär Margreth SP November 2009

Schnegg-Affolter Christine EVP Juni 2012

Schneiter Alfred EDU Juni 2010

Schwarz-Sommer Elisabeth SVP Juni 2006

Stucki-Mäder Margrit SP Juni 2010

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Die Justizkommission hat per Ende 2012 die Geschäftsleitung sowie vier ständige Ausschüs- se mit der Wahrnehmung spezieller Aufgaben betraut:

Geschäftsleitung gesamte Oberaufsicht und Finanzaufsicht

Gygax-Böninger Monika (Präsidentin), Zumstein Katrin (Vizepräsiden- tin), Bernasconi Peter (Ausschussleiter), Bühler Manfred (Ausschusslei- ter), Fuchs Thomas (Ausschussleiter)

Ausschuss I Aufsicht Obergericht, Vorberatung Straferlasse

Bernasconi Peter (Ausschussleitung), Eberhart Peter, Guggisberg Lars Ausschuss II Aufsicht Verwaltungsgericht, Vorberatung Petitionen/Eingaben

Bühler Manfred (Ausschussleitung), Bärtschi Alfred, Stucki-Mäder Mar- grit

Ausschuss III Aufsicht Generalprokuratur, Vorberatung Gemeindefusionen Fuchs Thomas (Ausschussleitung), Lüthi Andrea, Schwarz-Sommer Elisabeth

Ausschuss IV Vorbereitung Richterwahlen

Zumstein Katrin (Ausschussleitung), Eberhart Peter, Linder Anna- Magdalena, Guggisberg Lars, Schär Margreth, Schnegg-Affolter Chris- tine, Schneiter Alfred, Brönnimann Thomas (nicht Mitglied der Justiz- kommission)

3) Beanspruchung der Justizkommission

Die Justizkommission traf sich im Jahr 2012 zu sechs Plenumssitzungen. Die Ausschüsse tra- ten zu 21 Sitzungen, die Geschäftsleitung zu 16 Sitzungen zusammen. Darüber hinaus fand eine Präsidialsitzung statt.

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